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Veranstaltungen

  • Bis zu 25.000 Unterschriften erwartet


    25.08.09

    Bis zu 25.000 Unterschriften erwartet

    Aktionsbündnis Familie ruft zu weiterer Unterstützung der Kampagne für mehr Familiengerechtigkeit auf

    (MEDRUM) Das Aktionsbündnis Familie äußert sich zufrieden mit dem bisherigen Verlauf seiner Kampagne für ein familiengerechte Reform des Sozialversicherungssystems und ruft zu weiterer Unterstützung auf.

    Am 2. Juli startete das Aktionsbündnis Familie eine Unterschriftenaktion für eine familiengerechte Reform der Sozialversicherungen. Trotz Ferienzeit haben sich bis heute fast 3.000 Menschen der Aktion angeschlossen. Bis zur Bundestagswahl am 27. September könnten es über 20.000 Unterzeichner werden, teilte die Sprecherin des Bündnisses Christiane Lambrecht mit. Mit jeder Unterzeichnung sieht sie die Chancen auf mehr Gerechtigkeit für Familien steigen.

    In der Kampagne wird gefordert, dass der Gesetzgeber die Sozialversicherungen (Renten-, Pflege- und Krankenversicherung) familiengerecht gestaltet, wie es vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde. Dazu soll die Kindererziehung als gleichwertige Beitragsleistung zu finanziellen Beiträgen anerkannt werden. Bei den Beiträgen soll  mindestens das steuerliche Existenzminimum berücksichtigt werden. Diese Forderung wird von mehreren Organisationen unterstützt. Dazu gehören:

    • der Deutscher Familienverband
    • das Familiennetzwerk
    • der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter
    • das Landeskomitee der Katholiken in Bayern mit seinen zahlreichen angeschlossenen Verbänden
    • die Christdemokraten für das Leben
    • der Familienbund Freiburg und Familienbund Augsburg

    Das Bündnis sieht in der Kampagne eine "virtuelle Demonstration", die Familien von zu Hause aus eine Stimme mit beachtlichem Gewicht gebe, ohne dafür durchs Land zu reisen und Zeit und Geld für Demonstrationen aufzuwenden. Lambrecht: "Wir können nun laut vernehmbar und nachhaltig unser gutes Recht einfordern. So können wir den Gesetzgeber für notwendige Reformen positiv beeinflussen."

    Weitere Information -> http://www.aktionsbuendnis-familie.de

  • 25.08.09 Aus den Medien


    25.08.09

    Aus den Medien


    Die Tagespost: Christliche Substanz der CDU und ihre Wähler

    Wolfgang Ockenfels betrachtet die Entwicklung der CDU und ihre christliche Substanz. Katholische Anhänger stünden der CDU zunehmend skeptischer gegenüber. Die Union sei säkularer und protestantischer geworden, ihr Parteiprogramm ein Sammelsurium von Aussagen, dem wichtige Elemente fehlten und die teilweise gegenläufig seien, meint Ockenfels. Er sieht eine geistig-moralische Auszehrung, die christlich orientierte Wähler vor die Frage stelle: "Gehen oder bleiben?" Ockenfels sieht die Notwendigkeit für die CDU, über ihre Position zu grundlegenden Fragen "ehrlicher" Auskunft zu geben. Er erwähnt zwei Entwicklungsmöglichkeiten: einen weiteren Abstieg oder eine neue Gründerzeit.

    ->  Angela Merkel ist nicht die CDU


    familyfair: Kinderlosigkeit und Rentenbeiträge

    Im heutigen Tagesthema verweist familyfair auf die zu niedrigen Rentenbeiträge, die Kinderlose zahlen. Ihre Rentenbeiträge müssten das Doppelte betragen, wenn sie mit 35 Jahren noch kinderlos seien, betont familyfair.

    -> Kinderlose ab 35 Jahren müssten eigentlich doppelte Rentenbeiträge zahlen


    (MEDRUM)

  • Report Mainz: Ackermann lud Freunde ins Bundeskanzleramt ein


    25.08.09

    Report Mainz: Ackermann lud Freunde ins Bundeskanzleramt ein

    (MEDRUM) In seiner gestrigen Sendung berichtete Report Mainz, dass der Chef der Deutschen Bank im April 2008 aus Anlaß seines 60. Geburtstages Freunde auf Staatskosten ins Bundeskanzleramt einladen durfte.

    Report Mainz brachte in der gestrigen Sendung einen Auszug aus einem Interview, in dem Ackermann im ZDF über das Angebot der Bundeskanzlerin Angela Merkel an ihn berichtete, im Bundeskanzleramt mit Gästen seiner Wahl einen Abend zu verbringen. Ackermann dazu in der ZDF-Sendung "Kanzlerin Merkel" vom 11.08.09: "Sie hat mir damals gesagt, sie würde gerne etwas für mich tun. Ich solle doch einmal etwa 30 Freunde und Freundinnen einladen aus Deutschland und der Welt, mit denen ich gerne einen Abend zusammen sein würde im Kanzleramt. Und ich muss Ihnen sagen, es war ein wunderschöner Abend". Nach Recherchen von Report Mainz sollen dafür allein für zusätzliches Service-Personal Kosten in Höhe von 2.100 Euro angefallen sein.

    Das Bundeskanzleramt hat diese Darstellung zurückgewiesen. Es habe sich nicht um eine private Feier gehandelt. Die Bundeskanzlerin habe lediglich den 60. Geburtstag zum Anlaß genommen, im repräsentativen Bereich des Kanzlerbüros ein Abendessen mit Vertretern der Wirtschaft und Gesellschaft auszurichten.

    Die Veranstaltung stößt auf Kritik bei Vertretern von Parteien und beim Parteienrechtler Prof. Martin Morlok. Sie kritisieren die Vermengung von privatem Vergnügen und amtlicher Tätigkeit. Die Fraktion der Linken sieht einen Widerspruch zwischen der Darstellung von Ackermann und des Bundeskanzleramtes, da Ackermann seine Genugtuung zum Ausdruck gebracht habe, Freunde ins Kanzleramt einladen zu dürfen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Gesine Lötzsch, will im Haushaltsausschuß fordern, dass Angela Merkel die Veranstaltung aus privater Tasche bezahlt.

    "Das Kanzleramt als Partyraum für den Banker und seine Freunde", kommentierte Report Mainz den Vorgang. Die Frage sei, wer für den Abend bezahlt habe. Die Tageschau merkte an: "Das Abendessen könnte noch ein politisches Nachspiel haben".

  • 26.08.09 Aus den Medien


    26.08.09

    Aus den Medien


    Die Tagespost: Interview mit Ministerpräsident Althaus (CDU)

    In der Tagespost nimmt der Ministerpräsident von Thüringen, Dieter Althaus, Stellung zur Landtagswahl. Es wird damit gerechnet, dass sechs Parteien in den Landtag einziehen werden und die Findung einer regierungsfähigen Mehrheit schwierig werden könnte. Dieter Althaus zeigte sich zuversichtlich. Er nutze die noch verbleibende Zeit, eine "Gestaltungsmehrheit" zu finden, so Althaus.

    -> „Es droht keine Unregierbarkeit"


    faz.net: Wahlkampf um Dienstwagen von Ulla Schmidt und Abendessen von Kanzlerin Angela Merkel

    Unterstes politisches Niveau sei der Versuch von Kreisen der SPD als Revanche für die Dienstwagenaffäre von Ulla Schmidt aus dem Abendessen der "Teflon-Kanzlerin" eine Affäre für den Wahlkampf machen zu wollen, heißt es in einem Kommentar in der FAZ.

    -> Ein Offenbarungseid


    familyfair: Was soll Ziel staatlicher Kinder- und Familienförderung sein

    familyfair nimmt ein Plakat der Grünen zum Anlaß für die Frage, was Ziel staatlicher Familienförderung sein soll: Die staatliche Förderung von Kind-zu-Kind-Kontakten oder das Schaffen von Rahmenbedingungen, in denen es wieder mehr größere Familien und Geschwisterkinder gibt?

    -> "Alleine Spielen macht doof"


    (MEDRUM)

  • Soziale und leibliche Elternschaft sind gleichberechtigt


    26.08.09

    Soziale und leibliche Elternschaft sind gleichberechtigt

    Bundesverfassungsgericht weist Richtervorlage zur Stiefkindadoption eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners zurück

    (MEDRUM) Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 10. August 2009 bestätigt, dass die Adoption des leiblichen Kindes eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners mit dem grundgesetzlich geschützten Elternrecht vereinbar sei. Die Richter sehen in der so genannten Stiefkindadoption keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, teilte das Bundesverfassungsgericht am 25.08.09 mit.

    Das Verfassungsgericht wies eine Richtervorlage des Amtsgerichts Schweinfurt zurück, mit der beantragt wurde, eine Stiefkindadoption durch einen eingetragenen Lebenspartner wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zu überprüfen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes machten sowohl formale wie inhaltliche Gründe für die Zurückweisung geltend.

    Das Amtsgericht Schweinfurt hatte es als nicht vereinbar mit dem Schutz des Elternrechtes nach Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes angesehen, die Lebenspartnerin der Mutter als Elternteil dem leiblichen Vater des Kindes gleichzustellen. Eine verfassungswidrige Gleichstellung sah das Gericht darin, dass durch das Lebenspartnerschaftsgesetz, § 9 LPartG in Verbindung mit § 1754 des BGB (vgl. Anmerkungen unten), ein Kind durch Adoption wie bei Ehegatten die rechtliche Stellung als gemeinschaftliches Kind der Lebenspartner erhält und die elterliche Sorge wie bei Ehegatten den Lebenspartnern gemeinsam zusteht. Dies verstoße gegen den Vorrang des "natürlichen Rechtes" der Eltern auf Erziehung, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur "Vater" und "Mutter" als verschiedengeschlechtlichen Personen zugeordnet werden könne. Zuvor hatte nach Antrag der Mutter und ihrer Lebenspartnerin das Jugendamt die Adoption befürwortet und der leibliche Vater in die Adoption eingewilligt.

    Die Richter des Verfassungsgerichtes wiesen die Begründung des Amtsgerichtes für die Verfassungswidrigkeit zurück. In ihrem Beschluß erläuterten sie, dass die im Grundgesetz geschützte Elternstellung zu einem Kind nicht allein durch die biologische Abstammung, sondern auch durch rechtliche, soziale und familiäre Gründe bestimmt werde. Die leibliche Elternschaft nehme gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft keine Vorrangstellung ein. Soziale und leibliche Elternschaften seien vielmehr gleichberechtigt zu betrachten. Ein solche Gleichstellung des Annehmenden sei ebenso bei der Adoption eines Kindes durch den Ehepartner eines leiblichen Elternteils der Fall. Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich das Amtsgericht nur ungenügend mit diesem Sachverhalt sowie mit der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und mit dem Rechtsverständnis auseinandergesetzt hätten.

    Das Bundesverfassungsgericht stellte ferner fest, dass es sich mit seiner früheren Entscheidung vom 9. April 2003 nicht mit der Frage der zwischen den Eltern bestehenden Geschlechterkonstellation, sondern mit der Begrenzung der Trägerschaft des Elternrechts befasst hatte. Aus dieser Entscheidung könne nicht abgeleitet werden, dass Eltern eines Kindes nur dessen Vater und Mutter sein könnten. Dies habe das Amtsgericht verkannt. Träger des Elternrechtes sei nicht die Gemeinschaft der Eltern, sondern jeder Elternteil für sich. "Etwaigen Folgerungen hieraus für die Frage, wer unter welchen Voraussetzungen Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sein kann, geht das Gericht nicht nach", heißt es im Beschluß.

    Der Schwulen- und Lesbenverband sowie die ehemalige Justizministerin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sehen sich durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes in ihrer Auffassung über die Rechte von Homosexuellen in Lebenspartnerschaften bestätigt.

    Der Freistaat Bayern hatte erst im Juli 2009 seine Verfassungsklage gegen die Stiefkindadoption zurückgenommen. Bayerns Justizministerin hatte dies damit begründet, dass die Klage des Freistaates aufgrund von Signalen aus Karlsruhe als nicht erfolgreich eingeschätzt wurde.

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    § 9 LPartG Abs. 7 - Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners

    (7) Ein Lebenspartner kann ein Kind seines Lebenspartners allein annehmen. Für diesen Fall gelten § 1743 Satz 1, § 1751 Abs. 2 und 4 Satz 2, § 1754 Abs. 1 und 3, § 1755 Abs. 2, § 1756 Abs. 2, § 1757 Abs. 2 Satz 1 und § 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.

    § 1754 BGB Abs. 1 u. 3 - Wirkung der Annahme

    (1) Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten.

    (3) Die elterliche Sorge steht in den Fällen des Absatzes 1 den Ehegatten gemeinsam, in den Fällen des Absatzes 2 dem Annehmenden zu.

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