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  • 18.08.09 Aus den Medien


    18.08.09

    Aus den Medien


    faz.net: Ulla Schmidt (SPD) will keinen Rückzug antreten

    Auch faz.net berichtet über die früheren Urlaubsreisen von Ulla Schmidt nach Spanien und die Tatsache, dass sie die damaligen Fahrten ihres Chauffeurs nicht privat abrechnete. Diese Fahrten wurden als dienstliche "Leerfahrten" behandelt, weil damals nicht der Sohn ihres Chauffeurs mitgefahren sei. Wegen dieser Fahrten werden erste Rücktrittsforderungen von politischer Seite erhoben, die Ulla Schmidt ablehnte.

    ->  Schmidt lehnt Rückzug ab: „Das hätten die gerne“


    familyfair: Wertewandel und Kinderlosigkeit

    familyfair weist im heutigen Tagesthema auf die Untersuchungen von Prof. Dr. Peter Kruse, Bremer Arbeits- und Organisationspsychologe, hin, der im Wertewandel eine Ursache für die Kinderlosigkeit sieht.

    -> Kinderlosigkeit! durch Wertewandel

     


     

    (MEDRUM)

  • Wahrheitsfindung unerwünscht?


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    Wahrheitsfindung unerwünscht?

    Gerichte lehnen Überprüfung eines umstrittenen Theaterprojektes zur Sexualaufklärung von Grundschülern ab

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) In dem Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“ wird Grundschulkindern vermittelt, sie sollten sich bei ihrem Sexualverhalten von ihrem Gefühl leiten lassen, denn ihr Gefühl habe immer Recht. Mehrere Gerichte haben es abgelehnt herauszufinden, ob es mit unseren verfassungsrechtlichen Normen und Geboten vereinbar ist, Kinder gegen den Willen der Eltern die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung staatlich zu erzwingen. Für die angerufenen Gerichte reichte die Feststellung der Rektorin aus, dass dieses Projekt an vielen Schulen aufgeführt werde. Auch das Bundes­verfassungsgericht sah keinen Grund, dies zu beanstanden.

    Ist Pädophilie erlaubt, wenn das Gefühl des Kindes dies will? "Nein!", sagt Rechtsanwältin Gabriele Eckermann: „Pädophilie ist strafbar, auch wenn das Kind es will". Das stellt Eckermann auch in ihrem Offenen Brief an das Bundesverfassungsgericht vom 17. August 2009 fest. Die Rechtsanwältin wendet sich gegen eine Rechtsprechung, die es abgelehnt hat zu klären, ob die elterlichen Erziehungsrechte und das verfassungs­rechtliche Gebot zur weltanschaulichen Neutralität der Schule beachtet wurden, als die Teilnahme von Grundschulkindern an einer umstrittenen Theateraufführung zur Sexual­aufklärung gegen den Willen ihrer Eltern erzwungen werden sollte.

    Die Rektorin einer Grundschule im Raum Paderborn - und mit ihr die Schulkonferenz - hatte ihren Schülern die Teilnahme am Theaterprojekt "Mein Körper gehört mir" verordnet. Dieses Theaterprojekt erhebt den Anspruch, Kinder vor sexuellem Mißbrauch schützen zu wollen. Dies war die Begründung der Schule, das Theaterstück als Schulveranstaltung aufzuführen. In dem Projekt wird Grundschülern die zentrale Anschauung vermittelt, dass ihr Gefühl der Orientierungsmaßstab ist, von dem sie sich bei ihrem Sexualverhalten leiten lassen sollen. Im Leitsong dieses Stückes heißt es: „Mein Gefühl hat immer recht."

    Die Eltern hielten es für unverantwortlich, dass ihren Kindern in der Schule eine solche moralische Anschauung vermittelt werden sollte. Denn mit der Leitidee des Stückes wird ihnen als Maxime eingeflößt, sexuelle Handlungen seien gut und erlaubt, Hauptsache sei, was dem Kind seine Gefühle sagen würden. Dies kann für ein Kind, dessen Gedanken- und Gefühlswelt bekanntermaßen noch keineswegs stabil entwickelt und stark beein­flussbar ist, auch bedeuten, sich in bestimmten Situationen auf sexuelle Hand­lungen mit Erwachsenen einzulassen, falls seine Gefühle ihm dies sagen. Die Eltern hielten ein solches Theaterstück für höchst bedenklich und sahen auch das Gebot zur welt­anschaulichen Neutralität durch die Schule verletzt. Für die Eltern war es klar, dass ihre Vorstellungen zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder durch die Schule erheblich in Frage gestellt wurden und ihr grundgesetzlich verankertes Recht zur Erziehung ihrer Kinder mißachtet wurde.

    Rechtsanwältin Eckermann teilt die Sicht der Eltern uneingeschränkt. Dieses Theaterstück sei schon mit dem Gebot nicht vereinbar, dass schulische Sexualaufklärung wissenschaftlich fundiert sein muß. Hier werde jedoch keine sach- und kindgerechte, weltanschaulich neutrale Aufklärung und Wissensvermittlung betrieben. Vielmehr vermitteln die Macher des Theaterstücks emanzipatorische Anschauungen über einen Umgang mit der Sexualität, die weder aus ethischer noch aus juristischer Sicht unbedenklich seien.  Wenn alles rechtens wäre, was dem Gefühl des Kindes entspricht, wären auch pädophile Sexualkontakte rechtens, falls sie mit den Gefühlen des Kindes vereinbar sind, argumentiert Eckermann. Schon deswegen dürfe dem Kind keineswegs der Leitgedanke vermittelt werden, sexuelle Handlungen seien danach zu bemessen, was ihm seine Gefühle sagen." Eckermann an das Verfassungs­gericht: „Ein Jurist aus einem anderen Kontinent, der den „Körpersong" als deutsches Grundschullied las, urteilte entsetzt: 'Ein anarchistisches Lied!'" Das sollte zu denken geben, meint die Rechtsanwältin.

    Diese Bedenken und die Gewissensnöte mehrerer Elternpaare waren für die Schulleiterin jedoch unerheblich.  "Ihr Elternrecht endet am Schultor!" Mit dieser Bemerkung hatte sie schon zuvor Eltern von Schulkindern klargemacht, wie sie Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus handhabt. Die Schulleitern war weder bereit, auf die Bedenken der Eltern einzugehen noch war sie bereit, die Kinder von der Teilnahme an der Veranstaltung freizustellen. Nachdem sich die Eltern geweigert hatten, ihre Kinder teilnehmen zu lassen, ließ sie ein Bußgeld verhängen.

    Die Verfahrenspraxis der Rektorin hielten die Eltern für unrecht. Für sie war es daher unerlässlich, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob durch den Zwang der Schule die verfassungsrechtlichen Normen beachtet oder verletzt wurden. Doch zu ihrer Überraschung hatte sich das angerufene Amtsgericht geweigert, genau dies zu prüfen. Die Beweisanträge, die die Eltern zur Klärung gestellt hatten, wurden zurückgewiesen. Zuvor hatte die Rektorin erklärt, dass dieses Projekt an den meisten Schulen durchgeführt werden würde. Vor diesem Hintergrund stellte das Gericht zu den Beweisanträgen der Eltern fest, sie seien „zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich". Anstatt zu prüfen, ob mit diesem Projekt in unzulässiger Weise in die Rechte von Eltern und Kind eingegriffen wurde, begnügte sich das Gericht mit der Feststellung, das Projekt finde „große Akzeptanz“. Auch das danach angerufene Oberlandesgericht sah keinen Grund, den Einwänden der Eltern nachzugehen.

    Mit der ablehnenden Haltung der Gerichte zu ihren Beweisanträgen sahen sich die Eltern mit der Weigerung der Gerichte konfrontiert, sich überhaupt mit dem Sachverhalt zu befassen und die Wahrheit zu erforschen. Darin sahen sie eine erhebliche Verletzung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Rechte und legten Beschwerde beim Bundes­verfassungsgericht ein. Zu ihrer Verwunderung und Enttäuschung nahm das Bundes­verfassungsgericht ihre Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an. Zwar betonte das Gericht einerseits, dass Schulen verfassungs­rechtliche Normen wie das welt­anschau­liche Neutralitätsgebot beachten müssen und Eltern und Kindern keine unzumutbaren Gewissenkonflikte auferlegen dürfen, es sah andererseits jedoch keine Veranlassung, die Verfahrens­weisen und Entscheidungen der zuvor angerufenen Gerichte zu rügen. Der Fall habe keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, hieß es im Nicht­annahme­beschluß.

    Rechtsanwältin Eckermann sieht dies anders. Sie widerspricht entschieden der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes im Beschluß über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde vom 27. Juli 2009, dass die Vorstellungen der Eltern über die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht in Frage gestellt worden seien. In Wahrheit sei genau das Gegenteil der Fall. Doch die Instanzgerichte haben die Wahrheitsfindung mit der absurden Begründung, das Theaterprojekt finde „große Akzeptanz“ abgelehnt und das Verfassungsgericht habe dies mit seinem Nichtannahmebeschluß de facto auch noch für rechtens erklärt. Nach der hier praktizierten Methode -was mehrheitlich Akzeptanz findet, muß nicht untersucht werden - könnten ebenso gut Veranstaltungen mit rechtsradikalem oder faschistischem Gedankengut für rechtmäßig befunden werden. Eckermann stellte deswegen in ihrem Schreiben an das Bundes­verfassungsgericht fest: „Mit dieser Rechtsschöpfung unterhöhlt der Kammer­beschluss letztlich unseren Rechtsstaat." Im Gespräch fügte sie hinzu: „Ich habe den Eindruck, die Wahrheitsfindung ist in solchen Fällen offensichtlich unerwünscht.“

  • Verbot von BRAVO?


    19.08.09

    Verbot von BRAVO?

    Appell an die Familienministerin Ursula von der Leyen

    (MEDRUM) Ein Verbot der Jugendzeitschrift BRAVO fordert ein Appell der "Aktion Kinder in Gefahr" des Vereins "DVCK e.V (Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur)". "Stoppt endlich BRAVO", lautet die Überschrift einer Unterzeichnungsaktion an die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

    BRAVO ist mit einer Auflage von 800.000 Exemplaren die auflagenstärkste Jugendzeitschrift in Deutschland. Sie erscheint wöchentlich. Die "Aktion in Kinder in Gefahr" hat die Zeitschrift als Feind der Kinder Nummer 1 bezeichnet: "BRAVO eine Welt der Unmoral", heißt es im Aufruf (http://www.aktion-kig.de/kampagne/bravo1.html). Der Verein DVCK sieht in der Zeitschrift eine Gefährdung für Kinder, weil die Fülle sexueller Darstellungen angesichts der zum Teil äußerst jungen Leserschaft von Kindern ab 6 Jahren skandalös sei.

    BRAVO existiert bereits seit 1956. Der Umfang sexueller Themen ist beträchtlich. Zu den Star-Rubriken gehört die "Dr. Sommer-Rubrik". Hierin gibt die Zeitschrift Tipps zur Sexualität an ihre jungen Leser, beispielsweise was sie tun sollen, wenn sie gerade keinen Sexpartner hätten oder was sie tun sollen, wenn sie einen Sexpartner haben. Sie gibt auch Tips für den Analverkehr. So ist in der Rubrik "Dr. Sommer" zu lesen:

    Die Tipps, wenn du grad keinen Sexpartner hast!

    » Sprich deine sexuellen Wünsche deutlich aus!

    » Trainier mit deiner/deinem besten Freund/in über Sex zu sprechen!

    » Lies unsere Beiträge über Sex auf den Dr.-Sommer-Seiten!


    Die Tipps, wenn du einen Sexpartner hast!

    » So erzählst du ihm/ihr von deinen sexuellen Wünschen!

    » So zeigst du ihm/ihr, was du möchtest!

    Selbstbefriedigung: Warum sie dir gut tut!

    Schon gewusst? SB ist gesund, baut Stress ab und macht glücklich!

    Schöner lieben: Unsere Tipps für tollen Sex!

    One Night Stand: Wie verhält man sich da?

    Oralverkehr bei Frauen! Was Mädchen dabei mögen.

    Verführen macht Spaß! Tipps für ein erotisches Date!

    Die wichtigen Tipps zum Analverkehr!
    Hier erfährst du, wie Analsex funktioniert und worauf du bei dieser Sexpraktik unbedingt achten musst!

    Ein großes Interesse an der Darstellung solcher Themen haben offenbar Firmen, die BRAVO für ihre Werbung nutzen. So finden sich auf den Internetseiten von BRAVO Werbeanzeigen und Einblendungen von der Johnson & Johnson GmbH aus Neuss für o.b.-Tampons und von der Firma T-mobile für ihre Kommunikationsdienste sowie dem Produzenten von Labello.

    Für die Prüfung, ob Medien jugendgefährdend sind, ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Bonn zuständig. Über den Tatbestand der Jugendgefährdung sagt die Prüfstelle: "Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind als jugendgefährdend zu bewerten. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird."

    Nach diesen Kriterien werden Zeitschriften mit sexuellem Inhalt wie die Zeitschrift BRAVO offenbar nicht als jugendgefährdend eingestuft. Doch diese Richtlinien sind noch keine sichere Grundlage für die Einstufung als "jugendgefährdend". Denn bei der Bewertung, was unsittlich ist und was die Entwicklung oder Erziehung einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefährden könnte, gehen die Auffassungen in Deutschland weit auseinander.

    Der herausgebende Bauerverlag erhielt jedoch 2007 wegen der monatlich erscheinenden BRAVO HIP HOP eine Rüge vom Deutschen Presserat. Der Presserat rügte, dass diese Zeitschrift in grober Art und Weise gegen den Jugendschutz verstoßen habe, weil sie in einem Beitrag über den Rapper „King Orgasmus One" Fotos von Pornoszenen veröffentlicht hatte. Darin sah der Beschwerdeausschuss einen eklatanten Verstoß gegen die Ziffer 11 des Pressekodex, der die Beachtung des Jugendschutzes verlangt.


  • 24.08.09 Aus den Medien


    24.08.09

    Aus den Medien


    Tagespost: Überlegungen zur Zukunft des Priesterberufs

    Klaus Berger geht der Rolle des Priesterberufs in der heutigen Zeit nach. Was soll ein Priester und was muß er heute sein? Unter welchen Bedingungen nimmt ein Priester seine Rolle in der heutigen Zeit wahr? Auf diese Fragen gibt Berger Antworten und zeichnet das Bild einer schwieriger gewordenen Berufung nach.

    ->  Heiligkeit als einziger Ausweg


    faz.net: Kindesmisshandlung

    Immer mehr Eltern und Alleinerziehende seien damit überfordert, ihrem Kind das zu geben, was es brauche, schreibt Cornelia von Wrangel im faz.net. Es käme eine Welle zunehmender Sorgerechtsfälle auf die Jugendämter zu. Dies seien jedoch eine eigene Welt, in der jedes Jugendamt mache, was es wolle, sagen selbst ein Jugendamtsleiter. Es mangele dort ebenso an Abstimmung wie zwischen der Justizministerin und Familienministerin, so von Wrangel.

    -> Nicht noch einen Fall Kevin


    kath.net: Was bedeutet es, Jesus zu folgen

    kath.net berichtet über die Worte Papst Benedikts, die er am gestrigen Sonntag am Balkon des Innenhofes des Apostolischen Palastes vor dem Angelusgebet um 12 Uhr an die dort versammelten Pilger gerichtet hat.
    Jesus gebe sich nicht mit einer oberflächlichen und formalen Zugehörigkeit zufrieden, ein erstes und enthusiastisches Anhängen ist ihm nicht genug. Ihm zu folgen gebe unserer Existenz den vollen Sinn, bringe aber auch Schwierigkeiten und Verzicht mit sich, weil man sehr oft gegen den Strom schwimmen müsse, so der Papst.

    -> 'Man muss sehr oft gegen den Strom schwimmen'

    kath.net: Entkirchlichung und Wiederbelebung des Christentums im Osten Deutschlands

    kath.net berichtet über die kritische Bestandsaufnahme Jörg Schönbohms, der in einem Interview feststellte, dass die 40 Jahre währende Indoktrination in der ehemaligen DDR zu einer Verwahrlosung, Entbürgerlichung und Entkirchlichung geführt habe. Notwendig sei eine Wiederbelebung des Christentums.

    -> Schönbohms klare Worte


    familyfair: Moderne Lebensformen

    Im Tagesthema vom 21.08.09 stellt familyfair die Frage, ob moderne Lebensformen modern sind. familyfair regt an, das Kind beim Namen zu nennen: Nicht alles, was als modern bezeichnet wird, macht die Menschen glücklich.

    -> Sind moderne Lebensformen modern?


    (MEDRUM)

  • Christian Computer Radio


    24.08.09

    Christian Computer Radio

    Kostenlose Software  ermöglicht Empfang christlicher Web-Radios

    (MEDRUM) Die kostenlose Software "Christian Computer Radio" ermöglicht es, verschiedene christliche Web-Radiosender zu empfangen. Das Programm arbeitet als Computer-Radioempfänger.

    Diese kostenlose Software empfängt, ähnlich einem üblichen Radioempfänger, verschiedene christliche Web-Radiosender und spielt sie über die Lautsprecher des Computers ab. Bei der Software handelt es sich um kostenlose Freeware in englischer Sprache, Dateigröße: ca. 1 MB. Sie kann von der Internetseite http://ccr.ornec.de heruntergeladen werden.

    Das Programm empfängt deutsche, englische, russische und andere Radiosender. Zusätzlich lassen sich manuell beliebige Webradios einfügen. Folgende christliche Radiosender sind bereits im Programm integriert:

    • In deutscher Sprache: BBN Radio, SW-Radio (Plattdeutsch), DWG Radio, ERF
    • In englischer Sprache: BBN Radio, Trans World Radio, Worship Radio - pure, Worship Radio - classic
    • In russischer Sprache: Trans World Radio, BBN Radio, RadioMv, Radio Golos Mira, Radio - Golos Mira (Music), Tartu Family Radio, DWG Radio
    • In andere Sprachen: DWG Radio (Arabic), DWG Radio (Turkish), Tartu Family Radio (Estonian), Radio New Hope (Multiple languages), BBN Radio (Chinese), BBN Radio (Korean), BBN Radio (Japanese), BBN Radio (Espanol), BBN Radio (Portuguese)

    Weitere Information: Christian Computer Radio


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