09.07.09
Deutsche Gesetze machen es möglich: Flatrate-Sex kommt in Mode
Prostitutionsgesetz bietet keine Handhabe gegen unbegrenzte Sex-Dienstleistung durch Roma-Frauen
(MEDRUM) Wie die Stuttgarter Nachrichten berichteten, wurde Anfang Juni 2009 ein Sex-Club im Raum Stuttgart eröffnet, der Sex auf Flatrate-Basis bietet. In großen Buchstaben heißt es in der Werbung: "Sex-Flatrate", "Alles für nur 70 Euro", "Du kannst sie alle haben", "Nur einmal zahlen", "Alles inklusive".
Mit einem neuen Geschäftsmodell etablieren sich in Deutschland die ersten Sex-Clubs, die so genannten Flatrate-Sex anbieten. Im Fall eines Clubs im Stuttgarter Fellbach sollen Bulgaren dafür sorgen, dass Roma-Frauen zu Diensten sind, die aus Siedlungsgebieten in Rumänien stammen. "Aus der Werbung des Clubs ergibt sich im Umkehrschluß, dass die beschäftigten Frauen zu allen Dienst bereit seit müssen", so die Stuttgarter Nachrichten im Artikel "Behörden und Polizei machtlos". In einem Kommentar der Zeitung wird das Prostitutionsgeschäft als "Ausbeutung im Stile von Sklaverei" bezeichnet: "Ein Sex-Angebot, das die Frau vollends zum Stück Fleisch degradiert, das jeder Mann nach Belieben benutzen kann, ist unmenschlich und würdelos. Dass der Job größtenteils von bitterarmen Roma-Frauen aus Osteuropa bestritten wird, zeigt, wie tief dieser Abgrund ist." Die Betreiber bestreiten dies energisch. Alle Dienstleistungen der Frauen wären freiwillig. Sie seien als Sub-Unternehmerinnen tätig. Es bestehe kein Zwang für sie.
Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: "Die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Nach dieser Norm müsste jedem Treiben im Sex-Geschäft Einhalt geboten werden, dass Frauen zu entwürdigenden Dienstleistungen nötigt. Die örtlichen Behörden beteuern, sie hätten keine rechtliche Möglichkeit, das Geschäft mit Sex-Flatrates zu untersagen.
Das Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Koalition im Jahr 2001 in den Bundestag eingebracht hatte, ermöglicht demnach die derzeitigen Geschäftspraktiken. § 1 des Gesetzes erklärt sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt auch dann als rechtmäßig, wenn sich eine Person im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses für sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
Der Oberbürgermeister und CDU-Abgeordnete Christoph Palm kritisierte in einer Anfrage an den Stuttgarter Landtag das Flatrate-Konzept als "eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde". Den Stuttgarter Nachrichten zufolge hat sich die CDU-Fraktion im Fellbacher Gemeinderat an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gewandt und sie aufgefordert, Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen, die diese ausbeuterische und menschentwürdigende Form des Sex-Geschäftes verbieten. Dazu wäre eine Änderung des Prostitutionsgesetzes oder des Strafgesetzbuches erforderlich.
Stuttgarter Nachrichten -> Breite Front gegen Fellbacher Bordell
Stuttgarter Nachrichten -> Behörden und Polizei machtlos
Kommentar Stuttgarter Nachrichten -> Sklaverei