08.11.08
COURAGE! - Ein Projekt der Nächstenliebe
Zuwendung für geistig behinderte Kinder in Afrika
(MEDRUM) Unter dem französischen Wort Courage verstehen die Menschen, Mut aufzubringen, etwas gegen Widerstand und unter schwierigen Bedingungen zu sagen und zu tun, was als nötig erkannt worden ist. Das ist genau das, was vier Studenten vor einigen Jahren getan haben, als sie sich entschlossen, sich geistig behinderter Kinder in AFRIKA anzunehmen.
In Kenia sind geistig behinderte Menschen eine Minderheit, die keinerlei gesellschaftliche Achtung genießt. Kranke werden dort diskriminiert, meist weggesperrt und versteckt. Schon die Erfahrung von menschlicher Zuwendung ist daher für die Kinder ein Erlebnis, von dem sie Zeit ihres Lebens zehren und profitieren können. Doch auch die kenianische Natur und das Erlebnis von Gemeinschaft sind für die Kinder eine neue Erfahrung und haben eine starke positive Wirkung auf die Kinder.
Das Wissen um diese Wirklichkeit gab vier Studenten den Anstoß, ein Projekt in Angriff zu nehmen, das sie "COURAGE!" nannten. Sie wollten sich um diese geistig behinderten Kinder in Afrika kümmern, ihnen Mut geben und sie menschliche Zuwendung erfahren lassen. COURAGE ermöglicht diesen Kindern betreute Ferien im eigenen Land zu verbringen. Sie sollen erleben, dass ihr Leben, wie jedes andere auch, lebenswert ist. Dies wurde erstmals im Jahr 2005 realisiert und findet seither jeden Sommer für etwa drei Wochen statt. Ein Team von Jugendlichen reist auf eigene Kosten nach Kenia und betreut dort kenianische Kinder. Sie begleiten behinderte Kinder auf eine Farm und sorgen dort für sie. Sie spielen mit ihnen, essen gemeinsam mit ihnen und versorgen sie medizinisch - kurz: sind da für sie da und schenken ihnen ganz ihre Zuwendung. Die Mitglieder des Teams verfügen über Erfahrung im Umgang mit kranken Menschen; zudem begleiten ein Arzt und erfahrene kenianische Krankenschwestern das Team.
COURAGE! sagt zur eigenen Erfahrung: Aus christlichen Motiven zu handeln und zu helfen – das ist auch für das Team eine bereichernde, intensive und erfüllte Zeit.
Weitere Information -> COURAGE!
08.11.08
Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit neigt ihr Haupt
Ex-Richter ging mit der Justiz hart ins Gericht und avanciert zum Kronzeugen für Justizkritiker
(MEDRUM) Recht und Gerechtigkeit sind zwei eng miteinander verbundene Begriffe. Jeder erwartet, dass es nach Recht und Gesetz zu geht und ihm Gerechtigkeit widerfährt. In einem Artikel vom 30.10.08 berichtet die Stuttgarter Zeitung über den Leserbrief eines Ex-Richters an die Süddeutsche Zeitung (SZ), der dies jedoch massiv in Frage stellte.
"Ex-Richter geht mit seiner Zunft ins Gericht - und die schweigt" schrieb die Stuttgarter Zeitung über die Kritik des ehemaligen Richters am Stuttgarter Landesgericht Fahsel. Inzwischen sei Fahsel zu einer Art Kronzeugen für all jene geworden, die aus den unterschiedlichsten Gründen mit der Justiz haderten, so die Stuttgarter Zeitung.
Was schrieb der Ex-Richter zur deutschen Justiz? Der Text des Leserbriefes an die SZ im Wortlaut:
"Konsequente Manipulation
Eingeholt vom alten Schrecken
SZ vom 2. April
Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsen-Sumpf") nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte erleben mussen, die man schlicht „kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.
In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht moglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen".
Frank Fahsel. Fellbach
Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet halten Justiz und Politik die Pauschalvorwürfe von Fahsel für grob ehrenrührige Behauptungen und Werturteile. Ministerpräsident Öttinger habe dazu übermitteln lassen, dass die zitierten Vorwürfe nicht haltbar seien und Ministerpräsident Oettinger volles Vertrauen in die Justiz des Landes setze.
Der Wirtschaftsethiker Prof. Hans-Joachim Selenz, ehemaliges Vorstandmitglied der Preussag AG, ist allerdings anderer Auffassung. Er schrieb in einem Kommentar (veröffentlicht von der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.) zu den Äußerungen von Ex-Richter Fahlenz:
"In Deutschland sind in der Tat alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik. Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen."
Als erster Vorsitzender von CLEANSTATE ist es für Selenz ein zentrales Anliegen, sich für ein funktionierendes Rechtssystem einzusetzen.
08.11.08
Kardinal Meisner und eine Kirche in Tarsus
Bereitschaft zum Engagement wird im Erzbistum Köln ignoriert
(MEDRUM) Wiederholt wurde in MEDRUM über das Anliegen von Kardinal Meisner berichtet, sich für den Bau einer Kirche an der Geburtstätte des hl. Paulus einzusetzen. Das Angebot, dieses Anliegen zu unterstützen, stößt bei der katholischen Kirche im Erzbistum Köln jedoch auf taube Ohren.
MEDRUM griff die Anregung eines katholischen Priesters und Lesers von MEDRUM auf, Kardinal Meisner in seinem Anliegen des Kirchenbaus zu unterstützen und wandte sich wiederholt an Generalvikar Schwaderlapp des Erzbistums Köln; Ergebnis: keine Reaktion. Nachdem sich in einem Newsletter des Kölner Domradios der Chefredakteur, Ingo Brüggenjürgen, kürzlich zum Anliegen des Kölnder Kardinals äußerte, schrieb MEDRUM auch an ihn und informierte ihn über das befremdliche Schweigen des Generalvikars; Ergebnis: keine Reaktion.
Geist, Wort und Tat stehen bei einigen Repräsentanten des Erzbistums Köln offenkundig wenig im Einklang miteinander und mit dem, was Kardinal Meisner sicherlich erwartet. Wer auf ein Angebot zum Engagement mehrfach nicht reagiert wird selbst unglaubwürdig und wirkt daran mit, auch die Glaubwürdigkeit höherer Würdenträger anzukratzen.
Ein solcher Stil beschränkt sich allerdings nicht auf das Erzbistum Köln. Auch die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz hat sich in diesem Jahr bei mehrfachen Anfragen ebenso durch Ignoranz ausgezeichnet wie der bischöfliche Finanzdirektor des katholischen Weltbildverlages, Klaus Donaubauer, der zu einer Anfrage über das "Sex-Artikel-Sortiment" des Verlages (z.B. DVD "444 Sex-Positionen, DVD-Video Best of Better-Sex-Line) keine Antwort gab. Zur Kategorie dieser Personen gehört auch Dr. Thomas Weisser, der Landessenderbeauftragte der Katholischen Kirche Rheinland-Pfalz, der wiederholt nicht auf Schreiben geantwortet hat.
Beharrliche Ignoranz ist leider bei vielen Vertretern kirchlicher Stellen zu beobachten. Man will Christen zum Engagement bewegen, man will volle Kirchen, man will volle Kirchensteuerkassen, will man die Menschen zumindest glauben machen. Will man das wirklich? Das Verhalten vieler Repräsentanten der katholischen Kirche nährt erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieses Willens und lassen die Konsequenz im christlichen Alltag vermissen.
Es wäre ermutigend, von Vertretern der katholischen Kirche nicht die gleiche Ignoranz zu erfahren, die Kardinal Meisner seinerseits von der Türkei widerfährt, denn er hat bis heute keine Antwort der türkischen Regierung erhalten, ob die Kirche im südtürkischen Tarsus über das Paulusjahr hinaus dauerhaft genutzt werden kann, wie aus einer jüngsten Mitteilung der CDU-CSU-Bundestagsfraktion hervorgeht.
Der Chefredakteur des Domradios hat nach einem weiteren Kontakt jedoch seine Unterstützung zugesagt und will der Sache nachgehen.
MEDRUM-Artikel
-> Pilgerreise der deutschen Bischöfe in die Türkei
-> Paulusjahr in Tarsus eröffnet
-> Das Geschäft des Verlags Weltbild mit Sex-Titeln und die Diözesen der katholischen Kirche
09.11.08
Länder stimmen Kinderförderungsgesetz zu
Familiennetzwerk zweifelt an Verfassungsmäßigkeit
(MEDRUM) Das so genannte "Kinderförderungsgesetz (KiFöG) erhielt am Freitag die Zustimmung des Bundesrates und wird mit seiner Verkündigung in Kraft treten.
In der Mitteilung des Bundesrates heißt es: "Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, dem Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4, 104b Abs. 2 und 106 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen." Mit der Zustimmung der Länderkammer ist der stufenmäßige Ausbau von Kinderbetreuungsstätten und die Schaffung eines Rechtsanspruches auf außerfamiliäre Betreuung von Kleinkindern gesetzgeberisch abgeschlossen.
Das Gesetz will die Erwerbstätigkeit der Eltern ermöglichen, indem Kinder bereits im frühesten Kinderalter in außerfamiliären Einrichtungen (Tageseinrichtungen) oder von familienfremden Personen (Kindertagespflege) beaufsichtigt und betreut werden.
Im Gesetz heißt es: "Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn ... die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ...". Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr sollen sie unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern einen Anspruch auf außerfamiliäre Betreuung haben: "Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege." Die hier niedergelegten Ansprüche treten im August 2013 in Kraft. Bis dahin ist der stufenförmige Ausbau von Kindertagesstätten mit Finanzmitteln in Höhe von mehr als 5 Kindergelderhöhungen vorgesehen: 12 Mrd. Euro, damit die Kinder rauskommen aus den Familien. Für diejenigen Eltern, die ihre Kinder im Lebensalter von 1 bis 3 Jahren nicht außerhalb der Familie betreuen lassen wollen, sondern innerhalb der Familie fördern wollen, soll hingegen erst ab 2013 ein so genanntes Betreuungsgeld in noch nicht genannter Höhe eingeführt werden: „ Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.“
Das Gesetz spricht von "Förderung", jedoch nicht von Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern. Die Verwendung dieses Begriffes soll verdeutlichen, dass mit den beschlossenen Maßnahmen mehr erreicht werden soll als eine reine "Aufbewahrung" von Kindern, täuscht aber auch über die Tatsache hinweg, dass die Fremdbetreuung von Kindern im frühesten Kindesalter grundsätzlich problembehaftet ist, denn die beste Förderung von Kindern im zartesten Kindesalter ist die Zuwendung, die sie durch ihre Eltern und in der eigenen Familie erfahren. Aus diesen Gründen wenden sich viele Stellen unverändert gegen dieses Gesetz und seine Folgen. So hält zum Beispiel das deutsche Familiennetzwerk seine Kritik mit der Forderung nach einem Stopp des Krippenausbaus unverändert aufrecht. Ebenso wird die Forderung nach Gleichbehandlung von Eltern, die ihre Kinder selbst fördern wollen, unverändert erhoben. Sie ist derzeit lediglich mit der vage formulierten Absicht verankert, dass diese Eltern ab 2013 eine monatliche Zahlung erhalten sollen. Die Mehrzahl der im Bundestag vertretenen Parteien wollen die Förderung von Kindern durch ihre Eltern jedoch nicht unterstützen (SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, DIE LINKE, in Teilen auch CDU), sondern bevorzugen die Erwerbstätigkeit der Eltern und Fremdbetreuung der Kinder in außerfamiliären Einrichtungen und durch familienfremde Personen. Diese Ungleichbehandlung von Kindern und die Verweigerung der Wahlfreiheit für die Eltern ist für die Kritiker unverändert Anlass zu Ablehnung des Gesetzes, nicht zuletzt auch deswegen, weil sie durch dieses Gesetz auch die elterliche Erwerbstätigkeit über das Kindeswohl gestellt sehen. Das Familiennetzwerk stellt deswegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in seiner derzeitigen in Form in Frage und erklärte unter anderem:
"Dieses Gesetz gefährdet die Zukunft unseres Volkes, weil es nicht das wirkliche Wohl des Kindes im Auge hat, das gemäß Artikel 7 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen ein Recht auf Erziehung und Betreuung durch seine eigenen Eltern und Familie hat. Es billigt das hohe Risiko einer massiven und lebenslangen Schädigung unserer Kinder. Es dient weder Eltern noch Kindern, sondern fördert aus gewissen ideologischen Gründen die kollektivistische Prägung statt der individuellen Persönlichkeitsentwicklung zu dienen."
Die Kritikwürdigkeit an der politischen Ausrichtung der Familienpolitik wird durch eine Vielzahl von Stimmen unterstrichen, auf die das Familiennetzwerk in einer Zusammenstellung verweist:
Die zahlreichen kritischen Stimmen finden indes kein Gehör, auch nicht bei der Familienministerin Ursula von der Leyen. Ihr sind die "ewigen Nörgler", wie sie Bischof Mixa von Augsburg kürzlich in Berlin nannte, lästig und machen sie "wütend", wie sie beim UNICEF-Forum in Berlin erklärte. Wer sich dem Meinungsdiktat der Ministerin nicht beugen will und sich von ihrer Wortgewalt nicht beeindrucken lässt, hat also ebenso schlechte Karten wie diejenigen Kinder, denen es nicht gut bekommt, wenn sie in der Krippe oder im Kinderhort abgegeben werden, bevor Mama an ihren Arbeitsplatz im Supermarkt rennt, um dort die leeren Regale aufzufüllen. Sie verdient dort übrigens Netto weniger als der Betrieb eines Krippenplatzes kostet. Wenn sie zwei Kinder hat, kaum die Hälfte davon. Können Sie sich das vorstellen, sehr geehrte Frau Ministerin Doktor von der Leyen? Oder übersteigt das die Möglichkeiten Ihrer Vorstellungskraft als Familienministerin, weil es - wider Erwarten - nicht in das Bild einer Ministerin einer sich als christlich bezeichnenden Partei passt? Sie wissen nicht alles und andere nichts, und Sie wissen schon gar nicht alles besser als andere, etwa als ein Bischof Mixa. Vielleicht beginnen Sie irgendwann auch einmal hinzuhören, auch auf die unliebsamen Stimmen, die sie wütend machen. Wut ist selten ein guter Ratgeber, schon gar nicht die Wut auf Bischöfe.
Das Familiennetzwerk hat vor diesem Hintergrund angeregt, die Bedenken zu diesem Gesetz und seinen Folgen gegenüber politischen Stellen, insbesondere dem Bundespräsidenten gegenüber darzustellen und ein Beispielschreiben in Umlauf gebracht, das im Anhang beigefügt ist (BriefKiFö).
MEDRUM-Artikel
-> Halten Sie diese Polemik für richtig, Frau Ministerin?
-> SPD: "Betreuungsgeld erfolgreich zurückgewiesen"
-> Familiennetzwerk: Bundesregierung beschließt gesellschaftsgefährdendes Gesetz
-> Familiennetzwerk fordert Stop des Krippenausbaus beim Deutschen Bundestag
-> Kinderförderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet
-> Das neue Dogma der Familienpolitik: Betreuung und Förderung nur außerhalb der Familie
Anhang | Größe |
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Bundesrat 730-08.pdf | 63.11 KB |
Bundesrat 730-08(B).pdf | 14.77 KB |
BriefKiFö.doc | 0 Bytes |
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