Tote zeugen Kinder - Mütter bringen ihre Halbgeschwister zur Welt - Kinder haben keine Väter aber zwei Mütter . . .
Darf der Mensch Grenzen natürliche Grenzen überschreiten, weil es machbar und sein Wille ist ?
Frauen können Mutter, und Männer können Vater werden, auch wenn Sie längst gestorben sind. Niemand wird verwundert sein, wenn er dies hört. Die moderne Medizin ist bekanntermaßen in der Lage, menschliche Eizellen und Spermien von Frauen und Männern auch lange Zeit einzufrieren und für eine künstliche Befruchtung zu verwenden. Damit ist es möglich, Eheleuten oder Lebenspartnern, denen es auf natürlichem Wege nicht gelingt, Eltern eines Kindes zu werden, durch die Hilfe der Medizin das Glück zu erfahren, Mutter und Vater zu werden. Anders liegen die Dinge dann, wenn bei der künstlichen Befruchtung natürliche Grenzen überschritten werden, Eltern zu werden.
Ein Kind, dessen Eltern durch die Medizin geholfen wurde, Mutter und Vater zu werden, wird unter natürlichen Bedingungen als Kind seiner Eltern geboren und wächst bei seinen Eltern auf. Dem Ehepaar oder Lebenspartnern wird das ersehnte Glück der Elternschaft geschenkt, einem Kind wird das Leben und Aufwachsen bei liebenden Eltern zuteil. An diesem Fortschritt, der auch Fortschritt für das Lebensglück von Eltern und Kindern ist, dürfte kaum jemand Anstoß nehmen.
Anders liegen die Dinge dann, wenn bei der künstlichen Befruchtung natürliche Grenzen überschritten werden. Durch die Möglichkeit, Ei- und Samenzellen auch dann noch zu verwenden, wenn die Spender bereits verstorben sind, ist es auch Realität geworden, Kinder zu erzeugen, die schon zum Zeitpunkt der Befruchtung genetische Halbweisen oder sogar Vollwaisen sind und als genetische Waisen geboren werden. Sie werden nie die Chance haben, ihre Mutter oder ihren Vater kennen zu lernen und bei ihnen aufzuwachsen. Sie sind Kinder, die genetisch betrachtet von Verstorbenen stammen, deren genetische Eltern lediglich damit einverstanden waren, dass ihre Ei- oder Samenzelle auch nach ihrem Tod noch verwendet werden kann, um genetische Nachkommen von ihnen zu zeugen. Die rechtlichen Eltern sind von diesen Eltern oft grundverschieden. Der Phantasie und dem menschlichen Willen sind hier kaum Grenzen gesetzt.
So hat die Medizin technisch die Möglichkeit eröffnet, auf dem Weg der künstlichen Befruchtung Kinder zu zeugen, die als Kinder einer Mutter zu Welt kommen, deren genetische Mutter die Großmutter oder deren genetischer Vater der Großvater ist. Wenn eine Frau die Eizelle ihrer Mutter verwendet, um selbst Mutter zu werden, ist sie Mutter und zugleich Halbschwester ihres Kindes. Solche und ähnlich unnatürliche Abstammungs- und Verwandschaftsverhältnisse können durch die Nutzung der heutigen medizinischen Möglichkeiten entstehen.
So berichtete die kanadische Zeigung „Globe and Mail”, am 13. November vergangenen Jahres über den Fall einer Frau, die von einem Samenspender gezeugt wurde, und selbst Mutter von sechs Kindern wurde, die zugleich ihre Halbgeschwister sind. Ihre Kinder stammten von dem selben Vater wie die Mutter ab. Die Mutter hatte für die künstlichen Befruchtung die Samenzellen ihres eigenen Vaters verwendet, der zugleich Vater und Großvater ihrer eigenen Kinder wurde.
Das Sprengen natürlicher Grenzen durch die Hilfe der modernen Medizin wirft eine Vielzahl von Fragen und Problemen auf. Eine zentrale Frage, die sich in allen Fällen stellt, ist die Frage nach dem Recht des Kindes. Hat das Kind ein Recht, als ein Kind von Eltern geboren zu werden, die auch die genetischen Eltern sind? Oder dürfen Frauen und Männer Eltern werden, indem sie nach Belieben andere biologische oder genetische Mütter und Väter gebrauchen? Hat ein Kind das Recht von Eltern auf die Welt zu kommen, dessen Mutter oder Vater nicht schon bei der Zeugung längst verstorben war? Hat ein Kind ein Recht auf Vater und Mutter oder kann ihm dieses Recht vorenthalten werden?
Diese und eine Vielzahl weiterer Fragen stellen sich, weil es mittlerweile offenbar eine wachsende Zahl von Fällen gibt, in denen die natürlichen Grenzen bei der Entstehung der Elternschaft auf dem Wege der künstlichen Befruchtung zum Teil weit überschritten werden. Zu diesen Fragen gehört auch die Frage nach der Identität eines Kindes und Menschen, die in der Vergangenheit stets auch maßgeblich auf der Herkunft und Beziehung zu seinen natürlichen Eltern beruhte. Die Frage nach der Identität spielt eine zunehmende Rolle bei Menschen, die auf dem Wege der künstlichen Befruchtung gezeugt wurden und beispielsweise nicht wissen, wer ihre genetischen Väter sind. "Wer bin ich, woher komme ich?", lauten die Fragen diese Kinder oft, wenn sie Heranwachsende oder Erwachsene sind.
Die Überschreitung natürlicher Grenzen bei der Entstehung der Elternschaft bekommt auch in all den Fällen eine besondere Brisanz, in denen sie mit der Beliebigkeit verbunden wird, mit denen die natürliche Bindung zwischen Mann und Frau durch geschlechtstneutrale Bindungen und sogenannte gleichgestellte Lebenspartnerschaften ersetzt wird, wie es jetzt auch in Österreich angestrebt wird. Dies wird an einem Falle deutlich, über den zenith berichtet. So verweigerte vor kurzem Irlands High Court einem Vater seine Rechte als Vater. Sein Sperma war für eine künstliche Befruchtung gespendet und von einem lesbischen Paar verwendet worden. Dies führte zur Geburt eines Sohnes. Der biologische Vater, ein Homosexueller, wollte seinen Sohn besuchen. Dies wurde ihm verweigert und er versuchte seinen Wille auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Der Richter lehnte es jedoch ab, dem natürlichen Vater Besuchsrechte einzuräumen. Er entschied, dass das lesbische Paar als ein de-facto-Ehepaar betrachtet werden könne – mit den Rechten, die unter die europäische Menschenrechtskonvention fallen. Wie das Kind darüber einmal denken wird, wenn sich sein eigenes Bewusstsein und sein Anspruch auf ein Recht zur natürlichen Identität entwickelt haben wird, ist eine der vielen Fragen, die sich schon alleine aus diesem Fall ergeben.
Fälle dieser Art werden zwangsläufig zunehmen. Künstliche Befruchtung, Lebensgemeinschaften beliebiger Art zwischen Männern und Frauen, und der Wille, natürliche Grenzen in vielerlei Hinsicht zu Überschreiten, werden kaum Probleme lösen, aber viele Probleme schaffen, solange Ethik und Moral als eine weltanschauliche Beliebigkeit gesehen werden.
Aus dem berechtigten Anliegen von Mann und Frau Eltern zu werden, entstehen Kinder, die zu willkürlichen Nachkommen von Personen gemacht werden, weil die Phantasie und Begierden des Menschen nicht vor natürlichen Grenzen halt macht. Aus der berechtigten Antidiskriminierung von Homosexuellen und Lesben heraus wird die Lebensform einer Pseudo-Ehe als ein Lebensmuster geschaffen, weil der Mensch die menschliche Partner- und Nachkommenschaft zum freien Spiel der Kräfte seiner Neigungen und Orientierungen macht.
Man muss kein Traditionalist, kein Erzkonservativer oder Rechter sein, wenn man befürchtet, dass solche "freizügigen" und ungebremsten Entwicklungen in die soziale Anarchie hineinführen können. Wir leben schon jetzt in einem Labyrinth sozialer Strukturen, die weder den Kindern noch den Eltern zuträglich ist. Ist dies nicht auch eine Frage der Verantwortung gegenüber der nachfolgenden Generation und eine Frage der Generationengerechtigkeit, ob wir den Kindern eine sozial geordnete Welt hinterlassen? Darf dieser Weg weiter gegangen werden? Wer fragt die Kinder? Wer fragt, ob nicht die Kinder zu befragen sind. Die Kinder werden uns einst fragen! Die Kinder werden auch fragen, warum wir nicht gefragt haben. Sie werden auch die Erben unserer sozialen Ordnung sein! Sie haben es verdient, dass wir ihnen keine Erblast hinterlassen.