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  • Die unheimliche Verstaatlichung unserer Kinder

    Die
    unheimliche Verstaatlichung unserer Kinder


    von Christiane Lambrecht

    In vielen kleinen Einzelschritten wird mit dem
    "Paradigmenwechsel" in der Familienpolitik ein
    gesellschaftlicher Umbau vorangetrieben,
    der mit der grundrechtlichen Ordnung nicht mehr
    vereinbar ist.

    Am 24. April 2008 beschloss der
    Deutsche Bundestag einstimmig das „Gesetz zur Erleichterung
    familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls". Kernstück war
    die Novellierung des §1666 BGB.

    Während der
    Bundestagsdebatte war zu hören, dass es einige Zeitungsberichte und eine
    Fax-Aktion an alle Bundestagsabgeordneten gegeben habe, die meinten, der Staat
    wolle die Eltern entrechten oder entmachten oder gar die Rechte der Eltern, die
    im Art. 6 GG geschützt sind, aushebeln. Wer wird denn so etwas unterstellen?
    Wer kann schon NEIN sagen, wenn es um den Schutz von Kindern geht? Und so wird
    sicherlich kein Politiker in ein paar Monaten die Änderungen im Kinder- und
    Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ablehnen, wo in umfassender Weise staatliche
    Bildung im Wickelalter fördernd für alle Kinder eingeführt wird.

    Die Sorge um eine
    Entrechtung der Eltern ist berechtigt, wenn Stück für Stück die
    familienpolitische Kehrtwende der Bundesregierung seit der Ära Schröder
    betrachtet wird, die unter Angela Merkel in
    rasantem Tempo und mit ungeahnten, beinahe wöchentlichen neuen Ideen aus dem
    Hause von der Leyen und Zypries stattfindet.

    Aber worin besteht
    dieser familienpolitische Paradigmenwechsel, den Verfassungs­experten bereits als „kummulativen Verfassungsbruch" bezeichnen?

    Eine Analyse der
    vielen kleinen Einzelschritte bringt Licht ins Dunkel. Es ist zum einen der
    zunehmende existenzbedrohende finanzielle Druck auf Familien, zum anderen die
    eingeschränkte Wahlfreiheit durch einseitige Subvention von Krippenplätzen und
    fehlender Subjektförderung junger Familien sowie der Tendenz zu
    Pflicht-Ganztagseinrichtungen aller Art. Die Novellierungen in BGB und SGB
    zeigen die Konsequenz dieser familienpolitischen Kehrtwende, indem nun auch die
    Qualität und das „wie" der elterlichen Erziehung vom Staat geprüft wird und bei
    Nichtgefallen das Kind in einer staatlichen Einrichtung zu „fördern" ist.

     

    1. Analyse
    der finanziellen Situation der Familien in Deutschland

    „Familie ist da, wo
    kein Geld ist!", so der ARD-Moderator Frank Plasberg in seiner Sendung „hart
    aber fair"am 30. April 2008. Das kann nicht sein, poltern
    Politiker, bei 187
    oder 189 Mrd. Euro Familienleistungen
    pro Jahr. Das Kompetenzzentrum
    für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend stellte im April dieses Jahres fest, dass „ungeachtet der
    vermeintlich hohen Gesamtsumme für ehe- und familienbezogene Leistungen der
    politischen Gestaltung im Wesentlichen 45
    Mrd. Euro Familienförderung
    im engeren Sinne zur Verfügung stehen. Darin enthalten ist z.B. der Förderanteil
    des Kindergeldes."

    Selbst
    wenn man die 187 oder 189 Mrd. Euro
    „Mogelpackung" als Familienleistungen des Staates annimmt, steht Deutschland
    europaweit bei der Familienförderung am Schluß, denn sie entspricht nur 1.9%
    des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im Vergleich: Dänemark wendet 3.8 %,
    Frankreich 2.8% des BIP für Familien auf.

    Es gibt vier
    Hauptursachen der dramatisch und exponentiell zunehmenden Familienarmut.
    Zunächst die hohen indirekten Steuern und
    Verbrauchssteuern
    (die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Punkte seit 2007,
    die hohen Energiepreise bei Strom, Gas oder Benzin und Heizöl). Je mehr
    Personen in einem Haushalt zu versorgen sind, umso stärker wirkt der
    kostentreibende Effekt der erhöhten Verbrauchssteuern.

    Zweitens
    die Streichung von Leistungen wie
    der Pendlerpauschale (gerade Familien wohnen oft außerhalb von Ballungszentren,
    da es dort noch etwas günstiger Wohnraum gibt) oder die Streichung der
    Eigenheimzulage.

    Drittens zahlen Familien entgegen zweier Urteile des
    Bundesverfassungsgerichts (Pflegeversicherungsurteil und Trümmerfrauenurteil)
    zu viel in die Sozialversicherungssysteme
    ein. Die Diskussionsblockade der Politik verhindert eine familiengerechte
    Reform der Rentenversicherung, in der die Zahl der eigenen Kinder angemessen
    berücksichtigt werden müsste.

    Viertens
    berücksichtigt das deutsche Steuersystem
    unmittelbar nicht die Kinder, wie es ein Familientarifsplitting (wie in
    Frankreich) ermöglicht. Damit könnte das Erwerbseinkommen gerecht bezüglich der
    Familienlasten besteuert werden.

    Nahezu 75 Prozent
    (im Vergleich dazu Dänemark mit 38 %) der staatlichen Gesamteinnahmen addieren
    sich aus Sozialbeiträgen und Verbrauchssteuern, kaum ein Land hat so ein
    brutales Abgabensystem für Familien wie Deutschland. Der Sozialrichter Dr.
    Jürgen Borchert beschrieb es so: "Zuerst treibt der Staat den Familien die Sau
    vom Hof, um ihnen anschließend in Gönnerpose ein paar Kotelett zurückzugeben."

    Der Geschäftsführer
    des Deutschen Familienverbandes Siegfried Stresing argumentiert weiter:" Konnte
    vor 20 Jahren ein Facharbeiter noch eine 4-köpfige Familie alleine ernähren,
    reicht heute das Einkommen eines Durchschnittsverdiener-Paares mit 2 Kindern
    noch nicht einmal für den Lebensunterhalt, oder mit anderen Worten, das
    sogenannte frei verfügbare Einkommen ist negativ." Viele Familien leben trotz Vollerwerbstätigkeit steuerlich unter
    dem Existenzminimum.

    Zu sehen ist die finanzielle Zwangsjacke der Familien an
    der dramatischen Zunahme von Kindesarmut
    in den letzten 10 Jahren auf nun mehr 2.4 Millionen Kinder oder anhand der
    Zunahme von Suppenküchen. So lebt gemäß Unicef heute bereits jedes sechste (!)
    Kind in Deutschland in Armut.

    Die Aussage der
    Familienministerin, dass Familienarmut am besten durch doppelte
    Erwerbstätigkeit zu verhindern sei, klingt wie Hohn und Spott. Erst entzieht
    der Staat systematisch den Familien die finanziellen Grundlagen um aus eigenem
    Erwerbs­einkommen ihre Existenz sichern zu können. Und dann sollen
    medienwirksame Schlagzeilen die Großzügigkeit des Staates gegenüber Familien
    dokumentieren. Nach dem Motto: Gutscheine fürs Schwimmbad, aber die Familie hat
    kein Geld, die Badehose zu kaufen.

    Den Familien wird
    mit der verfassungswidrigen Finanzpolitik und dem fehlenden Leistungsausgleich ihre Würde und Freiheit genommen. Aber eine
    Familie sollte in einer Demokratie sich frei von künstlich gemachten Zwängen
    entscheiden können, wie sie ihren Alltag gestalten möchte. Und die Anzahl der Kinder, auch das „Ja" zu einem
    Ungeborenen, darf nicht an berechtigten
    Existenznöten der Eltern scheitern.

     

    2. Die
    Hintergründe des Krippenausbaus, das Elterngeld und der Begriff der
    „Wahlfreiheit"

    Die Bundesregierung
    hat vor gut einem Jahr beschlossen, die Zahl der Krippenplätze von 250.000 auf
    750.000 bis zum Jahr 2013 zu erhöhen. Rechnerisch seien damit Plätze für
    ein Drittel aller unter Dreijährigen bereitgestellt. Diese Rechnung stimmt aber
    so nicht. Die Krippenbetreuung ist nach Angaben der Familienministerin für das
    2. und 3. Lebensjahr eines Kindes gedacht. Laut Adam Riese ergeben 750.000
    Krippenplätze bezogen auf 2 Jahrgänge (pro Jahr werden etwa 680.000 Kinder
    geboren) mit 1,3 Mio. Kindern etwa 60% Krippenplatzdeckung. Es werden also fast
    doppelt so viele Krippenplätze ausgebaut, als es uns die Bundesregierung
    Glauben macht.

    Welche Art
    von Wahlfreiheit
    bringt nun der Krippenausbau für Eltern?

    Der Slogan der
    Familienministerin lautet: „Durch Krippenplätze haben junge Eltern
    Wahlfreiheit." Eine andere Ansicht von „Wahlfreiheit" formulierte Bischof Mixa
    kürzlich so: „Wahlfreiheit bedeutet in
    erster Linie, sich in den ersten Lebensjahren des Kindes für das Kind
    entscheiden zu können, ohne von der Wohlstandsentwicklung abgekoppelt zu
    werden."

    Zahlreiche Umfragen
    (Allensbach, emnid, ipsos) bestätigen die Meinung des Bischofs. Etwa 70 bis 75
    % der Befragten jungen und potentiellen Eltern sagten, dass sie bei
    finanziellem Ausgleich und Möglichkeiten gerne die ersten 3 Jahre bei ihren
    Kleinen blieben. Diese Eltern haben nichts von der Subvention eines Krippenplatzes
    mit etwa 1.500 Euro im Monat.

    Wer zu Hause
    betreuen möchte, erhält vielleicht ab dem Jahr 2013 eine „Herdprämie" von 150
    Euro monatlich. Eltern haben aktuell die „Wahl" zwischen „Krippe oder Null
    Euro". Doch was empfinden wohl Mütter, die freiwillig und bewusst einige Jahre
    auf Beruf verzichten, um ihre Kleinen optimal selbst zu lieben, zu prägen und zu erziehen, wenn sie der Gesellschaft
    NULL Euro wert sind und zudem die Familienministerin davon spricht, dass ein
    Betreuungsgeld eine „bildungspolitische Katastrophe" sei, die Eltern ein
    Betreuungsgeld eher für
    „Flachbildschirme ausgeben" und Krippe
    besser ist, als wenn eine Mutter „ihr Kind fernsehen lässt und mit Süßigkeiten
    abfüllt".

    Mit Einführung des Elterngeldes schlich sich eine
    weitere familienpolitische Kehrtwende ein. Das Elterngeld ist eine
    Lohnfortzahlung und wird für maximal 14 Monate gezahlt (wobei 2 Monate
    Vätermonate sein müssen, sonst verfällt hierfür das Elterngeld). Wesentlich am
    Elterngeld ist zum einen die staatliche Einmischung in die Gestaltung und
    Organisation des Familienlebens. Nun soll nach aktuellen Plänen der
    Familienministerin die 12 + 2 Regelung weiter verschärft werden. Vätermonate
    sollen ausgeweitet werden zu Lasten der Müttermonate. Dabei kann ein
    Studentenpaar nicht mal die „Partnermonate" in Anspruch nehmen, weil die
    Voraussetzung, auf Erwerbsarbeit zu verzichten, nicht erfüllt wird.

    Zum anderen war bis zum Elterngeld klar, dass der Staat Eltern während der für den Aufbau von
    Bindungsfähigkeit und Vertrauen so wichtigen ersten Lebensjahre des Kindes den
    Eltern im gewissen Sinne eine Erziehungsanerkennung gewährte, so wird nunmehr
    das politische Signal gegeben, die häusliche Elternphase/Erziehungsphase enorm
    zu verkürzen.

    Dritter Kritikpunkt am Elterngeld ist, dass die Mehrheit der Mütter weniger als früher
    erhalten (über 50 Prozent der Eltern erhalten zwischen 300 und 500 Euro
    Elterngeld für nur noch 12 Monate und damit weniger, als beim Erziehungsgeld,
    das 300 Euro für 24 Monate ausgezahlt wurde).

    Eine gebärende Akademikerin ist dem Staat heute mehr wert als eine Kassiererin oder eine Hausfrau (die in der Regel wegen älterer Geschwisterkinder bereits ihren Job zu Hause erledigt). Belohnt wird die Mutter, die vor der Geburt für ein hohes Gehalt erwerbstätig war.

    Ein einseitiger Weg also, der wiederum nichts mit einer echten Wahlfreiheit zu tun hat und bei dem
    sich der Staat in Dinge einmischt, die ihn nichts angehen.

    Zurecht klagt hier der Augsburger Bischof Walter Mixa an, dass eine solche „Familienpolitik" die Frauen zu „Gebärmaschinen" degradiere, weil sie durch die finanziellen Zwänge
    keine Freiheit und Möglichkeit haben, ihre Kleinkinder ab dem 1. Geburtstag
    selbst zu betreuen. Und zu Recht weist der ehemalige Verfassungsrichter Prof.
    Paul Kirchhof darauf hin, dass die einseitige Subvention des Objekts „Krippe"
    verfassungswidrig sei (siehe auch das Betreuungsurteil des
    Bundesverfassungsgerichts von 1998).

    Verfassungskonform
    und gerecht wäre es daher, dass pro Kind unter 3 Jahren eine unabhängige
    finanzielle Förderung gewährt wird. Die Forderungen gehen von 700 bis 1.500
    Euro pro Monat.

    Junge Eltern könnten
    damit entweder zugunsten der eigenen Kinderbetreuung auf Erwerbstätigkeit
    verzichten oder qualitätsgesicherte und auf den individuellen Bedarf ihrer Kinder
    zugeschnittene ergänzende Betreuungsleistungen „einkaufen". Dadurch würde allen
    jungen Eltern gleichwertig eine echte Wahlfreiheit zugestanden.

    3. Die Pläne
    zu Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen und geplante Erschwerung von
    Privatschulen

    Die Bundesregierung
    plant, allmählich alle Kinder in Pflicht-Ganztagseinrichtungen unterzubringen.
    Das letzte Kindergartenjahr soll zur Pflicht werden. Flächendeckend werden
    Schulen zu Ganztagsschulen umgestaltet.

    Ganz aktuell sind
    Pläne, Privatschulen (die oft konfessionsgebunden sind) weniger zu fördern,
    indem z.B. die Schulwegkosten nicht übernommen bzw. die Abzugsfähigkeit von
    Schulgeld allgemein eingeschränkt werden sollen. Deutschland ist europaweit
    auch das einzige Land mit Homeschooling-Verbot.

    Gegen eine Ausweitung
    des Angebots von Ganztagseinrichtungen auf freiwilliger Basis ist nichts zu
    sagen. Die Pflicht-Ganztagsschule bzw. Pflicht-Kindertagesstätten würden jedoch
    die Freiheit der Familiengestaltung und die Berücksichtigung individueller
    Interessen der Familien und Kinder weiter einschränken.

     


    4.
    Zum neuen Unterhaltsrecht und dem Zusammenhang der Novellierungen im SGB und
    BGB in Verbindung mit dem Grundgesetz.

    Das neue Unterhaltsrecht sorgt dafür, dass
    Mütter von Kindern ab dem 3. Lebensjahr - ob sie wollen oder nicht - ganztags
    erwerbstätig sein müssen, weil durch den Rechtsanspruch auf einen
    Kindergartenplatz die Betreuung des Kindes anderweitig sichergestellt ist.
    Gleiches gilt übrigens auch für Alleinstehende im Leistungsbezug (ALG II), da
    die eigene nachmittägliche Erziehung des Kindes „nicht als wichtiger Grund"
    betrachtet wird.

    Erstmals wird mit
    dem „Kinderförderungsgesetz" eine
    öffentlich sicherzustellende „frühe Förderung" aller Kinder ab Geburt
    eingeführt. In konsequenter Anwendung der Rechtsprechung führt dies zu ei­ner Drittbetreuung der Kinder in einem Alter, das von
    Wissenschaftlern als bedenklich ange­sehen wird. Die im „KiföG" normierte
    Fördermöglichkeit ab Geburt, gedacht als Hinweis an die Kommunen, entsprechende
    Plätze bereit zu stellen, fördert aber nicht die Erziehung in der Fa­milie,
    sondern flächendeckend die Bereitschaft, Kinder durch „professionelle Dritte"
    erziehen und betreuen zu lassen.

    Im Gesetzestext wird
    die Verpflichtung ausgesprochen, ein Kind „ist" bereits ab Geburt in einer
    Einrichtung zu fördern, „wenn diese für seine Entwicklung förderlich ist".
    Begründet wird diese frühkind­liche Förderung mit der „kindeswohlgerechten
    Ausübung des Elternrechts" (Prof. Reinhard Wiesner, zuständiger Referatsleiter
    im BMFSFJ). Für die „überwiegende Zahl der Eltern", so Wiesner weiter, „stellt
    die frühe Förderung eine wertvolle Ergänzung der Bildung und Erzieh­ung in der
    Familie dar. Bei den Kindern, die von ihren Eltern nicht die notwendige
    Förderung erhalten, sichert eine frühe Förderung die Basisbedürfnisse"
    (Reinhard Wiesner: „Leitsätze", Essener Gespräch 2008).

    Damit hat der Staat einen weitreichenden Einfluss
    auf die konkrete Erziehungsgestaltung, da er die „Fördernotwendigkeit"
    aussprechen kann. Ab Geburt wird die - staatlich überwachte - (Ersatz-)
    Erziehung angeboten.

    Die verabschiedete
    Novellierung im § 1666 BGB
    („Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei
    Gefährdung des Kindeswohls") senkte die Eingriffsschwelle für gerichtliche
    Maßnahmen. In Verbindung mit der bereits in 2005 eingeführten Schutzfunktion
    für Kinder (§ 8a SGB VIII) ist die Definition dessen, was dem Wohl des Kindes
    entspricht bzw. was ihm schadet, in die Interpretationshoheit des Staates
    übergegangen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass - zunächst in „problematisch"
    angesehenen Familiensituationen (beispielsweise mit Migrantenhintergrund) -
    eine „Pflicht" zur „Förderung" in einer Kita ausgesprochen wird oder auch
    generell das Schuleintrittsalter abgesenkt wird. Die sprachsystematisch korrekte,
    rechtspolitisch aber verfehlte, Streichung des „elterlichen Versagens" in der
    Novellierung des § 1666 BGB bedeutet de facto, dass nicht mehr nur über die
    Ausübung („Betätigung") der elterlichen Erziehung gewacht wird, sondern bereits
    über deren Qualität. Indem nun durch die Novellierung im § 1666 BGB die
    Beweislast der Ämter für ein Versagen der elterlichen Erziehung entfällt, wird
    der Spieß umgedreht. Nun müssen Eltern im Zweifel vor Gericht beweisen, dass
    sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen. Nur, wer definiert „Kindeswohl"?

    Die
    Gesetzesänderungen sollen ein „Frühwarnsystem" ermöglichen, um Kinder vor
    Verwahrlosung, Missbrauch oder gar dem Tod zu schützen. Dagegen ist nichts zu sagen, im Gegenteil.

    Experten
    weisen aber darauf hin, dass die vorhandenen Gesetze voll und ganz ausreichen.
    In allen schlimmen Fällen, die in den letzten Monaten durch die Medien gingen,
    wusste das Jugendamt Bescheid, doch die Familiengerichte und Jugendämter
    setzten die vorhandenen Gesetze nicht um und so versagten Eltern wie Ämter.

     

    Resumee

    Die Schlagwörter und
    Maßnahmen der letzten Jahre wie flächendeckende Krippen für die „Wahlfreiheit",
    Ganztagsschulen wegen der „Bildungsgerechtigkeit",
    ein verzerrtes Bild von Mutterschaft, unfähige oder misshandelnde Eltern haben
    das ihre in der Meinungsbildung getan.

    Ausdrücke wie
    „fördernde, professionelle Kitas" auf der einen Seite und „genervte,
    verantwortungslose, Geld versaufende Eltern" auf der anderen Seite spiegeln die
    Meinung von vielen (nicht allen) Politikern und einigen Medienleuten wieder. Da
    stört es offenbar wenig, dass etwa zwei Drittel des Tagespflegepersonals in
    öffentlich geförderten Kindertagesstätten überhaupt keinen oder keinen fachpädagogischen Berufsabschluss haben.

    Doch die
    veröffentlichte Meinung entspricht nicht immer der öffentlichen Meinung. Die
    Basis hat ein gutes Gespür für soziale Gerechtigkeit. Immer mehr Mütter
    bemerken die Ungerechtigkeit bei der jetzigen Elterngeld-Regelung. Und immer
    mehr Familien spüren, dass nicht allein die allgemeine Teuerungsrate ihnen das
    Geld knapp werden lässt, sondern die unsoziale Familienpolitik der Regierung,
    die die Freiräume der Familien immer mehr einengt.

    Die
    Ungerechtigkeit der einseitigen Subventionierung von Krippen, die systematische
    Benachteiligung von Eltern bei Steuern und Abgaben verstößt auch gegen unsere
    Verfassung.

    Neue Gesetze, die das
    Subsidiaritätsprinzip verletzen sowie Inhalte und Werte der elterlichen
    Erziehung der Aufsicht der Ämter unterstellen, schränken die grundgesetzlich
    geschützten Freiheiten und Rechte der Eltern ein.

    Jede der
    Gesetzesänderungen wird für sich gesehen wohl - so die meisten Experten -
    soeben noch an der Ver­fassungswidrigkeit vorbeikommen. Offenkundig ist jedoch
    die „Verfassungswidersprüchlich­keit" schon der einzelnen Maßnahmen.

    Wissend sägt der
    Gesetzgeber an dem Grundpfeiler unseres Sozialstaates. Das staatliche
    „Wächteramt" hat nämlich nicht nur Kinder vor Missbrauch (durch ihre Eltern) zu
    schützen, sondern auch den Familien die Mittel zur Verfügung zu stellen, die
    sie zur Erfüllung ihrer natürlichen Aufgabe benötigen. Mütter genießen laut
    Grundgesetz einen besonderen Schutz. Dies gilt nicht nur bei der bezahlten
    beruflichen Tätigkeit (Mutterschutz), auch und vor allem bei ihrer mütterlichen
    Arbeit (Familienschutz). Hier ist die Solidarität der Gemeinschaft und die
    Subsidiarität des Staates gefordert.

    Der Staat greift
    nach unseren Kindern und entrechtet die Eltern. Es ist höchste Zeit, den
    Risiken und Nebenwirkungen dieser "Familienpolitik" entgegenzutreten und
    den gesellschaftlichen Umbau auf unsere Grundwerte „Freiheit, Solidarität und
    Gerechtigkeit" und deren Konsequenz für die Stabilität der Gesellschaft
    aufzuzeigen.

  • Der kummulative Verfassungsbruch in der Familienpolitik

    Der kummulative Verfassungsbruch in der Familienpolitik

    zu Christiane Lambrecht: Die unheimliche Verstaatlichung unserer Kinder

    In vielen kleinen Schritten werde ein Paradigmenwechsel in der Familienpolitik vollzogen, der mit unserem Verfassungsrecht nicht vereinbar sei, sagt Christiane Lambrecht in ihrer Abhandlung "Die unheimliche Verstaatlichung unserer Kinder". Es vollziehe sich ein Umbau der Gesellschaft, den Verfassungsexperten bereits als "kummulativen" Verfassungsbruch bezeichnen.

    Christiane analysiert diese Entwicklung unter 3 Perspektiven:

    1. Die ökonomisch finanzielle Perspektive
    2. Die Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsperspektive
    3. Die Perspektive des Unterhaltsrechtes

     

    In ihrer Analyse kommt Christiane Lambrecht bei der Betrachtung unter jeder Perspektive zum Ergebnis, dass die Maßnahmen in der Familienpolitik zwangsläufig zu einer Entwicklung führt, in der die Erwerbstätigkeit der Elternteile begünstigt oder gar erzwungen wird und Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder bereits in frühestem Kindesalter in außerfamiliären staatlichen Einrichtungen stattfindet. Eine Wahlfreiheit für Familien, wie sie von der Politik beim Beschluss des Kinderbetreuungsprogrammes propagiert wurde, gebe es nicht. Durch die einseitige Subventionierung außerfamiliärer KIinderbetreuung und Begünstigung der Erwerbstätigkeit der Elternteile werde es den Eltern nicht ermöglicht, die Erziehung ihrer Kinder in die eigenen Hände zu nehmen.

    Ihr Fazit lautet: "Der Staat greift
    nach unseren Kindern und entrechtet die Eltern. Es ist höchste Zeit, den
    Risiken und Nebenwirkungen dieser "Familienpolitik“ entgegenzutreten und
    den gesellschaftlichen Umbau auf unsere Grundwerte "Freiheit, Solidarität und
    Gerechtigkeit" und deren Konsequenz für die Stabilität der Gesellschaft
    aufzuzeigen."

     

     

  • Kasernen, Bajonette, Helme und Soldaten - Werke der Toleranz?

    31.05.08


    Kasernen, Bajonette, Helme und Soldaten - Werke der Toleranz?


    Ein Plädoyer für solidarische Wachsamkeit von Demokraten und Christen

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Paul Böhm, der Architekt der Kölner Großmoschee nannte Moscheen Bauwerke, die für Toleranz stehen. Sind Moscheen Werke der Toleranz, wie Böhm meinte, oder sind sie Werke der Islamisierung, wie es Kritiker befürchten?

    Den Kritikern des Moscheenbaues hielt der Architekt Böhm in der Debatte um den Bau der Kölner Moschee einst entgegen: „Das kann ich gar nicht verstehen. Das ist doch auch Teil unserer demokratischen Kultur, dass das Prinzip der Gleichheit praktiziert wird. Was mich stört, ist eine Kritik, die sich irrationaler oder unqualifizierter Argumente bedient. Da werden dann persönliche Strukturen oftmals mit diffusen Vorbehalten wie Überfremdung oder Islamisierung, weltpolitischen Problemen wie Terror oder globalen Sorgen als Stellvertreter-Ängste für die Ablehnung des Moscheebaus instrumentalisiert."

    Es ist Böhm ganz sicher zuzustimmen, dass Fremdenfeindlichkeit und Überfremdungsängste nicht instrumentalisiert werden dürfen und irrationale oder unqualifizierte Argumente auf Widerspruch stoßen müssen. Solche Vorbehalte dürften gegenüber den Worten des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan allerdings wohl kaum bestehen, dessen Rede in Köln am 11. Februar großen Protest auslöste. Er äußerte sich beispielsweise auch 1997, damals als Oberbürgermeister Istanbuls, öffentlich über Moscheen und zitierte aus einem Gedicht des Vordenkers des türkischen Nationalismus Ziya Gökalp, in dem es heißt: „Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten. Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufspringen, bis wir am Ziel sind."

    Ob es statthaft ist soweit zu gehen, wie es in der neuesten Ausgabe des ACP-Magazines erscheint, in der die Islamisierung Deutschlands - in Anlehnung an eine Überspitzung im CICERO - als Projekt des türkischen Staates bezeichnet wurde, ist vermutlich eine sehr umstrittene Frage. Unbestreitbar ist hingegen wie der ACP berichtet , dass die derzeit rund 2500 Moscheen Eigentum der - im Grundbuch eingetragenen - Ditib sind (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) und damit letztlich dem türkischen Staat gehören. Es ist auch nicht zu bestreiten, dass auf diese Weise regelmäßig rund 500 bis 600 Ditib-Imame in Deutschland tätig sind, von der Türkei bezahlt und von ihr angeleitet und überwacht werden. „Die Ditib-Imame sind Staatsfunktionäre, die zugleich die Lehren des Islam und politische Ziele der türkischen Regierung, also einen „Staatsislam" verkünden. Selbst die Freitagsgebete werden in Ankara formuliert.", schreibt der ACP. Das diese Zusammenhänge nicht ausschließlich als Quell der Freude einer gottesfürchtigen Religiosität und toleranten Humanität betrachtet werden können, wurde bereits mehrfach schmerzlich erfahren, wie jüngst bei der Ausladung der Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher, als man die Freiheit der Rede und Wissenschaft den scharfen Attacken aus moslemischen Kreisen opferte (MEDRUM-Artikel 24.05.08).

    Vor diesem Hintergrund dürfte es zumindest verständlich zu sein, wenn Kritiker ihrerseits Paul Böhm vorhalten, er habe sich unqualifizierter Argumente bedient. Demokratische Christen dürfen es gerade auch um der Glaubensfreiheit willen nicht hinnehmen, wenn die Demokratie instrumentalisiert wird. Das ist eine Lehre aus der deutschen Geschichte des letzten Jahrhunderts. Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit, möchte man Paul Böhm stellvertretend für alle entgegenhalten, die Bestrebungen aus islamischem Kreis in falschverstandener Toleranz oder Sorglosigkeit Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen. Ihm kann allerdings zugute gehalten werden, dass er es vermutlich eher als seine Aufgabe verstanden hat, den Baufortschritt zu überwachen. Dafür wurde er bezahlt. Für eine Wachsamkeit in der Demokratie hingegen ist mit keiner Entlohnung zu rechnen.

    Den Preis für mangelnde Wachsamkeit bezahlen indes alle Demokraten. Was hat es geholfen, dass allein die SPD im Deutschen Reichstag gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt hatte? Bedauerlicherweise nichts. Auch sie und mit ihr alle Sozialdemokraten und Deutschen wurden in die bittere Mithaftung aller Deutschen genommen. Das war und bleibt eine unausweichliche Konsequenz der kollektiven Verantwortung, die zugleich als Appell an Intellekt und Vernunft, - nicht an Instinkte - verstanden werden muss, Demokratie solidarisch zu bewahren. Seien wir also tolerant und wachsam zugleich.

  • Zwischenbilanz über die Jugend- und Familienkonferenz von Bund und Ländern

    31.05.08


    Zwischenbilanz über die Jugend- und Familienkonferenz von Bund und Ländern

    Kommentar zum einem Interview des inforadios des rbb mit Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD)

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) "Die
    Jugend- und Familienminister und -senatoren von Bund und Ländern haben zwei
    Tage zusammen gesessen", berichtet Inforadio rbb am 30. Mai. Dann beschreibt der
    Sender, um was sich diese Vertreter von Bund und Ländern zu kümmern hätten, und
    dass in diesem Jahr Bildungsminister Jürgen Zöllner der Chef der Runde sei.
    Deshalb habe das Gremium in Berlin getagt. Ganz oben auf der Tagesordnung habe
    diesmal das Projekt gestanden, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, so der
    RBB. Dann kommt er zum Thema.

    „Aber
    wie weit ist man da in der Debatte? Gibt es gar klare Fronten zwischen SPD- und
    Unions-geführten Ländern?", lauten die leitenden Fragen im Bericht. Wer
    erwartet, es werden Fragen zur Substanz gestellt, liegt falsch.

    Es
    wird nicht danach geforscht, was die genannten Politiker mit Rechtsänderungen
    konkret bewirken wollen, um die Lage der Familien zu verbessern - was
    naturgemäß Kinder einschließt. Es wird nicht hinterfragt, welche Probleme und
    welche ihrer Ursachen durch grundgesetzliche Änderungen beseitigt werden können
    und sollen. Stattdessen wird fast schon pennälerhaft abfragt, ob die parteilichen
    Fronten zwischen SPD und Union klar seien. Das ist typisch für einen
    Hoppla-Hopp-Journalismus ohne Tiefgang, ohne analytische und fachliche
    Kompetenz, und ohne die Fähigkeit, die Politik gegenüber der
    Öffentlichkeit
    darüber Rechenschaft ablegen zu lassen, was sie eigentlich treibt.
    Vielleicht könnte man das noch akzeptieren, wenn nur ein Volontär für die
    Führung des Interviews zur Verfügung gestanden war. Mit Volontären kann man der
    Thematik Jugend und Familie aber auf der medialen Seite ebenso wenig gerecht
    werden wie mit dilettantischer Politik. Hier ist "Meisterarbeit" gefragt.

    Es
    verwundert dann auch nicht, wenn die Politik ihre Erklärungen im Wesentlichen
    darauf beschränken kann festzustellen, dass man vorankomme, und dass Einigkeit
    bestünde. Sie präsentiert ihren Gesetzesaktionismus, mit dem sie in der letzten
    Zeit häufig zu „glänzen" wusste. Die Eingriffe in das Familienrecht, die
    Änderungen im Unterhaltsrecht, sind beredte Beispiel dafür. Nun sollen weitere
    rechtliche Änderungen folgen, um Kinder zu schützen, als ob das, was
    unschuldigen Kindern immer wieder an Leid zugefügt wird, nicht schon durch
    geltendes Recht verboten und unter Strafe gestellt sei. Es sollte dennoch
    niemanden wundern, dass Politiker sich erneut rechtlichen Regelungen zuwenden.
    Sie wollen ihren Willen dokumentieren, etwas gegen Unrecht zu tun, das auch
    heute schon Unrecht ist. Der Anteil der Juristen im Bundestag beträgt ein
    Viertel, in manchen Fraktionen sogar darüber, und die Zahl der Juristen steigt.
    Sie verstehen in erster Linie etwas von Recht. Das ist nicht unwichtig, in einem
    Rechtsstaat. Aber, reicht es aus?

    In
    der Familienpolitik ist es noch lange keine hinreichende Bedingung zu wissen,
    wie rechtliche Regelungen abzufassen und zu beschließen sind, auch wenn dies
    die vornehmste Aufgabe eines Parlamentes ist.

    Wie,
    so könnte man sarkastisch fragen, wenn man Familien einfach per Gesetz
    abschaffen würde? Wir wären ohnehin schon auf dem Weg dorthin, wenn der
    Beschluss der Jungen Grünen Realität werden würde, die Ehe abzuschaffen. Das
    wäre in der Tat ein gewaltiger erster Schritt auch in Richtung einer
    rechtlichen Auflösung der Familie. De facto hat sie schon seit langem begonnen.
    Nun wird ein weiterer Meilenstein zurückgelegt, wie es Christiane Lambrecht vom Familiennetzwerk in
    ihren Gedanken zum Umbau der Gesellschaft verdeutlichen will. Kommt dies so,
    muss die Familie völlig neu definiert werden. Ähnlich wie die natürliche
    Geschlechtlichkeit durch das Gender Mainstreaming neu definiert wurde. Politik
    für Familien kann und darf dies nicht ernsthaft wollen und gesellschaftlich
    verantworten. Es wäre der Weg in eine Art soziale Anarchie, wie es der wohl
    prominenteste Richter für Familienrecht in England für die britische
    Gesellschaft vorhersieht.

    Wer
    verantwortungsbewußte Familienpolitik machen will, muss zunächst einmal einen
    unbestechlichen Intellekt haben, ohne den eine nüchterne Bestandsaufnahme der
    Lage von Familien und Kindern nicht denkbar ist, und der muss auch in der Lage
    sein, die Ursachenanalyse für Probleme des gesellschaftlichen Kerns
    „Familie" zu betreiben, die seit Jahren offenkundig sind.

    Diese
    Ursachen sind kaum von rechtlicher Natur und sie lassen sich demzufolge auch
    kaum auf juristischem Wege beseitigen. Aber umgekehrt können juristische
    Eingriffe tiefgreifende Änderungen auslösen, die am Problem vorbei führen und neue
    Probleme schaffen.

    Wer
    die politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ursachen für die
    schwierige Lage von Familien kennt, wird auch zu der Einsicht kommen, dass zur
    Besserung der Lage eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen werden müssten, für
    die nicht im Entferntesten eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist.
    Diese ist freilich kostenlos zu haben, vorerst.

    Eine
    Sanierung der Familie ist kurzfristig erheblich kostenträchtiger. Sie wäre
    zunächst einmal mit einem Umdenken und einer Umkehr in ideologischen Fragen und
    übergeordneten konzeptionellen Leitvorstellungen zu bezahlen: Familie müsste
    Mainstream werden - Familien Mainstreaming müsste das Gender Mainstreaming
    ersetzen. An die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten müssten
    Familienbeauftragte treten.

    Damit
    würde Familien Mainstreaming statt des Gender Mainstreaming ein Auftrag an die
    Spitze einer Verwaltung, einer Organisation, eines Unternehmens und an alle
    Beschäftigten werden, die Interessen und Lebenssituationen von Familien in der
    Struktur in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen, in den
    Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, in
    der Steuerung (Controlling) von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel des
    Schutzes von Ehe und Familie, so wie das Grundgesetz es gebietet, effektiv
    verwirklichen zu können.

    Weil
    das Interview des rbb dazu nicht eine einzige substanzielle Frage stellt und
    nicht einmal den Hauch einer Antwort auf die drängendsten Fragen liefert, ist
    es ebenso wenig hilfreich wie ein politischer Gesetzesaktionismus und die
    Doktrin des Gender Mainstreaming der Familie und Gesellschaft schaden. Es ist
    nicht ein einziges Bit wert, auf dem es gespeichert ist. Halt, mit einer
    Ausnahme: Zöllner erklärt, es gebe keine Fronten. Das ist doch schon etwas, was
    auch für Juristen nicht alltäglich ist. Es bleibt aber eine schmale Bilanz für
    die Politik und den Sender, der seinen Bericht mit „Bilanz Jugend- und
    Familienkonferenz" überschrieben hat. Wann kommt endlich das Erwachen und
    die Erkenntnis, dass die Familie keine neuen Kleider trägt, sondern ohne
    Kleider dasteht?

    Gedicht -> Erhaltet die Familien

  • Angriff auf unser Menschenbild

    Angriff auf unser Menschenbild

    Unter dem Thema „Angriff auf unser Menschenbild" brachte die „Junge Freiheit" ein Interview mit dem Generalsekretär der Deutschen Ev. Allianz, Hartmut Steeb (Bild) In der ACP-Information 3/2008 ist als Auszug des Interviews abgedruckt:

    Christen als „Leisetreter"

    Ich glaube, dass Christen im Zeitalter so genannter To­leranz lernen müssen, ihren Standpunkt wieder offensiv und wo nötig pointiert zu vertreten. Es ist schon erstaunlich, wie „leisetrete­risch" mitunter gerade jene sind, die für sich persönlich das Glaubensbe­kenntnis der Christen unzweifelhaft bejahen. Wir sind mit der falschen Maxime aufgetreten, Glauben sei Privatsache und jeder solle nach sei­ner eigenen Façon selig werden. Da­rum haben wir die Botschaft zu sehr nur hinter den Kirchenmauern ver­handelt.

    Und dies bedeutet aktive Mitwirkung an der Gestaltung des Gemeinwe­sens und der öffentlichen Meinung. Wir müssen uns einmischen! Oft sind Christen zu still, weil sie keinen An­stoß erregen möchten.

    Offensiv den Glauben leben

    Auch Bischöfe müssen es sich gefallen lassen, dass man ihre Taten an ihren Worten misst. Aber natürlich muss es uns klar sein: Auch in den Kirchen ist es von der Einsicht bis zur Umsetzung ein weiter Weg. Mission und Evangeli­sation dürfen nicht mehr länger nur als eine unter vielen Aufgaben der Kirchen angesehen werden. Gerade deshalb freue ich mich auch über die Klarheit bei Bischof Huber, dass er die missionarische Zielsetzung der Kir­chen als Kernkompe­tenz und Kernaufga­be betont. Wir dür­fen schließlich auch die Tatsache einer möglichen schlei­chenden Islamisierung nicht über­sehen. Aber unser größtes Problem ist hausgemacht: Wir Christen leben nicht offensiv unseren Glauben. Dass Kir­chen mangels Masse geschlossen wer­den, darf man ja nicht anderen Reli­gionen und Ideologien in die Schuhe schieben. Alle anderen Probleme wä­ren doch zu meistern, wenn die Kir­chen voll und die Menschen fröhliche und begeisterte Christen wären.

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