von Christiane Lambrecht
In vielen kleinen Einzelschritten wird mit dem
"Paradigmenwechsel" in der Familienpolitik ein
gesellschaftlicher Umbau vorangetrieben,
der mit der grundrechtlichen Ordnung nicht mehr
vereinbar ist.
Am 24. April 2008 beschloss der
Deutsche Bundestag einstimmig das „Gesetz zur Erleichterung
familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls". Kernstück war
die Novellierung des §1666 BGB.
Während der
Bundestagsdebatte war zu hören, dass es einige Zeitungsberichte und eine
Fax-Aktion an alle Bundestagsabgeordneten gegeben habe, die meinten, der Staat
wolle die Eltern entrechten oder entmachten oder gar die Rechte der Eltern, die
im Art. 6 GG geschützt sind, aushebeln. Wer wird denn so etwas unterstellen?
Wer kann schon NEIN sagen, wenn es um den Schutz von Kindern geht? Und so wird
sicherlich kein Politiker in ein paar Monaten die Änderungen im Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ablehnen, wo in umfassender Weise staatliche
Bildung im Wickelalter fördernd für alle Kinder eingeführt wird.
Die Sorge um eine
Entrechtung der Eltern ist berechtigt, wenn Stück für Stück die
familienpolitische Kehrtwende der Bundesregierung seit der Ära Schröder
betrachtet wird, die unter Angela Merkel in
rasantem Tempo und mit ungeahnten, beinahe wöchentlichen neuen Ideen aus dem
Hause von der Leyen und Zypries stattfindet.
Aber worin besteht
dieser familienpolitische Paradigmenwechsel, den Verfassungsexperten bereits als „kummulativen Verfassungsbruch" bezeichnen?
Eine Analyse der
vielen kleinen Einzelschritte bringt Licht ins Dunkel. Es ist zum einen der
zunehmende existenzbedrohende finanzielle Druck auf Familien, zum anderen die
eingeschränkte Wahlfreiheit durch einseitige Subvention von Krippenplätzen und
fehlender Subjektförderung junger Familien sowie der Tendenz zu
Pflicht-Ganztagseinrichtungen aller Art. Die Novellierungen in BGB und SGB
zeigen die Konsequenz dieser familienpolitischen Kehrtwende, indem nun auch die
Qualität und das „wie" der elterlichen Erziehung vom Staat geprüft wird und bei
Nichtgefallen das Kind in einer staatlichen Einrichtung zu „fördern" ist.
1. Analyse
der finanziellen Situation der Familien in Deutschland
„Familie ist da, wo
kein Geld ist!", so der ARD-Moderator Frank Plasberg in seiner Sendung „hart
aber fair"am 30. April 2008. Das kann nicht sein, poltern
Politiker, bei 187
oder 189 Mrd. Euro Familienleistungen pro Jahr. Das Kompetenzzentrum
für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend stellte im April dieses Jahres fest, dass „ungeachtet der
vermeintlich hohen Gesamtsumme für ehe- und familienbezogene Leistungen der
politischen Gestaltung im Wesentlichen 45
Mrd. Euro Familienförderung im engeren Sinne zur Verfügung stehen. Darin enthalten ist z.B. der Förderanteil
des Kindergeldes."
Selbst
wenn man die 187 oder 189 Mrd. Euro
„Mogelpackung" als Familienleistungen des Staates annimmt, steht Deutschland
europaweit bei der Familienförderung am Schluß, denn sie entspricht nur 1.9%
des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im Vergleich: Dänemark wendet 3.8 %,
Frankreich 2.8% des BIP für Familien auf.
Es gibt vier
Hauptursachen der dramatisch und exponentiell zunehmenden Familienarmut.
Zunächst die hohen indirekten Steuern und
Verbrauchssteuern (die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Punkte seit 2007,
die hohen Energiepreise bei Strom, Gas oder Benzin und Heizöl). Je mehr
Personen in einem Haushalt zu versorgen sind, umso stärker wirkt der
kostentreibende Effekt der erhöhten Verbrauchssteuern.
Zweitens
die Streichung von Leistungen wie
der Pendlerpauschale (gerade Familien wohnen oft außerhalb von Ballungszentren,
da es dort noch etwas günstiger Wohnraum gibt) oder die Streichung der
Eigenheimzulage.
Drittens zahlen Familien entgegen zweier Urteile des
Bundesverfassungsgerichts (Pflegeversicherungsurteil und Trümmerfrauenurteil)
zu viel in die Sozialversicherungssysteme
ein. Die Diskussionsblockade der Politik verhindert eine familiengerechte
Reform der Rentenversicherung, in der die Zahl der eigenen Kinder angemessen
berücksichtigt werden müsste.
Viertens
berücksichtigt das deutsche Steuersystem
unmittelbar nicht die Kinder, wie es ein Familientarifsplitting (wie in
Frankreich) ermöglicht. Damit könnte das Erwerbseinkommen gerecht bezüglich der
Familienlasten besteuert werden.
Nahezu 75 Prozent
(im Vergleich dazu Dänemark mit 38 %) der staatlichen Gesamteinnahmen addieren
sich aus Sozialbeiträgen und Verbrauchssteuern, kaum ein Land hat so ein
brutales Abgabensystem für Familien wie Deutschland. Der Sozialrichter Dr.
Jürgen Borchert beschrieb es so: "Zuerst treibt der Staat den Familien die Sau
vom Hof, um ihnen anschließend in Gönnerpose ein paar Kotelett zurückzugeben."
Der Geschäftsführer
des Deutschen Familienverbandes Siegfried Stresing argumentiert weiter:" Konnte
vor 20 Jahren ein Facharbeiter noch eine 4-köpfige Familie alleine ernähren,
reicht heute das Einkommen eines Durchschnittsverdiener-Paares mit 2 Kindern
noch nicht einmal für den Lebensunterhalt, oder mit anderen Worten, das
sogenannte frei verfügbare Einkommen ist negativ." Viele Familien leben trotz Vollerwerbstätigkeit steuerlich unter
dem Existenzminimum.
Zu sehen ist die finanzielle Zwangsjacke der Familien an
der dramatischen Zunahme von Kindesarmut
in den letzten 10 Jahren auf nun mehr 2.4 Millionen Kinder oder anhand der
Zunahme von Suppenküchen. So lebt gemäß Unicef heute bereits jedes sechste (!)
Kind in Deutschland in Armut.
Die Aussage der
Familienministerin, dass Familienarmut am besten durch doppelte
Erwerbstätigkeit zu verhindern sei, klingt wie Hohn und Spott. Erst entzieht
der Staat systematisch den Familien die finanziellen Grundlagen um aus eigenem
Erwerbseinkommen ihre Existenz sichern zu können. Und dann sollen
medienwirksame Schlagzeilen die Großzügigkeit des Staates gegenüber Familien
dokumentieren. Nach dem Motto: Gutscheine fürs Schwimmbad, aber die Familie hat
kein Geld, die Badehose zu kaufen.
Den Familien wird
mit der verfassungswidrigen Finanzpolitik und dem fehlenden Leistungsausgleich ihre Würde und Freiheit genommen. Aber eine
Familie sollte in einer Demokratie sich frei von künstlich gemachten Zwängen
entscheiden können, wie sie ihren Alltag gestalten möchte. Und die Anzahl der Kinder, auch das „Ja" zu einem
Ungeborenen, darf nicht an berechtigten
Existenznöten der Eltern scheitern.
2. Die
Hintergründe des Krippenausbaus, das Elterngeld und der Begriff der
„Wahlfreiheit"
Die Bundesregierung
hat vor gut einem Jahr beschlossen, die Zahl der Krippenplätze von 250.000 auf
750.000 bis zum Jahr 2013 zu erhöhen. Rechnerisch seien damit Plätze für
ein Drittel aller unter Dreijährigen bereitgestellt. Diese Rechnung stimmt aber
so nicht. Die Krippenbetreuung ist nach Angaben der Familienministerin für das
2. und 3. Lebensjahr eines Kindes gedacht. Laut Adam Riese ergeben 750.000
Krippenplätze bezogen auf 2 Jahrgänge (pro Jahr werden etwa 680.000 Kinder
geboren) mit 1,3 Mio. Kindern etwa 60% Krippenplatzdeckung. Es werden also fast
doppelt so viele Krippenplätze ausgebaut, als es uns die Bundesregierung
Glauben macht.
Welche Art
von Wahlfreiheit bringt nun der Krippenausbau für Eltern?
Der Slogan der
Familienministerin lautet: „Durch Krippenplätze haben junge Eltern
Wahlfreiheit." Eine andere Ansicht von „Wahlfreiheit" formulierte Bischof Mixa
kürzlich so: „Wahlfreiheit bedeutet in
erster Linie, sich in den ersten Lebensjahren des Kindes für das Kind
entscheiden zu können, ohne von der Wohlstandsentwicklung abgekoppelt zu
werden."
Zahlreiche Umfragen
(Allensbach, emnid, ipsos) bestätigen die Meinung des Bischofs. Etwa 70 bis 75
% der Befragten jungen und potentiellen Eltern sagten, dass sie bei
finanziellem Ausgleich und Möglichkeiten gerne die ersten 3 Jahre bei ihren
Kleinen blieben. Diese Eltern haben nichts von der Subvention eines Krippenplatzes
mit etwa 1.500 Euro im Monat.
Wer zu Hause
betreuen möchte, erhält vielleicht ab dem Jahr 2013 eine „Herdprämie" von 150
Euro monatlich. Eltern haben aktuell die „Wahl" zwischen „Krippe oder Null
Euro". Doch was empfinden wohl Mütter, die freiwillig und bewusst einige Jahre
auf Beruf verzichten, um ihre Kleinen optimal selbst zu lieben, zu prägen und zu erziehen, wenn sie der Gesellschaft
NULL Euro wert sind und zudem die Familienministerin davon spricht, dass ein
Betreuungsgeld eine „bildungspolitische Katastrophe" sei, die Eltern ein
Betreuungsgeld eher für
„Flachbildschirme ausgeben" und Krippe
besser ist, als wenn eine Mutter „ihr Kind fernsehen lässt und mit Süßigkeiten
abfüllt".
Mit Einführung des Elterngeldes schlich sich eine
weitere familienpolitische Kehrtwende ein. Das Elterngeld ist eine
Lohnfortzahlung und wird für maximal 14 Monate gezahlt (wobei 2 Monate
Vätermonate sein müssen, sonst verfällt hierfür das Elterngeld). Wesentlich am
Elterngeld ist zum einen die staatliche Einmischung in die Gestaltung und
Organisation des Familienlebens. Nun soll nach aktuellen Plänen der
Familienministerin die 12 + 2 Regelung weiter verschärft werden. Vätermonate
sollen ausgeweitet werden zu Lasten der Müttermonate. Dabei kann ein
Studentenpaar nicht mal die „Partnermonate" in Anspruch nehmen, weil die
Voraussetzung, auf Erwerbsarbeit zu verzichten, nicht erfüllt wird.
Zum anderen war bis zum Elterngeld klar, dass der Staat Eltern während der für den Aufbau von
Bindungsfähigkeit und Vertrauen so wichtigen ersten Lebensjahre des Kindes den
Eltern im gewissen Sinne eine Erziehungsanerkennung gewährte, so wird nunmehr
das politische Signal gegeben, die häusliche Elternphase/Erziehungsphase enorm
zu verkürzen.
Dritter Kritikpunkt am Elterngeld ist, dass die Mehrheit der Mütter weniger als früher
erhalten (über 50 Prozent der Eltern erhalten zwischen 300 und 500 Euro
Elterngeld für nur noch 12 Monate und damit weniger, als beim Erziehungsgeld,
das 300 Euro für 24 Monate ausgezahlt wurde).
Eine gebärende Akademikerin ist dem Staat heute mehr wert als eine Kassiererin oder eine Hausfrau (die in der Regel wegen älterer Geschwisterkinder bereits ihren Job zu Hause erledigt). Belohnt wird die Mutter, die vor der Geburt für ein hohes Gehalt erwerbstätig war.
Ein einseitiger Weg also, der wiederum nichts mit einer echten Wahlfreiheit zu tun hat und bei dem
sich der Staat in Dinge einmischt, die ihn nichts angehen.
Zurecht klagt hier der Augsburger Bischof Walter Mixa an, dass eine solche „Familienpolitik" die Frauen zu „Gebärmaschinen" degradiere, weil sie durch die finanziellen Zwänge
keine Freiheit und Möglichkeit haben, ihre Kleinkinder ab dem 1. Geburtstag
selbst zu betreuen. Und zu Recht weist der ehemalige Verfassungsrichter Prof.
Paul Kirchhof darauf hin, dass die einseitige Subvention des Objekts „Krippe"
verfassungswidrig sei (siehe auch das Betreuungsurteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1998).
Verfassungskonform
und gerecht wäre es daher, dass pro Kind unter 3 Jahren eine unabhängige
finanzielle Förderung gewährt wird. Die Forderungen gehen von 700 bis 1.500
Euro pro Monat.
Junge Eltern könnten
damit entweder zugunsten der eigenen Kinderbetreuung auf Erwerbstätigkeit
verzichten oder qualitätsgesicherte und auf den individuellen Bedarf ihrer Kinder
zugeschnittene ergänzende Betreuungsleistungen „einkaufen". Dadurch würde allen
jungen Eltern gleichwertig eine echte Wahlfreiheit zugestanden.
3. Die Pläne
zu Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen und geplante Erschwerung von
Privatschulen
Die Bundesregierung
plant, allmählich alle Kinder in Pflicht-Ganztagseinrichtungen unterzubringen.
Das letzte Kindergartenjahr soll zur Pflicht werden. Flächendeckend werden
Schulen zu Ganztagsschulen umgestaltet.
Ganz aktuell sind
Pläne, Privatschulen (die oft konfessionsgebunden sind) weniger zu fördern,
indem z.B. die Schulwegkosten nicht übernommen bzw. die Abzugsfähigkeit von
Schulgeld allgemein eingeschränkt werden sollen. Deutschland ist europaweit
auch das einzige Land mit Homeschooling-Verbot.
Gegen eine Ausweitung
des Angebots von Ganztagseinrichtungen auf freiwilliger Basis ist nichts zu
sagen. Die Pflicht-Ganztagsschule bzw. Pflicht-Kindertagesstätten würden jedoch
die Freiheit der Familiengestaltung und die Berücksichtigung individueller
Interessen der Familien und Kinder weiter einschränken.
4.
Zum neuen Unterhaltsrecht und dem Zusammenhang der Novellierungen im SGB und
BGB in Verbindung mit dem Grundgesetz.
Das neue Unterhaltsrecht sorgt dafür, dass
Mütter von Kindern ab dem 3. Lebensjahr - ob sie wollen oder nicht - ganztags
erwerbstätig sein müssen, weil durch den Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz die Betreuung des Kindes anderweitig sichergestellt ist.
Gleiches gilt übrigens auch für Alleinstehende im Leistungsbezug (ALG II), da
die eigene nachmittägliche Erziehung des Kindes „nicht als wichtiger Grund"
betrachtet wird.
Erstmals wird mit
dem „Kinderförderungsgesetz" eine
öffentlich sicherzustellende „frühe Förderung" aller Kinder ab Geburt
eingeführt. In konsequenter Anwendung der Rechtsprechung führt dies zu einer Drittbetreuung der Kinder in einem Alter, das von
Wissenschaftlern als bedenklich angesehen wird. Die im „KiföG" normierte
Fördermöglichkeit ab Geburt, gedacht als Hinweis an die Kommunen, entsprechende
Plätze bereit zu stellen, fördert aber nicht die Erziehung in der Familie,
sondern flächendeckend die Bereitschaft, Kinder durch „professionelle Dritte"
erziehen und betreuen zu lassen.
Im Gesetzestext wird
die Verpflichtung ausgesprochen, ein Kind „ist" bereits ab Geburt in einer
Einrichtung zu fördern, „wenn diese für seine Entwicklung förderlich ist".
Begründet wird diese frühkindliche Förderung mit der „kindeswohlgerechten
Ausübung des Elternrechts" (Prof. Reinhard Wiesner, zuständiger Referatsleiter
im BMFSFJ). Für die „überwiegende Zahl der Eltern", so Wiesner weiter, „stellt
die frühe Förderung eine wertvolle Ergänzung der Bildung und Erziehung in der
Familie dar. Bei den Kindern, die von ihren Eltern nicht die notwendige
Förderung erhalten, sichert eine frühe Förderung die Basisbedürfnisse"
(Reinhard Wiesner: „Leitsätze", Essener Gespräch 2008).
Damit hat der Staat einen weitreichenden Einfluss
auf die konkrete Erziehungsgestaltung, da er die „Fördernotwendigkeit"
aussprechen kann. Ab Geburt wird die - staatlich überwachte - (Ersatz-)
Erziehung angeboten.
Die verabschiedete
Novellierung im § 1666 BGB
(„Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls") senkte die Eingriffsschwelle für gerichtliche
Maßnahmen. In Verbindung mit der bereits in 2005 eingeführten Schutzfunktion
für Kinder (§ 8a SGB VIII) ist die Definition dessen, was dem Wohl des Kindes
entspricht bzw. was ihm schadet, in die Interpretationshoheit des Staates
übergegangen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass - zunächst in „problematisch"
angesehenen Familiensituationen (beispielsweise mit Migrantenhintergrund) -
eine „Pflicht" zur „Förderung" in einer Kita ausgesprochen wird oder auch
generell das Schuleintrittsalter abgesenkt wird. Die sprachsystematisch korrekte,
rechtspolitisch aber verfehlte, Streichung des „elterlichen Versagens" in der
Novellierung des § 1666 BGB bedeutet de facto, dass nicht mehr nur über die
Ausübung („Betätigung") der elterlichen Erziehung gewacht wird, sondern bereits
über deren Qualität. Indem nun durch die Novellierung im § 1666 BGB die
Beweislast der Ämter für ein Versagen der elterlichen Erziehung entfällt, wird
der Spieß umgedreht. Nun müssen Eltern im Zweifel vor Gericht beweisen, dass
sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen. Nur, wer definiert „Kindeswohl"?
Die
Gesetzesänderungen sollen ein „Frühwarnsystem" ermöglichen, um Kinder vor
Verwahrlosung, Missbrauch oder gar dem Tod zu schützen. Dagegen ist nichts zu sagen, im Gegenteil.
Experten
weisen aber darauf hin, dass die vorhandenen Gesetze voll und ganz ausreichen.
In allen schlimmen Fällen, die in den letzten Monaten durch die Medien gingen,
wusste das Jugendamt Bescheid, doch die Familiengerichte und Jugendämter
setzten die vorhandenen Gesetze nicht um und so versagten Eltern wie Ämter.
Resumee
Die Schlagwörter und
Maßnahmen der letzten Jahre wie flächendeckende Krippen für die „Wahlfreiheit",
Ganztagsschulen wegen der „Bildungsgerechtigkeit",
ein verzerrtes Bild von Mutterschaft, unfähige oder misshandelnde Eltern haben
das ihre in der Meinungsbildung getan.
Ausdrücke wie
„fördernde, professionelle Kitas" auf der einen Seite und „genervte,
verantwortungslose, Geld versaufende Eltern" auf der anderen Seite spiegeln die
Meinung von vielen (nicht allen) Politikern und einigen Medienleuten wieder. Da
stört es offenbar wenig, dass etwa zwei Drittel des Tagespflegepersonals in
öffentlich geförderten Kindertagesstätten überhaupt keinen oder keinen fachpädagogischen Berufsabschluss haben.
Doch die
veröffentlichte Meinung entspricht nicht immer der öffentlichen Meinung. Die
Basis hat ein gutes Gespür für soziale Gerechtigkeit. Immer mehr Mütter
bemerken die Ungerechtigkeit bei der jetzigen Elterngeld-Regelung. Und immer
mehr Familien spüren, dass nicht allein die allgemeine Teuerungsrate ihnen das
Geld knapp werden lässt, sondern die unsoziale Familienpolitik der Regierung,
die die Freiräume der Familien immer mehr einengt.
Die
Ungerechtigkeit der einseitigen Subventionierung von Krippen, die systematische
Benachteiligung von Eltern bei Steuern und Abgaben verstößt auch gegen unsere
Verfassung.
Neue Gesetze, die das
Subsidiaritätsprinzip verletzen sowie Inhalte und Werte der elterlichen
Erziehung der Aufsicht der Ämter unterstellen, schränken die grundgesetzlich
geschützten Freiheiten und Rechte der Eltern ein.
Jede der
Gesetzesänderungen wird für sich gesehen wohl - so die meisten Experten -
soeben noch an der Verfassungswidrigkeit vorbeikommen. Offenkundig ist jedoch
die „Verfassungswidersprüchlichkeit" schon der einzelnen Maßnahmen.
Wissend sägt der
Gesetzgeber an dem Grundpfeiler unseres Sozialstaates. Das staatliche
„Wächteramt" hat nämlich nicht nur Kinder vor Missbrauch (durch ihre Eltern) zu
schützen, sondern auch den Familien die Mittel zur Verfügung zu stellen, die
sie zur Erfüllung ihrer natürlichen Aufgabe benötigen. Mütter genießen laut
Grundgesetz einen besonderen Schutz. Dies gilt nicht nur bei der bezahlten
beruflichen Tätigkeit (Mutterschutz), auch und vor allem bei ihrer mütterlichen
Arbeit (Familienschutz). Hier ist die Solidarität der Gemeinschaft und die
Subsidiarität des Staates gefordert.
Der Staat greift
nach unseren Kindern und entrechtet die Eltern. Es ist höchste Zeit, den
Risiken und Nebenwirkungen dieser "Familienpolitik" entgegenzutreten und
den gesellschaftlichen Umbau auf unsere Grundwerte „Freiheit, Solidarität und
Gerechtigkeit" und deren Konsequenz für die Stabilität der Gesellschaft
aufzuzeigen.