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  • Volksabstimmung der Iren über den Vertrag von Lissabon am 12. Juni 2008


    Volksabstimmung der Iren über den Vertrag von Lissabon am 12. Juni 2008

    (MEDRUM) Irland wird als letztes Land heute darüber entscheiden, ob der Vertrag von Lissabon als Verfassung der Europäischen Union in Kraft treten oder abgelehnt wird.

    Anders als in Deutschland werden die Iren heute auf dem Wege einer Volksabstimmung über die Zustimmung zur EU-Verfassung entscheiden. Falls die Iren mehrheitlich mit JA stimmen, ist der Vertrag von Lissabon angenommen. Über das Für und Wider zur EU-Verfassung gab es in Irland eine Kontroverse, in der von Katholiken viele Gründe gegen eine Annahme des Vertrags von Lissabon genannt wurden.

    "A Day of Infamy or Glory?" überschreibt Michael Whitcraft in einem Positionspapier den heutigen Tag. Er führt eine Reihe von Gründen auf, mit denen er er sich gegen eine Zustimmung zum Vertrag von Lissabon ausspricht:

    1. Verrat an den christlichen Wurzeln Europas, weil der Gottesbezug und der Bezug auf die christlichen Wurzen fehlt;
    2. Aufbürdung des Relativismus, weil in die Charta der Grundrechte eine relativistische und entwicklungsfähige Auffassung der Menschenrechte eingegangen ist, die die Grundsätze des Naturrechts in Frage stellt und kein religiöser Bezug zugelassen wurde;
    3. Begrenzter Schutz für das menschliche Leben, weil kein wirksamer Schutz gegen Abtreibung, Euthanasie und Klonen verankert ist;
    4. Anerkennung einer Diskriminierung aus Gründen der „sexuellen Ausrichtung", weil dies insbesondere die Rechte der Kirche einschränkt, homosexuelle Orientierungen abzulehnen;
    5. Aufhebung der Unterschiede zwischen Mann und Frau, weil eine Herstellung der Gleichheit in allen Bereichen vorgegeben wird und geschlechtsspezifische Unterschiede negiert werden;
    6. Aushöhlung der Konzepte der Ehe und der Familie, weil die Ehe nicht als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau definiert wird, sondern auch die Bildung geschlechtsneutraler Lebensgemeinschaften ermöglicht;
    7. Eltern wird das Recht verweigert, ihre Kinder religiös zu unterweisen, weil die Möglichkeit geschaffen wird, eine säkulare Unterweisung auch gegen die Willen der Eltern durchzusetzen;
    8. Zwang zur Annahme ausländischen Rechts, durch die Prinzipien des Vorrangs und der Einheitlichkeit des Unionsrechts gegenüber den Mitgliedsstaaten.

    Daher fordert der Autor, dass Irland die Stimme derer werden müsse, die keine Stimme haben.

    Das Votum von Michael Whitcraft wurde von der "American Society for the Defense of Tradition, Familiy and Property" am 10.05.08 unter dem Titel "Ireland: The Voice of Those Who Have No Voice" veröffentlicht (www.tfp.org).

    In Deutschland wurde der Vertrag von Lissabon bereits durch Entscheidung des Bundestages und Bundesrates angenommen.


    Link auf den Artikel, auf den M. Arkenau-Siemer im Leserbrief hingewiesen hat: www.zenit.org/article


  • Keine Gleichberechtigung für die Domäne Mutterschaft, Kinder und Familie

    Keine Gleichberechtigung für die Domäne Mutterschaft, Kinder und Familie

    Brunhild Raiser und Tita von Hardenberg richten ihren Blick auf die Domäne der Schaltstellen und Machtpostionen

    Wer die Diskussion von Frank Plasbergs Sendung "hartaberfair" gestern Abend aufmerksam verfolgt hat, konnte registrieren, dass die Rolle der Frau als Mutter und Person, die "nur" Kinder auf die Welt bringt, die Kinder erzieht und einen Haushalt zur Versorgung einer Familie führt, in den Vorstellungen einer Frau Raiser und Tita von Hardenberg keinen gleichberechtigten Platz hat.

    Gleichberechtigung heißt für diese Frauen in erster Linie, an den Schaltstellen der Macht sitzen, vor allem an den ökonomischen Schaltstellen, einen tollen Job haben und Karriere machen. Jürgen Liminski machte zwar den Versuch, die Domäne der Mutterschaft als eine wichtige und ebenso wertvolle Domäne der Frau in das Gespräch einzuführen und zur Anerkennung zu bringen, der Erfolg blieb ihm jedoch versagt. Brunhild Raiser machte ihm klar, dass die Domäne der Mutterschaft keinen wirklichen Platz im Feminismus hätte. Das sei nur eine sehr schmale Spur im Feminismus, nicht der Mainstream, erwiderte sie.

    Die beiden weiblichen Gäste liessen erkennen, das das Aufgabengebiet der Erziehung von Kindern und Versorgung einer Familie für Sie nicht gleichwertig neben der Domäne "Beruf und Karriere" steht. In ihren Wortbeiträgen wurde deutlich, dass sie darunter eine Reduktion, aber kein vollwertiges, erfülltes Leben einer Frau verstehen. Keine der beiden Damen gab Müttern und Vätern das Gefühl, dass die Erziehung von Kindern und ihre Begleitung in das Leben auch als eine Lebenskarriere ihre gesellschaftliche und politische Anerkennung verdient haben könnte. So wurde auch in dieser Sendung erneut klar: Mütter, Kinder und Familie sind nicht der Mainstream, zumindest nicht bei Brunhilde Raiser und Tita von Hardenberg. Nur wer als Frau auch im Beruf steht, ist vollwertig, je weiter oben, desto vollwertiger, lautete ihr unausgesprochenes Credo in der Diskussion des Themas Gleichberechtigung.

    Interessant war die sogenannte Schlussrunde von Plasberg. Er stellte die Frage: "Mit wem könnten Sie sich vorstellen, für einen Tag die Rolle zu tauschen?". Die Antwort von Brunhild Raiser: "Mit Sascha Gerecht, um noch mehr Argumente zu sammeln, mit denen ich gegen seine Argumente vorgehen kann." Tita von Hartenberg zu dieser Frage: Auch mit Sascha Gerecht, wenn er wieder mal eine Beziehung hat, weil ich auch gerne einmal jemanden zu Hause hätte, der alles regelt." Ihren weiblichen Gegenübern konnte keiner der drei männlichen Gästen hingegen viel abgewinnen. Von ihnen fand sich keiner bereit, für einen Tag in die Rolle von Frau Reiser oder von Frau von Hardenberg zu schlüpfen." Soviel Phantasie konnte oder wollte - trotz Ermunterung von Frank Plasberg - keiner der männlichen Gäste aufbringen.

  • Ein Tag für das Leben und die Wahrheit

    Leben
    EuroProLife: Höhepunkte im Rückblick

    Ein Tag für das Leben und die Wahrheit
    von Patricia Haun

    Dem diesjährigen Bonifatiusfest in Fulda ging ein Tag für das Leben voraus,
    der vom Fatima-Weltapostolat, maßgeblich von Prälat Monsignore Ludwig Vogel, und
    EuroProLife organisiert wurde. ... weiterlesen

  • Auflösung des besonderen Status der Ehe Norwegen - Folgt Österreich?

    12.06.08


    Auflösung des besonderen Status der Ehe
    Norwegen - Folgt
    Österreich?

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Norwegen der Ehe jetzt gleichgestellt

    (MEDRUM) Gestern entschied das norwegische Parlament, Lebenspartnerschaften - gleich zwischen welchen Geschlechtern - der Ehe gleichzustellen.

    Geschlecht und sexuelle Neigung spielen künftige keine Rolle mehr, um in Norwegen eine Lebenspartnerschaft zu begründen und der gleich Ehe behandelt zu werden. Das gilt auch für das Recht, Kinder zu adoptieren, oder auf dem Wege der künstlichen Befruchtung Kinder zu erzeugen. Lediglich die oppositionellen Christdemokraten kritisierten die Entscheidung der Regierungsparteien aus

    Homosexuelle in Norwegen können künftig heiraten und werden
    anderen Ehepaaren gleichgestellt. Ein entsprechendes Ehegesetz verabschiedete
    gestern das Parlament in Oslo mit den Stimmen der Koalition aus Arbeiterpartei,
    Grünen und Zentrumspartei. Die Opposition kritisierte die Entscheidung scharf. Während die norwegische
    Abgeordneten der Arbeiterpartei die Verabschiedung des Gesetzes als "Historischen Tag" feierten, kritisierten Die oppositionellen
    Christdemokraten vor allem, dass Lesben die gleichen Möglichkeiten
    zur "medizinisch-unterstützten Reproduktion" erhielten wie heterosexuelle
    Paare. Die Partei lehne zwar die Diskriminierung von Homosexuellen ab,
    wolle aber die Kinder schützen. Durch künstliche Befruchtung gezeugte Kinder
    liefen Gefahr, niemals herauszufinden, wer ihr biologischer Vater sei. Das
    verstoße gegen die UNO-Kinderkonvention.

    Bisher
    können Lesben und Schwule unter anderem in Spanien, Belgien und den Niederlanden
    heiraten. In Österreich wird ein entsprechendes Gesetz derzeit beraten. Es ist noch nicht sicher, ob dort die gesetzlichen Regelungen ähnlich weit gehen werden wie in Norwegen (MEDRUM-Artikel v. 05.06.08).

     

  • Ministerpräsidenten wollen ARD und ZDF Handschellen im Internet anlegen

    12.06.08


    Ministerpräsidenten wollen ARD und ZDF Handschellen im Internet anlegen


    Die Verleger können sich freuen - Die Gebührenzahler haben das Nachsehen

    (MEDRUM) Wie die Medien heute berichten, beabsichtigen die Ministerpräsidenten der Länder, die Nutzung des Internets durch ARD und ZDF nahe an den Gefrierpunkt herunterzufahren. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen sich dort in Zukunft nicht mehr viel und nur noch unter erschwerten Bedingungen bewegen können.

    "Spiegel-Online" berichtet, die Ministerpräsidenten der Länder seien sich weitgehend einig: Sie wollen den Internet-Auftritt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Grenzen halten. Unstrittig ist, dass die Rundfunkanstalten keine "elektronische Zeitungen" produzieren sollen. Es soll ihnen aber nicht nur untersagt werden, "Elektronische Zeitungen" zu machen, sondern sie sollen künftig zum Beispiel auch nur noch solche Unterhaltungsangebote im Internet machen dürfen, die eine untergeordnete Rolle spielen. Selbst sendungsbegleitenden Angeboten über Sportereignisse droht ein starker Rückschnitt.

    Beim Angebot von sendungsbegleitenden Videos in Mediatheken scheinen
    die Ministerpräsidenten den Forderungen der deutschen Verleger generell
    folgen zu wollen.
    Wie Spiegel Online berichtet, ist Äußerungen von Ministerpräsident Koch zu entnehmen, dass der heutige Umfang des derzeitigen Online-Angebotes künftig nicht mehr statthaft sein soll. Teile des derzeitigen Angebotes müssten demnach amputiert werden. Ministerpräsident Koch soll erklärt haben, On-demand-Videoangebote wären zeitlich zu begrenzen. So könnten künftig sendungsbegleitende Angebote über Großereignisse demnach nur noch 24 Stunden vorgehalten werden und
    müssten dann aus dem Angebot genommen werden, andere Sportereignisse könnten bis zu sieben
    Tage gezeigt werden. ARD und ZDF dürften dann eigene Sendungen nur noch kurzzeitig über Internet-Mediatheken für den Gebührenzahler und Verbraucher bereitstellen. Das entspricht der Verlegerlinie (MEDRUM-Artikel v. 21.05.08).

    Damit scheinen die Ministerpräsidenten den Interessen zu folgen, die
    u.a. der Verband deutscher Zeitungsverleger und der Bundesverband der
    deutschen Industrie als Lobbyisten vertreten haben. Der Stimme des
    Deutschen Gewerkschaftsbundes, der sich für eine verbraucherfreundliche
    Linie ausgesprochen hatte, scheint demnach kaum Gehör gefunden zu
    haben. So verwundert es nicht, dass die Intendanten von ARD und ZDF den
    Ministerpräsidenten vorhalten, über die Richtlinien der Europäischen
    Union hinaus gehen zu wollen. Markus Schächter, Intendant des ZDF,
    verwies darauf, dass sowohl die BBC wie zum Beispiel auch France
    Télévision wesentlich größere Spielräume haben. Eine Kritik, die auch
    die Partei Die Linke teilt. Die Intendanten sind mit dem gegenwärtigen Stand der Dinge nicht
    zufrieden. Sie sehen insbesondere Klärungsbedarf beim
    Unterhaltungsangebot, dass sie als festen Bestandteil ihres
    Programmangebotes sehen, dem aber deutliche Grenzen drohen sollen.

    Wie der Gebührenzahler auf die von ihm finanzierten Sendungen zugreifen kann, die nur
    noch kurzzeitig in Form von Videos über das Internet bereitstehen, scheint damit
    auf der Hand zu liegen: Entweder gar nicht, oder über den Erwerb
    entsprechender Produkte am Markt, oder über Erwerb von Ersatzprodukten,
    die der private Markt anbietet. Es werden sich sicher Verleger finden,
    die solche Produkte oder Dienstleistungen gegen Bezahlung anbieten.

    Der medienpolitische Sprecher der Linken, Lothar Bisky, kritisierte,
    dass der Änderungsvertrag in den Hinterzimmern ausgearbeitet worden
    sei. Nach seiner Auffassung wird ARD und ZDF ein angemessener Platz in
    der digitalen Zukunft genommen. Er sprach von Fesseln, die den Sendern
    angelegt werden.

    Aus einem Interview der Tagesthemen mit Ministerpräsident Kurt Beck geht hervor, dass zwar um eine Lösung gerungen wurde, die auch dem Informations-Interesse des Gebührenzahlers gerecht werden soll, dass dies aber durch die Haltung der Ministerpräsidenten der von CDU und CSU geführten Länder erschwert werde. Dennoch zeigte er sich zuversichtlich, eine Lösung zu erreichen, die es auch künftig noch ermögliche, das Interesse des Gebührenzahlers an wichtiger Information zu befriedigen. So sei es durchaus möglich, auch künftig sendungsbegleitende Videoarchive für längere Zeit anzubieten, falls die Sendeformate betimmten Prüfkriterien entsprechen und vorgeschriebene Prüfungen bestehen.

    Der Kommentator in den Tagesthemen stellte heute heraus, dass die Beweggründe für eine starke Begrenzung der Internetnutzung durch die öffentlich-rechtlichen Sender vor allem in den wirtschaftlichen Interessen liegen, weil es um einen "milliardenschweren" Markt geht. Durch die Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Sender sollen sie als Konkurrenten vom Markt ausgeschaltet werden, lautete das Fazit des Kommentators.

    Nach der heutigen Beratung durch die Ministerpräsidenten wird der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit der EU und mit privaten Sendern besprochen, bevor er im Oktober beschlossen werden soll.

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