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  • Die Ethik einer staatlichen Schwangerschaftskonfliktberaterin


    24.07.09

    Die Ethik einer staatlichen Schwangerschaftskonfliktberaterin für Schulen

    Statements aus einem Interview mit einer deutschen Schülerzeitung aus Bayern

    (MEDRUM) Abtreibung und Schwangerschaftskonfliktberatung gehören zu den besonders sensitiven gesellschafts- und frauenpolitischen Themen. Wie kaum ein anderes Ereignis greifen die Empfängnis menschlichen Lebens und seine gewaltsame Beendigung durch die Abtreibung in das Leben zweier Menschen ein: in das Leben der Frau und in das Leben eines ungeborenen Kindes. Ist das Leben des Kindes der Frau nicht willkommen, kommt es zum Konflikt: Will die Frau das Kind nicht annehmen oder nicht vorbehaltlos annehmen, stehen ihr Wille und ihre Vorbehalte dem Leben des Kindes entgegen.

    Dieser Konflikt wurde durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt, das die Parlamentarier für das deutsche Volk im Jahre 1992 verabschiedet haben: "Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens."

    Untermauert wird diese Regelung mit schlagkräftigen Argumenten: Keine Frau macht es sich leicht. Frauen in Not muß geholfen werden. Das Leben des Kindes kann nicht gegen die Frau verteidigt werden. Die Entscheidung muß alleine in der Verantwortung der Frau liegen. Das alles sind vielfach gehörte Argumente, mit denen begründet wird, warum die Frau das Recht haben muß, eine Abtreibung in ihrer alleinigen Verantwortung straffrei vornehmen zu lassen.

    Mit diesen Argumenten wird in Anspruch genommen wird, dass die Frau eine Entscheidung trifft, mit der sie sich zumindest nicht leichtfertig über Leben eines ungeborenen Kindes hinwegsetzt. Diesem Wertmaßstab ist auch die Schwangerschaftskonfliktberatung verpflichtet, die Bedingung für eine straffreie Abtreibung ist. Dennoch übersteigt die Zahl ungeborener Kinder, die jährlich abgetrieben werden, mit weit mehr als 100.000 Abtreibungen nach der offiziellen Statistik die Einwohnerzahl deutscher Großstädte. Schon dies ist ein gewichtiger Grund anzuzweifeln, dass gesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit übereinstimmen.

    Die praktizierte Wirklichkeit bestätigt solche Zweifel und liefert mitunter auch deutliche Belege dafür, dass das hohe Gut des menschlichen Lebens nicht immer an oberster Stelle steht. Das ungeborene Leben spielt nur eine untergeordnete Rolle, wenn etwa sozialen oder wirtschaftlichen Interessen und Lebensumständen Vorrang vor dem Lebensrecht gewährt wird. Solche Haltungen, die dem Anspruch auf Schutz des ungeborenen Lebens kaum gerecht werden, wurden in einem Interview deutlich, das eine Diplom-Sozialpädagogin der Schülerzeitschrift "Tumult" eines bayerischen Gymnasiums gegeben hat. Die Beraterin einer staatlichen Gesundheitsbehörde erklärte den Schülern nach dem Rat, "professionelle" Beratung in Anspruch zu nehmen:

    "Falls sich die Schwangerschaft wirklich nicht mit der momentanen Situation der Mutter vereinbaren lässt, und die Schwangere das Kind auch nicht austragen möchte, liegt die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs nahe".

    So ist das also, mit dem Leben eines Menschen in seiner noch wehrlosesten Phase: Wenn sich das menschliche Leben nicht mit der momentanen Situation vereinbaren lässt, ist sein Tod naheliegend. Dies ist die implizite Botschaft der Pädagogin. Sieht so eine Beratung aus, die dem Schutz des ungeborenen Lebens dient?

    Auch eine weitere Äußerung dieser Beraterin ist aufschlußreich:

    "Die Kosten werden bei Schülern von einer beliebigen Krankenkasse getragen (es muss nicht die der Schwangeren sein; somit kann verhindert werden, dass die Eltern der werdenden Mutter ungewollt von der Abtreibung etwas mitbekommen) ..."

    So ist das also, mit dem Recht und der Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder: Um zu verhindern, dass die Eltern etwas mitbekommen, wird die Abtreibung von irgendeiner Krankenkasse bezahlt. Auf diese Weise wird Abtreibung mit System hinter dem Rücken von Eltern und ihrer Verantwortung betrieben, und dieses Vorgehen wird von der Mitarbeiterin einer staatlichen Behörde auch noch unverhohlen propagiert. Die Äußerungen der Beraterin entlarven einen Umgang mit dem Lebensrecht des Menschen, mit der elterlichen Verantwortung und der Wahrhaftigkeit, der ethisch verantwortungsbewußtes Handeln schmerzlich vermissen lässt.

    Der Beitrag der Schülerzeitschrift zu dieser Beraterin endet, wie es in diesem Fall auch naheliegend erscheint, nämlich mit dem Hinweis auf die Befugnis der Beraterin, auch den für eine Abtreibung nötigen Beratungsschein ausstellen zu dürfen.

    Die Verantwortlichen für Bildung und Erziehung an deutschen Schulen müssen sich fragen, ob eine solche Einflußnahme durch eine staatlichen Beraterin mit dem Anspruch einer ethisch verantwortungsvollen Aufklärung, Bildung und Erziehung vereinbar ist. Viel naheliegender, als deutsche Schulen mit dem Nationalen Aktionsplan  eines Volker Beck gegen Homophobie zu penetrieren, scheint es zu sein, einen Nationalen Aktionsplan für die Achtung und Wertschätzung des ungeborenen Lebens und für die Erziehung der jungen Generation zu Werten der Kinder- und Menschenliebe zu verabschieden. Nicht Homophobie ist ein Problem von strategischer Bedeutung für diese Gesellschaft, sondern der Unwert der Kinderlosigkeit, die Geringschätzung des ungeborenen Lebens und Kinderreichtums, der Niedergang des Wertes der Familie und mit ihm der demographische Absturz der Gesellschaft und in seinem Gefolge die Zerrüttung unserer sozialen Fundamente mit dem Zusammenbruch der Sozialsysteme. Doch das kümmert weder einen Volker Beck noch staatliche Schwangerschaftskonfliktberaterinnen.

  • 24.07.09 Aus den Medien

    24.07.09

    Aus den Medien


    kath.net: Vortrag der Kanzlerin an der Katholischen Akademie Bayern in München

    kath.net berichtet über eine Vortrag der Bundeskanzlerin an der Katholischen Akademie Bayern in München. kath.net zufolge hat Angela Merkel hat angesichts der anhaltenden Weltwirtschaftskrise eine "Rückbesinnung auf das christliche Menschenbild" gefordert. Gemeinsame Werte und Grundsätze seien unabdingbar für verantwortliches politisches Handeln, sagte Merkel bei einem Vortrag in der Katholischen Akademie Bayern in München.

    -> Merkel fühlt sich durch die Sozialenzyklika Papst Benedikts bestärkt


    SPD-Newsletter: Für Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner

    Familie ist, wo Kinder sind, verkündet der neueste Newsletter der SPD. Weiter heißt es: Homosexuelle Lebenspartner haben Pflichten wie Ehepartner, also müssen sie auch in ihren Rechten den Ehegatten gleichgestellt werden. ... Dazu gehört nicht nur die steuerliche und beamtenrechtliche Gleichbehandlung, sondern auch ein Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner.

    MEDRUM -> Die Gesellschaftslüge über ein Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften


    idea: Religionsfreiheit in Politik und Medien

    idea berichtet über eine Veranstaltung, zu der der Christliche Medienverbund KEP (Konferenz Evangelikaler Publizisten) in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Arbeitskreis der CDU Marburg-Biedenkopf am 22. Juli 2009 eingeladen hatte. Das Thema Religionsfreiheit als elementares Menschenrecht komme in Politik und Medien zu kurz, ist der Tenor der Veranstaltung. Der Geschäftsführer der KEP, Wolfgang Baake, erklärte: "„Wir haben die Aufgabe, auf Politiker und Medien einzuwirken, damit diese das Thema in ihrer Arbeit aufgreifen."

    -> Religionsfreiheit kommt in Politik und Medien zu kurz


    familyfair: Karin Jäckel schildert Überfallrollkommando-Aktion gegen Petra Heller

    familyfair präsentiert in der Reihe das Eva-Prinzip ein Gespräch von Eva Herman mit der Journalistin Karin Jäckel über den so genannten Kindesentzug durch Jugendämter.

    Als Beispiel für den Ablauf eines solchen Kindesentzuges schildert Jäckel den medienbekannten Fall von Petra Heller aus Bamberg. In einer Überfallrollkommando-Aktion sei das Jugendamt in das Haus eingedrungen und habe das Kind, das sich im Schrank versteckt hatte, aus dem Haus geholt. Nach Schilderung seiner Mutter habe es Angst gehabt, habe gezittert und sei herausgezerrt und in einem Wagen verschleppt worden. Anschließend sei das Kind in die Kinderpsychiatrie gebracht und ohne Einverständnis der Eltern sogar operiert worden. Auch die Mutter sei in die Psychiatrie verschleppt worden, weil sie angeblich das Münchhausen-by-Proxy-Syndrom hätte, so Jäckel.

    Pro Tag werden derzeit 77 Kinder ihren Eltern entzogen, sehr schnell steigend, sagt Karin Jäckel. Seit 2006 hätten sich die Zahlen verdreifacht. In aller Regel bekämen die Eltern bei Inobhutnahmen ihre Kinder nicht zurück. Die Kinder werden vorübergehen in Notaufnahmen untergebracht. Den Kindern werde gesagt, ihre Eltern seien tot, seien im Knast oder auch, dass die Eltern sie umbringen wollen. Das seien Horror-Geschichten, merkt Eva Herman an.

    Eva-Prinzip-Video -> Dr. Karin Jäckel spricht über die Willkür der Kindesentziehung in Deutschland


    familyfair: Verschwiegene Ergebnisse des Familienmonitors

    familyfair hebt im Thema des Tages wichtig Ergebnisse des Familienmonitors 2009 hervor, die von der Bundesfamilienministerin nicht erwähnt wurden (MEDRUM berichtet über solche Tatsachen am 15.07.09: Finanzielle Unterstützung wichtiger als Krippenplätze).

    familyfair -> Wichtigste Forderungen der Deutschen werden unterschlagen


    Bild: Altkanzler Kohl zum Fall der Mauer

    Helmut Kohl schreibt in Bild über den Fall der Mauer aus seinem Erleben und Wirken als Bundeskanzler. Der friedliche Fall der Mauer sei ein besonderes Verdienst Michail Gorbatschovs, schreibt Kohl, das den Deutschen den Weg zur Einheit und Freiheit ermöglicht habe.

    -> Der Fall der Mauer war ein Sieg der Freiheit!"


    domradio Köln: -/-

    Der neueste Newsletter des domradios enthält keine wichtigen Meldungen oder Berichte.


    (MEDRUM)

  • Pfarrerin Maike Sachs in Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz berufen


    24.07.09

    Pfarrerin Maike Sachs in Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz berufen

    Württembergische Pfarrerin bringt missionarische Kompetenz und Erfahrung ein

    Maike Sachs aus St. Johann in Baden-Württemberg hat die Berufung in den Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz angenommen. Die 49jährige Pfarrerin stammt aus der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Sie wird ihre „Kompetenz und Erfahrung in der Weltmission, in der Evangelisation und im missionarischen Gemeindeaufbau" in das Leitungsgremium der Deutschen Evangelischen Allianz einbringen, erklärte Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz.

    Seit 2002 ist Maike Sachs Theologische Referentin beim Amt für Missionarische Dienste der Württembergischen Landeskirche, in dem sie seit 2004 verantwortlich für das landeskirchliche Projekt „Wachsende Kirche" ist. Nach ehrenamtlicher Mitarbeit in der örtlichen Gemeinde- und Jugendarbeit und ihrem Theologiestudium in Tübingen, Durham und Heidelberg und den ersten Erfahrungen im Pfarrdienst, war Maike Sachs aus familiären Gründen 12 Jahre beurlaubt. Sie ist verheiratet mit Jürgen Sachs, dem Missionsleiter der Deutschen Indianer Pionier Mission. Das Ehepaar hat vier Kinder. In der zweiten Hälfte der 90er Jahre arbeiteten sie zusammen mit der Missionsgemeinschaft Operation Mobilisation in Albanien. Maike Sachs ist vielseitig ehrenamtlich aktiv, unter anderem im Forum missionarischer Frauen in der Württembergischen Landeskirche, im Leitungsgremium des Albrecht-Bengel-Hauses in Tübingen und im Missionsrat von Operation Mobilisation Deutschland.

    Der Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz, der die Allianzarbeit in Deutschland leitet, hat mit Maike Sachs 44 Mitglieder. Das Durchschnittsalter der Leitungskreismitglieder ist 54. Als ehrenamtlicher Vorsitzender amtiert Jürgen Werth, im Hauptamt Direktor von ERF Medien. Generalsekretär ist Hartmut Steeb.

  • Arbeitskreis Menschenrechte: Keine evangelischen Beratungsscheine


    24.07.09

    Arbeitskreis Menschenrechte: Keine evangelischen Beratungsscheine

    AKM unterstützt Initiative für besseren Schutz des ungeborenen Lebens in der EKD

    (MEDRUM) Der Arbeitskreis Menschenrechte (AKM) setzt sich auch für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Wie zahlreiche andere Organisationen unterstützt er die Initiative zur Neuausrichtung der Schwangerschaftskonfliktberatung in der Evangelischen Kirche Deutschlands.

    In seinem Internetportal berichtet der AKM über seine Unterstützung der Unterschrifteninitiative "Kinder eine Gabe Gottes" des Gemeindehilfsbundes  und zahlreicher anderer Organisationen (Bundesverband Lebensrecht, Familiennetzwerk, Ärzte für das Leben, Christdemokraten für das Leben, KSBB, Weisses Kreuz und weitere) unter der Überschrift "Lebensrecht: Keine evangelischen Beratungsscheine.

    -> Unterstützende Organisationen der Unterschriftenaktion "Keine Beratungsscheine in der EKD für Abtreibung"

    Die theologische-ethische Begründung der Initiative beruht auf der Analyse „Die ethische Problematik der Schwangerschaftskonfliktberatung“ des evangelischen Theologen und Professors für Systematische Theologie Dr. Dr. Rainer Mayer.

    Der Schutz des ungeborenen Lebens gehört wie die Ablehnung der Euthanasie zu den zentralen Anliegen des AKM. Der Arbeitskreis Menschenrechte (AKM) erklärt zu seiner Arbeit: "Unsere Arbeit lässt sich zusammenfassen unter dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar!. Unter Menschenrechtsverletzungen fassen wir:

    • die politische Verfolgung von Menschen,  z.B. die Verweigung von Religions- Meinungs- und Redefreiheit, Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe
    • die Verletzung des Rechts auf Leben, so treten wir ein für den Schutz des ungeborenen Lebens, für die Hospizbewegung; Euthanasie und aktive Sterbehilfe lehnen wir ab! Darüber hinaus treten wir ein für die Abschaffung der Todesstrafe.

    Zu den Hauptarbeitsgebieten des AKM gehört die Information über Menschenrechtsverletzungen und das Eintreten für die Freilassung von unschuldig inhaftierten Menschen.

    Der AKM ist ein loser Zusammenschluss von Menschenrechtlern, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich ausüben. Politisch und weltanschaulich ist der AKM ungebunden.

    Weitere Information im Internet: www.akm-online.info


    Unterschriftenaktion für die Abschaffung von Beratungsscheinen der EKD zur Abtreibung -> Onlineunterzeichnung

    Zum Sammeln von Unterschriften in Gemeinden in MEDRUM -> Unterschriftenblatt Gemeindehilfsbund


     

  • 24.07.09


    24.07.09

    Die Ethik einer staatlichen Schwangerschaftskonfliktberaterin für Schulen

    Statements aus einem Interview mit einer deutschen Schülerzeitung aus Bayern

    Abtreibung und Schwangerschaftskonfliktberatung gehören zu den besonders sensitiven gesellschafts- und frauenpolitischen Themen. Wie kaum ein anderes Ereignis greifen die Empfängnis menschlichen Lebens und seine gewaltsame Beendigung durch die Abtreibung in das Leben zweier Menschen ein: in das Leben der Frau und in das Leben eines ungeborenen Kindes. Ist das Leben des Kindes der Frau nicht willkommen, kommt es zum Konflikt: Will die Frau das Kind nicht annehmen oder nicht vorbehaltlos annehmen, stehen ihr Wille und ihre Vorbehalte dem Leben des Kindes entgegen. ... lesen Sie mehr...


    24.07.09

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    AKM unterstützt Initiative für besseren Schutz des ungeborenen Lebens in der EKD

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    24.07.09

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