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Die Ethik einer staatlichen Schwangerschaftskonfliktberaterin


24.07.09

Die Ethik einer staatlichen Schwangerschaftskonfliktberaterin für Schulen

Statements aus einem Interview mit einer deutschen Schülerzeitung aus Bayern

(MEDRUM) Abtreibung und Schwangerschaftskonfliktberatung gehören zu den besonders sensitiven gesellschafts- und frauenpolitischen Themen. Wie kaum ein anderes Ereignis greifen die Empfängnis menschlichen Lebens und seine gewaltsame Beendigung durch die Abtreibung in das Leben zweier Menschen ein: in das Leben der Frau und in das Leben eines ungeborenen Kindes. Ist das Leben des Kindes der Frau nicht willkommen, kommt es zum Konflikt: Will die Frau das Kind nicht annehmen oder nicht vorbehaltlos annehmen, stehen ihr Wille und ihre Vorbehalte dem Leben des Kindes entgegen.

Dieser Konflikt wurde durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt, das die Parlamentarier für das deutsche Volk im Jahre 1992 verabschiedet haben: "Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens."

Untermauert wird diese Regelung mit schlagkräftigen Argumenten: Keine Frau macht es sich leicht. Frauen in Not muß geholfen werden. Das Leben des Kindes kann nicht gegen die Frau verteidigt werden. Die Entscheidung muß alleine in der Verantwortung der Frau liegen. Das alles sind vielfach gehörte Argumente, mit denen begründet wird, warum die Frau das Recht haben muß, eine Abtreibung in ihrer alleinigen Verantwortung straffrei vornehmen zu lassen.

Mit diesen Argumenten wird in Anspruch genommen wird, dass die Frau eine Entscheidung trifft, mit der sie sich zumindest nicht leichtfertig über Leben eines ungeborenen Kindes hinwegsetzt. Diesem Wertmaßstab ist auch die Schwangerschaftskonfliktberatung verpflichtet, die Bedingung für eine straffreie Abtreibung ist. Dennoch übersteigt die Zahl ungeborener Kinder, die jährlich abgetrieben werden, mit weit mehr als 100.000 Abtreibungen nach der offiziellen Statistik die Einwohnerzahl deutscher Großstädte. Schon dies ist ein gewichtiger Grund anzuzweifeln, dass gesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit übereinstimmen.

Die praktizierte Wirklichkeit bestätigt solche Zweifel und liefert mitunter auch deutliche Belege dafür, dass das hohe Gut des menschlichen Lebens nicht immer an oberster Stelle steht. Das ungeborene Leben spielt nur eine untergeordnete Rolle, wenn etwa sozialen oder wirtschaftlichen Interessen und Lebensumständen Vorrang vor dem Lebensrecht gewährt wird. Solche Haltungen, die dem Anspruch auf Schutz des ungeborenen Lebens kaum gerecht werden, wurden in einem Interview deutlich, das eine Diplom-Sozialpädagogin der Schülerzeitschrift "Tumult" eines bayerischen Gymnasiums gegeben hat. Die Beraterin einer staatlichen Gesundheitsbehörde erklärte den Schülern nach dem Rat, "professionelle" Beratung in Anspruch zu nehmen:

"Falls sich die Schwangerschaft wirklich nicht mit der momentanen Situation der Mutter vereinbaren lässt, und die Schwangere das Kind auch nicht austragen möchte, liegt die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs nahe".

So ist das also, mit dem Leben eines Menschen in seiner noch wehrlosesten Phase: Wenn sich das menschliche Leben nicht mit der momentanen Situation vereinbaren lässt, ist sein Tod naheliegend. Dies ist die implizite Botschaft der Pädagogin. Sieht so eine Beratung aus, die dem Schutz des ungeborenen Lebens dient?

Auch eine weitere Äußerung dieser Beraterin ist aufschlußreich:

"Die Kosten werden bei Schülern von einer beliebigen Krankenkasse getragen (es muss nicht die der Schwangeren sein; somit kann verhindert werden, dass die Eltern der werdenden Mutter ungewollt von der Abtreibung etwas mitbekommen) ..."

So ist das also, mit dem Recht und der Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder: Um zu verhindern, dass die Eltern etwas mitbekommen, wird die Abtreibung von irgendeiner Krankenkasse bezahlt. Auf diese Weise wird Abtreibung mit System hinter dem Rücken von Eltern und ihrer Verantwortung betrieben, und dieses Vorgehen wird von der Mitarbeiterin einer staatlichen Behörde auch noch unverhohlen propagiert. Die Äußerungen der Beraterin entlarven einen Umgang mit dem Lebensrecht des Menschen, mit der elterlichen Verantwortung und der Wahrhaftigkeit, der ethisch verantwortungsbewußtes Handeln schmerzlich vermissen lässt.

Der Beitrag der Schülerzeitschrift zu dieser Beraterin endet, wie es in diesem Fall auch naheliegend erscheint, nämlich mit dem Hinweis auf die Befugnis der Beraterin, auch den für eine Abtreibung nötigen Beratungsschein ausstellen zu dürfen.

Die Verantwortlichen für Bildung und Erziehung an deutschen Schulen müssen sich fragen, ob eine solche Einflußnahme durch eine staatlichen Beraterin mit dem Anspruch einer ethisch verantwortungsvollen Aufklärung, Bildung und Erziehung vereinbar ist. Viel naheliegender, als deutsche Schulen mit dem Nationalen Aktionsplan  eines Volker Beck gegen Homophobie zu penetrieren, scheint es zu sein, einen Nationalen Aktionsplan für die Achtung und Wertschätzung des ungeborenen Lebens und für die Erziehung der jungen Generation zu Werten der Kinder- und Menschenliebe zu verabschieden. Nicht Homophobie ist ein Problem von strategischer Bedeutung für diese Gesellschaft, sondern der Unwert der Kinderlosigkeit, die Geringschätzung des ungeborenen Lebens und Kinderreichtums, der Niedergang des Wertes der Familie und mit ihm der demographische Absturz der Gesellschaft und in seinem Gefolge die Zerrüttung unserer sozialen Fundamente mit dem Zusammenbruch der Sozialsysteme. Doch das kümmert weder einen Volker Beck noch staatliche Schwangerschaftskonfliktberaterinnen.