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  • 17.06.09


    17.06.09

    Eva Herman eine "moralinsaure Märtyrerin"?

    WELT ONLINE berichtet über Pressekonferenz von Eva Herman zum Comeback-Versuch im Internet-TV

    (MEDRUM) Im Artikel "Das moralinsaure Comeback" von Antje Hildebrandt vom 16.06.09 berichtet WELT ONLINE über die gestrige Pressekonferenz der ehemaligen Nachrichtensprecherin Eva Herman in Berlin. Aus dem Munde einer dreifach geschiedenen Karrierefrau klinge "bizarr", was Eva Herman verkünde, heißt es im Artikel. ... lesen Sie mehr...



  • CDL: "Neue Fremdbestimmung am Lebensende droht"


    17.06.09

    CDL: "Neue Fremdbestimmung am Lebensende droht"

    Genügt künftig der "mutmaßliche Wille" zum Sterben für einen Behandlungsabbruch?

    (MEDRUM) Der Bundestag will morgen einen Schlusspunkt unter die mehrjährige Debatte über die Patientenverfügung setzen.

    Mehr als drei Jahre lang hat sich der Bundestag mit einer gesetzlichen Regelung für Patientenverfügungen beschäftigt. Am Donnerstag, 18. Juni 2009, wird das Parlament nach 75-minütiger Debatte, die um 12.30 Uhr beginnen soll, über drei interfraktionelle Gesetzentwürfe namentlich abstimmen. Damit soll die Patientenverfügung als Rechtsinstitut verankert werden. Ihre Bindungswirkung soll für Arzt, Betreuer und Bevollmächtigte auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

    Erster Gesetzentwurf

    In ihrem bereits im Frühjahr 2008 eingebrachten und von 206 Parlamentariern unterzeichneten Entwurf (16/8442) fordern die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Lukrezia Joachimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis90/Die Grünen), den Willen des Betroffenen unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung solle, wie auch in den anderen beiden Initiativen klargestellt, unwirksam sein. Ebenso sieht der Entwurf vor, dass besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen. In der Begründung zu ihrer Initiative schreiben die Abgeordneten, viele Menschen wollten Gewissheit haben, dass sie über Art und Weise ihrer medizinischen Behandlung selbst abstimmen können, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls entscheidungsunfähig werden.

    Zweiter Gesetzentwurf

    Dem Gesetzentwurf (16/11360) nach, den zehn Abgeordnete um den CDU-Parlamentarier Wolfgang Bosbach erarbeitet haben, soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Als Voraussetzung dafür müsse der Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen haben und die Patientenverfügung von einem Notar beurkunden lassen. Diese dürfe zudem nicht älter als fünf Jahre sein. Erfüllt eine Verfügung diese Bedingungen nicht, sollen Arzt und Betreuer nur daran gebunden sein, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" vorliegt, bei der der Patient das Bewusstsein nicht wiedererlangen wird.

    Dritter Gesetzentwurf

    Einen Kompromiss zwischen den Positionen der beiden anderen Entwürfe" stellt nach Ansicht seiner Verfasser ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) dar, der unter anderem von den Abgeordneten Wolfgang Zöller, Dr. Hans Georg Faust (beide CDU/CSU) und Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) auf den Weg gebracht wurde. Zu den Unterzeichnern gehört auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU). Der Entwurf sieht vor, dass eine Patientenverfügung grundsätzlich verbindlich ist. Als eine solche gelten neben schriftlichen auch mündlich geäußerte Erklärungen. In beiden Fällen müsse immer der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigtem individuell ermittelt werden. Kriterien hierbei seien unter anderem die Begleitumstände sowie der Stand der medizinischen Entwicklung. In Zweifelsfällen könnten auch dem Patienten nahestehende Personen hinzugezogen werden. Das Vormundschaftsgericht solle lediglich in Ausnahmefällen angerufen werden können.

    Erklärung der CDL

    Zur morgigen Entscheidung über die gesetzliche Regelung einer Patientenverfügung erklärt Mechthild Löhr, die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL):

    "Die mit großem Ernst geführte Debatte hat gezeigt: Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung, die dem Patienten im Bedarfsfalle wirkliche Sicherheit gewährt, kann es nicht geben. Das bestätigen inzwischen insbesondere Fachleute, die mit dem Problem täglich konfrontiert sind, nämlich Bundesärztekammer, Marburger Ärztebund, EKD und Deutsche Bischofskonferenz, Hospiz- und Palliativ-Verband, Alzheimer-Gesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie. Sie alle und weitere sprechen sich aus triftigen Gründen gegen Patientenverfügungsgesetze aus, wie sie jetzt im Bundestag zur Abstimmung stehen. Forciert wird indessen das Gesetzesvorhaben seit Jahren nicht ohne Grund von nur wenigen Abgeordneten, von humanistischen Vereinen und vom Vorstand der Hospiz-Stiftung, die nicht zu verwechseln ist mit der breit aufgestellten Hospiz-Bewegung.

    Sollte morgen beispielsweise der sehr weitgehende Gesetzentwurf des Abgeordneten Stünker Wirklichkeit werden, kommt es gerade für weit über 90% der Bundesbürger, die keine Patientenverfügung haben, zu einer wesentlichen, weitreichenden und gefährlichen Änderung der Rechtslage. Dann können in lebenskritischen medizinischen Situationen allein der aktuell behandelnde Arzt und ein Betreuer einvernehmlich beschließen, daß ein nichteinwilligungsfähiger Patient nach seinem "mutmaßlichen Willen" wohl keine lebensverlängernde Hilfe mehr wollen würde. Aufgrund einer solchen Gesetzeslage wären sie befugt, auch ohne Vorlage einer schriftlichen Patientenverfügung unter Berufung auf den "mutmaßlichen Willen" z.B. einen Behandlungsabbruch vorzunehmen. Dies kann zur sofortigen Einstellung der künstlichen Ernährung oder der Beatmung führen und damit ein schnelles Sterben bedeuten, ohne daß dies je von einem Vormundschaftsgericht geprüft worden wäre. Die Weiterbehandlung oder Nichtweiterbehandlung von Schwerstkranken in Krisenlagen (z.B. von Komapatienten), die nicht einwilligungsfähig sind, wird damit für viele Menschen zur nicht nachprüfbaren Schicksalsentscheidung durch Dritte. Sie wird allein abhängig davon, ob der behandelnde Arzt und der Betreuer ausreichendes Interesse am Weiterleben eines Patienten haben oder nicht und bewirken damit sogar das Gegenteil vom Selbstbestimmung am Lebensende. Gerade bei weiter wachsendem Kosten- und Leistungsdruck im Gesundheitswesen wird so ein neues, gefährliches Tor zum fremdbestimmten Sterben hin geöffnet.

    Bei einem so hohen Rechtsgut, wie dem Recht auf Leben, darf aber zukünftig nicht schon allein ein "mutmaßlicher Wille" zum Behandlungsabbruch berechtigen. Das Parlament ist gut beraten, der klaren Mehrheit der medizinischen und ethischen Experten zu folgen und auf eine gesetzliche Neuregelung der Patientenverfügung definitiv zu verzichten.

    CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).



  • 13./17.06.09


    17.06.09

    CDL: "Neue Fremdbestimmung am Lebensende droht"

    Genügt künftig der "mutmaßliche Wille" zum Sterben für einen Behandlungsabbruch?

    (MEDRUM) Der Bundestag will morgen einen Schlusspunkt unter die mehrjährige Debatte über die Patientenverfügung setzen. ... lesen Sie mehr...


    13.06.09

    Deutschland gehört bei Geburtenentwicklung in der EU zu den Schlußlichtern

    Aus dem Bericht des Statistischen Bundesamtes über "Jugend und Familie in Europa" vom Mai 2009

    (MEDRUM) Deutschland schneidet im Vergleich der Geburtenzahlen mit anderen EU-Staaten besonders schlecht ab. Mit einem Rückgang auf etwa die Hälfte der Geburten seit 1967 (Pillenknick) steht die Deutschen an drittletzter Stelle in der EU. ... lesen Sie mehr...



  • Befruchtender Urlaub für Lesben in Spanien


    04.07.09

    Befruchtender Urlaub für Lesben in Spanien

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Reproduktionsmedizin und Tourismus sind eine Wachstumsbranche. In Spanien Urlaub machen und beim Reiseveranstalter gleich die Befruchtung mitbuchen, ist die Offerte des Reiseveranstalters Rainbow Tourism, der auf ein einträgliches Geschäft mit seinem neuen Angebot hofft, wie die Berliner Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.06.09 berichtete.

    Die spanische Gesetzgebung bietet geradezu "paradiesische" Zustände für homosexuelle Personen, die sich erfüllen wollen, was ihnen von der Natur versagt wird: zum Beispiel die Befruchtung lesbischer Frauen. "Fortschrittlich" nennt die Berliner Zeitung eine solche Gesetzgebung. Dort kann sich jeder seinen spezifischen Reproduktionswunsch „à la carte" erfüllen lassen, die Präimplantationsdiagnostik zur Genbegutachtung eines gerade entstandenen Kindes eingeschlossen, so daß wunschgemäß selektiert werden kann. In Spanien muss weder ein Partner nachgewiesen werden, noch die Existenz eines Adoptivvaters für das künstlich erzeugte Kind. Es zählen nicht die Wünsche und Rechte des Kindes, sondern das, was Klienten wollen. Ob Samenspende oder Eizellenspende oder gleich beides im Doppelpack, alles ist für jeden möglich. Auch Unverheiratete, einerlei welcher sexuellen Orientierung, haben in Spanien das Recht, sich in einer Reproduktionsklinik "behandeln" zu lassen. Mit dem Allerweltsbegriff "Behandlung" wird der medizintechnische Akt zur Erzeugung eines Menschen verschleiert.

    So verwundert es nicht, wenn findige Reiseveranstalter in Spanien auch deutschen Interessenten ein Urlaubsmenü schmackhaft zu machen wissen, das mehr als nur Sonne und Strand enthält. Urlaub in Spaniens sonnigen Gefilden mit einem Sidestep in der Reproduktionsklinik. Ei- oder Samenzelle, was dürfen wir für Sie buchen? Bei Rainbow Tourism können Kundinnen beispielsweise eine Woche Urlaub an der Costa Blanca mit Befruchtung im Instituto Bernabeu buchen. Bei deutschen Kundinnen seien viele Lesben darunter, weiß die Klinik zu berichten.

    Wenn alles gut geht, müsste bei der Rückreise in deutsche Gefilde auf die Frage eines Zollgrenzbeamten "Führen Sie irgendwelche Waren mit sich, haben Sie etwas zu verzollen?" die Antwort lauten: "Ja, ich führe ein elternloses Kind mit mir. Es ist drei oder vier Tage alt. Ich habe es in Spanien produzieren lassen. Sein Gene sind vielversprechend. Es ist ein Urlaubsmitbringsel. In Deutschland wäre das wegen der diskriminierenden Gesetze ja nicht gegangen. Denn ich bin Lesbe."
    Der Mensch wird so zur Ware degradiert. Er wird nach Belieben erzeugt und begutachtet. Ob dies von der Natur und Schöpfungsordnung so vorgesehen ist oder nicht, interessiert nicht. Ob dieses Kind später damit einverstanden sein wird, dass es bei einem Kurzurlaub in Spanien so nebenbei elternlos produziert wurde, interessiert ebenfalls nicht. Das Kind ist so nicht Person, sondern wird zu einer Ware, die man kauft. Eine neue Art des Menschenhandels hält mit der Reproduktionsmedizin Einzug.

    Die reproduktionstechnische Art, sich das Geschöpf Mensch verfügbar zu machen, könnte auch in Deutschland bald Wirklichkeit werden, wenn es ernst wird mit der völligen rechtlichen Gleichstellung homosexueller Menschen und Paare. Noch ist in Deutschland nicht jede künstliche Befruchtung erlaubt und noch ist die präimplantationsdiagnostische Selektion von Embryonen untersagt. Aber wie lange noch?

    Auch in Deutschland sprechen Politiker bereits von angeblichen Menschenrechten, wenn homosexuelle Menschen den Anspruch erheben, auch über Kinder so disponieren zu dürfen, wie sie mit ihrer Sexualität umgehen: Erlaubt muss sein, was die eigene sexuelle Orientierung fordert und der Trieb verlangt, so scheint es. Dazu gehört nicht nur die Befriedigung des Sexualtriebes mit Gleichgeschlechtlichen, dazu gehören auch Kinder aus der Retorte, einerlei, wer deren Vater und Mutter ist. Bedürfnisse, die nicht auf natürlichem Wege gestillt werden können, müssen dann eben auf künstlichem Wege befriedigt werden. Alle medizinisch-technischen Möglichkeiten sollen per Gesetz verfügbar werden. Dazu gehört dann auch. Kinder, die anonym ohne Liebesakt zwischen ihrem Vater und ihrer Mutter gezeugt wurden, zu einem Schicksal mit unvorhersehbaren Konsequenzen zu verdammen Die deutsche Justiministerin Zypries kämpft seit Jahren für maximale angebliche Rechte der Lesben und Schwulen, die ihnen aus Gründen der Gleichstellung mit Heterosexuellen nicht vorenthalten werden dürften.

    Hinter dieser Entwicklung steht ein autonomes und hedonistisches Freiheitsverständnis, das sich in Spanien auch in der Gesetzesinitiative des sozialistischen Ministerpräsidenten José Luis Zapatero widerspiegelt. Er will den öffentlichen Raum Spaniens von allen religiösen Symbolen "befreien" und macht dabei auch vor Staatsbegräbnissen nicht halt. Symbole wie das Kreuz und die Figur der Madonna stehen angeblich der Gleichberechtigung der Religionen und damit der Religionsfreiheit im Wege. Die Zerschlagung des religiösen Fundamentes der spanischen Kultur und Gesellschaft mit geradezu perfiden Argumenten immer weiter getrieben, obwohl zwei Drittel der spanischen Bevölkerung ihre christliche Identität dadurch verraten sehen. Die Steigbügelhalter des autonomen Menschen, der sich frei von jeder Verantwortung vor Gott nur seinem selbstsüchtigen Ego verpflichtet sieht, wollen es so. Wer sie gewähren lässt, gibt nicht nur die Religion auf, sondern den Menschen und seine Würde; er lässt ihn in einer Anarchie der Werteverlustes untergehen, so wie die Kinder, die sich Lesben beim Spanienurlaub einverleiben lassen, in der Anarchie ihrer Herkunftslosigkeit versinken werden.

  • Herzlich Willkommen beim Eva-Prinzip


    18.06.09

    "Herzlich Willkommen beim Eva-Prinzip"

    Eva Herman kämpft für Schöpfungsordnung und Anpassung an Naturgesetze

    (MEDRUM) Die ehemalige Nachrichtensprecherin Eva Herman hat sich im Internetportal "familyfair" gegen die Fremdbetreuung von Kleinkindern ausgesprochen. Die Fremdbetreuung steht nicht im Einklang mit Naturgesetzen und sei zum Scheitern vorprogrammiert, so Herman.

    Auszug aus der Erklärung von Eva Herman:

    "Diejenigen, die gegen die schöpfungsgemäße Aufteilung von Frau und Mann argumentieren und deswegen ohne Not Millionen Kleinstkinder in „moderne" Fremdbetreuung bringen, bedauere ich, denn sie kämpfen gegen Naturgesetze. Naturgesetze, die weder sie noch ich ändern können, sondern mit denen wir Menschen alle leben und denen wir uns anpassen müssen. Das bedeutet nicht zuletzt, dass das Scheitern einer solchen Lebenseinstellung vorprogrammiert ist.

    Man kann es schon erkennen: Zum Beispiel an den Erscheinungen rund um den bundesweiten KiTa- Streik. Zu wenige Erzieherinnen für zu viele Kinder, sie sind erschöpft und befinden sich am Rande ihrer Kräfte. Wie mag es erst den Kleinen ergehen, die sich nicht wirklich dazu äußern können? Dass dieser in weiten Teilen unseres Landes haltlose Zustand von der Familienministerin immer noch beharrlich als Stätte der „frühkindlichen Bildung" bezeichnet wird, lässt mich inzwischen erschauern.

    Wenn ich vom "schöpfungsgemäßen Auftrag" spreche, dann meine ich nicht den Kampf zwischen Kreationisten und Evolutionisten, sondern wird damit das Innere des Menschen beschrieben, der Geist, der ein Geschöpf Gottes ist. Die Frau, deren Geist durch ihre stärkere Intuition eine engere Verbindung zum Schöpfer entwickeln kann, handelt nicht mehr schöpfungsgemäß, wenn sie aufgrund des gerade herrschenden Zeitgeistes durch zunehmende Vermännlichung die Seelenessenz „Empfindung" blockiert. Leider sind hierzulande die meisten Frauen gezwungen, trotz ihrer kleinen Kinder Geld verdienen gehen zu müssen.

    Und genau hier setzt unsere Arbeit an: Wir müssen es Müttern und ihren kleinen Kindern (auch den Vätern) wieder ermöglichen, dass sie in den ersten wichtigen Kinderjahren zusammen sein können, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, ohne sich dafür ständig rechtfertigen zu müssen und ohne dadurch unter wirtschaftlichen Druck zu geraten.
    Die größeren Fähigkeiten der Frau im Vergleich zum Mann liegen übrigens nicht alleine in ihr selbst, sondern sie kann vor allem dann höhere Kräfte von oben erhalten, wenn sie ihre Intuition nicht verschüttet hat. Diese weiblichen Fähigkeiten fehlen unserer Gesellschaft inzwischen allerorten, die Seelensubstanz geht uns verloren....
    Glauben Sie, ich würde nach dem zurückliegenden Dauerfeuer so konstant bei meiner Meinung bleiben, wenn ich nicht die geistigen Hintergründe kennen würde?

    Natürlich kommt meine Überzeugung und Sicherheit auch daher, dass alle wissenschaftlichen Fakten den Schöpfungsauftrag von Frau und Mann bestätigen.

    Doch ist meine stärkste Quelle das Wissen und die tiefe Überzeugung vom Schöpfer, anderenfalls würde ich all die Schwierigkeiten dieser „modernen Zeit" wohl nicht bewältigen können."

    Die ehemalige Talkshow-Moderatoren beim NDR Eva Herman moderiert im Internetportal familyfair nun eine Talkshow für das Internetfernsehen von familyfair. Als erste Gäste hatte sie den Komiker Karl Dall und den ehemaligen Fernsehrichter Carlos A. Gebauer begrüßt.

    ImageDem Titel ihres Buches "Das Eva-Prinzip" nachempfunden beginnt sie das Interview mit Karl Dall mit den Worten "Herzlich Willkommen beim Eva-Prinzip". Karl Dall: "Ich hab das Gefühl, ich darf nun hier mein Leben entblättern. Aber ich hab das ja alles in meinem Buch geschrieben. Nur die peinlichen Sachen, die stehen dort nicht drin." Das Buch, um das es geht, wird in Großeinblendung gezeigt: "Auge zu und durch", erschienen 2006 (Bild links). Es wird klar: Karl Dall hat es geschafft, dieses Buch zu publizieren, obwohl er keinen Schulabschluß vorzuweisen hat. Deswegen sei er für das Unterhaltungsfernsehen prädestiniert gewesen, das ein "Auffangbecken für seelische Krüppel" sei. Dort brauche man keinen Doktor oder Professor, solche Titel seien dort eher hinderlich, so leitet Karl Darl seine Einsichten zu Beginn des Interviews mit Eva Herman ein, das 15 Minuten dauert und als Video bei familyfair angeboten wird.

    "Das neue Internetportal familyfair" nutzt auch Werbung anderer Internetseiten, die ihrerseits Erotikanzeigen enthalten. Diese dürfte für manchen Leser allerdings nicht ganz zur Erklärung von Eva Herman und ihrem neuen Auftritt für die traditionelle Familie passen.

    So bewerben sich "familyfair" und die Internetseite "sevenload" gegenseitig durch  Verlinkung. Auf der "sevenloadseite" wird das "klassische Repertorie" heutiger Medien gezeigt. Dazu gehört das Angebot von Erotikfilmen ebenso wie das abgebildete Beispiel für Erotikwerbung, das als Anzeige bei "sevenload" geschaltet ist (die Verlinkung wurde nach der Berichterstattung durch MEDRUM von der Internetseite "familyfair" entfernt, siehe Hinweis am Ende des Artikels).

    Mit dieser Art von Eva-Prinzip wird sich Eva Herman wohl kaum identifzieren wollen. Umso mehr fragt sich, weshalb familyfair sich mit dieser Internetseite vernetzt hat und sie bewirbt. Es passt ebenso wenig zum rechtstraditionalistischen Bild, dass manche Medien wie etwa SPIEGEL ONLINE immer wieder von Eva Herman oder Hartmut Steeb, dem Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, pointiert herausstellen.

    Das Internetportal "familyfair" ist eine Initiative des Vereins "Familie Direkt e.V.", der von der Kinderärztin Dr. Maria Steuer, auch Vorsitzende des Vereins "Familie e.V." und Sprecherin des Deutschen Familiennetzwerkes, vom Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz Hartmut Steeb und vom Stiftungsvorstand der Stiftung "Ja zum Leben" Manfred Libner getragen wird. "Wir machen uns für die kleinste, schützenswerte Einheit unserer Gesellschaft stark", heißt es in ihrer Erklärung zur Gründung von familyfair.

    Vereinsvorsitzende von "Familie Direkt e.V." ist Maria Steuer, wie die evangelische Nachrichtenagentur "idea" in einer korrigierten Meldung vom 13.06.09 berichtet. Ursprünglich hatte "idea" gemeldet, der Verein werde durch Lebensrechtsgruppen getragen.

    Ob Eva Herman Mitglied des Vereins ist, geht aus den Mitteilungen, die MEDRUM vorliegen, nicht hervor. Weitere Information über den Verein "Familie Direkt e.V.": www.familiedirekt.de (die Internetseite ist noch nicht online geschaltet).

     

    Ergänzung vom 19.06.09

    Aufgrund der Kritik von Lesern wurde der Link zu "sevenload" auf der Internetseite von "familyfair" entfernt.


    MEDRUM-Artikel

    -> Eva Herman mit eigener Talksshow und "reichlich Prominenz" bei familyfair.tv

    -> Eva Herman eine "moralinsaure Märtyrerin" ?

    Artikel und Meldungen in anderen Medien

    DDP-Meldung -> Die Fortsetzung des «Eva Prinzips»

    Stern-Artikel -> Eva Hermans müdes Comeback

    WELT-Artikel -> Das moralinsaure Comeback der Eva Herman

    Süddeutsche Zeitung -> "Mir ist ein anderer Kopf gewachsen"

    ZEIT ONLINE -> Eva Herman kämpft im Internet für die Familie

    Frankfurter Neue Presse -> Eva Herman: Ich lebe Familie

    Westdeutsche Allgemeine -> Eva Hermans Rückkehr - Frauen, ab an den Krisenherd!

    BZ Online -> Eva Herman will weiter prozessieren

    BILD-Newsticker -> Eva Herman ruft Bundesarbeitsgericht an

    WELT-Newsticker -> Eva Herman will weiter gegen NDR prozessieren


     

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