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  • Gericht: Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung durch Deutschlandradio gegen Gabriele Kuby


    27.02.20

    Gericht: Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung durch Deutschlandradio gegen Gabriele Kuby

    Kuby: "Eine erfreuliche Nachricht für den Rechtsstaat und mich: Ich habe im Rechtsstreit gegen den Deutschlandfunk in zweiter Instanz  gewonnen." 

    (MEDRUM) Der Presse- und Kunstfreiheit kommen eine Ausnahmestellung im Rechtssystem Deutschlands zu. Diese im Grundgesetz verankerten Freiheiten müssen in einer freiheitlichen Demokratie in besonders hohem Maße gewährleistet sein. Doch ist diese Freiheit auch nicht grenzenlos. Denn nicht alles ist den Medien- und Kunstschaffenden erlaubt, wie aus dem Verfahren von Gabriele Kuby gegen Deutschlandradio vor dem Oberlandesgericht Hamburg im Dezember 2019 hervorgeht, insbesondere dürfen Personen auch nicht im Namen der Freiheit der Kunst verleumdet und geschmäht werden, wie es durch das Deutschlandradio und zuvor die Berliner Schaubühne gegen Gabriele Kuby geschehen ist.

    Kuby setzt sich beim Oberlandesgericht gegen Deutschlandradio durch

    Kuby hat sich im Dezember 2019 in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Hamburg gegen Deutschlandradio durchgesetzt, nachdem in 2018 bereits der Berliner Schaubühne gerichtlich untersagt worden war, falsche Behauptungen und schwerwiegende Schmähungen zu wiederholen, wie es in dem Stück FEAR von Falk Richter geschehen war. Wegen seiner schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung hat Deutschlandradio, das zu den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern gehört, eine Geldentschädigung an die Schriftstellerin und Publizistin gezahlt.

    Hintergrund des Rechtsstreits

    Zum Hintergrund teilte der Fe-Medienverlag, in dem zahlreiche Bücher von Kuby erschienen sind, in einer Pressemitteilung mit:

    "In dem Theaterstück FEAR von Falk Richter, das von der Berliner Schaubühne produziert wurde, waren Kuby und andere als „Untote" und „Zombies" vorgeführt worden. Kuby wurde vorgeworfen, „Hasspredigten" zu halten. Zum angeblichen Beleg dieses Vorwurfs wurden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt.

    In einer öffentlichen Rede zum Thema Genderismus und „Genderspeak" in Augsburg hatte Kuby im Jahr 2014 geäußert: „...Missbrauch der Sprache und der Missbrauch von Begriffen. Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: „Faschisten und Faschistinnen" – das kommt irgendwie nicht so gut." Richter hat daraufhin Kubys Rede und Stimme neu zusammengeschnitten und ihr das angebliche „Zitat" in den Mund gelegt: „...was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen".

    An anderer Stelle hatte Kuby vor der Gefahr eines Abgleitens der Gesellschaft in den Totalitarismus gewarnt. In sinnentstellender Weise hat Richter daraus ein angebliches Zitat Kubys fabriziert:„Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt".

    Deutschlandradio hatte nicht nur die rufschädigenden gefälschten Zitate übernommen, sondern mit dem Kommentar: „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie", sogar die angebliche Authentizität der Fälschungen ungeprüft betont.

    In einem ersten Verfahren gegen die Schaubühne und den Autor und Regisseur Falk Richter wurden bereits der Schaubühne und Richter vom Kammergericht Berlin mit Urteil vom 19.07.2018 verboten, die „schwerwiegenden Schmähungen, für die es keine Grundlage gibt" zu wiederholen und die manipulierten Zitate zu verbreiten.

    Am 17. Dezember 2019 hat sich das Oberlandesgericht Hamburg dieser Beurteilung im Verfahren gegen Deutschlandradio angeschlossen und aufgrund der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung die Forderung von Frau Kuby nach einer Geldentschädigung für gerechtfertigt erachtet. Inzwischen hat Deutschlandradio eine entsprechende Entschädigung an Frau Kuby gezahlt.

    In beiden Verfahren wurde Gabriele Kuby von der Kanzlei Steinhöfel (Hamburg) vertreten."


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    Journalistische Rechtsverstöße

    Bei der gerichtlich angefochtenen Sendung des Deutschlandsradios handelte es sich um den Beitrag "Aufklären, verschärfen, provozieren – politisches Theater heute" von Thomas Klug, der im "Deutschlandfunk Kultur" 2016 erschien (siehe Abb. links). Durch das von Kuby angestrengte Verfahren wurde deutlich, dass der Sender seine journalistische Sorgfaltspflicht und die Beachtung der Rechte anderer in erheblichem Maße verletzt hat.

    Dennoch hat Deutschlandradio nicht über die Persönlichkeitsverletzung durch Falk Richter berichtet, sondern lediglich die übergriffigen Stellen gelöscht und in einer Fußnote angemerkt: "Auf Grund einer rechtlichen Beanstandung wurde an dieser Stelle eine Textpassage entfernt." Es kommt aber weiterhin der Regisseur Falk Richter zu Wort, der zitiert wird: „Bei Gabriele Kuby war es ja so, dass ich sie extra im Original habe sprechen lassen, es ist ihre Stimme aus einer Rede. ..." Diese irreführende Behauptung ließ das Deutschlandradio unkommentiert stehen. Es bleibt unerwähnt, dass Falk Richter seine angeblichen Zitate durch völlig sinnentstellende Montagen gefälscht hat.  Es bleibt auch unerwähnt, dass es Falk Richter vom Kammergericht Berlin untersagt worden war einen Schauspieler sagen zu lassen: „Ich bin Gabriele Kuby ... und hetze gegen Juden." Das Vorsitzende Richter hatte dazu ausgeführt, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße „schwerwiegende Schmähung" handele, für die es „keine Grundlage" gebe.

    Keine Aufklärung für die Leser

    Mit welcher Manipulation und Persönlichkeitsverletzung von Richter der Beitrag verbunden ist, und dass das Deutschlandradio bei der Wiedergabe manipulierter Äußerungen seine journalistische Sorgfaltspflicht verletzt hat, erfährt der Leser nicht. Der Sender hat es weder für nötig gehalten, den Leser und Zuhörer aufzuklären, noch sich bei Gabriele Kuby für seine schwerwiegenden Verletzungen zu entschuldigen. Das ist unvereinbar mit dem Anspruch von Medienschaffenden, aufklären zu wollen. Sie tun im Fall von Gabriele Kuby das krasse Gegenteil. Sie verleumden und verdunkeln und stellen sich damit selbst in ein undemokratisches Abseits. Der Leser kann sich also keineswegs darauf verlassen, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender zuverlässig informiert und die Persönlichkeitsrechte achtet.

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    Neues Buch von Gabriele Kuby im Sommer

    Gabriele Kuby hat enorme Anstrengungen unternehmen müssen, um sich gegen die erlittenen massiven Rechtsverletzungen zur Wehr setzen zu können. Im Gespräch meinte sie trotz aller Erleichterung über den positiven Ausgang des Verfahrens, es wäre ihr lieber gewesen, die dabei eingesetzte Kraft in ihre Bücher investieren zu können. Aber es sei für sie sehr belastend gewesen, derart verleumdet zu werden, wie dies durch die gefälschten Zitate von Falk Richter und deren Verwendung beim Deutschlandradio geschehen sei.

    Die Autorin zahlreicher Bücher arbeitet gerade an einem neuen Buch, das noch in diesem Sommer im fe-Medienverlag erscheinen soll. Das bisher bedeutendste Werk der gelernten Soziologin, ist "Die globale sexuelle Revolution", das in bisher 14 Sprachen erschienen ist. Zum erfolgreichen Rechtsstreit sagt Kuby: "Eine erfreuliche Nachricht für den Rechtsstaat und mich: Ich habe im Rechtsstreit gegen den Deutschlandfunk in zweiter Instanz  gewonnen.

    Weitere Information über die Autorin im Internet: Gabriele Kuby


  • Dammbruch durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes


    27.02.20

    Dammbruch durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

    Der "Tod auf Bestellung" bricht mit der auf "Bejahung und Förderung des Lebens" ausgerichteten Kultur

    (MEDRUM) Bisher war es ein Tabu, geschäftsmäßig Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten. Dieses Tabu hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner gestrigen Entscheidung gebrochen. Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sprechen von einer der dunkelsten Stunden der deutschen Rechtsprechung.

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 (einstimmig) entschieden, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist. Zur Begründung sagen die Richter: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen."

    "Freischein für Suizidhilfe"

    Mit diesem höchstrichterlichen Urteil ist die Entscheidung des Gesetzgebers, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid mit Strafe zu bedrohen hinfällig. "Bundesverfassungsgericht kippt Verbot von Sterbehilfe", meldete beispielsweise der Sender rbb. Der hpd setzte dies unter die Überschrift: "Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot geschäftsmäßiger Hilfe beim Suizid". Der Tod auf Bestellung hat damit Eingang in die deutsche Wirklichkeit gefunden. Die Vereine für Sterbehilfe stehen schon bereit, für einen "angemessenen" Geldbetrag respektive eine Mitgliedschaft den Lebensmüden den Schierlingsbecher zu servieren.

    Schwarzer Aschermittwoch gegen den Lebensschutz

    Diese Entwicklung kann aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) als eine "krasse Umkehrung der Intention des Gesetzgebers" bewertet werden. Sie sehen darin einen eklatanten Verstoß gegen den seit 1949 bestehenden Konsens, dass es kein unwertes Leben gibt. Die CDL wörtlich: "Ausgerechnet Deutschland stellt nun mit diesem richterlichen Paukenschlag einen Freischein für Suizidhilfe aus und setzt sich damit an die Spitze einer internationalen, linksliberal geprägten Bewegung, die schon lange das Recht zur Selbsttötung durch „Suizidhelfer“ über den Lebensschutz gestellt hat. Dieser Aschermittwoch 2020 dürfte als einer der schwärzesten Tage der deutschen Rechtsgeschichte seit 1949 gelten."

    Erklärung der Christdemokraten für das Leben

    MEDUM dokumentiert in vollständiger Länge, was die Bundesvorsitzende der CDL, Mechthild Löhr, und die Pressesprecherin, Susanne Wenzel, hierzu in einer Pressemitteilung erklärt haben:

    „Mit seinem heute verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur ein „Recht auf Selbsttötung“, sondern auch ein Recht auf „Suizidhilfe“ verankert. Der Gesetzgeber kann die Suizidbeihilfe nach Ansicht der Richter zwar regulieren, ist aber verpflichtet, „hinreichenden Raum zur Entfaltung und Umsetzung“ für die Entscheidung zur Selbsttötung zu gewährleisten. Damit wird eindeutig ein Anspruch auf Suizidbeihilfe vom Gericht hergestellt. Dies kann als radikale Abkehr vom bisherigen Rechtsverständnis des Suizids gewertet werden.

    Seit Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 war in Deutschland Konsens, dass es kein lebensunwertes Leben gibt. „Die Humanität gebietet die Achtung vor dem Bild des Menschen auch in seiner beschädigten Erscheinung.“ Folgerichtig ist in Deutschland Tötung auf Verlangen strafbewehrt verboten (StGB § 216). Mit der Aufhebung des § 217 StGB bzgl. der Zulassung der Sterbehilfevereine und professioneller Sterbehelfer hat das Gericht aber heute einer aktiven und beliebig begründbaren Suizidbeihilfe ganz weit die Tore geöffnet und in den entsprechenden Vereinen dürften heute ein Festtag gefeiert werden, denn sie sind vollends als notwendiger Anbieter zur Umsetzung von selbstbestimmten Suizidwünschen rechtlich und sicherlich dann bald auch gesellschaftlich akzeptiert.

    Galt bisher die Rechtsauffassung, dass der Mensch weder über die eigene Menschenwürde noch über Menschenleben verfügen kann und auch der Suizidwunsch als Gefährdung der Würde und des Lebens angesehen wird, hat nun das Bundesverfassungsgericht dieses Menschenbild gewissermaßen auf dem Kopf gestellt

    Die Entscheidung zum Suizid bedürfe, so die Richter, keiner weiteren Begründung, Prüfung oder Rechtfertigung, sondern sei Ausgangspunkt als Akt autonome Selbstbestimmung und daher von Staat und Gesellschaft jederzeit zu respektieren.

    Damit geht das Bundesverfassungsgericht weiter als bisher bekannte internationale Rechtsprechung. Denn in fast allen Ländern in denen Sterbehilfe zugelassen ist, bleibt diese an einem mehr oder weniger engen Kriterien- oder Krankheitskatalog gebunden und kann nur unter bestimmten Prüfungsvoraussetzungen straffrei erfolgen.

    Mit der ausdrücklichen Betonung, dass das „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ nicht auf „fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt“ ist, bereiten die Verfassungsrichter – beabsichtigt oder nicht – den Weg, künftig den assistierten Suizid nicht etwa nur als Handlungsoption im Falle schwerer Krankheiten oder nichtklinischer Gemütszustände zu verstehen. Voraussetzung hierfür ist nach Ansicht der Richter immer die „selbstbestimmte und autonome Entscheidung“, also die freie Willensbildung. Doch es stellt sich die Frage, ob es überhaupt Selbsttötung aufgrund eines „frei gebildeten“ Willens gibt. Suizidwünsche entstehen aber defacto häufig im Zusammenhang mit Depressionen oder depressiven Zuständen, die vielfältige gesundheitliche oder soziale Ursachen haben können. In persönlichen Beziehungskrisen oder schwierigen sozialen Lebenssituationen können ebenso wie bei körperlichen Erkrankungen situativ oder längerfristig depressive Zustände auftreten, die den Tötungswunsch als einzigen Ausweg sehen, wie etwa die Angst vor Schmerzen oder davor, Dritten zur Last zu fallen sowie auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Über 100.000 Suizidversuche in Deutschland pro Jahr zeigen, wie häufig Menschen in diesen vulnerablen Situationen alles andere als wirklich selbstbestimmt sind. Grundsätzlich ist aus Sicht vieler Ärzte und Experten unter entsprechenden Belastungszuständen überhaupt noch nicht einzuschätzen, ob jemand selbstbestimmt und frei seine Suizidentscheidung getroffen hat.

    Ab sofort müssen sich alle die in der Suizidprävention tätig sind fragen, wieso sie ein Grundrecht auf autonome Selbsttötung nicht einfach jederzeit akzeptieren, sondern versuchen, Suizid zu verhindern. Die europäische Depressionsforschung hat aber gezeigt, dass der ganz überwiegende Teil der Suizidenten vorher psychisch erkrankt, depressiv oder in Behandlung gewesen ist. Krankenkassen müssen sich zukünftig fragen lassen, ob Suizidgefährdung oder Wünsche überhaupt noch zu Recht Krankheitsindikatoren bei vielen Krankgeschriebenen sind. Viele sozial isolierte, dauerhaft erkrankte oder lebensmüde, alte Menschen werden sich fragen lassen müssen, warum sie das Angebot professioneller Suizidhilfevereine nicht nutzen. Letztlich belegen Untersuchungen in der empirischen Sozialforschung auch, dass Gesellschaften, in denen eine breite Akzeptanz der Selbsttötung vorherrscht, auch weitaus höhere Selbstmordrate zu verzeichnen haben. All dies erkennt das Gericht zwar an, setzt aber die unbedingte Autonomie des Einzelnen über das Leben.

    Die heutige Entscheidung kann als krasse Umkehrung der Intention des Gesetzgebers beim § 217 StGB betrachtet werden, mit dem der Gesetzgeber 2015 ja verhindern wollte, dass sich professionelle Suizidhilfeorganisationen bundesweit wie in der Schweiz und den Beneluxstaaten als alltägliches Angebot etablieren. Ausdrücklich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem überraschenden Urteil sogar von der autonomiefeindlichen Wirkung des bisherigen § 217 und mahnt an, dass die Möglichkeiten zum assistierten Suizid tatsächlich verfügbar sein müssen. Es bedauert explizit, dass die Ärzte dazu noch nicht mehrheitlich bereit sind, und betont, dass diese einen tatsächlichen Bedarf nach geschäftsmäßigen Angeboten damit solange noch nicht unterstützten. Die Kritik an den Ärzten ist damit nicht zu überhören. Dabei hatte noch im Okt. 2019 der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) erneut seinen ablehnenden Standpunkt gegenüber Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid bekräftigt und sein starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen ärztlicher Ethik betont und fordert höchsten Respekt vor dem menschlichen Leben. Auch solle kein Arzt zur Teilnahme an Euthanasie und assistiertem Suizid gezwungen oder dazu verpflichtet werden, diesbezüglich Überweisungsentscheidungen zu treffen. Dies sieht man offensichtlich leider heute in Karlsruhe deutlich anders.

    Das Gericht zeigt dem Gesetzgeber am Ende die Möglichkeiten auf, die zur Regulierung der Suizidbeihilfe dienen können, und fordert letztlich eine Anpassung der Berufsordnungen der Ärzte und auch Apotheker, damit „die Verwirklichung der Selbstbestimmung des Einzelnen nicht nur geografischen Zufälligkeiten“ unterliegt. Faktisch soll damit im Berufsrecht die Verpflichtung der Ärzte zur Suizidbeihilfe verankert werden.

    Ab heute dürfte sich ein lebhafter Wettbewerb bei den schon seit langen in den Startlöchern stehenden Sterbehilfeverein entwickeln, die nun mit höchstrichterlicher Anerkennung den selbstbestimmten Bürgern und Bürgerinnen für wenige hunderte Euro oder Mitgliedschaften einen stillen, schnellen Tod zu jeder gewünschten Zeit anbieten können. Ausgerechnet Deutschland stellt nun mit diesem richterlichen Paukenschlag einen Freischein für Suizidhilfe aus und setzt sich damit an die Spitze einer internationalen, linksliberal geprägten Bewegung, die schon lange das Recht zur Selbsttötung durch „Suizidhelfer“ über den Lebensschutz gestellt hat. Dieser Aschermittwoch 2020 dürfte als einer der schwärzesten Tage der deutschen Rechtsgeschichte seit 1949 gelten.

    Dass die Würde des Menschen vom höchsten deutschen Gericht ausgerechnet darin verwirklicht gesehen wird, dass ein Leben mit Hilfe Dritter professionell beendet werden darf, ist mehr als schockierend. Es ist beklemmend für uns alle, denn es eröffnet für viele Menschen, deren Leben belastet und schwierig ist, eine nunmehr höchstrichterlich anerkannte und geförderte neue Exit-Strategie in den jederzeitigen Tod.

    Fazit: Das, was heute als Recht von Einzelnen erstritten wurde, wird sich im weiteren Verlauf – das Belegen die Entwicklungen in den Niederlanden und Belgien – als unverhandelbare „soziale Pflicht“ für die Gesamtheit der Schwachen, Kranken und Alten etablieren.

    Das heutige Urteil ist wohl eine der dunkelsten Stunden deutscher Rechtsprechung.“

    Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat einen starken Niederschlag in den Medien gefunden. Die Stuttgarter Nachrichten: "Das Karlsruher Urteil ist ein Paukenschlag". Aus Sicht des Lebensschutzes ist es mehr als ein Paukenschlag, es ist ein Dammbruch von großer ethischer Tragweite. Dies wird verdeutlicht durch die Reaktion der Kirchen, die erklärt haben, das Urteil stelle „einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar". 

    Bei der jetzigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das ethische Prinzip, das menschliche Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Ende zu schützen, der Autonomie des Individuums unterworfen.

    ____________________

    Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine selbständige Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker. Sie sind die einzige auch politisch und parlamentarisch verankerte Initiative für das Lebensrecht in Deutschland.


     

  • Keine Frau im Portfolio der CDU für die Wahl des Parteivorsitzes


    02.03.20

    Keine Frau im Portfolio der CDU für die Wahl des Parteivorsitzes

    Julia Klöckner erteilt Kandidatur für den CDU-Vorsitz in der ARD eine Absage

    (MEDRUM) Oliver Kohr fragte Julia Klöckner im Bericht aus Berlin der ARD zum Thema Zukunft der CDU und Frauen, insbesondere stellte Kohr die Frage, warum Klöckner nicht für den Parteivorsitz antrete. Klöckner antwortete ausweichend, sie habe ihre Aufgabe als Landesvorsitzende, stellvertretende Bundesvorsitzende und Ministerin.

    ImageNachdem mit Norbert Röttgen, Arnim Laschet und Friedrich Merz drei CDU-Politiker ihre Kandidatur für den Parteivorsitz erklärt haben, ist nicht mehr damit zu rechnen, dass noch eine namhafte CDU-Politikerin ihre Kandidatur erklären wird. Dies kann aus den Äußerungen der stellvertretenden Parteivorsitzenden, Julia Klöckner (Bild links), im Interview mit Oliver Kohr im Bericht aus Berlin in der ARD vom 1. März gefolgert werden.

    Auszug aus dem Interview

    Oliver Kohr: Frau Klöckner, sind alle in der CDU davon überzeugt, dass nach zwanzig Jahren weiblicher Führung jetzt mal wieder ein Mann dran ist oder warum traut sich keine Frau?

    Julia Klöckner: Naja, ich glaube, bei Ihnen trauen sich auch Frauen, Ihre Moderation zu übernehmen, aber ich finde es gar nicht schlimm, jetzt mit Ihnen zu reden. Was soll das bedeuten? Auch Männer können und dürfen Kanzler werden in Deutschland und Parteivorsitzender und wir haben als CDU gezeigt, dass wir eben die ganze Bandbreite nicht nur ansprechen wollen, sondern es auch gezeigt haben, dass Frauen Führungspositionen bei uns innehaben, und wir haben als Christdemokraten die erste Frau als Kanzlerin gestellt und das nicht nur kurzzeitig, sondern über viele Jahre und insofern meine ich, ist das jetzt eine Situation, wo es weder darum geht zu sagen, nur Männer oder nur Frauen, sondern es haben sich jetzt eben drei Männer beworben.

    Oliver Kohr: Und warum zum Beispiel treten Sie nicht an?

    Julia Klöckner: Naja, aber ich denke, wir haben drei gute Kandidaten. Und es geht ja nicht darum, dass man antritt, nur damit eine Frau antritt, sondern, ich meine, dass als Landes- und stellvertretende Bundesvorsitzende ich meine Aufgabe habe, auch als Bundesministerin, und es wird am Ende ja nicht immer nur eine Person geben. Denn selbst ein Bundesvorsitzender muss auf eine ganze Mannschaft dann zurückgreifen können, und da werden wir im Dezember dann auch den kompletten Bundesvorstand neu wählen und da können Sie davon ausgehen, dass Frauen eine sehr wichtige Rolle auch spielen werden.

    Oliver Kohr: Und jetzt haben Sie sich trotzdem so ein bißchen um die Antwort, warum Sie nicht antreten, herumlaviert. Wen würden Sie denn von den drei bisherigen Kandidaten unterstützen?

    Julia Klöckner: Netter Versuch. Erst mal will ich deutlich machen, dass es eine Stärke unserer CDU ist, dass wir drei sehr starke und veritable Kandidaten haben. Und das ist deshalb eine Stärke, weil wir bei dem Parteitag am 25. April eine Auswahl für unserer Delegierten haben werden. Und lange Jahre hieß es ja sehr oft, Mensch, das ist ein Kanzlerwahlverein, und jetzt sagen viele, auch Journalisten, Mensch, da sind Kampfkandidaturen. Ich nenne das schlichtweg Demokratie. Wir können auswählen. Und ich werde auch als Landesvorsitzende meinen Delegierten nicht vorschreiben, wen sie zu wählen haben. Das haben wir das letzte Mal so gehalten und das halte ich auch dieses Mal so.

    Ende des Auszuges

    Juiia Klöckner wäre aus der gegenwärtigen Sicht die einzige CDU-Politikerin gewesen, die als Nachfolgerin von Annegret Kramp-Karrenbauer in Frage gekommen wäre, denn der zweiten stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Sivia Breher, fehlen wichtige Voraussetzungen, da sie erst seit 2017 Mitglied im Bundestag ist. Klöckners Antworten verdeutlichen, dass mit der Kandidatur einer CDU-Frau nicht gerechnet werden kann. Über die dafür maßgeblichen Gründe gibt das Interview keinen wirklichen Aufschluß. Die Frage, ob es sich keine Frau zutraut oder ob es keiner Frau zugetraut wird, bleibt unbeantwortet. Kohr hat zu Recht festgestellt, dqass sich Julia Klöckner um die Antwort herumlaviert hat.


    25.02.20 In der CDU gehen die Männer an den Start MEDRUM
  • Ramelow durch "schmutzige Tricks" Ministerpräsident?


    04.03.20

    Ramelow durch "schmutzige Tricks" Ministerpräsident?

    Ein ehemaliger AfD-Abgeordneter hat nach seinen eigenen Angaben 2014 seine Stimme Bodo Ramelow gegeben

    (MEDRUM) Ramelow hat es der AfD zu verdanken, dass er 2014 im Thüringer Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt wurde. Das berichtet BILD unter der Überschrift "Ramelow ließ sich mit AfD-Stimme wählen" heute in der Online-Ausgabe.

    Heute Nachmittag soll in Thüringen die nächste Wahl des Landtages für das Amt des Ministerpräsidenten stattfinden. Eine eigene Mehrheit hat Bodo Ramelow wie Anfang Februar auch heute nicht. Denn die Linkspartei verfügt zusammen mit SPD und Grünen über insgesamt 42 Mandate, braucht für eine Mehrheit jedoch 46 Mandate. Und eine Koalitionszusage der CDU gibt es nicht.

    Die spannende Frage ist also, woher die anderen Stimmen kommen werden, die Ramelow für eine absolute Mehrheit von 46 Sitzen im ersten Wahlgang haben möchte. Die für eine Ministerpräsidentenwahl nötigen Stimmen dürfen keinesfalls von der AfD kommen, wurde bisher apodiktisch von den Linken gesagt. Eine Wahl mithilfe von AfD-Stimmen wurde zum absoluten Tabu erklärt, als dies Anfang Februar bei der Wahl des FDP-Abgeordenten Thomas Kemmerich unerwartet geschah. Es ging eine Welle der Entrüstung durch die Republik. Ein undemokratisches Spiel habe stattgefunden. Die demokratischen Parteien seien vorgeführt worden. Von "schmutzigen Tricks" war die Rede. Sogar die Bundeskanzlerin schaltete sich aus Südafrika ein und meinte, das sei unverzeihlich und die Wahl müsse rückgängig gemacht werden.

    Doch die Maßstäbe für die Wahl vom Februar dieses Jahres dürfen nicht an die Ministerpräsidentenwahl von 2014 angelegt werden. Damals erhielt Ramelow 46 Stimmen. Aber eine Stimme, die Ramelow damals ebenso zur Mehrheit brauchte, soll von der AfD gekommen sein. Nach eigener Aussage gegenüber BILD war es der damalige AfD-Abgeordnete Oskar Helmerich. Laut Bild sagt Helmerich: "Namhafte SPD-Genossen kamen 2014 auf mich mit der Frage zu, ob ich Herrn Ramelow meine Stimme geben könne. Das habe ich dann auch getan.“ Später trat Helmerich zur SPD-Fraktion über.

    Wer an die damalige Wahl den Maßstab anlegt, den die Alt-Parteien bis hin zur Bundeskanzlerin angelegt haben, der muß die Wahl von Ramelow in 2014 ebenso für unverzeihlich halten. Demnach ist Bodo Ramelow durch den "schmutzigen Trick" eines AfD-Abgeordneten zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Doch, selbst wenn eine Kanzlerin dies so wollte, lässt sich nichts davon rückgängig machen.

    Nun darf jeder gespannt sein, wie viele Stimmen Bode Ramelow bei der heutigen Wahl erhält und welche Schlüsse aus dem Ergebnis gezogen werden können. Weitere Überraschungen, vielleicht auch "schmutzige Tricks", können wohl nicht ausgeschlossen werden.

    Ergänzung von 16.30 Uhr:

    Bodo Ramelow wurde im dritten Wahlgang mit der einfachen Mehrheit von 42 Stimmen bei 23 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen bei 85 abgegebenen, gültigen Stimmen zum Ministerpräsidenten gewählt. Damit hat die Wahl in Thüringen ein unspektakuläres Ende gefunden. Spektakulär war allenfalls, dass Bodo Ramelow nach seiner Vereidigung dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Björn Höcke, den Handschlag verweigert hat, als dieser zur Wahl gratulieren wollte. Bei seiner anschließenden Rede rechnete Ramelow mit der AfD ab und fauchte die Abgeordneten der AfD mit den Worten an: "Sie sind die Brandstifter hier in dem Saal!"


    04.03.20 Bodo Ramelow ließ sich mit AfD-Stimme zum Ministerpräsidenten wählen Bild
    28.02.09 Schießbefehl-Leugner will Ministerpräsident werden MEDRUM
    26.02.09 Linke-Politiker Ramelow provoziert mit Zweifel an Schießbefehl Spiegel


  • Was gehört zu links?

    Was gehört zu links?

    Die CDU hat bisher darauf beharrt, an ihrem Unvereinbarkeitsbeschluss festzuhalten. Dafür wurde sie vor allem von der Linkspartei, ebenso aber auch von den Grünen gescholten. Wer etwas hinter die Kulissen schaut, sieht, dass die "Sturheit", mit der die CDU eine Öffnung zur Linkspartei hin ablehnt, durchaus begründet ist.

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