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Schießbefehl-Leugner will Ministerpräsident werden


28.02.09

Ministerpräsidentenkandidat Ramelow verharmlost Unrechtstaten des SED-Regimes

Bodo Ramelow bezweifelt Schießbefehl für Grenzorgane des ehemaligen DDR

(MEDRUM) Spiegel-Online berichtete am 26.02.09, dass der Politiker und Kandidat der Partei DIE LINKE für das Ministerpräsidentenamt in Thüringen, Bodo Ramelow, die Existenz des Schießbefehls des Unrechtsregimes der SED bezweifelt habe.

In einem Interview in der "Südthüringer Zeitung" vom 26.02.09 meinte Ramelow, es dürfe mittlerweile bezweifelt werden, ob der 'Schießbefehl' als zwingende Todesandrohung im strafrechtlichen Sinne gewertet werden kann. Mit dieser Äußerung verharmlost Ramelow die Geschehnisse am Todesstreifen der ehemaligen DDR, in dem zwischen 1961 und 1989 mindestens 136 Menschen ihr Leben genommen wurde, weil sie von den Staatsorganen der ehemaligen DDR in einer Zone des Todes hingerichtet wurden. Unerbittlich wurde von der Schußwaffe Gebrauch gemacht. Wer nicht durch die Waffen der Grenzorgane hingestreckt wurde, musste spätestens beim Auslösen der Selbstschußautomaten mit seinem Lebensende rechnen. Angehörige der Grenzorgane wurden belobigt, wenn sie durch Schußwaffeneinsatz die Bürger der ehemaligen an der Überwindung der Grenzanlagen hinderten, auch wenn diese dabei zu Tode kamen.

Für Ramelow ist dies offenbar noch kein Grund, die Existenz eines Schießbefehls als Ursache für das verwerfliche Töten von Republikflüchtigen anzuerkennen. Es ist für ihn auch kein Grund, den ehemaligen Staat der DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen. Er hielt dem entgegen, dass Regelungen zum Arbeitsrecht in der DDR klarer waren, als es die Regelungen in der Bundesrepulik seien. Deswegen lehnt er es ab, den Begriff "Unrechtstaat" zu verwenden.

Die CDU wirft Ramelow zwar nicht vor, dass er die Existenz des Schießbefehls leugne, erklärte aber dazu: "Bis heute sind die Führungskader der Partei nicht bereit, sich von den Verbrechen in der DDR unmissverständlich zu distanzieren. Derartige Äußerungen zeigen, wie weit die Partei vom demokratischen Grundkonsens entfernt ist." Sie sieht darin einen Versuch des Spitzenkandidaten der Linkspartei in Thüringen, den Schießbefehl zu relativieren, der in der DDR traurige Realität gewesen sei. Zugleich würden damit die zahlreichen Opfer der SED-Diktatur verhöhnt.

Im Unterschied zur Leugnung oder Verharmlosung der Nazi-Verbrechen ist die Verharmlosung von Gewalttaten der ehemaligen DDR durch das deutsche Strafgesetzbuch nicht unter Strafe gestellt.


 

26.02.09 Linke-Politiker Ramelow provoziert mit Zweifel an Schießbefehl Spiegel