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  • Organspende und Gottes Gebote

    Organspende und Gottes Gebote

    von Andreas Hirsch

    Folgender Artikel ist eine ergänzte Zusammenfassung aus:

    Bei einer Organspende gibt es einige grundlegende Aspekte, die bedacht werden müssen:

    1. Es ist sittlich unzulässig, einer lebenden menschlichen Person ein lebensnotwendiges Organ zu entnehmen, da man damit diesen Menschen umbringt. Dies verstößt gegen Gottes Gebote und die Nächstenliebe.
    2. Es sollte keinen kommerziellen Organhandel mit menschlichen Organen geben.
    3. Der Organspender gibt mit dem Einverständnis zur Organspende Ärzten die Erlaubnis, sein Leben zu beenden. Das entspricht nicht dem Willen Gottes, der allein Herr über Leben und Tod ist.

    Diese drei Aspekte werden im Folgenden auf der Grundlage eines Artikels erläutert, der im März 2001 in "The Catholic World Report" erschienen ist. Die Verfasser sind:

    • Bischof Dr. Fabian Wendelin Bruskewitz, Oberhaupt der Diözese Lincoln, Nebraska;
    • Bischof Robert F. Vasa, Oberhaupt der Diözese Baker, Oregon;
    • Walter F. Weaver, klinischer außerordentlicher Professor an der medizinischen Fakultät der Universität Nebraska;
    • Paul A. Byrne, Facharzt für Neugeborene und klinischer Professor für Pädiatrie (Kinderarzt) am Medical College in Ohio;
    • Richard G. Nilges ist Neurochirurg in Valparaiso, Indiana;
    • Josef Seifert, Rektor der Internationalen Akademie für Philospohie im Fürstentum Liechtenstein, er hält Vorlesungen an der päpstlichen Lateranuniversität.

    Bei unseren Handlungen in der Organspende sollten wir stets folgende Prinzipien bedenken: Das Gute sollte getan werden; das Böse muß vermieden werden. Das Böse kann nicht aus dem Grund getan werden, dass daraus Gutes entstehe.

    Ein Beispiel für eine moralisch erlaubte Handlung ist die Spende einer der beiden gesunden Nieren. In solch einem Fall führt die Entfernung des Spenderorganes nicht zum Tod oder zu Invalidität, und der Empfänger bekommt die Chance, sein Leben zu verlängern. Dazu ist man aber nicht aus Liebe vor Gott verpflichtet. Dies gilt auch für Blut- und Knochenmarkspenden. Der Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 2296) lehrt: „Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern."

    Aber genau das geschieht, wenn der Chirurg den Einschnitt macht, um die gesunden Organe des Spenders zu entnehmen. Gewöhnlich werden die Leber oder die Lungen zuerst entnommen, dann folgt die Entnahme der Nieren und zuletzt des Herzens. Der Körper des Spenders reagiert mit Bewegung, Grimassen und windet sich, soweit dem Spender nicht vorher ein Betäubungsmittel gegeben wurde. Doch selbst wenn ein Betäubungsmittel verabreicht wurde, erhöhen sich dennoch Blutdruck und Herzfrequenz. Das Herz schlägt weiter, bis der Transplantationschirurg es - wenige Momente vor dem Herausschneiden - stoppt. Damit tötet der Arzt diesen Menschen direkt und entspricht so nicht Gottes Gebot.

    Als Antwort auf die zunehmende Zahl der Proteste von Krankenschwestern und Ärzten, die manchmal stark auf die Bewegungen der mutmaßlichen „Leiche" reagieren, und weil diese Bewegungen es manchmal unmöglich machen, die Operation fortzusetzen, haben Transplantationschirurgen begonnen, Betäubungsmittel einzusetzen. Diese Medikamente werden in der selben Weise und Dosis angewandt wie bei lebenden Patienten, doch hier werden sie angewandt, um Lebenszeichen zu unterdrücken - und um den Protesten und Einwänden des medizinischen Personals zu begegnen, welches zunehmend unsicher ist, ob der Organspender wirklich tot ist.

    Der Spender wird in einer Weise behandelt und auf den chirurgischen Eingriff vorbereitet wie jeder andere lebende Patient, der in den Operationssaal kommt. Nach der Entnahme gesunder, lebensnotwendiger Organe wird eine leere Leiche zurückgelassen. Solch eine Organentnahme ist ethisch unannehmbar. Die Entnahme ist es, die eine lebende Person zu einer toten macht.

    Jeder, der mit dem Moment des Todes vertraut ist, weiß, dass, wenn der Tod einmal eingetreten ist, keine Atmung, Bewegung, Grimasse oder ein Sich-Winden festzustellen ist und dass es keinen Herzschlag oder Blutdruck mehr gibt. Das Argument mancher Ärzte, dass solche Bewegungen eines Organspenders durch „Restenergie" im Körper verursacht werden, ist wissenschaftlich unbewiesen. Es ist daher für Transplantationschirurgen unethisch, solche Vorgänge, die einen lebenden menschlichen Körper verstümmeln, weiterhin durchzuführen. Diese Vorgänge behandeln die Spender wie künstlich am Leben erhaltene Wesen und nicht wie menschliche Personen, die Achtung und Respekt verdienen.

    Nicht alle Organempfänger überleben und diejenigen die überleben, benötigen später oft wieder ein neues Organ.
    Es ist unethisch, wenn ein Patient die Euthanasie verlangt, um seine lebensnot-wendigen Organe anzubieten, auch wenn er das Motiv hat, die Gesundheit und das Wohlergehen einer anderen Person zu fördern.

    Die Entnahme ist es, die eine lebende Person zu einer toten macht.

    Noch einmal: Böses darf nicht getan werden, damit Gutes entsteht: "Eine wirkliche Leiche ist für eine Organentnahme ungeeignet. Will man Organtransplantation, dann muß man akzeptieren, dass man die Organe eines lebenden Menschen entnimmt, dessen Hirn irreversibel (hier: unheilbar) geschädigt ist." (Prof. Dr. Gerhard Roth, Institut für Hirnforschung, Uni Bremen). Das heißt, dass in diesem Fall durch die Organentnahme ein Mensch umgebracht wird, was gegen das Gebot Gottes („Du sollst nicht töten.") ist und damit gegen die Nächstenliebe. Jesus sagt uns: Man muß Gott mehr gehorchen, als den Menschen, damit wir bei ihm ewig glücklich sein können und das ist unwiderruflich. Fehler und Sünden dürfen wir dem Barmherzigen Gott immer in der heiligen Beichte vorlegen.

    Unser Mitleid und Gebet gilt allen Kranken, um die sich Jesus besonders kümmerte. Sorgen wir deshalb dafür, dass sie die inneren Tröstungen Christi bekommen: Gebet, Beichte, Kommunion und Krankensalbung. Deshalb schaden wir uns selbst, wenn wir seine Gebote übertreten.

    PFARREIEN GEMEINSCHAFT ALTENMÜNSTER-VIOLAU

    Pfarrbrief Nr. 9 vom 10.10.2009 bis 01.11.2009

    Liebe Mitchristen in der Pfarreiengemeinschaft Altenmünster-Violau!

    Aus gegebenem Anlaß möchte ich Ihnen noch einige Richtlinien zur Organspende an die Hand geben, wobei der Wille Gottes die Richtschnur bildet.

  • Saarland-FDP setzt Schulvorbereitungsjahr durch


    06.11.09

    Saarland-FDP setzt Schulvorbereitungsjahr durch

    (MEDRUM) Die Ankündigung der saarländischen FDP, ein obligatorisches Kindergartenpflichtjahr einführen zu wollen, hat sich in dem am Donnerstag verabschiedeten Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition durchgesetzt.

    Die saarländische FDP kündigte für die diesjährigen Landtagswahlen im Saarland bereits in ihrem Wahlprogramm an: "Wir setzen uns dafür ein, den Besuch des letzten Kindergartenjahres als obligatorisch einzuführen." Diese Forderung der FDP-Landespartei spiegelt die Forderung der Bundespartei aus ihrem Deutschland-Programm für die Bundestagswahl wieder.

    Während im gemeinsamen Regierungsprogramm von Union und FDP für den Bund das Ziel eines obligatorischen Kindergartenpflichtjahres nicht verfolgt wird, konnte die saarländische FDP ihre Vorstellungen im Koalitionsvertrag mit CDU und Grünen im Saarland weitgehend durchsetzen. Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, das gebührenfreie letzte Kindergartenjahr zu einem obligatorischen Schulverbereitungsjahr weiterzuentwickeln.

    Nach der Koalitionsvereinbarung soll das Schulaufnahmeverfahren im Saarland künftig vor dem letzten Kindergartenbesuchsjahr ansetzen. Es werden individuelle Förderprogramme angestrebt, die im Rahmen des Schulvorbereitungsjahres angeboten werden sollen. Im Mittelpunkt sollen die notwendigen Sprachkenntnisse stehen, die für eine Schulvorbereitung unerlässlich sind. Die Fünfjährigen sollen jeweils 4 Stunden je Woche von einer Grundschullehrkraft altersangemessen unterrichtet werden. Das Schulvorbereitungs- und das erste Schuljahr sollen eine didaktisch-pädagogische Einheit bilden. Der Grundschullehrkraft soll für diesen Austausch und die inhaltliche Abstimmung eine wöchentliche Deputatstunde zur Verfügung stehen.

    Die FDP ist derzeit die einzige Bundestagspartei, die in ihrem Regierungsprogramm ein Kindergartenpflichtjahr als so genanntes Schulvorbereitungsjahr fordert. In ihrem Deutschlandprogramm der FDP steht: "Im vierten Lebensjahr müssen Kinder verpflichtend auf ihren sprachlichen Entwicklungsstand geprüft werden. Kinder mit Schwächen sollten dann intensiv und – im Vorgriff auf die Schulpflicht – verbindlich gefördert werden, zum Beispiel im Rahmen der Start-Klasse. Ab dem fünften Lebensjahr wollen wir eine verbindliche Schulvorbereitung, in der Begabungen gefördert und Schwächen systematisch behoben werden."


    MEDRUM -> Mit der CSU wird es keine „Kindergartenpflicht " geben

     


     

  • 06.11.09


    06.11.09

    Saarland-FDP setzt Schulvorbereitungsjahr durch

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  • 06.11.09


    06.11.09

    Saarland-FDP setzt Schulvorbereitungsjahr durch

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  • 06.11.09


    06.11.09

    Saarland-FDP setzt Schulvorbereitungsjahr durch

    (MEDRUM) Die Ankündigung der saarländischen FDP, ein obligatorisches Kindergartenpflichtjahr einführen zu wollen, hat sich in dem am Donnerstag verabschiedeten Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition durchgesetzt. ... lesen Sie mehr...


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