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  • Einwohner unter 82 Millionen gesunken


    06.11.09

    Einwohner unter 82 Millionen gesunken

    (MEDRUM) Im ersten Quartal 2009 ist die Zahl der Einwohner in Deutschland unter die 82-Millionen-Grenze gesunken. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

    Die Zahl der Einwohner lag nach vorläufigen Ergebnissen am 31. März 2009 bei 81,9 Millionen.Im Jahr davor waren es am Ende des ersten Quartals 2008 noch 82,1 Millionen Personen. Die Entwicklung seit 2005 zeigt die Grafik unten.

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    Kurz nach der Wiedervereinigung Ende 1990 hatte Deutschland 79,8 Millionen Einwohner. Aufgrund der hohen Zuwanderung in Folge der Öffnung der osteuropäischen Länder und des Bürgerkriegs in Jugoslawien stieg die Einwohnerzahl auf 82,0 Millionen Einwohner im Jahr 1996 an. Der höchste Bevölkerungsstand wurde 2002 mit 82,5 Millionen Einwohnern erreicht. Seitdem geht die Bevölkerung kontinuierlich zurück, da es mehr Sterbefälle als Geburten gibt und die rückläufige Zuwanderung, anders als in den 1990er Jahren, das Geburtendefizit nicht ausgleichen kann.

    Die Bevölkerungszahl ging zwischen März 2008 und März 2009 um 260 000 Personen zurück (- 0,3% der Bevölkerung). Eine abnehmende Bevölkerungszahl war in allen Bundesländern außer den Stadtstaaten Berlin und Hamburg zu verzeichnen. Vor allem die östlichen Bundesländer waren zwischen März 2008 und März 2009 von sinkenden Bevölkerungszahlen betroffen: Sachsen-Anhalt (- 1,3%), Mecklenburg-Vorpommern (- 1%), Thüringen (- 0,9%) sowie Sachsen (- 0,7%). Bevölkerungsrückgänge dieser Größenordnung sind allerdings für diese Länder üblich. Auffällig sind dagegen die abnehmenden Bevölkerungszahlen in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg sowie Schleswig-Holstein, in denen die Bevölkerung seit der Wiedervereinigung durchgehend gewachsen war.

  • 06.11.09 Aus den Medien


    06.11.09

    Aus den Medien

    Welt Online: Ausgaben für Bildung

    -> Lieber Bildung als Steuersenkungen


    Die Freie Welt: Obligatorisches Schulvorbereitungsjahr im Saarland

    -> Kita-Pflicht im Saarland

    Die Freie Welt: Interview mit Dorothee Bär zum Betreuungsgeld

    -> Größtmögliche Wahlfreiheit für Familien


  • 05.11.09


    05.11.09

    Petition gegen die „Pille danach" in Österreich

    (MEDRUM) In Österreich ist eine Petition gegen die "Pille danach" gestartet worden. Sie wird von mehreren Bischöfen unterstützt. ... lesen Sie mehr...


    www.medrum.de

  • Tot oder lebendig?


    06.11.09

    Tot oder lebendig?

    Der Streit eines Gemeindepfarrers im Bistum Augsburg über die Organspende

    (MEDRUM) Im Bistum Augsburg brach eine Kontroverse um den Gemeindepfarrer der katholischen Pfarreiengemeinschaft Altenmünster-Violau aus. Ausgelöst wurde der Streit durch die ablehnende Auffassung des Pfarrers zur Organspende und seine Weigerung, seine Gemeinde über die kirchliche Position in dieser Frage zu informieren.

    Die Haltung des Gemeindepfarrers

    Pfarrer Andreas Hirsch war erst am 26. September 2009 in sein Pfarreramt eingeführt worden. Wenige Tage später gab er einen Pfarrbrief heraus (Pfarrbrief Nr. 9 vom 10.10.2009 bis 01.11.2009). Darin informierte er die Pfarrgemeinde über seine grundsätzlich ablehnende Haltung zur Organspende, die wesentlich von der kirchlichen Position abweicht. Das Bistum Augsburg forderte ihn deswegen auf, im Pfarrgemeindeblatt ebenso die offizielle kirchliche Position  zu veröffentlichen. Pfarrer Hirsch weigerte sich jedoch, dieser Aufforderung nachzukommen. Er zog es vor, den Verzicht auf sein Amt anzubieten. Das Bistum war allerdings nicht bereit, auf die Darstellung der kirchlichen Position zu verzichten und nahm stattdessen seinerseits das Angebot des Pfarrers zum Amtsverzicht an.

    Im Pfarrbrief hatte Pfarrer Hirsch zur Erklärung eines Einverständnisses mit einer Organspende zuvor festgestellt: "Die Leute sollen verstehen, dass sie mit dem Einverständnis zur Organspende Ärzten die Erlaubnis geben, ihr Leben zu beenden. Das entspricht nicht dem Willen Gottes, der allein Herr über Leben und Tod ist." Der Pfarrer begründete dies mit der Auffassung, erst die Entnahme von Organen töteten den Menschen und dies sei ethisch unannehmbar. Hirsch lehnt es ab, den Hirntod als den Zeitpunkt gelten zu lassen, an dem der Tod des Menschen als Person eingetreten ist. Hinter dieser Auffassung steckt die grundsätzliche Frage, ob ein Mensch, bei dem ein irreversibler Hirntod festgestellt worden ist, sein Körper aber Lebenszeichen wie Herzschlag, Atmung und Blutdruck aufweist und die übrigen Organe noch funktionieren, als Verstorbener oder als Sterbender angesehen werden muß. Für Pfarrer Hirsch ist ein solcher Mensch noch nicht tot, sondern verstirbt erst durch die Entnahme lebenswichtiger Organe. Deshalb ist es mit seiner Gewissensüberzeugung nicht vereinbar, einem für hirntot erklärten Menschen Organe zu entnehmen und dadurch den unmittelbar folgenden Tod des gesamten Menschen herbeizuführen.

    In der Auseinandersetzung um das Für und Wider zur Organspende und den Streit zwischen Bistum und Pfarrer Hirsch ist die anderslautende kirchliche Position von zentraler Bedeutung. Aus diesen Gründen wird der Text des Bistums Ausgburg, den Pfarrer Hirsch nicht abdrucken wollte, hier ungekürzt wiedergegeben. Er wurde von Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger zusammengestellt. Er ist Mitglied des Deutschen Ethikrates.

    Die kirchliche Position zur Organspende

    von Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger

    Die Organspende wird in kirchlichen Einlassungen grundsätzlich bejaht und für gut geheißen. Zu den kleinen und großen Gesten des Teilens, die eine echte Kultur des Lebens fördern, zählt die Enzyklika Evangelium vitae[1] die in ethisch annehmbaren Formen durchge­führte Organspende. Sie erfährt besondere Wertschätzung, da sie Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anbie­tet. In einer Ansprache an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema „Ein Geschenk für das Leben, „Überlegungen zur Organspende“, veranstaltet von der Päpstlichen Akademie für das Leben am 7.11.2008, bezeichnet Papst Benedikt XVI. die Organspende als eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe. Die Organtransplantation ist eine große Errungenschaft der medizinischen Wissenschaft und stellt für viele Menschen, die sich in schwerwiegenden und manchmal extremen klinischen Situationen befinden, ein Zeichen der Hoffnung dar. Der medizinische Fortschritt hätte jedoch ohne die Großherzigkeit und den Altruismus derjenigen, die ihre Organe gespendet haben, nie erreicht werden können.

    In seiner Ansprache beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung am 29.8.2000 in Rom nennt Papst Johannes Paul II. Grundbedingungen für eine sittlich vertretbare Organübertragung:

    • Demnach dürfen menschliche Organe niemals der Kommerzialisierung unterliegen. Zudem widerspricht es der Würde des Menschen, seinen Körper als „Objekt“ zu betrachten und ihn entsprechend zu gebrauchen.
    • Als weitere Vorbedingung nennt der Papst die dem eigenen Gewissen entsprechende freie und nach hinreichender Aufklärung erfolgte Einwilligung des Spenders (ggf. der Angehörigen, sofern der Spender die Entscheidung nicht selbst treffen kann) und des Empfängers zur Organentnahme bzw. Organübertragung.
    • Lebenswichtige Organe, die nur einmal im Körper vorhanden sind, dürfen nur nach dem Tod entfernt werden. Die Organentnahme darf niemals die absichtliche Tötung des Spenders verursachen. Folglich muss der Tod des Organspenders zweifelsfrei festge­stellt sein.

    An dieser Stelle zeigt sich das Problem der eindeutigen Feststellung des Todes. Den Tod bezeichnet Papst Johannes Paul II. als ein einzigartiges Ereignis. Es besteht in der Auflösung der Einheit und des integrierten Ganzen, die das personale Selbst ausmachen. Der Tod re­sultiert aus der Trennung des geistigen Lebensprinzips von der leiblichen Wirklichkeit der Person. Die Einheit der Person ist nicht mehr gegeben.

    Der anthropologisch bestimmte Tod wird von verschiedenen biologischen Kennzeichen be­gleitet, die durch die medizinische Wissenschaft zu erkennen sind. Das in der Medizin angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes soll als wissenschaftlich zuverlässige Me­thode zur Identifizierung jener biologischen Anzeichen verstanden werden, die den Tod der menschlichen Person eindeutig beweisen.

    Papst Johannes Paul II. weist in seiner Ansprache darauf hin, „dass das heute angewandte Kriterium des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes ver­antwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewissheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als moralische Gewissheit bezeichnet.“

    Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat zuletzt 1997 überarbeitete Richtli­nien zur Feststellung des Hirntodes erlassen, die mit dem Transplantationsgesetz von 1997 im Einklang stehen. Der Hirntod wird demnach dann festgestellt, wenn die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms erloschen ist. Die Organentnahme nach der Feststellung des Hirntodes hat somit nicht die Tötung eines Menschen zur Folge, sondern sie erfolgt an einem toten Körper. Dass bei Hirntoten, die beatmet werden, weiterhin das Herz schlägt und infolge dessen ein Blutdruck besteht, ist darauf zurück zu führen, dass das Herz ein eigenes, vom Gehirn unabhängiges Reizbildungs- und Leitungssystem aufweist. Körperliche Reaktionen des toten Organspenders erfolgen ebenfalls unabhängig vom Gehirn als spinale (im Rückenmark erzeugte) Reflexe.

    Eine durch die Organentnahme herbeigeführte Tötung eines Menschen stünde immer im Widerspruch zur Lehre der Kirche. Papst Benedikt XVI. fordert deshalb in seiner Ansprache eindringlich, im Bereich der Todesfeststellung jeglichen Willkürverdacht auszuschließen und dort, wo noch keine Gewissheit erreicht ist, das Prinzip der Vorsicht walten zu lassen, denn das Leben des Spenders ist zu achten und die Entnahme lebenswichtiger Organe ist nur angesichts des wirklichen Todes erlaubt. Einer Organübertragung, die in ethisch akzeptab­ler Form geschieht, bringt der Papst jedoch hohe Wertschätzung entgegen. „Der Akt der Liebe, der durch die Gabe der eigenen lebenswichtigen Organe ausgedrückt wird, bleibt ein echtes Zeugnis der Nächstenliebe, die über den Tod hinaus zu sehen weiß, weil das Leben immer siegt. Der Empfänger sollte sich der Bedeutung dieser Geste wohl bewusst sein; er ist der Empfänger einer Gabe, die über den therapeutischen Nutzen hinausgeht. Noch bevor er ein Organ empfängt, ist es zuerst schon ein Zeugnis der Liebe, das eine ebenso großzügige Antwort hervorrufen sollte, um die Kultur der Gabe und der Unentgeltlichkeit zu fördern.“

    Ein Sprecher des Bistums erklärte MEDRUM, dass es Pfarrer Hirsch zugebilligt werde, in der Frage der Organspende eine von der kirchlichen Position abweichende, persönliche Überzeugung zu haben, dass es aber nicht akzeptabel sei, wenn Pfarrer Hirsch sich weigere, auch die kirchliche Position dazu darzustellen.

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    [1] Papst Johannes Paul II, Enzyklika Evangelium vitae über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, 25.3.1 995, Nr. 86.


    tz München -> Augsburg: Pfarrer (40) verteufelt Organspende


     

  • Das Kreuz ist das Logo Europas


    09.11.2009

    Das Kreuz ist das Logo Europas

    Eine Gesellschaft ohne religiöse Symbole ist nicht toleranter.

    von Martin Kugler

    (MEDRUM) Als Kardinal König nach seinem schweren Autounfall im ehemaligen Jugoslawien aus dem Koma erwachte, sah er an der Wand des Spitalzimmers ein Bild Titos. Für den Kirchenmann war dieses Erlebnis der Anstoß zu einem inneren Prozess, der ihn zu einer besonderen Solidarität mit den Christen der kommunistischen Länder führte. Für uns kann das Bild dieser Situation eine Hilfe sein, mit einem Missverständnis aufzuräumen, mit dem heute in Europa Politik gemacht wird.

    Es handelt sich um den Irrglauben, echte Religionsfreiheit sei dann gegeben, wenn eine Gesellschaft von der Religion befreit ist. Dieses Missverständnis, das zur Zeit durch ein Gerichtsurteil des EGMR propagiert wird, beruht auf zwei Annahmen, die leicht widerlegt werden könnten.

    1. Die Rede vom wertneutralen Staat. Sie ist schlicht naiv und Ergebnis einer Illusion.
    2. Die Annahme, eine Öffentlichkeit ohne jede Präsenz religiösen Lebens oder religiöser Symbole wäre eine „tolerantere" oder der Gewissensfreiheit angemessener als ein „public square", der Äußerungen religiösen Glaubens zulässt oder sogar fördert.

    Der Irrglaube an den wertneutralen Staat

    Über die erste der beiden Voraussetzungen unseres Missverständnisses darf man eigentlich lachen: wertneutraler Staat? Gegenüber Steuerhinterziehung und Korruption? Gegenüber Fremdenhass und Diskriminierung? Gegenüber Umweltsünden und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Ein Staat, der Neonazis verbietet, Pornografie erlaubt, bestimmte Formen der Entwicklungshilfe steuerlich begünstigt und andere nicht? Alles aufgrund neutraler Werte?
    Da will uns doch jemand für dumm verkaufen. Schon Goethe wetterte gegen den Unsinn, von „liberalen Ideen" zu reden. Ideen sollen womöglich gut oder richtig sein, liberal soll unsere Haltung gegenüber Menschen mit anderen Ideen sein.

    Die zweite Annahme muss man hingegen etwas ernster nehmen: Der große jüdische Rechtsgelehrte Joseph Weiler meinte angesichts der Debatte über den Gottesbezug in der EU-Verfassung: Er als Angehöriger einer religiösen Minderheit fühle sich in einer Gesellschaft besser aufgehoben, die ihre religiösen Symbole respektiert, als in einer laizistischen, die selbst missionarisch gegen jede Glaubensäußerung vorgeht. Man könnte noch hinzufügen: Auch die Demontage der Kreuze in einem öffentlichen Spital und die verbleibenden weißen Wände sind ein Zeichen, bergen eine Symbolik und senden Signale an einen sterbenden Patienten, der zu ihnen hinaufblickt.

    Das Kreuz ist Zeichen der Identität

    ImageNatürlich kann sich die atheistische Mutter eines Schulkindes durch das Kreuz im Klassenzimmer belästigt fühlen. Doch das ist unvermeidbar. Auch ich fühle mich belästigt, wenn ich beim Betreten jedes Postamts Heinz Fischer erblicke, den ich nicht gewählt habe. Oder wenn ich am Weg zum Kindergarten meiner Tochter die von mir mitfinanzierten Plakate der Gemeinde Wien betrachten muss. Beeinflussung, ideologische Signale, visuelle Präsenz wird es immer geben. Die Frage ist nur, in welcher Form und mit welchem Inhalt. Und da soll sich der Staat nur sehr maßvoll einmischen. Und wenn, dann nicht durch Verbote, die die Religion ins Ghetto einsperren. Das Kreuz ist heute weniger denn je ein Zeichen des Zwanges, sondern eines der Identität und des Zusammenhalts Europas. Und deshalb hat es nicht nur Kardinal König im Spitalszimmer gefehlt. Es würde auch mir und meinen kirchenfernen Freunden fehlen: auf den Berggipfeln des Salzkammerguts, den Kirchen Burgunds und den Rettungswagen des Roten Kreuzes. Das Kreuz ist für den Christen Anspruch und Geheimnis. Aber für Europa ist es das erfolgreichste und beste Logo aller Zeiten. Es soll sichtbar bleiben.

    Copyright Martin Kugler, 06.11.09, Erstveröffentlichung in ("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.11.2009)

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    ImageDr. Martin Kugler studierte in Wien, Graz und Rom Geschichte, Politikwissenschaft und Kommunikation und ist promovierter Historiker. Er war über 10 Jahre lang Pressesprecher und PR-Beauftragter großer kirchlicher Organisationen für mehrere mitteleuropäische Staaten, unter anderem auch für den Mitteleuropäischen Katholikentag 2003/2004 (www.katholikentag.at).

    In Studium und Vortragstätigkeit beschäftigte er sich mit dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus, insbesondere seiner oftmals christlichen Motivation. Dazu publizierte er seine Dissertation „Zur Frühdiagnose des Nationalsozialismus in Österreich. Publizistischer Widerstand vor 1938" (Wien/Frankfurt 1995).

    Seit 2005 leitet er Kairos Consulting in Wien. Weitere Information -> www.kairos-pr.com


    MEDRUM -> Verstößt Kruzifix gegen Menschenrechte?


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