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  • Römer 1:18 bis 32

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    Römer 1:18 bis 32

    18  Es offenbart sich nämlich Gottes Zorn vom Himmel her über alle Gottlosigkeit  und Ungerechtigkeit der Menschen, welche die Wahrheit durch Ungerechtigkeit  aufhalten,

    19   weil das von Gott Erkennbare unter ihnen offenbar ist, da Gott es ihnen  geoffenbart hat;

    20  denn sein unsichtbares Wesen, das ist seine ewige Kraft und Gottheit,  wird seit Erschaffung der Welt an den Werken durch Nachdenken wahrgenommen,  so daß sie keine Entschuldigung haben.

    21  Denn obschon sie Gott erkannten, haben sie ihn doch nicht als Gott  gepriesen und ihm nicht gedankt, sondern sind in ihren Gedanken in eitlen  Wahn verfallen, und ihr unverständiges Herz wurde verfinstert.

    22  Da sie sich für weise hielten, sind sie zu Narren geworden

    23  und haben die Herrlichkeit des unvergänglichen Gottes vertauscht mit dem  Bild vom vergänglichen Menschen, von Vögeln und vierfüßigen und kriechenden  Tieren.

    24  Darum hat sie auch Gott dahingegeben in die Gelüste ihrer Herzen, zur  Unreinigkeit, daß sie ihre eigenen Leiber untereinander entehren,

    25  sie, welche die Wahrheit Gottes mit der Lüge vertauschten und dem Geschöpf  mehr Ehre und Dienst erwiesen als dem Schöpfer, der da gelobt ist in  Ewigkeit. Amen!

    26  Darum hat sie Gott auch dahingegeben in entehrende Leidenschaften. Denn  ihre Frauen haben den natürlichen Gebrauch vertauscht mit dem  widernatürlichen;

    27  gleicherweise haben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau  verlassen und sind gegeneinander entbrannt in ihrer Begierde und haben  Mann mit Mann Schande getrieben und den verdienten Lohn ihrer Verirrung  an sich selbst empfangen.

    28  Und gleichwie sie Gott nicht der Anerkennung würdigten, hat Gott auch  sie dahingegeben in unwürdigen Sinn, zu verüben, was sich nicht geziemt,

    29  als solche, die voll sind von aller Ungerechtigkeit, Schlechtigkeit,  Habsucht, Bosheit; voll Neid, Mordlust, Zank, Trug und Tücke,

    30  Ohrenbläser, Verleumder, Gottesverächter, Freche, Übermütige, Prahler,  erfinderisch im Bösen, den Eltern ungehorsam;

    31  unverständig, unbeständig, lieblos, unversöhnlich, unbarmherzig;

    32  welche, wiewohl sie das Urteil Gottes kennen, daß die, welche solches  verüben, des Todes würdig sind, es nicht nur selbst tun, sondern auch  Gefallen haben an denen, die es verüben.

     

  • 01.11.09 Aus den Medien


    01.11.09

    Aus den Medien

    Focus: Umfrage zum Betreuungsgeld

    -> Mehrheit wünscht sich Betreuungsgeld


    Der Tagesspiegel: zur Angst vor der Schweinegrippe

    -> Schweinegrippe: Höchste Warnstufe


    (MEDRUM)

  • 03.11.09 Aktueller Programmhinweis


    03.11.09

    Maischberger-Sendung: "Schwule und Lesben an die Macht!"

    ARD-Sendung von Sandra Maischberger mit Klaus Wowereit und Norbert Geis um 22.45 Uhr

    (MEDRUM) Am heutigen Abend wird sich die ARD in der Sendung "Menschen bei Maischberger" mit dem Thema "Schwule und Lesben an die Macht!" befassen. Zu Gast ist unter anderem der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD). ... lesen Sie mehr...


    www.medrum.de

  • Verstößt Kruzifix gegen Menschenrechte?


    04.11.09

    Verstößt Kruzifix gegen Menschenrechte?

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Präsenz von Kruzifixen in Schulen

    (MEDRUM) Einer Mutter aus Italien wurden 5.000 Euro zugesprochen, weil im Klassenzimmer ihrer Kinder ein Kruzifix aufgehängt war. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil.

    Kruzifixe in Klassenzimmern sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. In einem Verfahren gegen die Republik Italien stellte der Gerichtshof fest, der Staat müsse im Bereich von Bildung und Erziehung konfessionelle Neutralität wahren. Durch das religiöse Symbol des Kreuzes werde jedoch in das Erziehungsrecht der Eltern und das Recht der Kinder auf Religions- und Glaubensfreiheit eingegriffen. Das Gericht sah Artikel 2 und 9 als verletzt an: "Violation of Article 2 of Protocol No. 1 (right to education) examined jointly with Article 9 (freedom of thought, conscience and religion)". Der Klägerin, einer aus Finnland stammenden italienischen Bürgerin, sprach das Gericht 5.000 Euro als Ausgleich für den entstandenen "Schaden" zu ("damage").

    Die Klägerin hatte vom Gymnasium, das von ihren Kindern besucht wird, verlangt, Kruzifixe aus den Klassenzimmern zu entfernen. Sie hatte zunächst versucht, dies vor italienischen Gerichten durchzusetzen und hatte zuletzt eine Klage beim Verfassungsgericht in Italien eingereicht, war dort jedoch gescheitert. Das Kruzifix wurde von den staatlichen Institutionen Italiens nicht als religiöses Symbol gewertet, das Kindern einen Glauben aufzwinge, sondern werde als ein Symbol der italienischen Geschichte und Kultur verstanden, argumentierte Italien. Der Europäische Gerichtshof ließ diese Begründung jedoch nicht gelten. Bei seinem Urteilsspruch handelt es sich um das erste Urteil des Gerichtshofes in Hinblick auf die Anbringung religiöser Symbole in Klassenzimmern, wie die Pressestelle des Gerichtes mitteilte (Pressemitteilung im Anhang beigefügt).


    kath.net -> -> Italien legt Berufung gegen Kruzifix-Urteil ein


  • 04.11.09


    04.11.09

    Verstößt Kruzifix gegen Menschenrechte?

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Präsenz von Kruzifixen in Schulen

    (MEDRUM) Einer Mutter aus Italien wurden 5.000 Euro zugesprochen, weil im Klassenzimmer ihrer Kinder ein Kruzifix aufgehängt war. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil. ... lesen Sie mehr...


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