Maischberger-Sendung outet Widersprüche
(MEDRUM) Sandra Maischberger präsentierte zwei Prominente und vier nicht-prominente Personen aus dem Kreis homosexueller Menschen für eine schwul-lesbische Bestandsaufnahme. Sie waren Anschauungssubjekte für die Orts- und Kursbestimmung in einer Debatte, in der es um die weitere Ausweitung von Rechten homosexueller Menschen geht.
Es gehört zu den banalen Gegebenheiten dieser Sendung, dass sechs homosexuelle Gäste sechs homosexuelle Sichten als Betroffene vertraten. Einen besonderen Reiz gab Norbert Geis der Gesprächsrunde, in die er als Kontrastpunkt hineingesetzt war. Das Verhältnis von sechs zu eins bietet sich nicht gerade für eine Bestandsaufnahme an, in der unterschiedliche Sichten zum Tragen kommen sollen. So kratzte das Gros der Gäste denn auch vielhändig und gleichgerichtet an der Oberfläche einer vielschichtigen Problematik, ohne sie letztlich aus unterschiedlichen Blickwinkeln in der Tiefe ausleuchten zu können. Was nicht dem Erkenntnisfortschritt diente, konnte aber medienwirksam und für den Zuschauer durchaus unterhaltend sein. Dies wurde an einigen Beispielen deutlich.
Wie ist das, mit Guido Westerwelle als Außenminister?, fragte Sandra Maischberger an die Adresse von Norbert Geis.
"Ich glaube, dass dies ein privater Bereich ist, und dass dieser Bereich auch geschützt werden sollte, und dass er nichts zu tun hat, mit dem Amt, das er ausübt. Es kommt allein darauf an, dass er das Amt gut ausübt."
Zur Bundesratsinitiative Berlins, die "sexuelle Identität" in das Grundgesetz aufzunehmen, argumentierte Klaus Wowereit, die Gründungsväter hätten bei der Formulierung des Grundgesetzes schlichtweg einen Punkt vergessen, nämlich die sexuelle Identität, die auch geschützt werden müsse. Woweretit: Man hat mal später, Behinderte mit hineingenommen, in den Artikel 3 des Grundgesetzes, da hatte man auch etwas nicht berücksichtigt, und der Begriff der "sexuellen Indentität" fehlt." Eine solche Norm sei ganz wichtig auch für die zivilrechtlichen Belange. Wowereit: "Weil daraus leitet sich auch was ab. Und wenn jetzt Lissabon in Kraft tritt, dann haben wir auch auf der europäischen Ebene schon eine weitergehende Formulierung, auch des Schutzes." Es gebe gute Gründe dafür etwas zu korrigieren, was eine Lücke darstelle, so Wowereit.
Norbert Geis hielt ihm entgegen, dass mit dem Begriff der "sexuellen Identität" ein falscher Begriff verwendet würde. Die sexuelle Identität bezeichne die Geschlechtsidentität, die männliche sexuelle Identität eines Mannes oder die weibliche sexuelle Identität einer Frau. "Ich habe meine, Herr Wowereit hat eine männliche sexuelle Identität wie ich auch, sich haben eine weibliche sexuelle Identität wie jede Frau auch, da ist kein Unterschied." Das Geschlecht haben wir ja drin." Worin sich Personen gleichen Geschlechtes aber unterscheiden würden, sei ihre sexuelle Neigung oder Orientierung. "Aber das ins Grundgesetz hineinzuschreiben, was dann alles an sexueller Orientierung auftaucht, das ist dann sehr schwierig," so Geis. "Deshalb ja, der Sammelbegriff 'Identität', versuchte Wowereit seinen Kollegen von der CSU aufzuklären. Es wurde allerdings nicht ersichtlich, inwiefern die Verwendung des Begriffs der sexuellen Identität etwas an der inhaltlichen Qualität und Problematik eines pauschalen grundgesetzlichen Schutzes sexueller Neigungen und Orientierungen ändert.
Zu einem weiteren Widerspruch kam es, als Wowereit den Vorwurf an Geis erhob, sein Familienbild sei reaktionär. Geis erklärte zuvor, er halte es für falsch, die Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichzusetzen. Die Ehe sei eine die besondere Verbindung
sei mit ihrer als Frau. Diese Identität sei als Geschlecht aber bereits von Grundgesetzt geschützt. Mit dem Begriff sexuelle Identität sei in Wirklichkeit aber die sexuelle Neigung oder Orientierung einer Person gemeint.
das Grundgesetz gemacht worden sei, habe man vergessen, die Gleichbehandlung der "sexuellen Identität" hineinzuschreiben. Das müsse jetzt nachgeholt werden.
Was unter sexueller Identität zu verstehen ist, erklärte Wowereit nicht. Norbert Geis konterte, es ginge in Wirklichkeit nicht um die sexuelle Identität. Die sexuelle Identität sei die Identität als Mann oder Frau zu verstehen und bezeichne nichts anderes als das Geschlecht. Das Geschlecht sei jedoch bereits Bestandteil des Grundgesetzes. In Wirklichkeit ginge es bei dem, was Wowereit besonders schützen wolle, um die sexuelle Neigung oder Orientierung. Sexuelle Neigungen oder Orientierungen gebe es jedoch viele. Es sei aber bedenklich, sexuelle Neigungen oder Orientierungen ins Grundgesetz hineinzuschreiben.
Ein kantiger Diskurs entbrannte, als Wowereit das Familienbild von Norbert Geis als reaktionär bezeichnete. Norbert Geis wies dies energische zurück. Mein Familienbild entspricht dem Grundgesetz, das Ehe und Familie unter besonderen Schutz des Staates stellt.