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  • Respekt und Anerkennung - Argument für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften?


    29.05.09

    "Respekt" und "Anerkennung": Argumente für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe?

    Zum Plädoyer der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für eine Änderung des Grundgesetzes

    Eine Gegenrede von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verfolgt unbeirrt ihr Ziel, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen.  Was ist von ihrer Begründung zu halten, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen den gleichen Respekt und die gleiche Anerkennung wie die Ehe verdienen und deswegen wie die Ehe im Grundgesetz besonders geschützt werden müssen? Hat der Verfassungsgeber etwa die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt, weil er Menschen, die in anderen Lebensformen leben, weniger Respekt und menschliche Anerkennung entgegengebracht hat? Es liegt auf der Hand, dass dies nicht der Grund sein kann. Die wahren Gründe werden erkennbar, wenn nach dem Typus der partnerschaftlichen Verbindung "Ehe", ihrem Sinn und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft gefragt wird.

    Die Ehe ist eine partnerschaftliche Verbindung von Mann und Frau. Ihr Typus ist eine Zweierbeziehung zwischen zwei Menschen verschiedenen Geschlechts, weil genau aus dieser Verbindung und der sie tragenden Geschlechtlichkeit Kinder und Familien hervorgehen. Sie ist auf Lebenszeit angelegt, weil Menschen in ihrem engsten Vertrauensbereich stabiler sozialer Strukturen bedürfen. Die natürlichen Vertrauten sind für Kinder stets ihre Mutter und ihr Vater. Für Mutter und Vater sind ihrerseits die Kinder natürlich angestammte, eng vertraute Nachkommen und schließlich auch Erben. Aufbau und Entwicklung von Vertrauen setzen soziale Stabilität und enge Bindung voraus. Die natürliche, leibliche Eltern-Kind-Eltern-Beziehung ist nicht auflöslich, sondern besteht lebenslang, unabhängig davon, ob sich Eltern trennen oder in Gemeinschaft leben. Es gibt den Ex-Mann, die Ex-Frau, aber es gibt eben nicht das Ex-Kind oder den Ex-Vater oder die Ex-Mutter. Genau darin liegt der wichtigste Grund, weshalb die Ehe eine auf Lebenszeit angelegte Verbindung zwischen zwei Menschen ist. Sie sind die elementaren Pole, auf deren Bindung Familien und unsere Gesellschaft ruhen. Die enge und vertraute Bindung der Ehepartner ist der Urschoß, in den Kinder hineinwachsen, und in dem sie Teil einer Partnerschaft werden, die das Kind mit hinein nimmt und ihm familiären, sozialen Halt und Sicherheit gibt.  Dieses Bindungsgefüge schafft eine soziale Stabilität für die Eltern-Kind-Beziehung, die für das Leben der Eltern, und noch mehr für das Leben der Kinder als nachwachsende Generation von unverzichtbarer Bedeutung für die Gesellschaft ist, und dies über die Generationen hinweg. Die Bindung von Mann und Frau in der Ehe ist der natürliche Schutz- und Vertrauensraum, den Kinder für eine gesunde Entwicklung und ihre Identitätsbildung brauchen. Dies ist der Grund, weshalb das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt.

    All diese Überlegungen gelten für eine Beziehung zwischen „Mann und Mann" oder zwischen „Frau und Frau" nicht! Aus einer gleichgeschlechtlichen Verbindung können von Natur aus keine Kinder hervorgehen. Die leibliche „Vater-Mutter-Kind"-Beziehung kann in solchen Beziehungen nicht entstehen, eben auch dann nicht, wenn ein Kind im Ausnahmefall der Fremdbefruchtung oder Adoption den rechtlichen Status eines Kindes von Partnern in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erwirbt. Geschlechtsgleiche Beziehungen müssen auch wegen ihres grundsätzlich anderen Charakters im Unterschied zur Ehe nicht auf Lebenszeit angelegt sein. Trennung und Wechsel von Partnern betrifft lediglich die Partner und ihre Beziehung zueinander selbst. Aufgrund ihres grundsätzlich anderen, kindunabhängigen Typus bedarf die gleichgeschlechtliche Beziehung - anders als die Ehe - daher keines "besonderen" Schutzes. Schließlich verliert auch das grundsätzliche Verständnis der Ehe als einer Partnerschaft zwischen zwei Personen bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die sinnhafte Begründung, die bei Ehepartnern in ihrer natürlich angelegten Funktion als Vater und Mutter ihrer Kinder liegt. Daher gibt es bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften letztlich keinen rationalen und sozialen Grund, sie auf eine Zweierbeziehung zu begrenzen. Es können ebenso drei Männer oder vier Frauen vereinbaren, in einer Lebenspartnerschaft zu leben. Es gibt weder einen einleuchtenden Grund, eine Multi-Partnerschaft noch einen häufigeren Beziehungswechsel in solchen Partnerschaften zu untersagen und sie grundsätzlich anders als eine geschlechtsgleiche Zweierbeziehung zu behandeln.

    Wer daher - wie Frau Zypries - argumentiert, jede Lebenspartnerschaft verdiene gleichen Respekt und die gleiche Anerkennung wie die Ehe, der versucht mit vordergründigen und irrelevanten Argumenten das politische Ziel durchzusetzen, unterschiedliche Lebensformen als gleichwertig zu behandeln, obwohl sie für die Gesellschaft und den Generationenzusammenhang eine höchst unterschiedliche Bedeutung und Wertigkeit haben.

    Wer - wie Frau Zypries - den Sinn der Ehe und ihre Funktion für Kinder und Familien in seinem Gleichstellungsplädoyer für die Gleichstellung ignoriert und sich über diese Tatsachen hinwegsetzt, setzt sich dem Verdacht aus, seine politische Auseinandersetzung mit Scheinargumenten führen zu wollen. Von einer Bundesjustizministerin muß erwartet werden, dass sie es besser weiß.

    Wer mit den Argumenten von Brigitte Zypries, nämlich mit den Kategorien "Respekt" und "Anerkennung", begründen will, weshalb er für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe plädiert, bleibt ebenso eine Antwort auf die Frage schuldig, auf wieviele Partner er gleichgeschlechtliche Partnerschaften begrenzen will. Der Logik von Brigitte Zypries folgend, verdienen gleichgeschlechtliche Partnerschaften zwischen drei oder vier Frauen den gleichen Respekt und die gleiche Anerkennung wie Partnerschaften zwischen zwei Frauen. Wer also in der Weise argumentiert wie die Bundesjustizministerin, sollte auch auf diese Frage eine schlüssige Antwort geben. Eine überzeugende Antwort dürfte schwer fallen.

    Schlüssig ist indes eines: die Ablehnung der Gleichstellung anderer Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist wohl begründet, und dies nicht aus Gründen mangelnden Respekts oder mangelnder menschlicher Anerkennung anders denkender und fühlender Menschen, sondern weil geschlechtsgleichen Partnerschaften nicht die der Ehe zukommende Sinngebung und Funktion für Kinder, Familie und Gesellschaft innewohnt. Geschlechtsgleiche Partnerschaften sind Verbindungen eigener Art und eines anderen Typus. Sie sind Interessengemeinschaften Erwachsener, die weder auf natürliche Nachkommenschaft, noch auf Gründung und Entwicklung von authentischen Familien angelegt sind.  Deshalb sprechen gewichtige Gründe dagegen, sie der Ehe gleichzustellen und sie für die Gesellschaft als gleichwertig zu betrachten. Die besondere Schutzwürdigkeit der Ehe kann deswegen nicht für geschlechtsgleiche Beziehungen, einerlei, ob zwischen zwei oder mehr Männern oder Frauen, reklamiert werden, sondern muß allein der Ehe im Interesse der Kinder, Familien und nachwachsenden Generationen vorbehalten bleiben.

    Die Bundesjustizministerin will eine apodiktische Forderung durchsetzen, die an den Bedürfnissen von Kindern, von Familien und am langfristigen Wohl der Gesellschaft vorbeigeht. Wer so plädiert wie Zypries, erkennt der Ehe ihre besondere Bedeutung ab. Das ist der Preis, den Zypries zu zahlen bereit ist.


    MEDRUM-Artikel -> Zypries will weiterhin gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig wie Ehen behandeln


  • Das Schweigen im Blätter-Wald


    30.05.09

    Das Schweigen im Blätter-Wald

    Gedanken zum medialen Echo des Geschehens um den Marburger "Seelsorge- und Psychotherapie-Kongress"

    von Hans Lachenmann

    Wer die Presseartikel und Medienmeldungen zum Marburger Kongreß und die Initiative „für Freiheit und Selbstbestimmung" durchsieht, wird feststellen, dass sie zum großen Teil aus vertrauten Presseorganen stammen. Die örtlichen Presseorgane um den Tagungsort Marburg sind gut vertreten, bei den großen überörtlichen Organen jedoch finden sich zwar einige kurze Artikel in der Frankfurter Rundschau und der FAZ, auch in der Süddeutschen Zeitung, ansonsten herrscht im Blätterwald Schweigen. Das gilt auch von den großen Nachrichtenmagazinen. Die Rundfunk-und Fernsehanstalten scheinen sich ebenfalls in Schweigen zu hüllen. „Kirchliche" Organe sind außer von einigen, etwas distanzierten Meldungen ebenfalls auf stumm geschaltet.

    Wie kann man sich diesen merkwürdigen Sachverhalt erklären? Zu berichten und zu kommentieren gab es genug. Die Demonstration während des Kongresses war ungewöhnlich. Gleich zu Beginn ein rotes Plakat, auf dem erklärt wird: „Wir sind hier, um eure religiösen Gefühle zu verletzen". Das geschieht auch sofort mit der Zeichnung eines ans Kreuz genagelten Schweinchens „Jesus du Opfer". Würde solches mit einem Bild des Propheten Mohammed gemacht, gäbe es einen globalen Aufruhr in der islamischen Welt und kein Deutscher dürfte sich dort blicken lassen.

    So präsentierte sich das Demonstrationsaufgebot des Marburger Aktionsbündnisses aus LSVD, Grünen, Linken, DGB, Asta u.a., das dem Seelsorge- und Psychotherapiekongress den Kampf angesagt und gedroht hatte, ihn zu verhindern: sie kamen mit Plakaten, Parolen, Bildern: menschenverachtend, infam und obszön, so dass man es mit Worten kaum wiedergeben kann. Mit dem Anstand wurde hier auch der Verstand aufgegeben. Offenbar sind hier sämtliche Sicherungen ausgefallen, die uns vor der Zerstörung unserer Menschenwürde bewahren können: das Schamgefühl erloschen, die Ekelgrenze beseitigt. Erreicht haben die Demonstranten nichts. Der Kongress nahm - allerdings unter Polizeischutz - ungestört seinen Verlauf.

    Es bleibt die Frage: Wie ist dieses Schweigen zu erklären? Warum der Verzicht auf publikumswirksame Bilder und griffige Parolen? Hat es den Journalisten und den Redakteuren die Sprache verschlagen? Wollen sie nicht wahrhaben, was geschah? War das Geschehen in Marburg für sie eine Katastrophe, die sie nicht eingestehen wollen? Oder hat sich dort in Marburg ein ihnen bisher verschlossenes Fenster aufgetan, das zeigt, dass alles ganz, ganz anders ist, als es die mediale Gehirnwäsche, der wir seit Jahren ausgesetzt sind, gerne haben möchte: nicht nur mit Hetero- und Homosexualität, sondern auch mit unseren demokratischen Rechten. Ob sie nicht heute wieder bedroht sind? Ob wir noch sagen dürfen, was wir denken? Ob wir noch Menschen helfen dürfen, die sich an uns wenden? Ob man überhaupt noch weiter forschen, diskutieren, lernen kann bei den Fragen um den Menschen und seine Sexualität? Zeigt sich in dem neuen Gesinnungsterror schon ein neuer Totalitarismus?

    Es geht um die uralte Frage „Was ist der Mensch?". Ist er das „autonome", „selbstbestimmte Wesen", das nur dann glücklich sein kann und alles tun darf, was es möchte, wenn Gott endlich tot ist und die Christen „die Fresse halten"? Oder sind wir Gottes Ebenbild, zu ihm hin geschaffen, ohne ihn dem Nichts preisgegeben? Wenn diese Frage wieder neu erkannt würde, dann hätte das Schweigen seinen Sinn - und könnte auch zu einem menschlicheren, ehrlicheren Umgang mit denen führen, die anders denken und doch wie wir ein menschliches Angesicht haben.

    Hans Lachenmann ist Kirchenrat der evang. Landeskirche i.R. Er war langjähriger Vorsitzender des Gesprächskreises "Evangelium und Kirche", der 1934 als Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg durch Pfarrer Theodor Dipper gegründet wurde und in Opposition zum Nationalsozialismus in der Kirche stand.

     


     

    MEDRUM-Artikel -> Friedliche FeindseligkeitEnde gut, alles gut?


     

  • Kontra-Lebenskonzeption durch Kontrazeption


    30.05.09

    Kontra-Lebenskonzeption durch Kontrazeption

    Die Pharmazie erweitert ihre Produkte zur Beendigung einer Schwangerschaft durch die "5 Tage danach Pille "

    (MEDRUM) Jetzt hat die Europäische Kommission die Zulassung für ein pharmazeutisches Produkt erteilt, mit dem ungeborenes Leben bis zu etwa fünf Tage nach der Empfängnis zum Absterben gebracht werden kann. Das Produkt wird von Pharmazeuten und Gynäkologen Kontrazeptivum genannt.

    Der Hersteller des Produktes hat eine so genannte, neuartige "Pille danach" entwickelt, die er bahnbrechend nennt. Das neue Medikament dient dem Zweck, ungeborenes Leben, das nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr empfangen wurde, bis zu 5 Tage nach der Empfängnis zu beenden. Es gehört zu den sogenannten Kontrazeptiva. Dies sind Mittel, die das Entstehen einer ungewollten Schwangerschaft unterbinden, indem sie entweder die Heranreifung einer befruchtungsfähigen Eizelle oder die Befruchtung der Eizelle oder die Einnistung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindern.

    Das jetzt zugelassene Medikament blockiert durch die chemische Verbindung Ulipristal Azetat die Synthese lebenswichtiger Proteine, die für den Erhalt einer Schwangerschaft nötig sind. Das entstandene menschliche Leben stirbt dadurch ab. Das Medikament soll bis 5 Tage nach dem Geschlechtsverkehr wirksam sein. Beim Menschen findet 5 bis 6 Tage nach der Befruchtung der Eizelle die Nidation (Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter) statt.

    Der Hersteller nennt sein Produkt "bahnbrechend" und kündigt an: "Das Unternehmen wird sich weltweit um eine Marketingzulassung bemühen." Er wird dadurch die Reihe seiner Produkte zur Lebensverhütung, die er bereits "Millionen von Frauen in mehr als 50 Ländern" anbietet, um ein weiteres Produkt erweitern, das die Entwicklung von ungewolltem Leben unterbindet.

    Diese Kontrazeption steht der Lehre der Katholischen Kirche und ihrer Haltung zum menschlichen Leben zur Sexualmoral feindselig gegenüber. So wäre Papst Benedikt XVI. kürzlich beinahe durch das Europaparlament verurteilt worden, wenn einem Antrag mehrheitlich stattgegeben worden wäre,  wie er vom FDP-Abgeordneten Graf Lambsdorf in Straßburg in die Abstimmung über den Bericht über Menschenrechte am 07.05.09 eingebracht wurde. Empört hatte Europaparlamentarier, dass sich der Papst statt für den Geschlechtsverkehr mit Kondomen für eine strenge Sexualmoral ausgesprochen hatte, weil er letztere als wirksamsten Schutz vor der AIDS-Erkrankung sieht. Dafür erntete Papst Benedikt heftige politische Schelte. Auch mit der jetzigen Entscheidung über die Zulassung des lebensverhütenden Produktes bleibt die Europäische Union ihrer lebens- und papstfeindlichen Linie treu. Kardinal Meisner bezeichnete diese Haltung in seiner letztjährigen Pfingstpredigt als eine geistvergessene Haltung, die zur lebensvergessenen Haltung werde.

    Ein bahnbrechendes Kontrazeptivum unterstützt so eine Kontra-Lebenskonzeption, die geistvergessen und lebensvergessen ist und von der christlichen Ethik und der Lehre der Katholischen Kirche um Lichtjahre entfernt ist.

  • Ist die Mitwirkung der EKD in der Schwangerschaftskonfliktberatung unproblematisch?


    30.05.09

    Ist die Mitwirkung der EKD in der Schwangerschaftskonfliktberatung unproblematisch?

    Kritische Thesen zur christlich-ethischen Problematik der Schwangerschaftskonfliktberatung

    (MEDRUM) Die Evangelische Kirche Deutschlands wirkt an der Beratung von schwangeren Frauen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) mit. Der Gesetzgeber macht für die Mitwirkung an dieser Beratung eine „ergebnisoffene" Beratung zur Auflage, die auf der Grundlage „der Verantwortung der Frau" stehen muß und zur Ausstellung von Beratungsbescheinigungen verpflichtet, die zur Beendigung der Schwangerschaft berechtigen. Diese Praxis ist in der EKD eingeführt, aber nicht unumstritten. Pastor Joachim Cochlovius vom Gemeindehilfsbund formulierte fünf Thesen, die diese Praxis kritisch betrachten.

    Für Pastor Cochlovius sind die Voraussetzungen des SchKG für Christen, die ihre ethischen Maßstäbe am Neuen Testament ausrichten, nicht akzeptabel. Er widerspricht damit zumindest in Teilen der Auffassung des Ratsvorsitzenden der EKD, Landesbischof Wolfgang Huber, der bei einer Festveranstaltung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung am 18.09.2000 festgestellt hatte, "dass das ungeborene Leben im Mutterleib nur mit der Mutter und nicht gegen sie geschützt werden kann". Aus dieser Einsicht heraus "könne kirchliche Beratung und können evangelische Beraterinnen und Berater sich zu einer ergebnisoffenen Beratung bekennen, in welcher die Achtung vor der Gewissensentscheidung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt zum Ausdruck" komme, meinte Huber.

    Pastor Cochlovius gibt demgegenüber zu bedenken:

    1. Die Kirche könne keine Bescheinigung ausstellen, die als Legitimation von Abtreibungen genutzt werden können, weil sie nicht mitschuldig am Töten menschlichen Lebens werden dürfe.
    2. Das autonome Gewissen des einzelnen Menschen könne nicht zur letzten Instanz über Leben und Tod erhoben werden, weil nach evangelischer Ethik nur das an die Heilige Schrift gebundene Gewissen in der Lage sei, ethisch verantwortliche Entscheidungen zu treffen.
    3. Die Kirche dürfe nicht „ergebnisoffen" beraten, weil das Ziel der Kirche die Vermeidung einer Abtreibung sein müsse.
    4. Die im SchKG gemeinte „Solidarität" mit den Frauen ("in Verantwortung der Frau") stehe im Widerspruch mit dem Solidaritätsbegriff der Kirche, die den Menschen vor Entscheidungen warnen müsse, die ihn in Konflikt mit Gottes Wort und Willen bringen, und die sich einer Mitwirkung an solchen Entscheidungen verweigern müsse.
    5. Einer Mutter die Abtreibung ihres Kindes mit Hilfe eines Beratungsscheines zu ermöglichen und sie damit in seelische Konflikte und Schuld vor Gott und dem ihr anvertrauten Kind zu stürzen, stehe nicht mit dem Barmherzigkeitsbegriff der Kirche im Einklang, weil die Kirche die Frau vor einem solchen Schritt der Unbarmherzigkeit gegenüber ihrem Kind bewahren müsse, ihr damit zu einem freien Gewissen vor Gott zu verhelfen habe und sie schließlich zu einem Ja zu ihrem Kind führen müsse.

    Cochlovius kommt zum dem Schluß, dass die Mitwirkung der EKD an der gesetzlich geregelten Beratungspraxis und ihrer "ergebnisoffenen" Beratung mit alleiniger „Verantwortung der Frau" zwar ein Kompromiß zwischen dem postmodernen, autonomen Menschenbild und dem Lebensrecht des Embryos sein mag, dass es aber keine ganzheitliche Hilfe für die ungewollt schwangere Frau aus neutestamentlicher Sicht ist.

    Die kritischen Thesen von Joachim Cochlovius sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass das SchKG nur eine rechtliche Auflage macht, um eine Schwangerschaft abbrechen zu können: Die Teilnahme an einer unverbindlichen, "ergebnisoffenen" Beratung. Die Kritiker dieser Gesetzgebung aus Lebensschutzrechtsorganisationen beanstanden, dass mit den in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen kein wirksamer Schutz des ungeborenen Lebens erreicht worden sei, weil nach der amtlichen Statistik seit vielen Jahren jährlich weit mehr als 100.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt werden.

    Die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch sind gering. Auch unabhängig vom Verlauf der Beratung, sogar bei Ablehnung eines Gespräches, muss „auf Wunsch" eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden, die eine straffreie Durchführung der Kindestötung im Mutterleib ermöglicht (Bernward Büchner, Das „Beratungskonzept" lässt ungeborene Kinder schutzlos, in: Die Tagespost, Nr. 135 vom 8. November 2008). Dies bedeutet in der Konsequenz im Extremfall: "Hingehen und Schein abholen reicht". Dies kommt einer Freigabe der Abtreibung gleich.


    Image

    Joachim Cochlovius wird zu den lutherischen, evangelikalen Theologen gerechnet. Er promovierte an der Universität Erlangen mit einer Arbeit zum Thema '"Bekenntnis und Einheit der Kirche im deutschen Protestantismus 1840 - 1850" zum Dr. theol. und ist Pastor der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers. Seit 1996 ist er erster Vorsitzender des innerhalb der evangelischen Landeskirchen arbeitenden Gemeindehilfsbundes.

    Er ist vielfacher Buchautor. Zu seinen letzten Büchern gehört der Titel "Gottes ausgestreckte Hände. Eine Auslegung der Zehn Gebote." Es erschien 2007, ISBN 978-3-937965-88-8.

     

    Weitere Information: Gemeindehilfsbund


  • 30.05.09


    30.05.09

    Ist die Mitwirkung der EKD in der Schwangerschaftskonfliktberatung unproblematisch?

    Kritische Thesen zur christlich-ethischen Problematik der Schwangerschaftskonfliktberatung

    (MEDRUM) Die Evangelische Kirche Deutschlands wirkt an der Beratung von schwangeren Frauen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) mit. Der Gesetzgeber macht für die Mitwirkung an dieser Beratung eine „ergebnisoffene" Beratung zur Auflage, die auf der Grundlage „der Verantwortung der Frau" stehen muß und zur Ausstellung von Beratungsbescheinigungen verpflichtet, die zur Beendigung der Schwangerschaft berechtigen. Diese Praxis ist in der EKD eingeführt, aber nicht unumstritten. Pastor Joachim Cochlovius vom Gemeindehilfsbund formulierte fünf Thesen, die diese Praxis kritisch betrachten. ... lesen Sie mehr...


    30.05.09

    Kontra-Lebenskonzeption durch Kontrazeption

    Die Pharmazie erweitert ihre Produkte zur Beendigung einer Schwangerschaft durch die "5 Tage danach Pille "

    (MEDRUM) Jetzt hat die Europäische Kommission die Zulassung für ein pharmazeutisches Produkt erteilt, mit dem ungeborenes Leben bis zu etwa fünf Tage nach der Empfängnis zum Absterben gebracht werden kann. Das Produkt wird von Pharmazeuten und Gynäkologen Kontrazeptivum genannt. ... lesen Sie mehr...


    30.05.09

    Das Schweigen im Blätter-Wald

    Gedanken zum medialen Echo des Geschehens um den Marburger "Seelsorge- und Psychotherapie-Kongress"

    von Hans Lachenmann

    Wer die Presseartikel und Medienmeldungen zum Marburger Kongreß und die Initiative „für Freiheit und Selbstbestimmung" durchsieht, wird feststellen, dass sie zum großen Teil aus vertrauten Presseorganen stammen. Die örtlichen Presseorgane um den Tagungsort Marburg sind gut vertreten, bei den großen überörtlichen Organen jedoch finden sich zwar einige kurze Artikel in der Frankfurter Rundschau und der FAZ, auch in der Süddeutschen Zeitung, ansonsten herrscht im Blätterwald Schweigen. Das gilt auch von den großen Nachrichtenmagazinen. Die Rundfunk-und Fernsehanstalten scheinen sich ebenfalls in Schweigen zu hüllen. „Kirchliche" Organe sind außer von einigen, etwas distanzierten Meldungen ebenfalls auf stumm geschaltet. ... lesen Sie mehr...


    29.05.09

    "Respekt" und "Anerkennung": Argumente für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe?

    Zum Plädoyer der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für eine Änderung des Grundgesetzes

    Eine Gegenrede von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verfolgt unbeirrt ihr Ziel, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen.  Was ist von ihrer Begründung zu halten, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen den gleichen Respekt und die gleiche Anerkennung wie die Ehe verdienen und deswegen wie die Ehe im Grundgesetz besonders geschützt werden müssen? Hat der Verfassungsgeber etwa die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt, weil er Menschen, die in anderen Lebensformen leben, weniger Respekt und menschliche Anerkennung entgegengebracht hat? Es liegt auf der Hand, dass dies nicht der Grund sein kann. Die wahren Gründe werden erkennbar, wenn nach dem Typus der partnerschaftlichen Verbindung "Ehe", ihrem Sinn und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft gefragt wird. ... lesen Sie mehr...


    29.05.09

    Presseartikel über Initiative "Für Freiheit und Selbstbestimmung"

    (MEDRUM) Am 20.04.09 wurde die Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung" veröffentlicht, mit der sich mehr als 370 Bürger und Personen des öffentlichen Lebens für einen freien fachlichen Diskurs beim 6. Internationalen Kongreß für Psychotherapie und Seelsorge einsetzen.

    Eine Übersicht über erschienene Meldungen und Presseartikel gibt die nachfolgende Liste: ... lesen Sie mehr...



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