30.05.09
Ist die Mitwirkung der EKD in der Schwangerschaftskonfliktberatung unproblematisch?
Kritische Thesen zur christlich-ethischen Problematik der Schwangerschaftskonfliktberatung
(MEDRUM) Die Evangelische Kirche Deutschlands wirkt an der Beratung von schwangeren Frauen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) mit. Der Gesetzgeber macht für die Mitwirkung an dieser Beratung eine „ergebnisoffene" Beratung zur Auflage, die auf der Grundlage „der Verantwortung der Frau" stehen muß und zur Ausstellung von Beratungsbescheinigungen verpflichtet, die zur Beendigung der Schwangerschaft berechtigen. Diese Praxis ist in der EKD eingeführt, aber nicht unumstritten. Pastor Joachim Cochlovius vom Gemeindehilfsbund formulierte fünf Thesen, die diese Praxis kritisch betrachten.
Für Pastor Cochlovius sind die Voraussetzungen des SchKG für Christen, die ihre ethischen Maßstäbe am Neuen Testament ausrichten, nicht akzeptabel. Er widerspricht damit zumindest in Teilen der Auffassung des Ratsvorsitzenden der EKD, Landesbischof Wolfgang Huber, der bei einer Festveranstaltung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung am 18.09.2000 festgestellt hatte, "dass das ungeborene Leben im Mutterleib nur mit der Mutter und nicht gegen sie geschützt werden kann". Aus dieser Einsicht heraus "könne kirchliche Beratung und können evangelische Beraterinnen und Berater sich zu einer ergebnisoffenen Beratung bekennen, in welcher die Achtung vor der Gewissensentscheidung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt zum Ausdruck" komme, meinte Huber.
Pastor Cochlovius gibt demgegenüber zu bedenken:
Cochlovius kommt zum dem Schluß, dass die Mitwirkung der EKD an der gesetzlich geregelten Beratungspraxis und ihrer "ergebnisoffenen" Beratung mit alleiniger „Verantwortung der Frau" zwar ein Kompromiß zwischen dem postmodernen, autonomen Menschenbild und dem Lebensrecht des Embryos sein mag, dass es aber keine ganzheitliche Hilfe für die ungewollt schwangere Frau aus neutestamentlicher Sicht ist.
Die kritischen Thesen von Joachim Cochlovius sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass das SchKG nur eine rechtliche Auflage macht, um eine Schwangerschaft abbrechen zu können: Die Teilnahme an einer unverbindlichen, "ergebnisoffenen" Beratung. Die Kritiker dieser Gesetzgebung aus Lebensschutzrechtsorganisationen beanstanden, dass mit den in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen kein wirksamer Schutz des ungeborenen Lebens erreicht worden sei, weil nach der amtlichen Statistik seit vielen Jahren jährlich weit mehr als 100.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt werden.
Die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch sind gering. Auch unabhängig vom Verlauf der Beratung, sogar bei Ablehnung eines Gespräches, muss „auf Wunsch" eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden, die eine straffreie Durchführung der Kindestötung im Mutterleib ermöglicht (Bernward Büchner, Das „Beratungskonzept" lässt ungeborene Kinder schutzlos, in: Die Tagespost, Nr. 135 vom 8. November 2008). Dies bedeutet in der Konsequenz im Extremfall: "Hingehen und Schein abholen reicht". Dies kommt einer Freigabe der Abtreibung gleich.
Joachim Cochlovius wird zu den lutherischen, evangelikalen Theologen gerechnet. Er promovierte an der Universität Erlangen mit einer Arbeit zum Thema '"Bekenntnis und Einheit der Kirche im deutschen Protestantismus 1840 - 1850" zum Dr. theol. und ist Pastor der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers. Seit 1996 ist er erster Vorsitzender des innerhalb der evangelischen Landeskirchen arbeitenden Gemeindehilfsbundes.
Er ist vielfacher Buchautor. Zu seinen letzten Büchern gehört der Titel "Gottes ausgestreckte Hände. Eine Auslegung der Zehn Gebote." Es erschien 2007, ISBN 978-3-937965-88-8.
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