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  • Gehört die Lufthoheit über den Kinderbetten dem Staat oder den Eltern?

    20.06.08


    Gehört die Lufthoheit über den Kinderbetten dem Staat oder den Eltern?

    Protest des Netzwerkes Bildungsfreiheit gegen staatlichen Eingriff in Grundrechte und Unmenschlichkeit

    (MEDRUM) Millionen Eltern seien gezwungen, ihre eigenen Kinder immer wieder in eine Schule zu schicken, die das Wohl ihrer Kinder immer öfter gefährde, erklärte das Netzwerk Bildungsfreiheit zum gestrigen Urteil des Landgerichtes Kassel in Sachen Familienschule Dudek (MEDRUM-Bericht v. 19.06.08).

    Die Verurteilung der Eltern Dudek zu dreimonatigen Gefängnisstrafen ist für das Netzwerk Grund, seine Stimme des Protestes zu erheben. Der Protest richtet sich gegen die darin sichtbar gewordene Unmenschlichkeit und gegen immer weitere Eingriffe des Staates in Elternrechte. Dies sei ein weiterer Schritt auf dem Weg der Abschaffung der Verantwortung der Eltern. Der Staat greife immer weiter in ihre Verantwortung und Grundrechte ein und wolle der Gesellschaft ein Einheitsbildungssystem verordnen, das keinen Raum mehr für unterschiedliche Lebensentwürfe lasse. Das stehe für den Anspruch des Staates, die Lufthoheit über den Kinderbetten übernehmen zu wollen, erklärte das Netzwerk.

    In der Pressemitteilung des Netzwerkes heißt es:

    Die Begründungen für das harte Vorgehen gegen zu Hause unterrichtende Familien sind zwar stereotyp immer gleich, halten aber einer seriösen sachlichen und rechtlichen Prüfung nicht stand:

    Dass „die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran" habe, „der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften' entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren", ist keine rechtliche, sondern eine rein politische Begründung. Mit einem Rechtsstaat ist sie jedenfalls unvereinbar. In einem solchen sind unterschiedliche Lebensentwürfe selbstverständlich, der Staat regiert eben nicht in diese hinein. Ganz abgesehen davon, dass Homeschooling weltweit in alle Gesellschaften integriert ist. In vielen deutschen Großstädten existieren dagegen Parallelgesellschaften trotz eisernem Schulbesuchszwang.

    Der immer wieder postulierte eigenständige „staatliche Erziehungsauftrag" ist nirgendwo im Grundgesetz definiert, der dafür bemühte Art. 7 GG stellt lediglich das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates. Allerdings steht auch das Kantinen- und Gaststättengewerbe unter staatlicher Aufsicht, niemand käme aber auf die Idee, deshalb das Essen zu Hause zu verbieten und von einem staatlichen Ernährungsauftrag zu reden.

    Die jetzige Entscheidung ignoriert die geltend gemachten Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Art. 4 sowie das natürliche und anerkannt vorstaatliche Elternrecht des Art. 6 GG und internationaler Menschenrechtsvereinbarungen.

    Auch der immer wieder aufgestellte Grundsatz, dass der Schutz von Minderheiten ein Wesensbestandteil eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates sei, findet in dieser Entscheidung keinerlei Beachtung. Vielmehr wird er stillschweigend durch die neuen politischen Leitsätze der Verhinderung und Beseitigung von „Parallelgesellschaften" ersetzt, als hätte es ihn nie gegeben. Das hat den Geschmack einer angestrebten Einheitsgesellschaft, die nach den schlechten Erfahrungen im Einheitsstaat kein Bürger mehr will.

    Um das Wohl der Kinder und die beste Form der Bildung geht es Richter und Staatsanwalt dabei am wenigsten, blieb doch die Tatsache, dass der älteste Sohn der Familie Dudek bei seinem Wechsel auf die örtliche Schule die dortige Eignungsprüfung mit lauter Einsen als Klassenbester absolvierte, völlig außer Betracht. Auch einem Wechsel zum Oberstufengymnasium stehe nichts im Weg, wurde von dort signalisiert. Der Schulamtsdirektor zeigte sich sichtlich beeindruckt von der minutiös geführten Dokumentation des häuslichen Unterrichts durch Vater Jürgen Dudek. Das alles sollte zu denken geben: Homeschooling ist tatsächlich so normal und funktioniert, wie es weltweit geschieht.

    Deutschland, in Sachen Bildung ohnehin nicht Europameister, hat sich hier isoliert. So wies UN-Sonderbeauftragter Vernor Munoz in seinem Report „Mission on Germany" letztes Jahr darauf hin, dass „Bildung nicht auf reine Schulanwesenheit reduziert werden darf". Vielmehr stellten „Fernlehrmethoden und Homeschooling .... gültige Optionen dar, die unter bestimmten Umständen weiterentwickelt werden können, wobei nicht vergessen werden darf, dass Eltern das Recht haben, die geeignetste Art der Bildung für ihre Kinder zu wählen, wie dies auch in Art. 13 der Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt ist."

    Auch Jan Figel, EU-Bildungskommissar, antwortete in einer öffentlichen Anhörung auf eine Frage zum Homeschooling: „Die Charta garantiert das Recht der Eltern, den von ihnen bevorzugten Weg der Bildung zu wählen. Pluralismus ist der richtige Weg... Die EU ist ein Mosaik, aber wir müssen alle Unterschiede respektieren, wir brauchen Verschiedenheit in Einheit."

    Längst haben weltweit, von einigen wenigen Staaten wie China oder Nordkorea abgesehen, fast alle Länder Regelungen zu freiem Lernen zu Hause getroffen und ermöglichen Familien alternative Bildungswege, teilweise wird die Bildung zu Hause sogar finanziell gefördert.

    Das Urteil im Fall Dudek ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Verantwortung der Eltern für ihre Kinder. Sie passt ins Bild wie Kindergartenpflicht, Ganztagsbeschulung und die geplante Krippenpflicht. Mehr noch: Eine siebenfache Mutter, die ihr Jüngstes noch stillt, aus Gründen der Staatsräson ins Gefängnis zu stecken, zeugt nicht nur vom Verlust der Verhältnismäßigkeit der Mittel, sie ist Ausdruck einer eiskalten Unmenschlichkeit, in der Familien unter Generalverdacht stehen und der Staat die "Lufthoheit über den Kinderbetten" (Olaf Scholz, SPD) für sich beansprucht. Schöne neue Welt?!


    Gedanken zur Ordnung und Humanität


    Zur Internetseite Netzwerk -> Bildungsfreiheit

  • Ordnung und Humanität

    Gedanken zur Ordnung und Humanität anlässlich der Verurteilung des Elternpaares Dudek durch das Landgericht Kassel am 18.06.2008:

    Image

  • Freiheit und Vielfalt statt dem größten gemeinsamen Vielfachen staatlicher Eingriffe.

    20.06.08


    Freiheit und Vielfalt statt dem größten gemeinsamen Vielfachen
    staatlicher Eingriffe.

    Kommentar zur Presseerklärung des Netzwerkes Bildungsfreiheit

    von Dagmar Neubronner

    Recht hat es, das Netzwerk Bildungsfreiheit! Wir haben uns schon so
    daran gewöhnt, dass Freiheit bei uns eigentlich nur die freie Wahl der
    Konsumgüter und Freizeitvergnügungen bedeutet, dass es uns gar nicht
    mehr auffällt, wie die Religions-, Meinungs- und Lehrfreiheit in
    Deutschland mit Füßen getreten wird. Wer Lebensentwürfe verwirklicht,
    die vom Mainstream abweichen, wird für bedrohlich erklärt. In den USA
    mit ihrer großen freiheitlichen Tradition dürfen selbst solche
    Extremabweichler wie die technikfrei lebenden christlichen Amish-people
    ihr Ding durchziehen.

    Terroristen und Sozialversager sind bisher noch
    nie aus den Reihen solcher Gemeinschaften gekommen, im Gegenteil
    genießen sie meist einen guten Ruf als zwar komische, aber ehrliche und
    fleißige Leute. Selbst der Alte Fritz gestand seinen Untertanen bereits
    vor Jahrhunderten zu, nach "ihrer eigenen Facon selig" werden zu
    dürfen. Wer sich wundert, dass die Iren gegen Europa stimmen, sollte
    vielleicht auch berücksichtigen, dass sie keine Lust haben, per EU
    statt ihrer in der irischen Verfassung verankerten Bildungsfreiheit zum
    "German Schulzwang" verdonnert zu werden.

    Wir als Familie Neubronner
    (siehe z.B. www.daserste.de/beckmann, Archiv unter 31.3.08), die seit
    Januar 08 im Ausland lebt, um die Bildungsfreiheit ihrer Kinder weiter
    zu gewährleisten, können nur hoffen, dass die EU-Vereinheitlichung
    nicht so schnell kommt, denn was den Damen und Herren Politikern dabei
    vorschwebt, ist offensichtlich nicht der kleinste gemeinsame Nenner
    staatlicher Kontrolle, sondern das größte gemeinsame Vielfache
    staatlicher Eingriffe.

    Was wir brauchen, ist stattdessen ein kleinster
    gemeinsamer Nenner aller engagierten Eltern: für Bildungsfreiheit in-
    und außerhalb der Schulen, und größte gemeinsame Aktivität für die
    Verwirklichung dieser Freiheit: Vielfalt jenseits des derzeitigen
    staatlichen Bildungsmonopols mit privaten Schulen, Bekenntnisschulen,
    Freien Schulen, und Freiem Lernen.

  • Der 9. November - Ein geschichtsträchtiger Tag

    Glauben

    20.06.08


    Der 9. November - Ein geschichtsträchtiger Tag für Dank, Buße und Gebet

    PETITION zur Einführung eines nationalen Buß- und Gebetstages eingereicht.

    Die Initiative "Christen für Deutschland" ist davon überzeugt, dass es aus heutiger Sicht falsch war, den Buß- und Bettag als wichtigen kirchlichen Feiertag der Finanzierung der Pflegeversicherung zu opfern. Ihn mit Leben zu füllen, wäre besser gewesen, erklärt die Initiative.

    Sie begründet damit zugleich ihr Ansinnen, einen solchen Tag wieder einzuführen und schlägt auf dem Weg einer Petition vor, künftig jährlich am 9. November einen gesetzlichen Feiertag als Buß- und Gebetstag zu begehen. Dies gründet auf der Überzeugung der Initiatoren, dass echte Verständigung zwischen Völkern und Menschen nur durch Versöhnung ein tragendes Fundament bekomme, und dass Vergebung nur durch Buße und Umkehr in wirkliche Versöhnung münden könne. Am 9. November, erstmals gerade 70 Jahre nach der Reichspogromnacht - könnte Deutschland dem Gedanken der Buße und Umkehr ein "neues Gesicht" geben, sagt die Initiative. Damit könnte dieser Tag in unserer aller Erinnerung bleiben und zugleich auch als "Versöhnungstag mit der Vergangenheit", insbesondere als Versöhnung mit Israel und zwischen Völkern Europas begangen werden. Der 9. November sei zugleich der Tag, an dem alle Kirchen und Konfessionen in Deutschland gemeinsam des "Wunders von Berlin" als Jahrestag des Mauerfalls gedenken und an dem wir dem Gott der Bibel danken könnten, dem wir als Gegenüber verantwortlich seien, wie es in der Präambel unseres Grundgesetzes bekannt werde.

    Mit diesem Ansinnen hat die Initiative am 17. Juni 2008 eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht. Gleichzeitig haben die Initiatoren auf der Internetseite "Direkt zur Kanzlerin" eine Frage eingereicht, die abrufbar ist unter: www.direktzu.de/kanzlerin. Diese Frage steht im Wettbewerb zu anderen Fragen, und wird vom Bundeskanzleramt beantwortet, wenn Sie im Laufe von 4 Wochen soviel Zustimmung durch die Leser dieses Portals erhält, dass sie zum wöchentlichen Stichtag unter den Top 3 aller Fragen landet.

    Weitere Information bietet die Initiative auf ihrer Internetseite an: www.segen-fuer-deutschland.de

  • Lesben- und Schwulenverband fordert im Bundestag völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe


    20.06.08

    Lesben- und Schwulenverband fordert im Bundestag völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe

    Anhörung von Experten und Sachverständigen im Rechtsausschuss

    (MEDRUM) Der Deutsche Bundestag berichtet, eine Mehrheit der vom Rechtsausschuss eingeladenen Sachverständigen habe die Initiativen der parlamentarischen Opposition befürwortet, eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe völlig gleichzustellen. Dies sei bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwochnachmittag deutlich geworden.

    So machte Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, deutlich, der Gesetzgeber sei aufgrund des im Grundgesetz festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, die Benachteilungen von Lebenspartnern zu beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahre 2002 festgestellt, dass der Schutz von Ehe und Familie des Grundgesetzes die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten zulasse. Lebenspartner dürften insofern gegenüber Ehegatten nicht benachteiligt werden, meinte der Sprecher der Lesben und Schwulen. Bruns zufolge ist es nicht begründbar, warum der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz im Verhalten zwischen Lebenspartnern und Ehegatten nicht gelten soll.

    Auch Professor Karlheinz Muscheler von der Universität Bochum legte sich eindeutig fest. Er begründete seine Befürwortung einer völligen Gleichstellung damit, dass ihm die Zeit reif zu sein scheine, um eine vollständige Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe durchzuführen." Nur damit sei völlige Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen, so der Experte Muscheler. Er sprach sich dafür aus, dabei gleichzeitig das Lebenspartnerschaftsgesetz gründlich zu überarbeiten, weil nur so die Gleichstellung mit der Ehe sinnvoll zu gewährleisten sei.

    Vier Sachverständige für gemeinsames Adoptionsrecht

    Professor Ingeborg Schwenzer von der Universität Basel, Präsidentin des Zentrums für Familienwissenschaften, darauf hin, auf internationaler Ebene lägen inzwischen viele psychologische Untersuchungen zur Situation und Entwicklung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien vor. Sie alle bestätigten, dass auf intellektueller, psychischer, sozialer, emotionaler und sexueller Ebene keinerlei Unterschiede zur Entwicklung von Kindern aus heterosexuellen Familien zu verzeichnen seien. Auch Sicht des Kindeswohls gebe es deshalb keinen Grund, das Verbot der gemeinsamen Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner aufrecht zu erhalten.

    Auch Professor Nina Dethloff, Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Universität Bonn, bestätigte, dass im Adoptionsrecht "dringender Reformbedarf" bestehe. Die Zulassung der gemeinsamen Adoption trage zur Verbesserung des Schutzes von Kindern bei, die in gleichgeschlechtlichen Familien leben, meinte sie. Gleichzeitig baue sie Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaft ab. Auch Dirk Siegfried, Rechtanwalt und Notar aus Berlin, und der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner schlossen sich dieser Argumentation an.

    Zwei Sachverständige vertraten gegenteilige Meinungen

    Professor Matthias Jestaedt von der Universität Erlangen-Nürnberg meinte, es sprächen gute verfassungsrechtliche Gründe dafür, Eingetragene Lebenspartnerschaften und die Ehe nicht demselben Recht zu unterstellen. Wer anders handle, begegne verfassungsrechtlichen Bedenken. Der im Grundgesetz enthaltene Schutz der Ehe stelle es dem Gesetzgeber nicht frei, sonstigen Formen dauerhaften menschlichen Zusammenlebens rechtlich der Ehe und der Familie gleichzustellen. Vielmehr habe der Gesetzgeber Ehe und Familie "in exklusiver Weise" zu schützen.

    Der Berliner Rechtsanwalt Marc Schüffner plädierte ebenfalls gegen die völlige Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Die dem Bundestag vorgelegten Initiativen unterstellten alle, es sei eine Diskriminierung, Ehepaare zu fördern, ohne gleichzeitige Lebenspartner in diese Förderung einzubeziehen. Diese Sichtweise sei jedoch verfassungsrechtlich nicht gedeckt.

     


     

    Manfred Bruns:
    Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD)

    Prof. Dr. Karlheinz Muscheler:
    Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht
    Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum

    Prof. Dr. iur. Ingeborg Schwenzer:
    Ordinaria für Privatrecht
    Juristische Fakultät Universität Basel

    Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M.:
    Universitätsprofessorin für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht
    Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht Universität Bonn.
    Seit 2006 Ad-hoc-Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

    Dirk Siegfried:
    Rechtanwalt und Notar
    Rechtsberatung binationaler Partnerschaften und Asyl
    Tätig im Team des Bildungs- und Sozialwerkes des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg e.V.

    Helmut Graupner:
    Wiener Rechtsanwalt
    Rechtsanwalt in Wien und europäischer Aktivist für die Rechte homo-, bisexueller und transgender Frauen und Männer

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