15.06.08
Hilfe für Familien in Not
(MEDRUM) Über die Lage der Familien in Deutschland wird in den Medien und von gesellschaftlichen Gruppen, Vereinen und Netzwerken, die sich dem Thema Familie zuwenden, immer wieder sorgenvoll berichtet. Für Familien, die in Notlagen geraten, sind in vielen Bundesländern Landesstiftungen unter dem Namen "Familien in Not" oder auch "Mutter und Kind" eingerichtet. Sie bieten Familien ihre Hilfe an.
Der "Staat zerstört die Familie", "Kinder sind ein Armutsrisiko", "Kinderarmut steigt" , "Wie der Staat Familien in die Armut treibt", das sind einige Schlagzeilen aus letzter Zeit, die aufhorchen lassen. Was ist, wenn eine Familie in Not gerät? Sie kann nicht auf Hilfe der Politik hoffen. Regierung und Parlament können sich nicht um das individuelle Einzelschicksal kümmern, sondern müssen dafür sorgen, das die Lage der Familien generell aus sorgenvollen Tiefen herausgeführt und auf eine gesunde Grundlage gestellt wird. Es gibt jedoch Hilfseinrichtungen, die sich um das Einzelschicksal kümmern wollen, wie beispielsweise die Landesstiftungen "Familie in Not". Familien können sich an diese Landesstiftungen wenden und um Hilfe nachsuchen.
Eine solche Landesstiftung ist die Stiftung "Familie in Not" in Niedersachsen. Diese Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende und schwangere Frauen, die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben. Geholfen wird, wenn Familien bei unvorhersehbaren Ereignissen in finanzielle Not geraten, z.B. bei
- Eintritt eines Todesfalles,
- schwerer oder lang dauernder Krankheit,
- Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes,
- Arbeitslosigkeit,
- Scheidung oder Trennung vom Partner oder der Partnerin,
sofern von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist.
Die Stiftung hilft durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse und zinslose Darlehen zur Überwindung familiärer Notlagen. Hilfen können z.B. vergeben werden für die Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung nach einer Scheidung oder Trennung, durch Übernahme von Mietsicherheiten, Umzugs- und Renovierungskosten, für Kinderbetreuungskosten, um eine Ausbildung zu beenden oder die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erreichen.
Die Stiftung Familie in Not beschränkt sich nicht allein darauf, finanzielle Unterstützung zu gewähren. Oft kann durch die Einschaltung anderer Behörden und Institutionen geholfen werden. Die Stiftung arbeitet eng mit den Schuldnerberatungsstellen und anderen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, der Familienverbände und der Städte und Landkreise zusammen, so dass auch vor Ort Hilfestellung geleistet werden kann.
Die Stiftung kann auch helfen, wenn Familien durch eine Schuldnerberatungsstelle betreut werden und die Gläubiger zu Nachlässen bereit sind, kann von der Stiftung ein Darlehen vergeben werden. Ein solches Darlehen soll bei der Eingliederung ins Berufsleben unterstützen, oder helfen, wenn der Arbeitsplatz durch Pfändung bedroht ist.
Die Landesstiftung in Niedersachsen ist unter folgender Adresse erreichbar:
Stiftung Familie in Not
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 /
106-7490
E-Mail: FamilieinNot(at)niedersachsen.
Internet: http://www.ms.niedersachsen.de
Vergleichbare Stiftungen gibt es auch in anderen Bundesländern, zum
Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.