Studie des Deutsche Jugendinstitutes(DJI) zur Kinder- und Jugendhilfe bringt es an den Tag
Die Politik macht Gesetze, sorgt für staatliche Eingriffe und Überwachung, gewährt sie aber auch Hilfe?
Die Politiker übertreffen sich seit einiger Zeit gegenseitig beim Schaffen neuer Gesetze, Rechte sowie von Programmen, alles dem Schutz und der Förderung unserer Kinder dienend, vor allem wenn die nächste Schlagzeile über ein mißhandeltes Kind oder gar den Tod und die Tötung eines Kindes die Medien beherrscht und Rufe der Empörung durch die Öffentlichkeit .
Wenn es um Kinder geht will die Politik verständlicher Weise ganz besonders ihre Tugendhaftigkeit, ihre Handlungsfähigkeit und die Tatkraft des Staates unter Beweis stellen. Das ist verständlich und legitim. Aufsicht und Eingriff des Staates in die Erziehung der Kinder werden auf die Emporen der Politik und Eltern auf den Prüfstand gestellt, letzter oft auch auf die Anklagebank gesetzt. Der Staat muss mehr eingegriffen werden, das Versagen der Eltern muss aufgedeckt werden, die Gerichte müssen einschreiten, die Rechte des Staates müssen erweitert werden, Bildung und Erziehung von Kindern muss vermehrt in staatliche Hände gelegt werden. Das sind die Denkstrukturen, die hinter den politischen Aktionsfeldere "Änderung des Familienrechts", "Kinderförderungsgesetz", "Ganztagsschule" und dem Programm "Ausbau der Kinderbetreuung" stehen.
Zugegeben, etwas zynisch und plakativ formuliert, stehen die Botschaften dahinter: Heraus mit euch Kindern, aus den Familien, hinein in Kinderkrippen, Tagesstätten, Kindergärten und Ganztagsschulen. Dort werdet ihr gefördert, dort liegen eure Chancen, dort seid ihr sicher, geschützt vor euren Eltern. Begleitet werden diese Botschaften von den im Gleichklang mitschwingenden Gleichstellungsbotschaften: Heraus mit euch Müttern, heraus aus den Familien, heraus aus dem einseitigen Alltag von Familie und Kindererziehung, heraus aus der Mutterschaft und hinein in den Erwerb, in Beruf und Karriere liegt eure Bestimmung, liegt euer Recht. Um eure Kinder kümmert sich andere.
Das ist nicht weit hergeholt, wenn man an Ausrufe von Politikern und Experten denkt, die in den letzten Monaten zu vernehmen waren: Eltern sind zunehmend überfordert, sie versagen in der Erziehung, der elterliche Einfluss muss geschwächt werden, der Staat muss die Eltern mehr überwachen, er muss schneller und wirksamer eingreifen, auch ohne Wissen der Eltern müssen staatliche Stellen eingeschaltet werden. Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen müssen eine gerechte Chance erhalten, diesen Verhältnissen zu entkommen. Sind das nicht die meist gehörten Forderungen, die geradezu übermächtig in den Raum der Öffentlichkeit gestellt werden?
Sie sind sicher alle nicht falsch und nur zu verständlich, wenn man einen Blick auf die Lage von Familien, also von Eltern und Kindern wirft. Aber wer fragt schon nach den Ursachen, warum dies so ist? Dass die Familie heute mehr denn je aus ganz unterschiedlichen Gründen in eine prekäre Lage geraten ist, verraten nicht nur die hohen Scheidungsraten von Eltern, die vielen Flickwerke von Partnerschaften, die Kindern meist nur einen unliebsamern Ersatz für ihre naturgegebenen Mütter und Väter bieten, wie letztlich auch die große Zahl Alleinerziehender und die Vielzahl der Probleme von Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung. Dies verrät ebenso das politisch kaum umstrittende Eingeständnis, dass Kinder für Familien ein Armutsrisiko darstellen und, wie aus dem jüngsten Bericht der Familienministerin Ursula von der Leyen hervorgeht, das Kinder selbst zunehmend von Armut betroffen sind. Wie sollte es auch anders sein? Steigende Armut der Familie bedeutet zugleich auch steigende Armut der Kinder. Hier besteht ein kaum auflösbarer Zusammenhang und Einfluss, solange man Kinder nicht gänzlich aus dem Gefüge ihrer Familie und der liebenden Sorge und Verantwortung ihrer Eltern herauslösen und in irgendein anderes Kollektiv einbinden will. Dieser Weg, wenn ihn denn jemand ernsthaft beschreiten wollte, scheint aber keineswegs erfolgversprechend zu sein.
Wer die genannten Aktionsfelder und die programmatische Ausrichtung der gegenwärtigen Politikansätze betrachtet wird zwangsläufig auch die Frage stellen, ob die Politik angesichts der erbarmungswürdigen Situation vieler Familien neben Rechtsänderungen auch wirksame Hilfe für die Familien leistet. Eine Antwort auf diese Frage enthält die gerade eben bekannt gewordene Studie des Deutschen Jugendinstitutes, die anlässlich des heute beginnenden
13. Kinder- und Jugendhilfetages in Essen vorgestellt wurde. Sie enthüllt das in den Jahren 2002 und 2006 in der klassischen Jugendarbeit fast ein Drittel des Personals
eingespart worden ist. Vom Sozialarbeiter im Jugendzentrum bis zum Streetworker - sei bundesweit in den
vergangenen Jahren mehr als jede vierte Vollzeitstelle
weggefallen. Diese Zahlen überraschen selbst diejenigen, die mit diesem Aufgabenbereich bestens vertraut sind, wie den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und
Jugendhilfe, Norbert Struck, der gegenüber der Zeitung "Welt" erklärte: "Ich bin noch immer fassungslos angesichts dieser Zahlen." Dieser Rückschnitt gilt auch für die wichtige Beratung und Betreuung schwieriger Familien, die sogenannte ambulante Hilfe zur Erziehung. Der Staat setzte im selben Zeitraum schrittweise insgesamt 13 Prozent weniger Beschäftigte ein, stellte das DJI fest.
Dieser Befund steht im krassen Gegensatz zu dem, was Familien in ihrer Not in der vergangen Jahren und sicher auch für die Zukunft brauchen, nämlich wenigstens Hilfe in ihrer schwierigen Lage, wenn man schon die Lage selbst nicht grundlegend bessern kann. Wirksame Hilfe für die Familien wäre zugleich auch wirksame Hilfe für die Kinder. Es ist nur allzu verständlich, wenn sich nicht wenige Familien überfordert und alleine gelassen fühlen. Wie glaubwürdig, vertrauenserweckend und hilfreich ist Politik wirklich, wenn sie den in Not befindlichen das Nötigste, nämlich tätige Hilfe vorenthält, aber gleichzeitig Überwachung und wirksamere Kontrolle propagiert. Die Studie des DJI spricht eine eindeutige Sprache.
Wer aber die schwierige Lage von Familien diagnostiziert, muss sich nicht nur fragen lassen, ob er für ausreichende Hilfe sorgt, sondern muss darüber hinaus, und zwar an erster Stelle der Frage nachgehen, was die Ursachen für solche Entwicklungen sind und was zu tun ist, um diese Ursachen zu beseitigen. Das wäre eine kurative Alternative zur gegenwärtigen Politik, die doch eher die Züge einer palliativen Therapie trägt. Darauf geben aber weder eine Politik der Gleichstellung, noch die Familien-, Sozial- oder Arbeitsmarktpokitik, wie auch die Wirtschafts- oder Rechtspolitik jeweils für sich alleine genommen eine befriedigende Antwort, auch kein Bildungsgipfel, wie er von Bundeskanzlerin Merkel und Bildungsministerin Schavan jetzt über den Taufbrunnen gehoben wurde. Die Gesundung der Familie selbst als Keimzelle jeder Gesellschaft muss auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das ist eine ressortübergreifende Angelegenheit, und darum Chefsache.
Unterrichtung in Familienschule wegen Christlichen Glaubens ist wie Fahren unter Alkoholeinfluss
von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Was es heißt, sich dem Willen eines Schulamtsdirektors zu widersetzen, erfuhr gestern das Elternpaar Rosemarie und Jürgen Dudek bei der Urteilsverkündung des Landgerichtes Kassel: Wer sich als Eltern wegen des christlichen Glaubens dem Unwillen des Schulamtsdirektors widersetzt, eine Beschulung außerhalb einer öffentlichen Schule zu genehmigen, geht für drei Monate in das Gefängnis. Der Staatsanwalt hat während des Verfahrens das Akademiker-Ehepaar mit einem Autofahrer verglichen, der beteuere, auch in Zukunft immer wieder unter Alkohol am Steuer zu sitzen. Wie ist dieses Urteil zu verstehen?
Das Elternpaar Rosemarie und Jürgen Dudek entschied sich wegen seiner christlichen Glaubensüberzeugung dafür, seine Kinder nicht in die öffentliche Schule zu schicken, sondern sie zu Hause selbst als Familienschule zu unterrichten. Dazu stellten die Eltern einen Genehmigungsantrag beim Schulamt. Der Schulamtsdirektor weigerte sich aber schon seit geraumer Zeit, den Antrag der Eltern zu genehmigen und hatte Strafantrag gestellt. Dennoch hielten die Eltern daran fest, ihre Kinder in Eigenregie zu unterrichten, weil sie ihre Kinder "nicht einer Umgebung anvertrauen wollten, in der Jesus Christus keinen Platz hat", erklärt Jürgen Dudek die Gründe für diese Haltung. Deswegen wurden die Eltern durch das Amtsgericht Eschwege im letzten Jahr zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 60 Tagessätzen verurteilt. Dagegen legte der Staatsanwalt Berufung ein, weil ihm die Geldstrafe als zu milde erschien. Er wollte dreimonatige Haftstrafen (MEDRUM-Bericht v. 18.06.08). Deshalb fand gestern die Berufungsverhandlung beim Landgericht Kassel unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichtes statt. Das Ehepaar Dudek hatte zwar keinen Verteidiger an seiner Seite, es wurde jedoch von allen sieben Kindern begleitet, darunter auch die jüngste, gerade acht Monate alte Tochter Sulamith.
Das Ehepaar stand bei seiner Entscheidung für die Familienschule zwar nicht unter Einfluss des Alkohols, sondern unter Einfluss seines festen christlichen Glaubens, aber aus Sicht des Staatsanwaltes und Richters kommt es darauf nicht an, ob man wegen des Alkohols oder wegen der christlichen Überzeugung gegen ein staatliches Gebot handelt. Mit Blick auf den Vergleich mit einem alkoholisierten Autofahrer ist es offensichtlich auch nicht erheblich, ob die Eltern grundsätzlich zum Schaden oder zum Wohl von Menschen handeln; dabei sei hier unterstellt, dass der Richter dem christlichen Glauben nicht die gleiche gefährliche und darum kriminelle Wirkung wie dem Alkohol zuschreibt. Auch die Tatsache, dass die Eltern Dudek im konkreten Fall dem Wohl ihrer Kinder sehr gedient haben, hatte für den Urteilsspruch keine ausschlaggebende Bedeutung. Der Schulamtsdirektor hätte sicher große Mühe nachzuweisen, dass er bei einem Lehrwettstreit zwischen der Unterrichtung an einer öffentlichen Schule mit der Unterrichtung durch die Eltern Dudek als Sieger hervorgehen würde. Dies zeigte sich beim ältesten Sohn des Elternpaares. Für den Erwerb des Realschulabschlusses waren die Eltern bereit, ihren Sohn Jonathan (15) für vier Monate die öffentliche Schule besuchen zu lassen. Der Jugendliche wies dabei eindrucksvoll nach, dass die langjährige Unterrichtung seiner Eltern von erster Güte war. Er wurde am Ende des Schuljahres zusammen mit einer Mitschülerin als Schulbester geehrt! Aber auch dieser außergewöhnliche Erfolg der elterlichen Unterrichtung war unbedeutend.
Für die Juristen scheint hingegen alleine entscheidend zu sein, dass sich das Akademikerpaar der beharrlichen Weigerung des Schulamtsdirektors hartnäckig widersetzt, die Unterrichtung in ihrer häuslichen Familienschule zu genehmigen. Um dies zu verdeutlichen, hat er wohl den Vergleich der „hartnäckigen“ Eltern mit dem „hartnäckigen“ Autofahrer gewählt. Deswegen verurteilte das Landgericht jetzt beide Elternteile zu Haftstrafen von jeweils drei Monaten ohne Bewährung. Er folgte damit dem Antrag des Staatsanwaltes. Man kann dieses Urteil letztlich verstehen als eine Verurteilung wegen eines Aktes des Widerstands gegen die Staatsgewalt, Staatsgewalt hier verkörpert in der Unwilligkeit des Schulamtsdirektors, der christlich fundierten "Eltern- oder Familienschule" die Genehmigung zu erteilen.
Bei diesem Urteil wird zugleich auch am konkreten Fall deutlich, dass Art 6 des Grundgesetzes, der die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, im Vergleich mit dem Gehorsam gegenüber dem Schulamtsdirektor ebenso nur von nachrangiger Bedeutung ist wie das Kindeswohl. Denn auch die dreimonatige Haftstrafe für die Eltern dürfte weder dem Wohl der Familie im Allgemeinen noch dem Wohl der Kinder im Besonderen dienlich sein. Dennoch, wie dieses Urteil zeigt, muss das Wohl der Familie und Kinder hinter dem unbeugsamen Willen des Schulamtsdirektors und seiner Weigerung, die häusliche Unterrichtung zu genehmigen, zurückstehen. Deswegen hielt der Richter eine Verurteilung zur Haftstrafe für unumgänglich.
Allerdings war der Richter bereit einzuwilligen, dass die Eltern die Haftstrafen nicht sofort antreten müssen, sondern nacheinander antreten dürfen, damit die Betreuung der Kinder durch einen Elternteil gewährleistet ist. Die Elternteile werden damit jeweils für die Dauer von drei Monaten zum Alleinerziehenden von 7 Kindern mit gleichzeitiger Betreuung des Ehepartners als Gefängnisinsasse. Schon zum Wohl der Kinder ist zu wünschen, dass sie dies ebenso erfolgreich durchstehen, wie sie es bisher geschafft haben, ihre Kinder in der Familienschule so erfolgreich zu unterrichten.
Letztlich ist der Versuch des Staatsanwaltes, die Strafe durch den Vergleich mit dem alkoholisierten Autofahrer einsichtig zu machen, wohl so zu verstehen: Die Beteuerung, seine Kinder wegen des christlichen Glaubens auch künftig selbst unterrichten zu wollen, ist dasselbe wie die Beteuerung, sich auch künftig unter Alkholeinfluss ans Steuer zu setzen, weil sich beide einer staatlichen Anordnung widersetzen. Dies zu verurteilen, ist unumgänglich.
Eltern müssen dem Schulamtsdirektor eben mehr gehorchen als Gott.
Zum Verhältnis zwischen -> Ordnung und Humanität
Information zu Artikel 6, Grundgesetz -> Auszug
MEDRUM-Artikel -> Müssen Mutter und Vater von 7 Kindern wegen Verletzung der Schulbesuchspflicht drei Monate ins Gefängnis?
Auszug aus Grundgesetz, Artikel 6:
Art. 6 [Ehe, Familie, nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
...
19.06.08
Fremdelt Kardinal Meisner mit der Demokratie?
Kontroverse zur Auffassung von Kardinal Meisner über das "C" in der CDU
(MEDRUM) Wie die Medien heute berichten, hat die Auffassung von Kardinal Meisner im Wirtschaftsmagazin Capital, dass die CDU Gefahr laufe, sich bei christlichen Menschen selbst zu entwurzeln, unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Zustimmung, Verständnis, aber auch starken Widerspruch hat Meisner geerntet.
Den wohl stärksten Widerspruch erhielt er vom nordrhein-westfälischen CDU-Politiker Thomas Sternberg. Er hielt Meisner ein "Fremdeln mit der Demokratie" vor. Auch 20 Jahre nach dem Fall der Mauer sei Kardinal Meisner immer noch nicht im Westen angekommen, sagte der kulturpolitische Sprecher der Düsseldorfer CDU-Landtagsfraktion dem "Kölner Stadt-Anzeiger", wie die Financial Times heute berichtet.
Zustimmung und Verständnis für Meisner zeigten Norbert Geis und Hubert Hüppe, eher skeptisch äußerte sich Wolfgang Bosbach.
Gedanken zur Kontroverse -> Kardinal Meisner und die Demokratie
Detailartikel: Financial Times
Interview mit Kardinal Meisner in Capital
Copyright www.medrum.de
Bleiben Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden!