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  • Geteiltes Echo für Christa Meves

    Titel: 
    Geteiltes Echo für Christa Meves
    Quelle: 
    Mittelbayerische Zeitung
    vom: 
    21.03.13
    Zum Inhalt: 

    Protestschreie, Zwischenrufe, Saalverweise – der Vortrag der Psychotherapeutin zum Thema Familie spaltet die Zuhörerschaft im Pfarrheim Donaustauf.

  • Christa Meves: Grüner Angriff auf Kinder- und Jugendlichenpsychoterapeuten


    28.04.13

    Christa Meves: Grüner Angriff auf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

    Bundestagsfraktion der Grünen will in Therapiefreiheit von homosexuell empfindenden Menschen eingreifen

    (MEDRUM) "So schwer es fällt, es muss von mir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin widersprochen werden!", stellt Christa Meves begleitend zu ihrem neuesten Newsletter fest, in dem sie sich mit Fragen therapeutischer Hilfe für homosexuell empfindende Menschen befasst. Meves hält Widerspruch gegen das Ansinnen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen für geboten, solche therapeutischen Angebote zu verbieten, mit deren Hilfe eine homosexuelle Orientierung verändert werden kann. Ein "schockierendes Ansinnen", meint Meves. MEDRUM dokumentiert die Stellungnahme der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, die Autorin von mehr als hundert Büchern ist.

    Grüne wollen mindestens 500 Euro Geldbuße

    Im März 2013 hatte die Bundestagsfraktion der Grünen den "Entwurf eines Gesetzes zur Ahndung von Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen" für den Bundestag verfasst (Drucksache 17/12849). Die Grünen wollen folgenden Gesetzestext durchsetzen:

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer berufs- oder gewerbsmäßig Therapien anbietet oder durchführt,
    die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Minderjährigen zu verändern.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von mindestens fünfhundert Euro geahndet werden.“

    ImageChrista Meves widerspricht und warnt vor grünem Ansinnen

    Mit dem Gesetzesentwurf wird in die verfassungsmäßig garantierte Therapiefreiheit eingegriffen, wie die Kinder- und Jugendlichentherapeutin Christa Meves unter Bezug auf eine Stellungnahme des Gesundheitsministerium aus dem Jahr 2008 (Text links) kritisch feststellt.

    Darüber hinaus werden nach Auffassung von Meves durch diesen Gesetzentwurf Fakten auf den Kopf gestellt. Insbesondere die therapeutische Praxis und die Hirnforschung haben andere Erkenntnisse, so Meves.

    Im Einzelnen führt Christa Meves in Meves Aktuell aus:

    "Die Bundesfraktion der Grünen will therapeutische Angebote verbieten lassen, die minderjährigen Homosexuellen helfen wollen, ihre sexuelle Orientierung zu ändern. Die Fraktion werde dazu einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, erklärte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Volker Beck. Nach dem Entwurf sollen Verstöße mit einer Geldbuße von mindestens 500€ geahndet werden. Sogenannte „Konversionstherapien hätten „ein erhebliches gesundheitliches Risiko," so hieß es in der Verlautbarung  - wie die WELT online berichtet. „Wenigstens Kinder und Jugendliche müssten davor geschützt werden".

    Das ist ein schockierendes Ansinnen gegenüber der Zunft der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Das Institut für Jugend und Gesellschaft in Reichelsheim hat deshalb am 20.3.13 mit einer  Presseerklärung reagiert. Nach einer Zurückweisung "einer falschen und unsachlichern Terminologisierung und unzulässigen Verknüpfungen" wird darin darauf hingewiesen, dass „ der Gesetzentwurf auf einen unzulässigen Eingriff in die gesetzlich gewährleistete Autonomie jeder Therapie zielt, deren Ziel und Methode zwischen Therapeut und Klient vereinbart werden." Die Verlautbarung von Volker Beck unterstelle, dass Therapeuten nicht fähig seien, das Anliegen und die Motivation von minderjährigen Kindern angemessen einschätzen zu können. In einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums von 2008 heiße es:

    ‚Wenn homosexuell empfindende Menschen eine psychotherapeutische Behandlung wünschen oder in Anspruch nehmen, sind sie in der Wahl ihrer Therapie und ihres Therapeuten nicht eingeschränkt. Die Ziele einer Therapie werden grundsätzlich zwischen der Patientin oder dem Patienten  und der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbart. Die Therapiefreiheit ist verfassungsrechtlich durch Artikel 5 Absatz 3, Satz 1 und Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes geschützt.’

    Eine solche rechtliche Zusicherung der Therapiefreiheit des Bundesbürgers gewinnt angesichts des Vorschlags von Volker Beck an Gewicht. In der Praxis kommt es zwar selten – aber doch immer einmal wieder - vor, dass  Eltern Beratung suchen, weil eins ihrer Kinder im Vor- und Grundschulalter ostentativ erklärt, es wolle kein Junge sein und kein Mann werden, sondern lieber eine Frau. Solche Wünsche verbergen sich häufig auch hinter den Aktionen solcher Kinder, Kleidungsstücke aus Mamas Wäsche heimlich an sich zu nehmen und damit zu schmusen. Manchmal ergibt sich die Aufdeckung dieser Tatbestände aber auch erst, nachdem die Kinder wegen anderer Verhaltensschwierigkeiten vorgestellt werden, besonders durch eine Renitenz gegen schulische Belange. Die allmählich gewonnene Vertrautheit des kleinem Patienten  erst mit seinem Helfer während der Therapie führt dann zur Aufdeckung der Ursache des Problems. In solchen Fällen lässt sich meist eine unzureichende Identifikation des Jungen mit seinem Vater und nicht selten auch eine starke Verbundenheit mit der Mutter ausmachen, was meist in geschlechtsuntypischen Verhaltensweisen der Eltern  ihre Ursache hat.

    Wenn diese Zusammenhänge erkannt sind, ändert das Kind bei gezielter Mitarbeit der nahen Bezugspersonen – besonders aber des Vaters – meist in einer umso kürzeren therapeutischen Phase, je besser die Eltern mitarbeiten und je jünger das Kind ist umso rascher – seine Einstellung.. Dieses pflegt regelmäßig als eine seelische Entlastung sichtbar zu werden,  eindeutig erkennbar in aufblühender Fröhlichkeit und Lernbereitschaft.

    Die Behauptung von Volker Beck, dass die Festigung der sexuellen Identität des Kindes durch eine fachgerechte psychotherapeutische Einwirkung „Ängste, Isolation, Depressionen und eine Erhöhung der Selbstmordrate" zur Folge habe,  stellt die Fakten auf den Kopf. In der Praxis bestätigt sich gerade das Gegenteil.

    Dieser Plan eines Übergriffs in eingebahnte Strukturen analytischer Kinderpsychotherapie und einer sogar besonders erfolgreichen Möglichkeit rechtzeitiger Wirksamkeit ist ein schockierendes Ansinnen einer politischen Gruppierung.

    Es bedarf fachlicher Zurückweisung.

    Es geht von der Behauptung einer vorhandenen allgemeinen Offenheit für sexuelle Orientierung aus, wie sie auch bei der Gender- Mainstreaming-Ideologie vertreten wird.

    Aber die Hormonforschung kann dagegen belegen, dass die bereits bei der Zeugung festgelegte Unterschiedlichkeit des Geschlechts bereits beim Fötus - und zwar wenige Wochen nach der Zeugung - im Mutterleib aktiviert wird und schon dort Einfluss auf sich einprägende Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau in das sich nun allmählich konstituierende Gehirn nimmt."

    Teil der "globalen sexuellen Revolution"

    Das Ansinnen der Grünen ist nach Einschätzung von Gabriele Kuby Teil der "globalen sexuellen Revolution", die sie in ihrem neuesten Buch "Die globale sexuelle Revolution" ausführlich analysiert und in ihrer freiheitsbedrohenden Dimension ans Licht gebracht hat (→ Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit). In seiner Buchrezension sagte der Religionsphilosoph Harald Seubert hierzu: "Kulturrevolutionen greifen tiefer ein als jede andere Form der Revolution. Noch tiefer sind anthropologische Revolutionen, die in der Tat eine neue Weltordnung begründen können: Die Auflösung von Liebe, Verbindlichkeit, Familie. Es gilt daher, auf das Gewissen zu hören und auf die ihm eingeschriebene ewige LEX AETERNA."

    Weitere Beratung in den Ausschüssen

    Die erste Beratung über den Gesetzentwurf der Grünen fand in der Plenarsitzung des Bundestages am 25.04.13 statt. Nach einigen Redebeiträgen (u.a. von Volker Beck (Die Grünen), Sonia Steffen (SPD) und Barbara Höll (Die Linke) ) beschloss der Bundestag, den Gesetzesvorschlag zu weiteren Beratung an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu überweisen.

    _______________________________

    Weitere Information über Christa Meves


    Das Buch von Gabriele Kuby kann hier porto-und versandkostenfrei bestellt werden:

    Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit.


     

  • Theodor-Heuss-Preis-Verleihung an Cohn-Bendit geriet zur Farce


    28.04.13

    Theodor-Heuss-Preis-Verleihung an Cohn-Bendit geriet zur Farce

    Vorabdruck eines Redaktionsbeitrages aus der Schriftenreihe der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB)

    (MEDRUM) Kaum eine politische Auszeichnung der letzten Zeit war so umstritten wie die Verleihung des Theodor-Heuss-Preises an den Vertreter der 68er, den Politiker der Grünen, Daniel Cohn-Bendit. Der ursprünglich als Laudator und Festredner vorgesehene Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, sagte die von ihm erbetene Mitwirkung ab, als die kritikwürdige Vergangenheit von Cohn-Bendit in die öffentliche Dikussion geriet (MEDRUM berichtete wiederholt: Theodor Heuss Preis für Daniel Cohn-Bendit, 14.02.13, und Verfassungsgerichtspräsident lehnt Festrede zum Theodor-Heuss-Preis für Daniel Cohn-Bendit ab, 16.03.13). Voßkuhle wollte nicht den Eindruck erwecken, er billige das, was Cohn-Bendit in der Vergangenheit über sein Verhältnis zu Sex mit Kindern geäußert hatte. Wellen der Empörung und Rechtfertigungen begleiteten schließlich die umstrittene Entscheidung der Theodor-Heuss-Preis-Stiftung, dem Politiker der Grünen den renommierten Preis zu verleihen (zu den früheren Preisträgern gehört u.a. Helmut Schmidt). Ein Redaktionsbeitrag aus der nächsten Ausgabe der Schriftenreihe der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB) befasst sich im Rückblick mit dem fragwürdigen Geschehen. MEDRUM dokumentiert diesen Beitrag als Vorabdruck.

    Beitrag der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (Dokumentation):

    Cohn-Bendit erhielt Theodor-Heuss-Preis

    Im Jahre 2010 haben wir unter dem Eindruck des Missbrauchsskandals, der ein in der Gesellschaft breit vorkommendes Phänomen fälschlich zu einem kirchlichen Phänomen umdichten wollte, unser Buch „Die missbrauchte Republik – Aufklärung über die Aufklärer" herausgegeben. Während die katholische Kirche weiterhin bei jeder sich bietenden Gelegenheit medial in Kollektivhaftung für ihre Einzeltäter genommen wird, werden andere, die zumindest Schreibtischtäter waren und schriftlich für Sex mit Kindern warben, mit Ehren überhäuft. Freilich nicht wegen ihrer Schriften, aber eben trotzdem.

    FAZ: Viel "Entschuldigungsprosa"

    Am 20. April erhielt Daniel Cohn-Bendit den bis dato renommierten Theodor-Heuss-Preis. Unser Buch widmet seinen Untaten immerhin ein ganzes Unterkapitel. Davon ungerührt lobte nun der Laudator, Roger de Weck, Cohn-Bendit für dessen Verdienste um den Ausbau einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft. Zudem sei Cohn-Bendit abwechselnd für die deutschen und die französischen Grünen ins Europaparlament gewählt worden und dies seit 1994. Das sei einzigartig. „Davor kann man sich verneigen." So leicht verneigt sich also mancher.

    Andere sind da zurückhaltender, zumal wenn die „Verdienste" noch auf ganz andern Gebieten erworben wurden. Eigentlich sollte die Laudatio der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, halten. Dieser wollte das nach anfänglicher Zusage dann lieber nicht mehr. Hintergrund der Absage Voßkuhles waren die bekannten Zitate Cohn-Bendits aus dessen Autobiografie in der er von sexuellen Handlungen mit kleinen Kindern in einem Frankfurter Kindergarten schwärmte. Selbst die Bundesjustizministerin, sonst bei der Auswahl ihrer Kontakte zu Leuten mit abweichenden Meinungen zum Themenkomplex „Sexualstrafrecht" nicht übertrieben schüchtern, hielt hier auffällig sicheren Abstand und erschien (vorsichtshalber?) gar nicht erst. Und diejenigen, die dennoch meinten, gar das Wort ergreifen zu müssen, schickten sicherheitshalber ein paar distanzierende Worte voraus. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete: „Dann gibt es Grußworte, Festreden, eine Laudatio auf den 68 Jahre alten grünen Politiker. Es sprechen: der Vorsitzende der Heuss-Stiftung, Ludwig Theodor Heuss, der Enkel des Bundespräsidenten; Ministerpräsident Kretschmann, ein alter Weggefährte des Preisträgers; Roger de Weck, ein Schweizer Publizist; und schließlich Cohn-Bendit selbst. Die Laudatoren und der Preisträger müssen so viele Worte zur Rechtfertigung dieser Preisvergabe verwenden, dass man sich fragt: Warum bekommt jemand einen Preis, wenn hierfür so viel Entschuldigungsprosa nötig ist?" Eine sehr berechtigte Frage, denn nach den Recherchen eines baden-württembergischen Landtagsabgeordneten, der nach der Lektüre unseres Buches umgehend Kontakt zu uns aufnahm, sind inzwischen noch weit mehr Äußerungen aus Cohn-Bendits Feder aufgetaucht, welche die Preisverleihung zur Farce werden lassen. Sie seien an dieser Stelle aus Gründen der Scham ungenannt.

    Ein wertloser Entlastungsbrief

    Weit interessanter ist der Persilschein, mit dem Cohn-Bendit, wenn er auf seine niedergeschriebenen Erinnerungen, die er heute als „schlechte Literatur" abtut, angesprochen wird, hektisch zu winken beginnt. In einem Brief aus dem Jahr 2001 hatten laut FAZ einige von Cohn-Bendits früheren Zöglingen und deren Eltern erklärt, dass kein Missbrauch stattgefunden habe. „Wir wissen, dass er niemals die Persönlichkeitsgrenzen unserer Kinder verletzt hat. Im Gegenteil, er hat sie geschützt", heißt es in dem Brief. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) fand nun Tatsachen heraus, die eine Neubewertung dieses Schreibens erforderlich machen. So räumte die damalige Initiatorin des Briefes zwischenzeitlich laut F.A.S ein, sie habe mit Cohn-Bendit selbst nie über eventuelle Vorfälle gesprochen. Auch sein Buch habe sie nicht „so genau" gelesen. Interessant ist zudem dass sie einen Sohn hat. Schwärmte Cohn-Bendit nicht eher für kleine Mädchen? Weitere braune Flecken auf dem Persilschein sind die Fakten, dass ihr Sohn in einen anderen Kindergarten ging, und zudem seiner Mutter schon deshalb nichts über eventuelle Erlebnisse mit Cohn-Bendit aus den 70er Jahren berichten konnte, weil er erst 1980 geboren wurde, also Jahre nach der Veröffentlichung von Cohn-Bendits Einlassungen. Die FAZ berichtete über die Briefschreiberin: „Sie habe ihn aus politischen Gründen entlastet: ‚Ich war empört darüber, dass daraus eine Kampagne gegen Dany gemacht wurde, um ihn politisch zu diskreditieren. Ich fand auch die Anschuldigung gegen Dany, dass er pädophil sei, vollkommen haltlos', sagte Frau Vogel der F.A.S. Sie musste zugeben, dass ihr Sohn zur fraglichen Zeit gar nicht von Cohn-Bendit in der Universitäts-Kita betreut worden war."

    Da macht es zusätzlich hellhörig, dass Cohn-Bendit sich damit entlasten wollte, dass er kein Missbrauchstäter sein könne, weil er mit den Kindern von einst noch heute befreundet sei und diese ihn zu seinen Geburtstag besuchten. Gerade diese Aussage ist allerdings alles andere als entlastend. Wenn Cohn-Bendit seine kleinen Freunde von einst noch in so guter Erinnerung hat, dann sollte ihm aufgefallen sein, dass ein Entlastungsbrief von jemandem, der gar nicht zum potentiellen Opferkreis gehört haben kann, weil er in einem anderen Kindergarten war und zudem viel zu jung ist, um Cohn-Bendit in dessen Kindergarten begegnet zu sein, nichts wert ist. Wollte Cohn-Bendit hier bewusst täuschen?

    Cohn-Bendits Rolle an der Odenwaldschule

    Dass der Theodor-Heuss-Preis-Empfänger neben seinen Äußerungen über seine sexuellen Erlebnisse mit Kindern, die er heute als rein fiktional entschuldigen will, und neben hämischen Veröffentlichungen als Herausgeber über RAF-Opfer Schleyer („kein Omelette ohne zerbrochene Eier") auch an der Odenwaldschule eine zumindest fragwürdige Rolle als potentieller Vertuscher spielte, wurde bisher kaum thematisiert. So war er es, der sich vom Rektor der Odenwaldschule, Gerold Immo Becker instrumentalisieren ließ, eine frühzeitige Beendigung des Missbrauchs zu verhindern. So berichtet die FAZ: „Einmal wollte eine Gruppe von Lehrern in der Konferenz der Odenwaldschule über das heikle Thema sprechen: das Zusammenleben an der Schule und die Sexualität. Sie verlangten deutliche Grenzziehungen zwischen Lehrern und Schülern - und auch unter den Schülern. Gerold Becker, der Schulleiter, nahm den Ball fix auf, indem er sich einen prominenten und beliebten Exschüler als Helfer einlud: Daniel Cohn-Bendit. Der kam, wie Zeitzeugen berichten, mit einem kleinen Harem weiblicher Groupies an die Schule. Er sprach über die Sexualität Jugendlicher – in die sich Erwachsene grundsätzlich nicht regulierend einzumischen hätten. Die Becker-Fans johlten. Die Lehrer, die einen pädagogischen Diskurs beginnen wollten, sahen sich bloßgestellt."

    Gesine Schwan stellt sich vor 68er

    Gesine Schwan, als Vorsitzende des Kuratoriums der Heuss-Stiftung wohl eine der Hauptverantwortlichen für die Auswahl des Preisträgers lenkt vom Makel desselben ab, indem sie laut FAZ behauptet, vielen Kritikern, sei es nur darum gegangen, die Achtundsechziger-Bewegung zu diskreditieren. Offenbar ist der ehemaligen Kandidatin für das Bundespräsidentenamt nicht aufgefallen, dass das unnötig ist. Das „Diskreditieren" haben Alt-68er wie Cohn-Bendit ganz alleine geschafft. Dass aber eine Gesine Schwan das nicht registrieren will, sondern denen, die Cohn-Bendits Verhalten kritisieren, unlautere Motive unterstellt, gewährt weit tiefere Einblicke in ihr sittliches Denken, als ihr und ihren Freunden lieb sein sollte. Für die Frage nach der Verwerflichkeit von sexuellem Kindesmissbrauchs muss die Frage ob man 68er war oder nicht, unerheblich sein. Es darf keine Sonderrechte für 68er geben. Und Cohn-Bendits Verdienste um die Demokratie? Naja, es gibt ungezählte, zwar weniger prominente, aber langjährig tätige und durch und durch rechtschaffene Politiker, deren Verdienste jedem Vergleich mit Cohn-Bendit standhalten.

    Schuldeingeständnis, Reue und Bitte um Vergebung?

    Der Ministerpräsident Baden-Württembergs indes stieß nach einem Bericht der FAZ versöhnliche Töne an und warb für das Verzeihen, „auch wenn die Äußerungen seines Parteifreundes ‚höchst prekär' und ‚unakzeptabel' seien: ‚Vergebung ist in der Demokratie elementar, es macht gerade ihre Stärke aus.' Sie biete die Chance, wieder neu anfangen zu können. Die Demokratie habe auch ihm persönlich nach ‚linksradikalen Verirrungen meiner Studentenzeit' die Chance auf einen Neuanfang gewährt, sagte der Regierungschef."

    Da hat Winfried Kretschmann recht! Man soll verzeihen. Und dennoch hat das Ganze einen merkwürdigen Nachgeschmack, wenn diese Forderung von Protagonisten einer politischen Richtung kommt, die Andersdenkenden das Recht auf Irrtum nicht einräumen will und Andersdenkende am liebsten umerziehen würde. Wer Andersdenkenden nicht einmal das Recht auf deren Meinung lassen will, sollte nicht so schnell von „Verzeihen" sprechen, wenn es um die Auszeichnung der eigenen Leute geht. Zumal vor dem „Verzeihen" die Bitte um Vergebung und Reue kommt. Cohn-Bendit jedoch schlägt mit unglaubwürdigen Halbwahrheiten um sich, in der Hoffnung das Problem damit zu erledigen. Eingeständnis seiner Schuld, Reue und Bitte um Vergebung? – Fehlanzeige!

    Ende der Dokumentation

    Copyright: Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern → www.ksbb-bayern.de

    Die nächste Ausgabe der Schriftenreihe der KSBB kann hier bestellt werden:

    www.medrum.de/node/11980


    Buchempfehlung zum Thema "sexueller Kindesmissbrauch":

    "Die missbrauchte Republik": (→ Buchvorstellung)


    21.04.13 Eine Ehrung voller Entschuldigungen FAZ
    16.03.13 Verfassungsgerichtspräsident lehnt Festrede zum Theodor-Heuss-Preis für Daniel Cohn-Bendit ab MEDRUM
    14.02.13 Theodor Heuss Preis für Daniel Cohn-Bendit MEDRUM

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  • 28.04.13


    28.04.13

    Theodor-Heuss-Preis-Verleihung an Cohn-Bendit geriet zur Farce

    Vorabdruck eines Redaktionsbeitrages aus der Schriftenreihe der Kirchlichen Sammlung von Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB)

    (MEDRUM) Kaum eine politische Auszeichnung der letzten Zeit war so umstritten wie die Verleihung des Theodor-Heuss-Preises an den Vertreter der 68er, den Politiker der Grünen, Daniel Cohn-Bendit. Der ursprünglich als Laudator und Festredner vorgesehene Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, sagte die von ihm erbetene Mitwirkung ab, als die kritikwürdige Vergangenheit in die öffentliche Dikussion geriet (MEDRUM berichtete wiederholt: Theodor Heuss Preis für Daniel Cohn-Bendit, 14.02.13, und Verfassungsgerichtspräsident lehnt Festrede zum Theodor-Heuss-Preis für Daniel Cohn-Bendit ab, 16.03.13). Voßkuhle wollte nicht den Eindruck erwecken, er billige das, was Cohn-Bendit in der Vergangenheit über sein Verhältnis zu Sex mit Kindern geäußert hatte. Wellen der Empörung und Rechtfertigungen begleiteten schließlich die umstrittene Entscheidung der Theodor-Heuss-Preis-Stiftung, dem Politiker der Grünen den renommierten Preis zu verleihen. Ein Redaktionsbeitrag aus der nächsten Ausgabe der Schriftenreihe der Kirchlichen Sammlung von Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB) befasst sich im Rückblick mit dem fragwürdigen Geschehen. MEDRUM dokumentiert diesen Beitrag als Vorabdruck. Weiterlesen »


    28.04.13

    Christa Meves: Grüner Angriff auf Kinder- und Jugendlichenpsychoterapeuten

    Bundestagsfraktion der Grünen will in Therapiefreiheit von homosexuell empfindenden Menschen eingreifen

    (MEDRUM) "So schwer es fällt, es muss von mir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin widersprochen werden!", stellt Christa Meves begleitend zu ihrem neuesten Newsletter fest, in dem sie sich mit Fragen therapeutischer Hilfe für homosexuell empfindende Menschen befasst. Meves hält Widerspruch gegen das Ansinnen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen für geboten, solche therapeutischen Angebote zu verbieten, mit deren Hilfe eine homosexuelle Orientierung verändert werden kann. Ein "schockierendes Ansinnen", meint Meves. MEDRUM dokumentiert die Stellungnahme der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, die Autorin von mehr als hundert Büchern ist. Weiterlesen »


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