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Christa Meves: Grüner Angriff auf Kinder- und Jugendlichenpsychoterapeuten


28.04.13

Christa Meves: Grüner Angriff auf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Bundestagsfraktion der Grünen will in Therapiefreiheit von homosexuell empfindenden Menschen eingreifen

(MEDRUM) "So schwer es fällt, es muss von mir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin widersprochen werden!", stellt Christa Meves begleitend zu ihrem neuesten Newsletter fest, in dem sie sich mit Fragen therapeutischer Hilfe für homosexuell empfindende Menschen befasst. Meves hält Widerspruch gegen das Ansinnen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen für geboten, solche therapeutischen Angebote zu verbieten, mit deren Hilfe eine homosexuelle Orientierung verändert werden kann. Ein "schockierendes Ansinnen", meint Meves. MEDRUM dokumentiert die Stellungnahme der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, die Autorin von mehr als hundert Büchern ist.

Grüne wollen mindestens 500 Euro Geldbuße

Im März 2013 hatte die Bundestagsfraktion der Grünen den "Entwurf eines Gesetzes zur Ahndung von Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen" für den Bundestag verfasst (Drucksache 17/12849). Die Grünen wollen folgenden Gesetzestext durchsetzen:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer berufs- oder gewerbsmäßig Therapien anbietet oder durchführt,
die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Minderjährigen zu verändern.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von mindestens fünfhundert Euro geahndet werden.“

ImageChrista Meves widerspricht und warnt vor grünem Ansinnen

Mit dem Gesetzesentwurf wird in die verfassungsmäßig garantierte Therapiefreiheit eingegriffen, wie die Kinder- und Jugendlichentherapeutin Christa Meves unter Bezug auf eine Stellungnahme des Gesundheitsministerium aus dem Jahr 2008 (Text links) kritisch feststellt.

Darüber hinaus werden nach Auffassung von Meves durch diesen Gesetzentwurf Fakten auf den Kopf gestellt. Insbesondere die therapeutische Praxis und die Hirnforschung haben andere Erkenntnisse, so Meves.

Im Einzelnen führt Christa Meves in Meves Aktuell aus:

"Die Bundesfraktion der Grünen will therapeutische Angebote verbieten lassen, die minderjährigen Homosexuellen helfen wollen, ihre sexuelle Orientierung zu ändern. Die Fraktion werde dazu einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, erklärte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Volker Beck. Nach dem Entwurf sollen Verstöße mit einer Geldbuße von mindestens 500€ geahndet werden. Sogenannte „Konversionstherapien hätten „ein erhebliches gesundheitliches Risiko," so hieß es in der Verlautbarung  - wie die WELT online berichtet. „Wenigstens Kinder und Jugendliche müssten davor geschützt werden".

Das ist ein schockierendes Ansinnen gegenüber der Zunft der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Das Institut für Jugend und Gesellschaft in Reichelsheim hat deshalb am 20.3.13 mit einer  Presseerklärung reagiert. Nach einer Zurückweisung "einer falschen und unsachlichern Terminologisierung und unzulässigen Verknüpfungen" wird darin darauf hingewiesen, dass „ der Gesetzentwurf auf einen unzulässigen Eingriff in die gesetzlich gewährleistete Autonomie jeder Therapie zielt, deren Ziel und Methode zwischen Therapeut und Klient vereinbart werden." Die Verlautbarung von Volker Beck unterstelle, dass Therapeuten nicht fähig seien, das Anliegen und die Motivation von minderjährigen Kindern angemessen einschätzen zu können. In einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums von 2008 heiße es:

‚Wenn homosexuell empfindende Menschen eine psychotherapeutische Behandlung wünschen oder in Anspruch nehmen, sind sie in der Wahl ihrer Therapie und ihres Therapeuten nicht eingeschränkt. Die Ziele einer Therapie werden grundsätzlich zwischen der Patientin oder dem Patienten  und der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbart. Die Therapiefreiheit ist verfassungsrechtlich durch Artikel 5 Absatz 3, Satz 1 und Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes geschützt.’

Eine solche rechtliche Zusicherung der Therapiefreiheit des Bundesbürgers gewinnt angesichts des Vorschlags von Volker Beck an Gewicht. In der Praxis kommt es zwar selten – aber doch immer einmal wieder - vor, dass  Eltern Beratung suchen, weil eins ihrer Kinder im Vor- und Grundschulalter ostentativ erklärt, es wolle kein Junge sein und kein Mann werden, sondern lieber eine Frau. Solche Wünsche verbergen sich häufig auch hinter den Aktionen solcher Kinder, Kleidungsstücke aus Mamas Wäsche heimlich an sich zu nehmen und damit zu schmusen. Manchmal ergibt sich die Aufdeckung dieser Tatbestände aber auch erst, nachdem die Kinder wegen anderer Verhaltensschwierigkeiten vorgestellt werden, besonders durch eine Renitenz gegen schulische Belange. Die allmählich gewonnene Vertrautheit des kleinem Patienten  erst mit seinem Helfer während der Therapie führt dann zur Aufdeckung der Ursache des Problems. In solchen Fällen lässt sich meist eine unzureichende Identifikation des Jungen mit seinem Vater und nicht selten auch eine starke Verbundenheit mit der Mutter ausmachen, was meist in geschlechtsuntypischen Verhaltensweisen der Eltern  ihre Ursache hat.

Wenn diese Zusammenhänge erkannt sind, ändert das Kind bei gezielter Mitarbeit der nahen Bezugspersonen – besonders aber des Vaters – meist in einer umso kürzeren therapeutischen Phase, je besser die Eltern mitarbeiten und je jünger das Kind ist umso rascher – seine Einstellung.. Dieses pflegt regelmäßig als eine seelische Entlastung sichtbar zu werden,  eindeutig erkennbar in aufblühender Fröhlichkeit und Lernbereitschaft.

Die Behauptung von Volker Beck, dass die Festigung der sexuellen Identität des Kindes durch eine fachgerechte psychotherapeutische Einwirkung „Ängste, Isolation, Depressionen und eine Erhöhung der Selbstmordrate" zur Folge habe,  stellt die Fakten auf den Kopf. In der Praxis bestätigt sich gerade das Gegenteil.

Dieser Plan eines Übergriffs in eingebahnte Strukturen analytischer Kinderpsychotherapie und einer sogar besonders erfolgreichen Möglichkeit rechtzeitiger Wirksamkeit ist ein schockierendes Ansinnen einer politischen Gruppierung.

Es bedarf fachlicher Zurückweisung.

Es geht von der Behauptung einer vorhandenen allgemeinen Offenheit für sexuelle Orientierung aus, wie sie auch bei der Gender- Mainstreaming-Ideologie vertreten wird.

Aber die Hormonforschung kann dagegen belegen, dass die bereits bei der Zeugung festgelegte Unterschiedlichkeit des Geschlechts bereits beim Fötus - und zwar wenige Wochen nach der Zeugung - im Mutterleib aktiviert wird und schon dort Einfluss auf sich einprägende Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau in das sich nun allmählich konstituierende Gehirn nimmt."

Teil der "globalen sexuellen Revolution"

Das Ansinnen der Grünen ist nach Einschätzung von Gabriele Kuby Teil der "globalen sexuellen Revolution", die sie in ihrem neuesten Buch "Die globale sexuelle Revolution" ausführlich analysiert und in ihrer freiheitsbedrohenden Dimension ans Licht gebracht hat (→ Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit). In seiner Buchrezension sagte der Religionsphilosoph Harald Seubert hierzu: "Kulturrevolutionen greifen tiefer ein als jede andere Form der Revolution. Noch tiefer sind anthropologische Revolutionen, die in der Tat eine neue Weltordnung begründen können: Die Auflösung von Liebe, Verbindlichkeit, Familie. Es gilt daher, auf das Gewissen zu hören und auf die ihm eingeschriebene ewige LEX AETERNA."

Weitere Beratung in den Ausschüssen

Die erste Beratung über den Gesetzentwurf der Grünen fand in der Plenarsitzung des Bundestages am 25.04.13 statt. Nach einigen Redebeiträgen (u.a. von Volker Beck (Die Grünen), Sonia Steffen (SPD) und Barbara Höll (Die Linke) ) beschloss der Bundestag, den Gesetzesvorschlag zu weiteren Beratung an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu überweisen.

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Weitere Information über Christa Meves


Das Buch von Gabriele Kuby kann hier porto-und versandkostenfrei bestellt werden:

Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit.


 

Leserbriefe

Mit der Kriminalisierung psychotherapeutischer Hilfen wird eine rote Linie überschritten. Eine Zwangstherapie steht doch gar nicht zur Debatte! Eine solche kann nie erfolgreich sein. Sie würde den Therapeuten auch ohne neues Gesetz kompromittieren. „Werbekampagnen“ homosexueller Funktionäre in Schulen als Pflichtfach, Ablehnung von Homosexualität als Straftatbestand? Beck will das Tor in die Homosexualität weit aufreißen, aber auch schon eine kleine Tür hinaus verriegeln. Jahr um Jahr entfremdet der Staat sich seiner Bürger.

Schon seit Jahren hat dieser Herr Beck nichts Anderes im Sinn, als seine Homosexualität als etwas völlig Normales zu propagieren. Sein Hauptkennzeichen ist dabei die unbeherrschte Intoleranz gegenüber allen, die da nicht seiner Meinung sind, (wie den meisten Grünen). Zu einer Zeit, da in Deutschland viel zu wenig Kinder geboren werden, haben Leute wie er nur ein Lebensziel: Die naturwidrige und lebensfeindliche Homosexualität zu fordern und homosexuelle Paare den Familien mit Kindern gleichzustellen. Ich frage mich, wie krank muss eine Gesellschaft sein, die diese gottlose Ideologie akzeptiert.

Nicht die Homosexualität ist therapiewürdig, sondern allenfalls möglicherweise daraus folgende psychische Probleme, die durch den Druck der Gesellschaft zustande kommen. Und darin ist auch niemand eingeschränkt. LG