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Veranstaltungen

  • 19.03.13


    19.03.13

    Pöbelei, Diffamierung und Intoleranz bei Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Bundestag

    Eine sachliche Debatte über den Verfassungswert von Ehe und Familie scheiterte am undemokratischen Geist und an der Missachtung des Grundgesetzes durch Protagonisten gleichgeschlechtlicher Lebensformen und an ihrem Willen, diese unbeirrt von jeglichen Gegenargumenten in jeder Hinsicht mit der Ehe gleichzusetzen

    (MEDRUM) Wenn sich Abgeordnete im Deutschen Bundestag für die Förderung von Ehe und Familie statt für die vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften einsetzen, ernten Sie aus den Reihen der Grünen, der SPD und der Linkspartei keinen Beifall oder Unterstützung, sondern Pöbeleien, Diffamierung und eine Intoleranz, die an Verachtung grenzt. Dies offenbarte die Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14.03.2013, bei der über einen Gesetzentwurf von Volker Beck und den Grünen zur Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe debattiert werden sollte. Doch wer eine sachliche Debatte erhoffte, wurde herb enttäuscht. Weiterlesen »


  • Vorstoß gegen Ehe von Rot-Grün über die Bundesländer

    23.03.13 Entwurf

    Vorstoß gegen Ehe von Rot-Grün über die Bundesländer

    (MEDRUM) Alle müssen demnächst umdenken, wenn die Ehe neu definiert wird, wie Rot-Grün es will. Denn die von Rot-Grün, Grün-Rot und Rot-Rot geführten Bundesländer haben zum Großangriff auf das bisher geltende Verständnis von der Ehe geblasen. Eine Initiative über den Bundesrat soll die sogenannte Öffnung der Ehe für homosexuelle Partner erzwingen. Die Ehe gibt es dann nicht mehr, sondern nur noch Einstandsgemeinschaften zwischen Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechtes.

    Unter Drucksache 196/13 stimmten die rot-grün geführten Bundesländer im Bundesrat für eine von Hamburg  eingebrachte Gesetzesvorlage, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird zu ändern, was seit Jahrtausenden gilt: Die Ehe ist eine besondere Form des engen Zusammenlebens von Mann und Frau. Zum Gehalt der Ehe gehört, wie das Bundesverfassungsgericht 2002 ausführte, dass sie die "Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft" ist. Das soll so nicht bleiben.

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    An die Stelle von Mann und Frau sollen künftig zwei Personen treten. Welches Geschlecht diese Personen haben, soll dabei keine Rolle mehr spielen. Geht es nach den Befürwortern dieses Gesetzentwurfes, soll der Wesensgehalt der Ehe auf ganz einfachem Wege geändert werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll künftig stehen: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." So wollen es die linken Parteien, die derzeit über eine Mehrheit im Bundesrat verfügen. Dem Gesetzesantrag haben alle von Rot-Grün oder Grün-Rot geführten Bundesländer sowie das von Rot-Rot regierte Land Brandenburg zugestimmt (Grafik links).

    Die Ehe soll also künftig nicht mehr die besondere Lebensform sein, die für Mann und Frau vorbehalten ist. Verheiratete wären dann längst nicht mehr Mann und Frau. Auch würde sich grundlegend ändern, was bisher unter dem Begriff Ehepaar oder Braupaar zu verstehen ist. Vor den Traualtar, vor den Bräutigam und Braut als Brautpaar treten, würden dann ebenso ein Bräutigam mit seinem Bräutigam oder eine Braut mit ihrer Braut treten. Ein Bräutigam kann künftig nicht mehr einfach nach seiner Braut gefragt werden. Zuerst müsste er gefragt werden, ob er eine Frau oder einen Mann ehelichen will. Auch die Frage, ob die Eheleute Kinder haben wollen, würde sich dann anders stellen.  Bei homosexuellen Personen müsste dann gefragt werden, ob die Leihmutter oder der Samenspender schon ausgesucht ist, oder ob sie adoptieren wollen. Für die Spitzenkandidatin der Grünen, auch Präses der Synode der EKD, Katrin Göring-Eckardt würden damit lang gehegte Wünsche in Erfüllung gehen. Sie will eine richtige "Homo-Ehe".

    So wird der Gesellschaft auf politischem Wege die Fähigkeit genommen, sich zu verorten.

    Die Ehe, die sich nicht zuletzt durch ihre personelle Exklusivität als Lebensverbindung zwischen Mann und Frau auszeichnet, gibt es dann nicht mehr. Künftig würden dann Lebenspartnerschaften, etwa die zwischen Mann und Mann oder die zwischen Frau und Frau, ebenso als Ehe bezeichnet werden wie ein schwarzer Rappe als Schimmel bezeichnet werden dürfte.

    Der Ehe wird mit dem sie konstituierenden Merkmal die personelle Exklusivität genommen. Damit ändert sich auch das Wesen der Ehe ganz erheblich. Das Ehepaar ist dann kein Ehepaar mehr, das Begründer der Elternschaft von Kindern ist, sondern eine Einstandsgemeinschaft von Partner, die irgendein Geschlecht und irgendeine sexuelle Orientierung haben. Auf weitere Sicht scheidet auch das Exklusivmerkmal einer Zweierverbindung aus, denn es ist antropologisch durch die der Verbindung zwischen Mann und Frau innewohnende Zweisamkeit als Eltern ihrer Kinder begründet.

    solange eine Rolle, wie

    sondern ebenso

  • Mahnruf an die Politik: Bewahren Sie die Ehe


    KSBB: „Mahnruf aus den Gemeinden”

    Unterstützungsaktion der „Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB)"
    zum „Mahnruf" des Arbeitskreises Bekennender Christen in Bayern (ABC)

    Mit der sogenannten "Öffnung" der Ehe für homosexuelle Partnerschaften wird der Wesensgehalt der Ehe zerstört.

    Die Ehe steht als Lebensverbindung zwischen Mann und Frau unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und zeichnet sich durch ihre personelle Exklusivität aus. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 eindeutig festgestellt.

    Der Versuch, das Rechtsintitut der Ehe für andere Lebensformen zu verwenden, missachtet den Willen des Verfassungsgebers und nimmt allen Menschen, die in einer Ehe leben oder künftig die Ehe schließen wollen, die personelle Exklusivität ihrer Verbindung und beraubt sie der damit verbundenen Identitätsstiftung.

    Eine Öffnung der Ehe ist in Wahheit ein Zugriff der Politik auf das kulturelle und bewahrenswerte Erbe des größten Teils der Gesellschaft. Dieser Zugriff ist ein Willkürakt, der die Mehrheit der Gesellschaft den Interessen weniger unterwirft.

    1. die im Juli 2010 getroffene Regelung des Landeskirchenrats zum Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus auszusetzen,
    2. in der ganzen Landeskirche das Bemühen um ein vertieftes Verständnis des biblischen Zeugnisses zu fördern, weil die Heilige Schrift bekenntnisgemäß die einzige Richtschnur der Kirche für Lehre und Leben ist,
    3. die gegenwärtigen humanwissenschaftlichen Forschungen zum Thema in der nötigen Breite und Differenziertheit zur Kenntnis zu nehmen sowie
    4. entsprechende Konsequenzen für alle kirchlichen Regelungen zur Homosexualität in der bayerischen Landeskirche zu ziehen, insbesondere für die Anwendung des Pfarrdienstgesetzes der EKD.

    ______________________________________________

    Herausgeber und V.i.S.d.P.:

    Andreas Späth, 1. Vorsitzender der Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB),
    Postfach 1131, 91502 Ansbach

    Die von Ihnen eingetragenen Angaben werden ausschließlich innerhalb der KSBB im Sinne dieser Initiative zur Vertretung des Mahnrufs gegenüber der Kirchenleitung für die Vorlage einer Unterschriftenliste unter Beachtung  der von Ihnen erteilten Anweisungen verwendet.

    KSBB im Internet →  www.ksbb-bayern.de

    Email → ksbb-bayern@gmx.net

    (siehe auch MEDRUM-Artikel über diese Aktion → KSBB unterstützt Mahnruf des ABC aus den Gemeinden)

    Sie haben alternativ die Möglichkeit, sich auf einem Unterschriftenblatt, das ebenso zum Sammeln von Unterschriften zur Unterstützung des Mahnrufs verwendet werden und als pdf-Datei hier → Unterschriftenblatt (auch im Anhang unten beigefügt) oder von der Internetseite der KSBB heruntergeladen werden kann.

    http://www.ksbb-bayern.de/downloads/unterschriftenblattmahnrufonlineversion.pdf


     

    Pflichtangaben
    Freiwillige Angaben ( in Ihrem Ermessen)
    (akad. Titel, z.B. Dr. Ing. Prof. habil., Dipl.-Ing. )
    (Amtsbezeichnung oder Funktion, z.B. Kirchenrat, RegDir, Chefarzt, Publizist, Präsident, Geschäftsführer, Vorsitzender oder Vorstand)
    Sofern zutreffend und gewünscht, z.B. bei Funktion in Verein, Verband, NGO, usw.
    Sonstiges
    Information über Entwicklung des Themas, z.B. durch Infobrief / Newsletter
  • Grüne bekämpfen Therapien gegen Homosexualität

    Titel: 
    Grüne bekämpfen Therapien gegen Homosexualität
    Quelle: 
    WELT
    vom: 
    26.03.13
    Zum Inhalt: 

    Die Grünen-Fraktion beklagt, dass es "aus der religiös-fundamentalen Ecke" viele Angebote gebe, die Lesben und Schwule "heilen" wollen. Besonders Kinder und Jugendliche müssten davor geschützt werden.

  • Wir brauchen keinen "interreligiösen Kalender"

    Titel: 
    Wir brauchen keinen "interreligiösen Kalender"
    Quelle: 
    WELT
    vom: 
    31.03.13
    Autor: 
    Hildegard Stausberg
    Zum Inhalt: 

    Muslime fordern, gesetzliche islamische Feiertage auch in Deutschland einzuführen. Doch diesem Wunsch nachzugeben, wäre nicht ein Zeichen für mehr Integration, sondern falsch verstandene Toleranz. 

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