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  • 16.03.13


    16.03.13

    Verfassungsgerichtspräsident lehnt Festrede zum Theodor-Heuss-Preis für Daniel Cohn-Bendit ab

    Patrick Meinhardt, Bundestagsabgeordneter der FDP, verurteilt Preisvergabe als "unglaublich" und zollt Gerichtspräsident Voßkuhle großen Respekt für seine Absage

    (MEDRUM) Das umstrittene Verhältnis des Abgeordneten der Grünen im Europaparlament, Daniel Cohn-Bendit, zum sexuellen Umgang mit Kindern ist Grund für den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, bei der diesjährigen Verleihung des Theodor-Heuss-Preises die Festrede abzulehnen. Weiterlesen »


     

    Colloquium am Lindenthal-Institut wird verschoben

    Frau Prof. Haaland Matlary musste auf Grund eines Unfalls ihres Ehemannes die Teilnahme am Colloquium kurzfristig absagen. Der neue Termin für das Colloquium wird rechtzeitig bekannt gegeben.

    zur Meldung vom 07.03.13

    Colloquium am Lindenthal-Institut: Ehe und Familie im Gegenwind

    Ein Beitrag mit international renommierten Referenten zum Diskurs über das Gemeinwesen und die zunehmende Unterwerfung der Familie unter die Politik

    (MEDRUM) Das Kölner Lindenthal-Institut wagt sich mit einem Colloquium am 16. März 2013 an das heftig umstrittene Thema "Ehe und Familie" heran. Hochkarätige Referenten tragen zu bedenkenswerten und bedenklichen Entwicklungen vor. Weiterlesen »


  • Pöbelei, Diffamierung und Intoleranz bei Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Bundestag


    19.03.13

    Pöbelei, Diffamierung und Intoleranz bei Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Bundestag

    Eine sachliche Debatte über den Verfassungswert von Ehe und Familie scheiterte am undemokratischen Geist und an der Missachtung des Grundgesetzes durch Protagonisten gleichgeschlechtlicher Lebensformen und an ihrem Willen, diese unbeirrt von jeglichen Gegenargumenten in jeder Hinsicht mit der Ehe gleichzusetzen

    (MEDRUM) Wenn sich Abgeordnete im Deutschen Bundestag für die Förderung von Ehe und Familie statt für die vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften einsetzen, ernten Sie aus den Reihen der Grünen, der SPD und der Linkspartei keinen Beifall oder Unterstützung, sondern Pöbeleien, Diffamierung und eine Intoleranz, die an Verachtung grenzt. Dies offenbarte die Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14.03.2013, bei der über einen Gesetzentwurf von Volker Beck und den Grünen zur Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe debattiert werden sollte. Doch wer eine sachliche Debatte erhoffte, wurde herb enttäuscht.

    Nach der Eröffnungsrede von Volker Beck (Die Grünen), der sich für die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe aussprach, versuchten die Abgeordnete Ute Granold (CDU) und der Abgeordnete Norbert Geis (CSU), Argumente vorzutragen, die für die Förderung der Ehe und die besondere Bedeutung der natürlichen Elternschaft für die Entwicklung von Kindern sprechen. Sie sahen keine Grundlagen, die generell für die Schaffung eines Rechtes homosexueller Partnerschaften auf die Adoption von fremden Kindern sprechen würden. Doch ihre Argumente stießen bei Rednern und Zuhörern aus anderen Fraktionen auf taube Ohren. Stattdessen wurden die Redner der Unionsfraktion durch diskriminierende Redebeiträge, diffamierende Anmerkungen oder hämische Zwischenrufe herabgesetzt, wie es allenfalls an manchen Stammtischen üblich ist. Als skandalös, beleidigend und unerträglich wurden die Reden der Unionspolitiker diffamiert.

    Birgit Bender (Die Grünen) an Ute Granold: "blödes Geschwätz" 

    In ihrer Rede hatte sich Ute Granold hauptsächlich zur Frage geäußert, ob gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Recht erhalten sollen, fremde Kinder zu adoptieren. Granold stellte heraus, dass Vater und Mutter für das gedeihliche Aufwachsen von Kindern eine wichtige Funktion haben, die bei der Frage der Adoption bedacht werden müsse. Diese Erkenntnis werde insbesondere durch zahlreiche psychologische Gutachten gestützt, mit denen sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Familienanwältin immer wieder zu befassen habe. Für gegenteilige Erkenntnisse gebe es derzeit keine Grundlagen, insbesondere keine aussagekräftigen Studien. Granold erntete wegen dieser Hinweise heftigste Schelte.

    Als verleichsweise moderat kann noch die Bemerkung von Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eingestuft werden, der zu Beginn der Rede von Ute Granold in einem Zwischenruf anmerkte, es gehe ihm auf die Nerven. Birgit Bender, Abgeordnete der Grünen, geriet hingegen bei ihrer Kurzintervention regelrecht in Rage und schrie nach Granolds Rede in den Bundestag hinein: "Wollen Sie allen Ernstes dieses blöde diskriminierende Geschwätz, das mich in meiner Kindheit schon genervt hat, weiter aufrechterhalten?" Die Grünenpolitikerin interessierte es nicht, dass Ute Granold, als bereits erste Unmutsäußerungen vor Beginn ihrer Rede zu vernehmen waren, darum bat: "Ganz zu Beginn bitte ich darum, dass wir ganz sachlich miteinander debattieren und die schrillen Töne, die Sie eben vorgebracht haben, einfach lassen." Auch Sonja Steffen (SPD) ignorierte dies. Die Sozialdemokratin kanzelte die Rede von Ute Granold kurzerhand mit dem Satz ab: "Das war wirklich das Letzte, was wir gerade von Ihnen hier hören mussten."

    Britta Haßelmann (Die Grünen) an Norbert Geis: "Ist doch Quatsch, Herr Geis!"

    Noch schlechtere Erfahrungen machte der Familien- und Rechtspolitiker der CSU, Norbert Geis, der ebenfalls um eine sachliche Debatte zu Beginn seiner Rede warb: "Es ist guter parlamentarischer Brauch, dass man auch einmal eine andere Meinung erträgt. Ich bitte darum. Lassen Sie mich auch meine Meinung noch einmal sagen. Ich bitte darum."

    Geis ging in seinem Redebeitrag auf die besondere Rolle von Ehe und Familie ein. Geis erklärte dazu:

    "Meine sehr verehrten Damen und Herren, es dürfte eigentlich unter uns nicht streitig sein, dass Ehe und Familie zu den  Grundlagen unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft zählt. Daran kann eigentlich niemand ernsthaft zweifeln. Und das Grundgesetz hat deshalb die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Und nicht nur das Grundgesetz, sondern viele Länderverfassungen in der Bundesrepublik Deutschland auch. Das muss man ja mal auch zur Kenntnis nehmen. Es ist nun einmal so, dass Vater, Mutter und Kind die Grundlagen menschlicher Gemeinwesen bilden."

    Doch Geis irrte sich in doppelter Hinsicht. Die Erkenntnis, dass Ehe und Familie und die natürliche Elternschaft Grundlage menschlicher Gemeinwesen sind, wird längst nicht mehr von den Volksvertretern linker Parteien geteilt. Sie zeigten auch kein Interesse an einer sachlichen Debatte. Dies zeigte bereits der Zwischenruf von Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Sie quittierte die Wertschätzung von Ehe und Familie durch Norbert Geis mit dem Zwischenruf: "Ist doch Quatsch, Herr Geis!".

    Barbara Höll (Die Linke) verurteilt Redebeiträge von Granold und Geis als bösartig

    Dass die im Grundgesetz verankerten Vorstellungen des Verfassungsgebers zur Bedeutung von Ehe und Familie bei vielen Politikern roter und grüner Parteien heutzutage nicht mehr interessieren, zeigten die Äußerungen von Barbara Höll, DIE LINKE. Sie verurteilte die Redebeiträge von Granold und Geis sogar als bösartig: "Das, was die CDU/CSU hier abliefert, ist nicht lächerlich, sondern bösartig."

    Christiane Lambrecht (SPD) quittiert Bitte von Geis um sachliche Debatte mit Häme

    Geis konnte seine Rede nicht halten, ohne durch ständige Zwischenrufe und Unmutsäußerungen unterbrochen zu werden. Wiederholt bat er darum, seine Auffassung darlegen zu können und Wahrheiten zur Kenntnis zu nehmen. Dabei zitierte er den Großrabbiner von Frankreich, Gilles Bernheim: "Herr Bernheim hat in einem Traktat, in dem er sich mit der Gender-Ideologie auseinandersetzt, gesagt, folgenden Satz geprägt: ‚Die Wahrheit der Familie und Ehe sind: Vater, Mutter und Kind.’" Geis fügte hinzu: "Auch das muss man doch einmal auch zur Kenntnis nehmen. Zumindest muss ich das einmal sagen dürfen."

    Ebenso bat Geis darum zur Kenntnis zu nehmen, was das Bundesverfassungsgericht zur Vergleichbarkeit von Ehe und homosexuellen Partnerschaften festgestellt hat. Geis dazu: "Wir müssen mal zur Kenntnis nehmen, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 etwas ganz anderes gesagt hat. Da hat es nämlich noch gesagt, dass die Ehe gar nicht vergleichbar ist mit der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft." Am Ende seiner Rede bat Geis: "Ich bitte Sie sehr herzlich, diese Diskussion nicht mit der Aufgeregtheit zu führen, mit der Sie sie führen. Ich bitte, wirklich sachlich zu diskutieren. Dann werden wir vielleicht auch gemeinsam zu sachlichen Ergebnissen kommen."

    Doch der Appell von Geis wurde mit Häme bedacht, wie Christiane Lambrecht (SPD) demonstrierte, die den Appell von Geis mit dem Ausruf "Ui, ui, ui" quittierte.

    Argumente von Granold und Geis für Johannes Kahrs (SPD) unerträglich

    Auch bei Johannes Kahrs (SPD) ist es um Toleranz und Sachlichkeit schlecht bestellt. Er verurteilte in seinem anschließenden Redebeitrag die Abgeordneten Geis und Granold - ohne auf die vorgebrachten Argumente und Fakten einzugehen - auf ganzer Linie mit den Worten: "In dieser Debatte, Herr Geis, haben Sie und Frau Granold es ernsthaft geschafft, alle anderen Lebensformen, die es in diesem Land gibt, einmal voll gegen die Wand zu kacheln und zu beleidigen, und zwar auf eine ziemlich üble Art und Weise. Das ist unerträglich."

    Barbara Höll (Die Linke) hält es für skandalös, dass Norbert Geis reden darf

    Wäre es nach Barbara Höll von DIE LINKE gegangen, so hätte Norbert Geis gar nicht erst reden dürfen. Denn in Anspielung auf den Redebeitrag von Geis bei der Aktuellen Stunde in der letzten Sitzungswoche meinte sie bereits vor der Rede von Geis: "Ich finde es skandalös, dass Herr Geis hier wieder sprechen darf, nach dem, was er in der letzten Sitzungswoche hier abgeliefert hat." Erika Steinbach (CDU) zeigte sich über diese Haltung verwundert und fragte Höll: "Frau Kollegin, haben Sie wahrgenommen, dass wir nicht mehr in der DDR leben, sondern in einem freien Land, wo jeder Abgeordnete das Recht hat, zu reden nach seiner Auffassung?" Doch diese Frage bewirkte keine Nachdenklichkeit bei Höll, die es wohl schwer ertragen kann, wenn sich Abgeordnete für die Förderung von Ehe und Familie einsetzen. "Das, was hier geboten wird, ist eine Beleidigung.", erklärte sie.

    Tatsächliche Feststellungen des Verfassungsgerichtes zur Ehe

    Nicht nur der Politikerin Höll von der Linkspartei scheint es entgangen zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung im Jahr 2002 unter anderem zur Ehe und ihrem Schutz und ihrer Förderung ausführte: "Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, einerseits alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie andererseits durch geeignete Maßnahmen zu fördern. ... Dem Gesetzgeber ist es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen." Den Verfechtern der Gleichstellung und sogenannten Öffnung der Ehe ist es offenbar auch gleichgültig, dass das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben hat, dass "die Ehe als Form einer engen Zweierbeziehung zwischen Mann und Frau eine personelle Exklusivität auszeichnet". Weiter stellte das BVerfG fest: "Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist. ... Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG."

    Demontage des besonderen Verfassungsranges von Ehe und Familie schreitet unbeirrt fort

    Wie die Debatte zeigte, wollen die Parlamentarier aus den Reihen der Grünen, der SPD und der Linken - trotz eindeutiger Aussagen des BVerfG - der Ehe nicht mehr den in der Verfassung verankerten Rang zubilligen. Wer dies im Deutschen Bundestag zu tun versucht, muss sich wie die Abgeordneten Granold und Geis auf Pöbeleien, Diffamierung und Intoleranz gefasst machen. Im Sog einer propagandistisch geführten Gleichstellungsdebatte haben sich ein undemokratischer Geist und die Missachtung eines Verfassungswertes breitgemacht. Die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt, sah keinen Grund, zur Sachlichkeit und Toleranz aufzurufen. Sie wies jedoch Norbert Geis, der häufig unterbrochen wurde, mit Nachdruck und wiederholt auf das Ende seiner Redezeit hin. Eine sachorientierte Debatte darf zu diesem Thema im Deutschen Bundestag derzeit wohl nicht erwartet werden. Stattdessen schreitet im höchsten deutschen Parlament die Demontage des besonderen Verfassungsranges von Ehe und Familie durch die Fraktionen der Grünen, der SPD und die Fraktion DIE LINKE weiter fort.

    ________________________________

    Video der Plenarsitzung → 228. Sitzung vom 14.03.2013 Gesamtaufnahme der Plenarsitzung (TOP 8, ab 08:03:05)

    Email-Adressen:

    Abgeordnete der CDU/CSU

    → ute.granold@bundestag.de

    → norbert.geis@bundestag.de

    → erika.steinbach@bundestag.de

    → fraktion@cducsu.de

    Abgeordnete der Grünen

    → birgitt.bender@bundestag.de

    britta.hasselmann@bundestag.de

    → katrin.goering-eckardt@bundestag.de

    Abgeordnete der SPD

    → 

    sonja.steffen@bundestag.de

    → christiane.lambrecht@bundestag.de

    → johannes.kahrs@bundestag.de

    Abgeordnete DIE LINKE

    → barbara.hoell@bundestag.de

    Bundestag

    → mail@bundestag.de

    → norbert.lammert@bundestag.de


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    ... und schuf sie als Mann und Frau
    →  Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit”.


    19.03.13 Pöbelei, Diffamierung und Intoleranz bei Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Bundestag MEDRUM
    04.03.13 Desorientierter Henning Scherf wirft Katherina Reiche bei Günther Jauch verfassungswidriges Verhalten vor MEDRUM
    28.02.13 Norbert Geis: Keine Verfassungsänderung durch die Hintertür MEDRUM
    25.02.13 Bischof Tebartz-van Elst gegen eine Verkürzung des Eheverständnisses MEDRUM
    21.02.13 Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erklärt Norbert Geis was natürliche Elternschaft ist MEDRUM

  • Clone of Pöbeleien von Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Deutschen Bundestag SIK

    Pöbeleien von Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Deutschen Bundestag

    (MEDRUM) Wenn sich Abgeordnete im Deutschen Bundestag für den besonderen Schutz von Ehe und Familie einsetzen, ernten Sie keinen Beifall, sondern Verachtung, Diffamierung und Pöbeleien aus den Reihen der Grünen, der SPD und der Linkspartei. Dies offenbarte die Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vom 14.03.2013, bei der über einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe debattiert werden sollte.

    Die Abgeordnete Ute Granold (CDU) und der Abgeordnete Norbert Geis (CSU) versuchten, Argumente vorzubringen, die für die für die Förderung der Ehe und natürliche Elternschaft sprechen. Doch mit ihren Argumenten setzten sich die Redner der anderen Fraktionen nicht auseinander. Stattdessen machten setzten sie Befürworter der besonderen Stellung von Ehe und Familie durch diskriminierende Redebeiträge oder Zwischenrufe herab. Wäre es nach Barbara Höll von der Linkspartei gegangen, hätte Norbert Geis seine Auffassung gar nicht erst vortragen dürfen. Beispiele dafür:

    • Birgit Bender, Abgeordnete der Grünen, schreit als Kurzintervention in den Bundestag hinein:
      Wollen Sie allen Ernstes dieses blöde diskriminierende Geschwätz, das mich in meiner Kindheit schon genervt hat, aufrechterhalten?
    • Sonja Steffen(SPD): Das war das Letzte, was wir gerade von Ihnen hier hören mussten.
    • Dr. Barbara Höll, DIE LINKE: Ich finde es skandalös, dass Herr Geis hier wieder sprechen darf, nach dem, was er in der letzten Sitzungswoche hier abgeliefert hat. Das was hier geboten wird, ist eine Beleidigung.
    • Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ruft dazwischen: "Ist doch Quatsch, Herr Geis!"
    • Johannes Kahrs (SPD): "In dieser Debatte, Herr Geis, haben Sie und Frau Granold es ernsthaft geschafft, alle anderen Lebensformen, die es in diesem Land gibt, einmal voll gegen die Wand zu kacheln und zu beleidigen, und zwar auf eine ziemlich üble Art und Weise. Das ist unerträglich."

    Ich bitte darum, sachlich zu sein. Ute Granold, CDU

     Verlogen stellt Steffen fest, es gäbe keine Argumente mehr. Es sei lächerlich, sich immer noch
     Lassen Sie uns ein Gesetz beschließen, das auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung ermöglicht.

    Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare unterstützte auch Michael Kauch (FDP).

    Steinbach (CDU): Haben Sie wahrgenommen, dass wir nicht mehr in der DDR leben, sondern in einem freien Land, wo jeder Abgeordnete das Recht hat, zu reden nach seiner Auffassung.

    Norbert Geis:

    Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

    es ist guter parlamentarischer Brauch, dass man auch einmal eine andere Meinung erträgt. Ich bitte darum. Lassen Sie mich auch meine Meinung noch einmal sagen. Ich bitte darum.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es dürfte eigentlich unter uns nicht streitig sein, dass Ehe und Familie zu den  Grundlagen unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft zählt. Daran kann eigentlich niemand ernsthaft zweifeln.

    Und das Grundgesetz hat deshalb die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Und nicht nur das Grundgesetz, sondern viele Länderverfassungen in der Bundesrepublik Deutschland auch. Das muss man ja mal auch zur Kenntnis nehmen. Es ist nun einmal so, dass Vater, Mutter und Kind die Grundlagen menschlicher Gemeinwesen bilden.

    MdB Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ruft dazwischen: "Ist doch Quatsch, Herr Geis!"

    Der Großrabbiner von Frankreich, Herr Bernheim, hat in einem Traktat, in dem er sich mit der Gender-Ideologie auseinandersetzt, gesagt, folgenden Satz geprägt: "Die Wahrheit der Familie und Ehe sind: Vater, Mutter und Kind." Auch das muss man doch einmal auch zur Kenntnis nehmen. Zumindest muss ich das einmal sagen dürfen.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der Ehe vollkommen gleichstellen. Das ist ihr Wille.

    Abgeordnete von SPD, den Grünen und der Linkspartei applaudieren und lauten Zwischenrufen.

    Ich würde Ihnen mal vorschlagen, warten Sie erst einmal ab.

    Wir müssen mal zur Kenntnis nehmen, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 etwas ganz anderes gesagt hat.  da hat es nämlich noch gesagt, dass die Ehe gar nicht vergleichbar ist mit der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft.

    In den Gründen des Urteils des Verfassungsgerichts steht ganz klar, dass es dem Gesetzgeber verwehrt ist, ein Institut neben die Ehe zu stellen, das identisch ist mit der Ehe.

    Geis verweist mit Recht auf diese Aussage des BVerfG, das wörtlich 2002 feststellte: "

    Johannes Kahrs (SPD), erklärte später, ohne auf das Anliegen von Norbert Geis, der Ehe und Familie ihren verfassungsrechtlichen Rang zuzubilligen, einzugehen: "In dieser Debatte, Herr Geis, haben Sie und Frau Granold es ernsthaft geschafft, alle anderen Lebensformen, die es in diesem Land gibt, einmal voll gegen die Wand zu kacheln und zu beleidigen, und zwar auf eine ziemlich üble Art und Weise. Das ist unerträglich."

    Ehe und Familie werden, im Gegensatz zum Verfassungsgericht und zu dem vorgelegtem Gesetzentwurf deshalb privilegiert, weil sie das Leben weiter geben. 75 % der Kinder leben bei Vater und Mutter, 0,054 % bei gleichgeschlechtlichen Paaren.

     

    Vater-Mutter-Kind gehören zu den Grundfiguren menschlicher Existenz.

    Der weitere Grund der Privilegierung ist die Weitergabe der Gesamtheit jener Daseins- und Sozialkompetenz, die der Schule vorausgeht und von Vater und Mutter an das Kleinkind weitergegeben werden. Diese Leistung der Eltern ist für die Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und Kultur von unschätzbarer Bedeutung. Insbesondere die Weitergabe des Lebens kann von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erbracht werden. Das Verfassungsgericht und der Antrag der Grünen sehen den Grund der Privilegierung in der gegenseitigen Sorge und meinen, dass deshalb eine Gleichstellung zu erfolgen hat, ohne zu bedenken, dass es viele solcher Einstandsgemeinschaften gibt. In der Tat reicht dieser Grund nicht für den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Dies ist aber auch nicht der Grund für die Privilegierung. Ehe und Familie haben in ihrer Privilegierung Verfassungsrang. Wer die Privilegierung abschaffen will, muss die Verfassung ändern. Das geht nicht durch ein einfaches Gesetz und nicht durch Interpretation durch das Verfassungsgericht, sondern nur auf dem dafür in Art. 79 GG vorgeschriebenen Weg.

    Derzeit erleben wir landauf landab den Versuch auf diese Vorrangstellung von Ehe und Familie abzuschaffen. Begonnen hat dieser Angriff mit dem Partnerschaftsgesetz aus dem Jahre 2001 und mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes vom 17. Juli 2002. Fortgesetzt wurde diese Linie vor allem durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes. Dies zeigt auch die letzte Entscheidung zur sogenannten Sukzessivadoption vom 19. Februar dieses Jahres.

    In der Begründung dieses Urteils werden Vater und Mutter fast beiläufig nicht mehr als die natürlichen Eltern, sondern nur noch als die sogenannten biologischen Eltern eingestuft. Der Mensch ist aber mehr als reine Biologie. Die rein biologische Elternschaft widerspricht dem Menschenbild unserer Verfassung. Wenn wir von der Natur des Menschen sprechen, meinen wir sein Wesen und damit seine überragende Stellung in der Schöpfung, seine unantastbare Würde, die er schon vom ersten Augenblick seines Lebens an besitzt, wie es das Verfassungsgericht in seinen beiden eindrucksvollen Urteilen zum Abtreibungsrecht vom 25.02.1975 und vom 28.05.1993 festgestellt hat.

    Es ist daher zutreffend, von der natürlichen Elternschaft zu reden, statt von den biologischen Eltern. Auch Art. 6 GG meint nicht die biologische, sondern die natürliche Elternschaft; In Abs. II heißt es, dass die Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist. Unsere Rechtsordnung hat sich bei der Gesetzgebung zur Elternschaft bislang nach den natürlichen Gegebenheiten gerichtet. Die Eltern waren unbestritten Vater und Mutter. Geht man aber nur von der biologischen Elternschaft aus, ist es leichter die Elternschaft nur noch auf das Gesetz zu gründen. Wer die natürlichen Eltern sind, ist dann nicht mehr entscheidend. Es ist dann auch kein Problem mehr, Vater, Vater und Mama, Mama als eben die vom Gesetz vorgegebenen Eltern zu definieren. Man darf jedoch die Natur gerade auch bei der Elternschaft nicht außer acht lassen. Unter Natur verstehen wir immer auch ein Ordnungsgefüge, das der Mensch nicht ohne Folgen für sich und seine Umwelt verletzen darf. Aus dieser ordnenden Kraft ergibt sich auch das Naturrecht, das allem Recht vorausgeht und das wir bei unserer  Gesetzgebung, wie Papst Benedikt in seiner Berliner Rede vom 22.09.2011 ausgeführt hat, beachten müssen, um nicht in die Irre zu gehen.

    Es ist nun aber Naturgesetz, dass niemand anders als Vater und Mutter das Leben weitergeben. Darauf gründet sich das natürliche Elternrecht. Dieses Naturgesetz ist deshalb auch bei der allein auf das Gesetz begründeten Elternschaft, wie bei der Adoption, zu beachten. Bei der Adoption hat sich der Gesetzgeber also nach der von der Natur vorgegebenen Elternschaft zu richten: Er kann die gesetzliche Elternschaft nicht einfach von der natürlichen Elternschaft trennen. Er kann nicht einfach ein gleichgeschlechtliches Paar per Gesetz zu Eltern machen. Dagegen steht auch das Wohl des Kindes. Für die Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass es die Dualität von Vater und Mutter erfährt. Deshalb fordert der Europarat 1995 in seiner Charta der Rechte der Waisenkinder den Anspruch der Kinder auf Erzieher beiderlei Geschlechts.

    Das Kindschaftsrecht von 1997 geht ebenfalls davon aus, dass Kinder zu ihrer gedeihlichen Entwicklung Mutter und Vater benötigen. Deshalb heißt es in § 1626, Abs. 3 BGB: „Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen". Daher kommt auch die Forderung, dass in der Kita nicht nur einseitig Frauen, sondern auch Männer als Erzieher tätig sein sollen.

    Dagegen wird oft argumentiert, auch bei alleinerziehenden Müttern fehle schließlich

    der Vater und mithin die Dualität. Vater und Mutter sind aber im Gegensatz zu den gleichgeschlechtlichen Paaren nicht ausgeschlossen. Die Kinder erfahren bei ihren  alleinerziehenden Müttern das Fehlen des Vaters als Mangel. Wogegen bei der Adoption durch gleichgeschlechtliche Mütter der Vater absichtlich ausgeschlossen wird.

    Oft wird die sogenannte Bamberger Studie von 2009 ins Feld geführt. Diese Studie kann aber nicht ernsthaft als eine wissenschaftliche Grundlage für eine gesetzliche oder gerichtliche Entscheidung herangezogen werden. Objektive und belastbare Ergebnisse hat die Studie nicht erbracht. Im übrigen gibt es inzwischen eine Studie von der Universität Texas, die zu gänzlich anderen Ergebnissen kommt. Die Adoption ist sowohl für die Adoptiveltern, als auch für die adoptierten Kinder in vielen Fällen keine leichte Sache. Bleiben wir deshalb bei der Erfahrung der Menschheit, dass Kinder immer noch am besten bei Vater und Mutter aufwachsen und dass dies auch im Falle der Adoption zu gelten hat. Deshalb lehnen wir, gerade aus dem Gesichtspunkt des Kindeswohles, die volle Adoption ab.

    Lassen Sie mich doch einmal in Ruhe ausreden, ist das denn nicht möglich.

  • 19.03.13


    19.03.13

    Pöbelei, Diffamierung und Intoleranz bei Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Bundestag

    Eine sachliche Debatte über den Verfassungswert von Ehe und Familie scheiterte am undemokratischen Geist und an der Missachtung des Grundgesetzes durch Protagonisten gleichgeschlechtlicher Lebensformen und an ihrem Willen, diese unbeirrt von jeglichen Gegenargumenten in jeder Hinsicht mit der Ehe gleichzusetzen

    (MEDRUM) Wenn sich Abgeordnete im Deutschen Bundestag für die Förderung von Ehe und Familie statt für die vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften einsetzen, ernten Sie aus den Reihen der Grünen, der SPD und der Linkspartei keinen Beifall oder Unterstützung, sondern Pöbeleien, Diffamierung und eine Intoleranz, die an Verachtung grenzt. Dies offenbarte die Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14.03.2013, bei der über einen Gesetzentwurf von Volker Beck und den Grünen zur Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe debattiert werden sollte. Doch wer eine sachliche Debatte erhoffte, wurde herb enttäuscht. Weiterlesen »


  • 19.03.13


    19.03.13

    Pöbelei, Diffamierung und Intoleranz bei Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Bundestag

    Eine sachliche Debatte über den Verfassungswert von Ehe und Familie scheiterte am undemokratischen Geist und an der Missachtung des Grundgesetzes durch Protagonisten gleichgeschlechtlicher Lebensformen und an ihrem Willen, diese unbeirrt von jeglichen Gegenargumenten in jeder Hinsicht mit der Ehe gleichzusetzen

    (MEDRUM) Wenn sich Abgeordnete im Deutschen Bundestag für die Förderung von Ehe und Familie statt für die vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften einsetzen, ernten Sie aus den Reihen der Grünen, der SPD und der Linkspartei keinen Beifall oder Unterstützung, sondern Pöbeleien, Diffamierung und eine Intoleranz, die an Verachtung grenzt. Dies offenbarte die Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14.03.2013, bei der über einen Gesetzentwurf von Volker Beck und den Grünen zur Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe debattiert werden sollte. Doch wer eine sachliche Debatte erhoffte, wurde herb enttäuscht. Weiterlesen »


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