Sie sind hier

Veranstaltungen

  • Bund der Steuerzahler kritisiert ESM-Vertrag: "Eine Art Ermächtigungsgesetz"

    Titel: 
    Bund der Steuerzahler kritisiert ESM-Vertrag: "Eine Art Ermächtigungsgesetz"
    Quelle: 
    Legal Tribune
    vom: 
    15.06.12
    Autor: 
    Arnd Diringer
    Zum Inhalt: 

    Der Bund der Steuerzahler (BdSt) ist mit über 300.000 Mitgliedern die größte unabhängige Interessenvertretung der deutschen Steuerbürger. Seine wissenschaftlichen Analysen, Fachpublikationen und Musterklagen finden normalerweise sowohl in den Medien als auch in der Politik viel Beachtung.

    Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass über seine seit Monaten andauernde Kampagne gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) kaum berichtet wird und auch die politische Klasse die Kritik geflissentlich ignoriert.

    Dabei hat der Verein das Vertragswerk in einer ausführlichen Analyse mit ungewöhnlich scharfen Worten kritisiert. Er führt unter anderem aus, dass die deutsche Regierung mit dem ESM "den finanziellen Schutz des einfachen Bürgers hinsichtlich seines Einkommens und seiner Ersparnisse (...) aufgehoben und diesen zur Plünderung freigegeben" habe. Weiter heißt es, dass, es sich bei dem Vertragswerk um eine Art "Ermächtigungsgesetz" handele und die "Installation des ESM" auf einen "gewollten Sturz der Nationalstaaten und offenen Staatsstreich" hinauslaufe.

  • Kirche darf illoyaler Erzieherin vorerst nicht kündigen


    20.06.12

    Kirche darf illoyaler Erzieherin vorerst nicht kündigen

    (MEDRUM) Elternzeit schützt vor Kündigung, auch wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber nicht unerheblich verletzt hat. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg im Fall einer lesbischen Erzieherin hervor, die ihren kirchlichen Arbeitgeber getäuscht hat.

    Jahrelang täuschte eine Erzieherin die katholische Kirche als ihren Arbeitgeber über ihre wahren Lebensverhältnisse. Die lesbische Erzieherin ging eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ein, hielt diese aber vor der Kirche geheim. Obwohl die Erzieherin damit einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß gegen ihren kirchlichen Arbeitgeber beging und gegen die von ihr selbst eingegangene vertragliche Verpflichtung verstieß, im Einklang mit der Grundordnung der kirchlichen Lehre zu leben, darf ihr die Kirche nicht kündigen. Sie befinde sich im Elternschutz und eine Kündigung sei nur im besonderen Ausnahmefall, so das Verwaltungsgericht.


     

     

  • Kirche darf lesbischer Erzieherin nicht kündigen

    Titel: 
    Kirche darf lesbischer Erzieherin nicht kündigen
    Quelle: 
    WELT
    vom: 
    19.06.12
    Zum Inhalt: 

    Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Kündigung einer lesbischen Kindergartenleiterin durch eine katholische Pfarrkirchenstiftung für nicht zulässig erklärt. Die Erzieherin sollte während ihrer Elternzeit wegen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entlassen werden. Die Pfarrkirchenstiftung hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, weil die Regierung Schwaben einen Antrag auf Genehmigung der Kündigung in der Elternzeit abgelehnt hatte.

  • Europas Außenminister wollen mehr Macht für EU

    Titel: 
    Europas Außenminister wollen mehr Macht für EU
    Quelle: 
    WELT
    vom: 
    20.06.12
    Zum Inhalt: 

    Die Zukunftsgruppe um Bundesaußenminister Westerwelle fordert weitreichende Reformen, damit Europa die Krise überlebt - darunter auch die Direktwahl des EU-Kommissionspräsidenten.

  • Linke will ESM und Fiskalpakt stoppen

    Titel: 
    Linke will ESM und Fiskalpakt stoppen
    Quelle: 
    Süddeutsche Zeitung
    vom: 
    22.06.12
    Zum Inhalt: 

    Die Linke macht ernst mit ihrer Ankündigung: Sie will den umstrittenen Euro-Rettungsschirm und den EU-Fiskalpakt durch das Bundesverfassungsgericht verhindern. Begründung: "Deutsche Politik darf nicht fremdbestimmt werden."

Seiten