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  • Die staatlichen Hürden für Ersatzschulen werden hoch angelegt


    04.09.08

    Die staatlichen Hürden für Ersatzschulen werden hoch angelegt

    Welcher Gegenwind bläst Homeschooling und Dudeks in Hessen ins Gesicht?

    (MEDRUM) Spätestens seit Eingang des Schreibens des Staatlichen Schulamtes vom 25. August wissen Jürgen und Rosemarie Dudek, dass ihre Aussichten, eine Genehmigung für die häusliche Unterrichtung ihrer Kinder zu erhalten, nicht allzu gut sind.

    Im Bescheid des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meissner-Kreis heißt es als Antwort auf ihren Antrag vom 4. August, mit dem sie um Genehmigung der Ersatzunterrichtung ihrer Kinder im Rahmen freier Trägerschaft als Ersatzschule "Die Arche" gebeten haben, unter anderem:

    "Die Schule in freier Trägerschaft darf in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen, die für die Führung einer Schule erforderliche Zuverlässigkeit des Trägers und die Eignung der Schulleitung müssen gegeben sein ...

    Den Status einer Ersatzschule kann eine Bildungseinrichtung nur erwerben, wenn sie tatsächlich Schule i. S. d. § 127 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) ist. Nach § 127 Abs. 2 HSchG gilt § 127 Abs. 1 HSchG auch für Schulen in freier Trägerschaft...

    Den Eltern Dudek wurde weiter mitgeteilt, dass sie plausibel und nachvollziehbar darstellen müssen, in
    welchem zeitlichen Ablauf und mit welcher geplanten Schülerzahl ihre
    Bildungseinrichtung aufgebaut werden soll, und dass  nach Art. 7 Abs. 5 GG private Volksschulen ( nach heutigem Verständnis Grundschulen) nur zuzulassen sind, wenn die Schulverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt.

    Zur Frage der Unterrichtung im Homeschooling stellte das Schulamt fest:

    "Sollten Sie mit Ihrem Antrag das Ziel verfolgen, "Homeschooling" für  Ihre Kinder umzusetzen, weise ich Sie schon jetzt daraufhin, dass ein solcher Antrag, die Voraussetzungen des § 127 HSchG nicht erfüllt."

    Die Hürden liegen also - gemessen an den vom Schulamt genannten Kriterien -
    hoch, wenn Dudeks an ihrem Ansinnen festhalten wollen, eine
    Genehmigung für ihre Unterrichtung zu erhalten. Für das Schulamt war es
    nicht erheblich gewesen, dass der Sohn Jonathan Dudek,
    unabhängig von der Prüfung und detaillierten Erfüllung der genannten Vorgaben, durch die Unterrichtung seiner Eltern einen Bildungsstand erreicht hat, der ihm
    immerhin einen
    glänzenden Realschulabschluss mit der Durchschnittsnote 1,1
    ermöglichte. 
    Dies reiche als Nachweis für die Genehmigung einer Ersatzschule nicht aus, stellte das Schulamt fest.

    Bis 30. September wurde nun den Eltern Dudek Zeit gegeben, den ergänzten Antrag vorzulegen. Sie wurden auch darüber informiert, dass die Verwaltungskosten für den Fall der Genehmigung einer Ersatzschule zwischen 600 und 3000 EURO, im Fall der Ablehnung 600 EURO betragen.

    Selbst wenn sie dies trotz mancher Unwägbarkeiten, Bedingungen und Auflagen nun mit der Hoffung auf Erfolg verfolgen wollen, sind aber ihre Kinder bis dahin verpflichtet, die zuständigen Schulen zu besuchen. Der erneute Strafantrag, über den MEDRUM am 13. August und gestern auch FAZ.net berichtete, ist also unverändert wirksam. Das betonte auch der Leiter des Staatlichen Schulamtes Arno Meißner. Gegenüber FAZ.net stellte er fest, dass ein Ansinnen zur Errichtung einer Schule, nicht vom Besuch der Schule entbinde. Nun müsse die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüfen. Die Anwälte der Dudeks warten jedoch schon seit vielen Wochen darauf, Akteneinsicht in die Unterlagen des Schulamtes zu erhalten, um die Rechte der Eltern wirksam wahrnehmen zu können, stellte Jürgen Dudek heute gegenüber MEDRUM fest.

    Das hessische Gesetzgeber hat zur Strafbarkeit und ihrer Verfolgung in § 182 des Schulgesetzes für die sogenannte Entziehung von der Schulpflicht festgelegt:

    "Straftaten
    (1) Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
    (2) Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Antragsberechtigt ist die untere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag kann zurückgenommen werden." 

    "Wir machen hier mit unseren Kindern echte Bildungs- und Erziehungsarbeit, mit unserer ganzen Familiensubstanz, doch der Staat belastet uns ohne Ende", so brachte heute Mittag Jürgen Dudek die bedrückende Erfahrung zum Ausdruck, die Dudeks machen.


    MEDRUM-Artikel: -> Dudeks droht eine weitere Strafanzeige des Schulamtes


     

  • Gorbers, Homeschooling und Dudeks


    04.09.08

    Brauchen Kinder Religion?

    Begutachungsgespräch über Glauben und Erziehung zwischen Zwang und Freiheit

    "Brauchen Kinder Religion?" heißt eines der Bücher, das im Schrank des
    Gutachters steht, der sich ein Urteil über die Erziehungsfähigkeit der
    Eltern Gorber aus Überlingen bilden soll. Es verwundert nicht, dass
    Fragen zu Pluralismus, Darwinismus, Kreationismus, Religion, Bibel und
    Erziehung intensiver Gesprächsgegenstand der gestrigen Begutachtung 
    waren. ... lesen Sie mehr...


    04.09.08

    Die staatlichen Hürden für Ersatzschulen werden hoch angelegt

    Welcher Gegenwind bläst Homeschooling und Dudeks in Hessen ins Gesicht?

    (MEDRUM) Spätestens seit Eingang des Schreibens des Staatlichen
    Schulamtes vom 25. August wissen Jürgen und Rosemarie Dudek, dass ihre
    Aussichten, eine Genehmigung für die häusliche Unterrichtung ihrer
    Kinder zu erhalten, nicht allzu gut sind. ... lesen Sie mehr...


    04.09.08

    Familie Dudek in der Zeitung "Die Welt"

    Demokratische Freiheit in der Bildung wurde durch Gesetzgebung des Dritten Reiches aufgehoben

    (MEDRUM) Die Tageszeitung "Die Welt" griff gestern die Entwicklung des
    Falles der
    Familie Dudek erneut in ihrer Berichterstattung auf. Unter der
    Überschrift
    "Bibelchristen kämpfen für ihren Hausunterricht" wird über die
    Verurteilung und Strafbedrohung der Eltern Dudek aus Herleshausen
    berichtet. ... lesen Sie mehr...


     

  • Erziehung, Bildung und Familie


    04.09.08

    Brauchen Kinder Religion?

    Begutachungsgespräch über Glauben und Erziehung zwischen Zwang und Freiheit

    "Brauchen Kinder Religion?" heißt eines der Bücher, das im Schrank des
    Gutachters steht, der sich ein Urteil über die Erziehungsfähigkeit der
    Eltern Gorber aus Überlingen bilden soll. Es verwundert nicht, dass
    Fragen zu Pluralismus, Darwinismus, Kreationismus, Religion, Bibel und
    Erziehung intensiver Gesprächsgegenstand der gestrigen Begutachtung 
    waren. ... lesen Sie mehr...


    04.09.08

    Die staatlichen Hürden für Ersatzschulen werden hoch angelegt

    Welcher Gegenwind bläst Homeschooling und Dudeks in Hessen ins Gesicht?

    (MEDRUM) Spätestens seit Eingang des Schreibens des Staatlichen
    Schulamtes vom 25. August wissen Jürgen und Rosemarie Dudek, dass ihre
    Aussichten, eine Genehmigung für die häusliche Unterrichtung ihrer
    Kinder zu erhalten, nicht allzu gut sind. ... lesen Sie mehr...


    04.09.08

    Familie Dudek in der Zeitung "Die Welt"

    Demokratische Freiheit in der Bildung wurde durch Gesetzgebung des Dritten Reiches aufgehoben

    (MEDRUM) Die Tageszeitung "Die Welt" griff gestern die Entwicklung des
    Falles der
    Familie Dudek erneut in ihrer Berichterstattung auf. Unter der
    Überschrift
    "Bibelchristen kämpfen für ihren Hausunterricht" wird über die
    Verurteilung und Strafbedrohung der Eltern Dudek aus Herleshausen
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  • Unfassbare Entgleisung und Abscheulichkeit


    04.09.08

    Unfassbare Entgleisung und Abscheulichkeit

    CDU: "Abgeordnetenbüro der Linkspartei steht hinter Hassplakat"

    "Dieses Plakat, auf dem Soldaten der Bundeswehr aufs tiefste beleidigt und verhöhnt werden, ist schlicht abscheulich.", heißt es in einer Erklärung der CDU-Zentrale aus Berlin. Es sei eine Schande, dass die deutschen Soldaten in Afghanistan Tag für Tag ihr Leben einsetzen und hier billige Agitation gegen sie betrieben werde.

    Die CDU wendet sich in diesem konkreten Fall gegen die Tatsache, dass aus dem Umfeld der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) Soldaten auf eine unfassbare Weise beleidigt werden.

    Image

    Das Plakat zeigt drei Soldaten, die einem gefallenen Kameraden im Sarg das letzte Geleit gewähren.

    Die Überschrift dazu:

    Die Bundeswehr auf dem richtigen Weg. Schritte zur Abrüstung.

    Wieder einer weniger.

    Wir begrüßen diese konkrete Maßnahme, den Umfang der Bundeswehr nach und nach zu reduzieren.

     

    Das Bild ist als Plakat auf der Internetseite des Büros für antimilitaristische Maßnahmen (BamM) zu finden. Es hat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und der Bundeswehr kaum einen vergleichbaren Fall gegeben, der in solche Abgründe der Unanständigkeit, der Herabsetzung, der Totenmißachtung  und Würdelosigkeit hinabgestiegen ist. Dieses Plakat ist an Spott und Häme über einen Toten nicht zu übertreffen.

    Bild zitiert Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit den Worten „ein Ausmaß an Unmenschlichkeit, ja Menschenverachtung, wie ich es nicht für möglich gehalten hätte". Die Verbindung zwischen Linkspartei und DFG-VK „müsste alle Sozialdemokraten und Bündnisgrüne davor abschrecken, mit ihr zusammenzuarbeiten".

    Auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (53, SPD), hat den Vorgang scharf verurteilt: „ Das ist eine menschenverachtende Geschmacklosigkeit, die nicht mehr zu überbieten ist."

    ImageDerjenige, der die "Hass-Seite" dieses Bildes im Internet betreue, sei Mitarbeiter im Bundestagsbüro der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Bild links), sagt die CDU-Zentrale. Wie verkommen muss Moral und Anstand eines Mitarbeiters in einem Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag sein, dass er in so gräßlicher Weise den Tod eines in der Pflichterfüllung für dieses Land verstorbenen Soldaten für politische Zwecke mißbraucht? Ist die Beschäftigung eines solchen Mitarbeiters für das Parlament tragbar?


    Bild-Artikel: -> Widerliches Plakat feiert Tod eines Bundeswehrsoldaten


     

  • 04.09.08/2


    04.09.08

    Unfassbare Entgleisung und Abscheulichkeit

    CDU: "Abgeordnetenbüro der Linkspartei steht hinter Hassplakat"

    "Dieses Plakat, auf dem Soldaten der Bundeswehr aufs tiefste beleidigt
    und verhöhnt werden, ist schlicht abscheulich.", heißt es in einer
    Erklärung der CDU-Zentrale aus Berlin. Es sei eine Schande, dass die
    deutschen Soldaten in Afghanistan Tag für Tag ihr Leben einsetzen und
    hier billige Agitation gegen sie betrieben werde. ... lesen Sie mehr...


    04.09.08

    Brauchen Kinder Religion?

    Begutachungsgespräch über Glauben und Erziehung zwischen Zwang und Freiheit

    "Brauchen Kinder Religion?" heißt eines der Bücher, das im Schrank des
    Gutachters steht, der sich ein Urteil über die Erziehungsfähigkeit der
    Eltern Gorber aus Überlingen bilden soll. Es verwundert nicht, dass
    Fragen zu Pluralismus, Darwinismus, Kreationismus, Religion, Bibel und
    Erziehung intensiver Gesprächsgegenstand der gestrigen Begutachtung 
    waren. ... lesen Sie mehr...


    04.09.08

    Die staatlichen Hürden für Ersatzschulen werden hoch angelegt

    Welcher Gegenwind bläst Homeschooling und Dudeks in Hessen ins Gesicht?

    (MEDRUM) Spätestens seit Eingang des Schreibens des Staatlichen
    Schulamtes vom 25. August wissen Jürgen und Rosemarie Dudek, dass ihre
    Aussichten, eine Genehmigung für die häusliche Unterrichtung ihrer
    Kinder zu erhalten, nicht allzu gut sind. ... lesen Sie mehr...


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