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  • Moderate Haltung des Medienbeauftragten der EKD zum Film im ZDF "Liebe mich!"


    04.09.08

    Moderate Haltung des Medienbeauftragten der EKD zum Film im ZDF "Liebe mich!"

    Der Unterschied von erotischen und pornographischen Sex-Szenen

    MEDRUM) Der Film "Liebe mich!", der am 11. August im ZDF ausgestrahlt wurde, 
    war auf erheblichen Protest von Zuschauern und einigen Organisationen gestoßen.
    Der Medienbeauftragte der EKD, Oberkirchenrat Markus Bräuer, reagierte darauf
    verhalten.

    Die einen nennen es erotisch, und die anderen bezeichnen es pornografisch,
    was in Filmszenen an sexuellen Handlungen dargestellt wird. Das ZDF sendete den
    kanadischen Film "Liebe mich!! als Erotikdrama, das in hohem Maße ungewöhnlich
    freimütige Sex-Szenen enthielt. Die sexuellen Szenen seien jedoch nicht
    pornografisch, weil ein Handlungsstrang erkennbar gewesen sei. Deswegen handele
    es sich im juristischen Sinne nicht um Pornographie, meinte der
    Medienbeauftragte des Rates der EKD gegenüber idea, auch wenn er ein Maß von
    erotischen Szenen überschreite, das Zuschauer nicht sehen wollten und ihr
    sittliches Empfinden gestört sei. Er werde gegenüber den ZDF-Verantwortlichen
    jedoch Bedenken ansprechen, meinte Breuer.

    Sendungen des ZDF sind häufiger Gegenstand der Kritik und des Protestes. So
    hat die Aktion Kinder in Gefahr erst Anfang August gegen die Filmreihe des ZDF
    "Sommernachtsphantasien" wegen ihres pornographischen Charakters protestiert.

    Zu einem Film aus der umstrittenen ZDF-Fimreihe schrieb die Zeitung "Die
    Welt": „Die Hauptdarstellerin wechselt ihre Liebhaber häufiger als ihre
    Staubsaugerbeutel,... Fällt dieser Film noch in die Kategorie "Erotik", oder
    tritt die Handlung nicht vielmehr hinter den Sex-Szenen zurück? Kritiker
    tendierten nach der Premiere auf der Berlinale eher zu der zweiten Meinung." 

    Das Kriterium des "Handlungsstranges" ist offenbar kein geeignetes, zumindest
    alleiniges Kriterium, um eine konsensfähige Unterscheidung zwischen Erotik und
    Pornografie zu treffen. Eine Unterscheidung, die sich daran orientiert, macht
    vieles möglich und gibt den Programmgestaltern die Möglichkeit, freizügig mit
    der Ausstrahlung von Filmen oder Sendungen zu verfahren, die auch gehäuft
    sexuelle Szenen enthalten. Dies hatte bereits den früheren Intendanten des ZDF,
    Prof. Holzamer, vielfach auf den Plan gerufen, der sich gegen die Ausstrahlung
    solcher Filme und Sendungen aussprach. Dennoch verhallen vielfache Proteste
    immer wieder ungehört, die sich nicht nur wegen des eigenen sittlichen
    Empfindens, sondern auch aus Sorge um den Kinder- und Jugendschutz an die
    Programmverantwortlichen wenden.

    Bereits Altkanzler Helmut Schmidt bescheinigte den Programmverantwortlichen,
    dass die Medien ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. In einem Interview mit
    einem ZDF Chefredakteur gab Altbundeskanzlers Helmut Schmidt einst ein
    vernichtendes Urteil über das Fernsehen ab. Auf die Bemerkung des
    Chefredakteurs, "Wir leben in einer Zeit des Wertewandels", entgegnete Helmut
    Schmidt
    :

    „Ja, durch Ihr Metier, durchs Fernsehen ist er entstanden. Das
    Fernsehen ist einer der schlimmsten Faktoren für den Verfall von hergebrachten,
    abendländischen sittlichen Traditionen. Da gibt es gar keinen Zweifel." (1972)


    MEDRUM-Artikel vom 07.08.08 -> Protestaktion gegen Erotik-Sendungen mit Pornocharakter im ZDF


  • 04.09.08


    04.09.08

    Moderate Haltung des Medienbeauftragten der EKD zum Film im ZDF "Liebe mich!"

    Der Unterschied von erotischen und pornographischen Sex-Szenen

    (MEDRUM) Der Film "Liebe mich!", der am 11. August im ZDF ausgestrahlt
    wurde,  war auf erheblichen Protest von Zuschauern und einigen
    Organisationen gestoßen. Der Medienbeauftragte der EKD, Oberkirchenrat
    Markus Bräuer, reagierte darauf verhalten. ... lesen Sie mehr...


    04.09.08

    Müntefering gegen Wankelmütigkeit

    (MEDRUM) Franz Müntefering  sprach sich bei seinem gestrigen
    Wiedereintritt in die Politik mit seiner Rede in München für Distanz
    zur Linken aus und hielt am Reformkurs der Agenda 2010 fest. ... lesen Sie mehr...


     

  • Familie Dudek in der Zeitung "Die Welt"


    04.09.08

    Familie Dudek in der Zeitung "Die Welt"

    Demokratische Freiheit in der Bildung wurde durch Gesetzgebung des Dritten Reiches aufgehoben

    (MEDRUM) Die Tageszeitung "Die Welt" griff gestern die Entwicklung des Falles der
    Familie Dudek erneut in ihrer Berichterstattung auf. Unter der Überschrift
    "Bibelchristen kämpfen für ihren Hausunterricht" wird über die Verurteilung und Strafbedrohung der Eltern Dudek aus Herleshausen berichtet.

    Karsten Kammholz schildert in seinem Artikel über die bereits in MEDRUM dargestellte Problematik, der die
    Familie Dudek als eine christiliche, kinderreiche Familie ausgesetzt ist. Sie unterrichtet ihre Kinder aus
    wohlerwogenen Gründen selbst, verstößt damit aber gegen die
    Gesetzeslage und ist der geballten Kraft eines Sanktionssystems
    ausgesetzt, das Vater und Mutter für mehrere Monate ins Gefängnis bringen soll.
    Wie Dudeks ebenso gegenüber der "Welt" verdeutlichten, wollen sie ihren Prinzipien treu bleiben und auch
    einen Betrag dafür leisten, dass in Deutschland wieder mehr
    Bildungsfreiheit geschaffen wird. Jürgen Dudek verwies darauf, dass der
    heute sehr eng gesetzte staatliche Rahmen erst in der Zeit des Dritten
    Reiches eingeführt wurde, während in der Weimarer Demokratie eine
    erheblich größere Bildungsfreiheit bestanden habe.

    Die damaligen Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes können als Teil der Politik der Gleichschaltung von Staat und Gesellschaft gesehen werden, die gerade vor Schule und Bildung nicht halt machte. Dass an diesem eng staatlich ausgerichteten System auch heute noch festgehalten wird, stößt bei vielen Menschen im In- und Ausland auf Unverständnis. Dessen ungeachtet scheinen derzeit die
    Aussichten auf eine Flexibilisierung des starren, staatlich gelenkten
    Schulpflichtsystems  jedoch unverändert schlecht zu stehen. Wie MEDRUM gestern zur Antwort
    des Bildungsministeriums auf den Brief des Netzwerkes Bildungsfreiheit
    an Annette Schavan berichtete, sieht die Ministerin derzeit keinen
    Bedarf, dies zu ändern.


    Welt-Artikel: -> Bibelchristen kämpfen für ihren Hausunterricht


    MEDRUM-Artikel:

    ->
    Ministerium von Annette Schavan: Nein, kein Homeschooling, alles ist gut!

    -> Familie Dudek auch Thema in der Zeitschrift ACP-Information

    -> Revision gegen Landgerichtsurteil fristgerecht eingelegt

    -> Was sind uns unsere Werte wert? - Christen wider den Zeitgeist 

    -> Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr gehorchen als Gott


  • Bildung, Erziehung und Medien


    04.09.08

    Familie Dudek in der Zeitung "Die Welt"

    Demokratische Freiheit in der Bildung wurde durch Gesetzgebung des Dritten Reiches aufgehoben

    (MEDRUM) Die Tageszeitung "Die Welt" griff gestern die Entwicklung im
    Fall der
    Familie Dudek erneut in ihrer Berichterstattung auf. Unter der
    Überschrift
    "Bibelchristen kämpfen für ihren Hausunterricht" wird über die
    Verurteilung und Strafbedrohung der Eltern Dudek aus Herleshausen
    berichtet. ... lesen Sie mehr...


    04.09.08

    Moderate Haltung des Medienbeauftragten der EKD zum Film im ZDF "Liebe mich!"

    Der Unterschied von erotischen und pornographischen Sex-Szenen

    (MEDRUM) Der Film "Liebe mich!", der am 11. August im ZDF ausgestrahlt
    wurde,  war auf erheblichen Protest von Zuschauern und einigen
    Organisationen gestoßen. Der Medienbeauftragte der EKD, Oberkirchenrat
    Markus Bräuer, reagierte darauf verhalten. ... lesen Sie mehr...


  • Brauchen Kinder Religion?


    04.09.08

    Brauchen Kinder Religion?

    Begutachtungsgespräch über Glauben und Erziehung zwischen Zwang und Freiheit

    "Brauchen Kinder Religion?" heißt eines der Bücher, das im Schrank des Gutachters steht, der sich ein Urteil über die Erziehungsfähigkeit der Eltern Gorber aus Überlingen bilden soll. Es verwundert nicht, dass Fragen zu Pluralismus, Darwinismus, Kreationismus, Religion, Bibel und Erziehung intensiver Gesprächsgegenstand der gestrigen Begutachtung  waren.

    Fragen aus diesem Themenkatalog beschäftigten schon und befassen auch weiterhin ganze Generationen Gelehrter und Ungelehrter. Gestern beschäftigte dies auch die Eltern Gorber im Gespräch mit einem Gutachter in Tübingen, dem sie sich unterzogen hatten, wie es bei der Gerichtsverhandlung des Amtsgerichtes Überlingen am 29. Juli dieses Jahres festgelegt worden war. So breitgefächert die dahinter sich verbergenden Weltanschauungen und Glaubensfragen sind, so kontrovers sind die Auffassungen der Menschen in Vergangenheit, Gegenwart, und sicherlich auch Zukunft. Ob man von der Diktatur des Relativismus oder vom Christentum als Wahnsystem spricht, hängt vom Standpunkt des Beobachters und seinen Überzeugungen ab.

    Auch was in Kinderzimmern vermittelt wird, hängt vom Standpunkt des Beobachters ab und dem, was er für richtig und wichtig hält. Geben die Eltern ihren Kindern eine Kinderbibel, lesen sie ihnen aus der Bibel vor, oder überlassen sie ihnen ein Buch wie das von Michael Schmidt-Salomon "Wo bitte geht's zu Gott?", oder werden die Kinder dem Konsum der pädagisch oft fragwürdigen Kindersendungen eines ungebegrenzten Fernsehangebotes und der heutigen digitalen, virtuellen Medienwelt überlassen? Die Divergenzen sind riesenhaft. Gleichermaßen divergieren die Auffassungen und Erziehungspraktiken von Eltern in einer pluralen Gesellschaft. Ist derjenige erziehungsfähig, der die Bibel mehr wörtlich versteht oder derjenige, der sie mehr in einem übertragenen Sinne versteht, oder auch derjenige, der die Bibel völlig ablehnt? Was also und wer also gilt als erziehungsfähig?

    Im Falle der Eltern Gorber ist es klar, dass sie ihr eigenes Verständnis von einem christlichen Glauben haben, der ihr Leben leitet, und dass sie aus dem vielfältigen Angebot das auswählen, was sie für richtig halten: Es ist nicht der Fernseher, und es ist keine christenfeindliche Lektüre. Die Eltern Gorber wählen aus, was ihre Kinder beziehungsfähig macht, sie leben ihren Kinder vor, dass sie selbst angenommen sind, und dass sie andere Menschen annehmen sollen. Das gehört zu den zentralen Anliegen, die die Eltern Gorber mit ihrer Erziehung verbinden. Das haben sie gestern auch auf die Frage des Gutachters entgegnet, der nicht nur weltanschauliche Fragen mit ihnen erörterte, sondern ebenso nach ihren Erziehungszielen fragte. "Dazu gehören die Toleranz und Freiheit, sich auch selbst für den Glauben zu entscheiden", sagte Mutter Gorber. Sie reicht die Erklärung nach: "Wir können nur vorleben, was unsere Kinder dann tun, steht in ihrem Ermessen. Wir haben die Kinder nicht einmal taufen lassen. Auch das müssen und sollen sie selbst entscheiden." Dass dies so ist, kam in einer Antwort zum Ausdruck, die Tochter Sarai kürzlich gegenüber MEDRUM gab. "Ich teile nicht alle Auffassungen, die mein Vater vertritt, aber doch viele. Ich gebe ihm nicht in allem, aber in vielem recht.", erklärte Sarai selbstbewußt, überzeugend und mit sympathisch schwäbischem Akzent.

    Für den Beobachter und stillen Mithörer schließt sich die Frage an, wo sich das Wahnsystem, in dem die Eltern Gorber nach Vermutung von Teilen ihrer Außenwelt angeblich leben, versteckt haben könnte. Vielleicht hat es der Gutachter entdeckt. Er versuchte jedenfalls nach dem Eindruck der Eltern, den Dingen gründlich auf den Grund zu gehen. Zu welchen Schlüssen er gekommen ist, bleibt vorerst sein Geheimnis, zumindest so lange, wie sein Gutachten nicht auf dem Tisch liegt.

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