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Veranstaltungen

  • Keine embryonale Stammzellforschung

    11.04.08

    Kardinal Meisner und Erzbischof Zollitsch: Keine embryonale Stammzellforschung

    Am Tag vor der Abstimmung im Bundestag hat der Kölner Kardinal Joachim Meisner an die Bundestagsabgeordneten appelliert, jede Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zu verbieten.

    Das sei „der einzige Weg, um das Unrecht gegen Würde und Leben embryonaler Menschen zu beenden", betonte der Erzbischof gegenüber dem domradio. Die Abgeordneten müssten ihre Gewissensentscheidung „an der höchsten und wichtigsten Norm des Grundgesetzes ausrichten: Die Würde des Menschen ist unantastbar", so der Kardinal. Leben beginne nach christlichem Menschenbild mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Von dem Zeitpunkt an verbiete es sich, den Menschen „als bloßes Zellenmaterial zu benutzen". Kein medizinischer oder wissenschaftlicher Zweck erlaube es, von dieser Norm eine Ausnahme zu machen. Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, rief im domradio die Abgeordneten des Bundestags auf, eine Liberalisierung der Forschung zu verhindern.


     

  • Debatte des Deutschen Bundestages zum Stammzellgesetz

    11.04.08


    Beratung des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Stammzellgesetzes

    Antrag auf Verschiebung des Stichtages mehrheitlich angenommen

    von Kurt J. Heinz

    Der heutigen Beratung und namentlichen Abstimmung über das
    Stammzellgesetz ging eine engagierte Debatte voraus, an der sich
    zahlreiche Redner aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages
    beteiligten. Im Anschluss an die Debatte wurde die namentliche
    Abstimmung
    durchgeführt. Die Abstimmung fand ohne sogenannten "Fraktionszwang"
    statt.

    Im Lauf der Abstimmung fand der Antrag des "MdB Röspel
    u.a."16/7981), mit dem die Verschiebung des Stichtages beantragt wurde, eine
    Mehrheit. Die namentliche Abstimmung über diesen Antrag endete in zweiter Beratung
    mit folgendem Ergebnis:

    580 abgegebene Stimmen
    346 Stimmen mit Ja
    208 Stimmen mit Nein
    6 Stimmen "Enthaltung".

    In der unmittelbar anschließenden, dritten Beratung und Abstimmung
    (mit Handzeichen) wurde dieser Gesetzesantrag mehrheitlich angenommen.

    Vorweg gegangen war die namentliche Abstimmung über die Anträge

    zur Liberalisierung der Stammzellforschung (Gesetzentwurf (16/7982)) und zum Verbot (Gesetzentwurf (16/7983)).

    Diese Anträge fanden keine Mehrheit und wurden daher

    bei 126 Ja-Stimmen,
    443 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen - bzw.

    bei 118 Ja-Stimmen, 442
    Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen -

    in Zweiter Lesung abgelehnt

    Weitere Abtimmungen über den Antrag (16/7985) (Stichtag beibehalten) und den Gesetzentwurf (16/7984) (Straffreiheit für Forscher) entfielen somit.

    Ein Bericht über die Debattenbeiträge und die jeweiligen Gesetzentwürfe sind im Anhang enthalten.

    Quellen:

    Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages

  • Kommentar zur Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz

    11.04.08


    Die Entscheidung zur Verschiebung des Stichtages im
    Stammzellgesetz -

    Eine politische Entscheidung zwischen zwei Ethiken?

    von Kurt J. Heinz

    In der Bundestagsdebatte zur
    Novellierung des Stammzellgesetzes standen sich zwei „Ethiken“ gegenüber. Die
    „Ethik
    des Lebens“ und die „Ethik des Heilens“. Wer für die embryonale Stamm­zellforschung
    argumentierte, konnte dies mit der Ethik des Heilens begründen, wer sich
    dagegen aussprach, konnte dies mit der Ethik des Lebens rechtfertigen. Gibt es
    diese beiden Ethiken als vergleichbare ethische Legitimationen?

    Aus dem
    christlichen Glauben heraus betrachtet gibt es nur eine Ethik. Die Ethik der
    Liebe. Sie schließt alles ein, was an Ethiken genannt werden mag. Die Liebe im
    christlichen Glaubensverständnis ist das vorbehaltlose Ja zum Leben, aber auch
    das Ja zum Heilen und Helfen. Das Ja zum Helfen ist aber kein Ja, das dem Leben
    entgegen gestellt werden kann, sondern ein Dienst am und für das Leben. Dieses
    Ja als Dienst und Hilfe für das Leben ist kein Dienst, der gegen das Leben
    abgewogen werden darf. Jedes Leben hat sein eigenes Recht, das in Gott als
    Schöpfer des Lebens begründet ist. Hilfe für ein Leben rechtfertigt es daher
    nicht, Leben, und sei es auch noch so jung, um der Hilfe für ein anderes Leben
    willen zu opfern.

    Die
    Existenz dieses realen Lebens lässt sich nicht nur aus biologischer, sondern
    auch aus allgemein ethischer Sicht nur an einem einzigen Zeitpunkt festmachen:
    Der Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, als dem Zeitpunkt, an
    dem die Einheit und das Subjekt Mensch als Individuum entsteht, als Zeitpunkt,
    an dem alles angelegt ist, was jedem einzigartigen Individuum Mensch seine
    unvergleichliche Identität und sein Recht auf Existenz gibt. Jeder spätere
    Zeitpunkt ist auf willkürlich gesetzte Kriterien angewiesen und bringt
    Begründungsnöte mit sich, die sich letztlich nicht überwinden lassen.

    Leben ist
    nach seinem Entstehungszeitpunkt in einem lebenslangen, kontinuierlichen
    Prozess der Entwicklung, der mit der befruchteten Eizelle beginnt, der sich
    fortsetzt über ein Mehrzellstadium bis hin zum mehrmonatigen Embryo und später
    dem neugeborenen Säugling, und der schließlich seinen Abschluss findet mit dem
    alternden, kranken und sterbenden Menschen. Wer will da anhand welcher
    Kriterien entscheiden, dass das Leben erst zu einem gewählten Zeitpunkt nach
    der Zeugung beginnt? Eine solche Entscheidung ist ebenso fragwürdig wie jede
    Entscheidung abzulehnen ist, dass Leben bereits vor dem Zeitpunkt des Sterbens
    endet. Jeder, der dies versucht, gerät in ein unvermeidliches ethisches
    Dilemma. Er kann einerseits jeden anderen Zeitpunkt nicht ethisch über­zeugend
    begründen und er muss sich andererseits demzufolge eingestehen, dass er über
    Leben abwägend disponiert.

    Auch die
    Fragestellung, ab welchem (oder bis zu welchem) Zeitpunkt ein Subjekt „Mensch“
    Träger menschlicher Würde sein kann, kann hier nicht weiterhelfen. Sie kann
    Normen und Rechtssicherheit schaffen beim Umgang mit Rechten, die der Mensch
    dem Menschen zuschreibt, und kann damit zwar helfen, praktikable Antworten
    darauf zu geben, wie mit den Rechten des Lebens in unserer Wirklichkeit
    umgegangen werden soll, an den ethischen Grund­gegeben­heiten ändert sie
    nichts. Der Mensch existiert mit der ihm eigenen Identität vom Zeitpunkt der
    Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an. Nicht 3 Tage, oder 3 Monate, oder 9
    Monate später, und er hat sein ethisch fundiertes, eigenes Recht auf Existenz,
    von Anfang an.

    Die
    angestellten Überlegungen machen erst recht deutlich, das Argumentationen, die
    auf die Notwendigkeit der Forschung, die Forschungsfreiheit, oder gar
    vergleichend auf das internationale Geschehen abheben, um vermeintliche
    Kompromisslösungen zu begrün­den, aus ethischer Sicht letztlich nicht tragfähig
    sind. Es gibt in der Frage des Lebens keinen ethischen Kompromiss! Denn jede
    Abwägung über das höchste Gut „Leben“ aus jedem noch so gutgemeinten und
    sachlich zutreffenden Motiv verbietet sich. Dies gilt bei der embryonalen
    Stammzellforschung, bei der es nicht um Handlungen geht, unmittel­bare Bedrohungen
    auf Leben abzuwehren, in gleicher Weise wie dies das Bundes­verfassungsgericht
    beim Urteil über das Luftsicherheitsgesetz befunden hat.

    Das Recht
    auf Leben und seine Würde hat höchsten Rang, von Anfang an. Auch wenn es schwer
    fällt, müssen wir es ertragen, wenn wir nicht in sein ureigenes Existenzrecht
    als unantastbarem Gut eingreifen dürfen, auch dann nicht, wenn wir anderem
    Leben damit helfen wollen, wie es die Vertreter einer „Ethik des Heilens“ aus
    verständlichen und achtenswerten Gründen für sich in Anspruch genommen haben.
    Deswegen ist die heutige Entscheidung des Bundestages zur einmaligen
    Verschiebung - bei allem Respekt vor den Beweggründen der Abgeordneten und der
    demokratischen Legitimation der Entscheidung eine - hoffentlich einmalige - Niederlage
    für das Leben.


    -> Bericht über die Debatte

  • 3. Internationaler Kongress "Treffpunkt Weltkirche"

    Leitwort: „Zeit, vom Schlafe aufzustehen"

    Schirmherrschaft: Augsburger Bischof Dr. Walter Mixa  

    Im Mittelpunkt des "3. Internationalen Kongresses Treffpunkt Weltkirche" vom 11. bis 13. April in Augsburg stehen:

    • die katholische Kirche und ihre Herausforderung durch den Islam
    • die wachsende Kirche in Afrika
    • die neuen Chancen für die Kirche in China
    • der Exodus der Christen aus dem Heiligen Land
    • die Zukunft der Kirche in Europa
    • die Zukunft der Familie im deutschen Sprachraum.
  • Antrag im Europarat: Legalisieren der Abtreibung

    Antrag im Europarat: Legalisierung der Tötung ungeborenen Lebens

    Gisela Wurm, SPÖ, will Unrecht zum Recht erheben

    Beim 3. Internationalen Kongress "Treffpunkt
    Weltkirche
    " hat
    Gabriele Kuby in einem Impuls-Vortrag
    u.a. auf die Parlamentarische Versammlung des Europarats nächste Woche hingewiesen, in der über den Antrag entschieden werden soll, die Abtreibung europaweit zu legalisieren. Im selben Antrag wird auch gefordert, dass Verhütungsmittel staatlich finanziert werden sollen, die Sexualerziehung der Jugendlichen über Verhütungsmethoden verpflichtend sein soll. Dieser Antrag soll von der österreichischen SPÖ-Abgeordneten Gisela Wurm initiiert worden sein.

    ImageGisela Wurm ist Mitglied des Bundes-Frauenkomitees der SPÖ. Gisela WURM hatte im Rahmen ihrer politischen Zielvorstellungen bereits im Februar 2007 die massgeblichen Abtreibungsorganisationen, darunter auch die deutsche Pro Familia, eingeladen, um ihre Inititiative vorzubereiten. Die Organisationen, die sich überall in Europa für den Schutz des ungeborenen
    Lebens einsetzen, seien lediglich durch eine Vertreterin repräsentiert gewesen. Das
    zeige, "dass der Europarat (verantwortlich : die Beamtin Tanja Kleinsorge) eine
    einseitige und undemokratische Beeinflussung der Diskussion erreichen
    wolle", stellte dazu Euro-Fam fest.

     

    Zum Antrag, über den der Europarat entscheiden soll, heißt es in der Summary des Dokumentes, das dem Rat vorliegt:


    "Abortion is legal in the vast majority of the Council of Europe member states. The Committee on Equal Opportunities for Women and Men considers that a ban on abortions does not result in fewer abortions, but mainly leads to clandestine abortions, which are more traumatic and more dangerous. By the same token, the Committee notes that in many of the states where abortion is legal, numerous conditions are imposed which restrict the effective access to safe abortion.


    The Parliamentary Assembly should therefore invite the member states of the Council of Europe to:


    - decriminalise abortion, if they have not already done so;


    - guarantee women's effective exercise of their right to abortion and lift restrictions which hinder, de jure or de facto, access to safe abortion;


    - adopt appropriate sexual and reproductive health strategies, including access of women and men to contraception at a reasonable cost and of a suitable nature for them as well as compulsory relationships and sex education for young people."

    Die Abtreibung soll demnach in den Mitgliedsstaaten der EU "entkriminalisiert" werden. Oder, mit anderen Worten ausgedrückt, das Unrecht, ungeborenes menschliches Leben zu töten, soll zum Recht erhoben werden. Das ist das Ziel, das von dem Mitglied der sozialdemokratischen Partei Österreichs, Gisela Wurm offensichtlich verfolgt wird.

    Diese Initiative wurde über das Committee on Equal Opportunities
    for Women and Men
    als Reporting committee (Berichtender Ausschuss) eingebracht. Als Mitglied dieses Ausschusses werden u.a. MdB Gert Winkelmeier (Die Linke) , MdB Marieluise Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und MdB Marlene Rupprecht (SPD) genannt.

    Der Antrag soll gem. derzeitiger Tagesordnung am 16. April 2008 behandelt werden
    (beigefügt im Anhang, Doc. 11537 rev).


    Dazu wurde einen offener verfasst: Brief an MdB Volker Kauder.



    Wer sich diesem Brief anschließen möchte, wird gebeten, dazu im Kommentarfeld zu diesem Brief seinen Vornamen, Namen und Wohnort, ggf. auch Organisation, zu nennen.

    Mitunterzeichnend sind u.a.:

    Gregor
    Ambrus, Berlin
    Claudia Black, Vöhl

    Brigitte Bohn, Crailsheim

    Gudrun Blecken, Frankenhardt

    Walter Erdmann, Bodenheim

    Dr. med. Harald Fauser,
    Bruckberg
    Georg Fleischmann, Bamberg
    FA Magdalene Furch, Bad Nauheim
    Dr. med. Wolfgang Furch, Bad Nauheim

    Hilde Gebert, Frankenhardt

    Rudolf Gebert, Frankenhardt
    Patricia Haun, Heigenbrücken

    Irmgard Hauzinger, Crailsheim

    Herbert Jacobi, Schlüchtern
    Hansjürgen Kitzinger, Nürnberg
    Detlev Mallek, Crailsheim
    Gerda Mallek, Crailsheim

    Heinz Matthias, Niedenstein

    Hagen Mukerjee, Melsungen
    Thomas Schell, Loerrach

    Dr. Jürgen Siemer, Brühl

    Marianne Arkenau-Siemer, Brühl

    Frau Kathrin Thomas, Hainewalde

    Pfarrer Dr. Klaus Timpe, Zwochau

    Pfarrer Uwe Winkel, Spahl

     

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