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Veranstaltungen

  • Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien


    15.12.09

    Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien

    Vorlage für ein Strafrechtsänderungsgesetz kommt in Bundesrat

    (MEDRUM) Mit einer Änderung des Strafrechts wollen die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen verhindern, dass die äußeren Genitalien von Frauen und Mädchen durch Beschneidung oder auf andere Weise verstümmelt werden.

    Handlungen zur Beschneidung oder Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen sollen deshalb als eigener Straftatbestand normiert werden. Auch Auslandstaten sollen in die Strafbarkeit einbezogen werden, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Strafverfolgungsverjährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen.

    Hierdurch würde nach Darstellung der Antragsteller jeder Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigt und ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft. Als Strafmaß soll eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren oder - in minder schweren Fällen - von sechs Monaten bis zu fünf Jahren festgesetzt werden.

    Die Länder betonen, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen darstellt. In Deutschland seien ca. 20.000 Frauen betroffen. Ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund müssten als gefährdet gelten, dieser Praxis - beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie - unterworfen zu werden.

    Der Staat sei verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen. Neben außerstrafrechtlichen Maßnahmen und Hilfen gehörte dazu eine eindeutige, unmissverständliche und in ihrer Höhe der Schwere der Tat entsprechende Strafdrohung.

    Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 18. Dezember 2009 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.

     

     

  • Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung


    15.12.09

    Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung

    Gründungsversammlung der Landesarmutskonferenz Berlin

    (MEDRUM) Am Mittwoch, den 16. Dezember 2009, findet mit Unterstützung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege die Gründungsversammlung der Landesarmutskonferenz Berlin (lak-Berlin) statt.

    Ein Ziel der Gründung der Landesarmutskonferenz ist: Die Bündelung aller Kräfte im Land Berlin zum gemeinsamen Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung. In Berlin besteht weder auf der Landes- noch auf der Bezirksebene eine strukturierte Sozialplanung. Eine gesamtstädtische Sozialplanung mit nachvollziehbaren Zielstellungen erfolgt zurzeit nicht. Diese notwendige Planung können weder der Sozialstrukturatlas noch fachlich oder regional begrenzte Planungen ersetzen. Dagegen ist damit zu rechnen, dass die enormen Investitionen zur Bekämpfung der internationalen Finanzkrise als Haushaltsdefizit direkt auf die öffentlichen Haushalte durchschlagen. Wie schon in der Vergangenheit, werden zunächst die Bereiche der Zuwendungen und freiwilligen Leistungen von zusätzlichen Kürzungen betroffen sein ebenso wie die Leistungen für eine voraussichtlich wieder ansteigende Anzahl von arbeitslosen Menschen.

    Susanne Kahl-Passoth, Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorsitzende der Evangelischen Obdachlosenhilfe e.V., wird u.a. zur Wahl für den Sprecherrat der Landesarmutskonferenz zur Verfügung stehen. Mitglied der Konferenz kann jede juristische Person werden, die am Tage der Gründungsversammlung eine formlose Beitrittserklärung beibringt. Susanne Kahl-Passoth bittet insbesondere die diakonischen und kirchlichen Träger: „Je größer die zukünftige Mitgliederzahl der Landesarmutskonferenz sein wird, umso stärker werden wir wirken können. Bitte kommen Sie zahlreich am 16. Dezember von 10.00 - 15.00 Uhr in das DRK- Generalsekretariat, Carstennstraße 58, 12205 Berlin, und werden Sie ein Mitglied."

    Kontakt im Diakonischen Werk: Rainer Krebs, Telefon 030-82097-190

    Der Begriff Freie Wohlfahrtspflege (FW) bezeichnet in Deutschland Vereinigungen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder heilend zu helfen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es sechs Dachorganisationen - die „Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege": Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.


     

  • 15.12.09 Aus den Medien


    15.12.09

    Aus den Medien


    faz.net: Vorratsdatenspeicherung

    -> Leutheusser klagt gegen Schnarrenberger


    Aus den Nachrichten des Deutschlandradios:

    Bundeskanzlerin Merkel soll Ländern Milliarden-Zugeständnisse im Steuerstreit gemacht haben

    "Nach dem Krisentreffen im Kanzleramt sind erste Einzelheiten der Vereinbarung zum Steuerstreit bekannt geworden.  Wie mehrere Zeitungen berichten, soll Bundeskanzlerin Merkel den Ländern Zugeständnisse in Milliardenhöhe gemacht haben. Vorgesehen sei etwa, im Zuge der für 2011 geplanten Steuerreform den Verteilungsschlüssel zu Gunsten der Länder zu ändern. Dies könnte auf einen zusätzlichen Mehrwertsteuerpunkt hinauslaufen. Außerdem solle für Bildung und Forschung erheblich mehr Geld aus der Bundeskasse an die Länder fließen. Bei der Umstrukturierung der Jobcenter sollen die Länder zudem lediglich zehn Prozent der Kosten tragen. Den Rest übernehme der Bund. Damit sei ein Veto im Bundesrat gegen das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Tisch.  Die SPD warnte die Kanzlerin vor finanziellen Zugeständnissen zulasten des Bundes. Schon heute verstoße die Finanzverteilung gegen das Grundgesetz, weil die Länder dem Bund über Jahrzehnte immer wieder Steueranteile abgepresst hätten, heißt es in einer Stellungnahme der SPD-Haushaltspolitiker, aus der die 'Süddeutsche Zeitung' zitiert. Rein rechnerisch müssten die Länder dem Bund im nächsten Jahr rund 25 Milliarden Euro überweisen."


    (MEDRUM)

  • Freiheitlicher Protest oder rechtswidrige Behinderung einer Vorlesung?


    15.12.09

    Freiheitlicher Protest oder rechtswidrige Behinderung einer Vorlesung?

    Lehrveranstaltung an der Uni Köln "umfunktioniert", um Edith Düsing "auszuknutschen"

    (MEDRUM) Das "Autonome Lesben- und Schwulenreferat an der Uni Köln (LUSK)" stellt in einem Statement vom Montag fest, die Einstellung der Protestierenden bei der Schillervorlesung von Edith Düsing am 7. Dezember sei "diskussionsfreudig" und "freiheitlich" gewesen. Dies konterkariert das weniger freiheitliche Geschehen, denn Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.

    Ein gestörtes Verhältnis zur Freiheit der Protestler hatte bereits Dirk Ludigs in seinem Artikel "Queere Jakobiner" in "Queer.de" (10.12.09) moniert. Im Internetblog des Gay Dissenter "Milverton" wird davon unabhängig festgestellt, die Veranstaltung sei umfunktioniert worden. Unter der Überschrift "Schwulenheilungsbefürworterin ausgeknutscht", schreibt Milverton zu der Protestaktion habe das "Autonome Lesben- und Schwulenreferat an der Uni Köln (LUSK)" aufgerufen und zitiert aus der Berichterstattung des Kölner Stadtanzeigers zum Geschehen:

    "Der Hörsaal ist brechend voll, Studenten sitzen auf Fensterbänken und dem Fußboden. Auf den ersten Blick also eine ganz normale Vorlesung an der Kölner Uni. Lediglich einige männliche Studenten mit schrillen Frauenperücken, Stöckelschuhen und Glitzerkleidern fallen aus dem Rahmen. Unbeirrt beginnt Prof. Edith Düsing ihren Schiller-Vortrag. Plötzlich stehen zwei junge Männer auf und fangen an, heftig zu knutschen. Die Studierenden applaudieren, erheben sich, Regenbogenfahnen werden geschwenkt. Immer mehr schwule und lesbische Paare küssen mit."

    Weiter kommentiert Milverton, die "Düsing'sche LeerLehrveranstaltung" sei "nicht ohne Grund umfunktioniert" worden. Düsing gehöre zur "deutschen Schwulenheilerclique". "Zu der ungewöhnlichen Protestaktion 'Kiss in' hatte das Autonome Lesben- und Schwulenreferat an der Uni Köln (LUSK) aufgerufen, um gegen den Vortrag von Düsing zu demonstrieren", so Milverton, der resümiert: "Eine schöne Aktion des Autonomen Lesben- und Schwulenreferates an der Universität zu Köln".

    Der Gay-Blogger spricht zu Recht von einer "Umfunktionierung" der Veranstaltung. Die Universität hatte diese Vorlesung angesetzt, um eine Lehrveranstaltung über Schiller durchzuführen und nicht, um eine wissenschaftliche Erörterung über Fragen zur Homosexualität anzubieten. Solche Fragen gehörten weder zum Thema der Vorlesung noch sind sie Gegenstand der Lehre und Forschung von Edith Düsing.  Die Philosophieprofessorin wurde dennoch für mehr als eine halbe Stunde an ihrer Vorlesung über Schiller und Nietzsche gehindert, nur weil sie sich den Unterzeichnern der Marburger Erklärung angeschlossen hatte, die sich im Mai 2009 für die Freiheit der Rede- und Wissenschaft beim Marburger Kongreß engagierten.

    Edith Düsing hatte im Frühjahr nichts anderes getan, als von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Sie wollte sich für Grundfreiheiten einsetzen, die sie durch massiv vertretene Forderungen nach Rede- und Auftrittsverboten für einige Referenten - an der politischen Parteienspitze vertreten durch den Grünenpolitiker Volker Beck - bedroht sah. Das LUSK verlangte danach wiederholt von der Professorin, sie solle sich von der Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung" distanzieren und bezeichnete sie als "untragbar". Das Autonome Referat bezichtigte die Marburger Erklärung als "homophob", weil darin angeblich homosexuellenfeindliche Positionen vertreten werden würden.

    Nachdem Düsing, die diese Auffassung wie viele andere Zeitgenossen nicht teilt, nicht bereit war, die Kapitulationsforderung des LUSK zu erfüllen, wurde zum Protest bei ihrer Vorlesung über Schiller aufgerufen. Warum die Veranstaltung zeitweise lahmgelegt wurde, offenbart auch das Statement des LUSK vom Montag mit der herabsetzenden Bemerkung, es sei um ein Zeichen für die Öffentlichkeit gegangen, dass eine Professorin mit einer derartigen Einstellung nicht selbstverständlich als öffentliche Person hingenommen werden könne. Da die Zuständigen in der Universität dennoch nichts gegen die Vorlesung von Edith Düsing unternommen hatten, wurde die Veranstaltung nach der Spielart des LUSK mit "Kiss-in" und begleitendem Getöse torpediert. Es wird klar: Das LUSK will das Sagen haben, wer als Person hingenommen werden darf und wer seine Rechte verwirkt hat. Die Stellungnahme von Edith Düsing, abgedruckt in der "Tagespost" vom 10.12.09,  gibt eine vielsagende Antwort darauf.

    In dem auf eine solche Weise ausgeübten Zwang liegt ein bedenkliches Verständnis von Freiheit und Rechtsstaat. Mit der Protestaktion wurden Grenzen überschritten. Denn niemand muß es hinnehmen, an der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gehindert zu werden, wenn er rechtmäßig von einem selbstverständlichen demokratischen Recht auf freie Meinungsäußerung und seinem Recht auf Berufsausübung Gebrauch macht. Auch diejenigen, die sich zu dieser Veranstaltung eingefunden hatten, um die Vorlesung zu hören, müssen nicht akzeptieren, dass ihnen dies durch Dritte verwehrt wird, nur weil sie aufgrund ihrer Unduldsamkeit die Person Edith Düsing öffentlichkeitswirksam an den Pranger stellen und sanktionieren wollen. Die Störer haben auch die Rechte dieses Personenkreises verletzt.

    Selbstverständlich ist es dem LUSK und anderen unbenommen, ihre konträre Auffassung zu bekunden, auch zu protestieren, nicht aber anderen ihren Willen aufzuzwingen. Die Lesben- und Schwulenvertretung hatte von ihrem Recht bereits zuvor ausgiebig Gebrauch gemacht und viele Möglichkeiten genutzt, ihren Protest öffentlich und auf andere Weise unter die Leute zu bringen. Die Opponenten im LUSK müssen es allerdings ertragen können, wenn sich eine Person wie Edith Düsing - und Tausende andere - dennoch ihrem Druck nicht beugen und sich ihrer Auffassung eben nicht anschließen wollen, wie es gleichermaßen andere aushalten müssen, dass das LUSK in seiner Affrontstellung verharrt. Dies gebieten Toleranz und gegenseitiger Respekt. Anderenfalls hätte das LUSK längst die Möglichkeit gehabt, gegen die angeblich "homophoben" Äußerungen juristisch vorzugehen. Unannehmbar ist es jedenfalls, für sich das Recht abzuleiten, einen Andersdenkenden abzuurteilen und ihn an der rechtmäßigen Wahrnehmung seiner Aufgabe zu hindern. Dahinter verbirgt sich ein inakzeptables Maß an Intoleranz und Bereitschaft zur Unterdrückung.

    Edith Düsing erfährt jetzt am eigenen Leibe jene Art von totalitären Bestrebungen, gegen die sie sich mit der Unterstützung der Marburger Erklärung ausgesprochen hat. Die Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit des anderen beschneidet. Auch das LUSK muß sich an eine freiheitliche Rechtsordnung und ihre "Spielregeln" gewöhnen und daran halten. Deshalb ist dem Philosophen Robert Spaemann nachdrücklich zuzustimmen, der diesen Vorgang an der Universität Köln in seinem Interview mit der "Welt" nicht nur als absurd, sondern als "gefährlich" bezeichnet hat. Dies sollte keine Schule machen.


    MEDRUM -> Herausragender deutscher Philosoph kritisiert Geschehen an der Universität Köln

    MEDRUM -> Scharf fokussiert

    MEDRUM -> Universität Köln: Ein ambivalenter Schauplatz

    MEDRUM -> Aufruf Marburger Erklärung


  • ZEIT verbreitet falsches Bild über evangelikale Haltung zur Homosexualität in Uganda


    15.12.09

    ZEIT verbreitet falsches Bild über evangelikale Haltung zur Homosexualität in Uganda

    (MEDRUM) Im Artikel "Allianz der christlichen Schwulengegner" (14.12.09) vermittelt die "Zeit" den Eindruck, Vertreter der Evangelikalen würden eine homosexuellenfeindliche Gesetzgebung in Uganda antreiben. Am Beispiel des prominenten Pastors Rick Warren, der das Gebet bei der Amtseinführung von Barack Obama gesprochen hat, zeigt sich, dass das Gegenteil der Fall ist.

    Die Zeit schreibt, Warren habe den ugandischen Pastor Martin Ssempa, einen der wichtigsten Wortführer für das Anti-Homo-Gesetz, wiederholt in seine Kirche nach Kalifornien eingeladen. Auch Warren habe mehrere Wochen gebraucht, um nach wachsendem medialem Druck klar Position gegen die ugandischen Gesetzespläne zu ziehen.

    Wegen solcher Darstellungen und Unterstellungen hat Warren am 9. Dezember eigens in einem YouTube-Video Position bezogen. Ein klarere Absage an eine homosexuellenfeindliche Haltung aus christlicher Sicht als die von Warren kann es kaum geben. Sie stellt das auf den Kopf, was im Artikel der Zeit den Lesern suggeriert wird (oder werden soll?). Warren protestiert schärfstens gegen gesetzliche Bestrebungen, mit denen Homosexuelle kriminalisiert werden würden. Er sagt unter anderem wörtlich: "Das Anti-Homosexualitäts-Gesetz ist ungerecht, extrem und unchristlich." Die Botschaft von Rick Warren an die Pastorenbrüder in Uganda lässt der Zeit-Artikel unerwähnt.

    Auch in der "Christianpost" wurde über den Protest von katholischen und evangelikalen Christen gegen ein Anti-Homosexuellen-Gesetz berichtet. "Unabhängig von unterschiedlichen theologischen Auffassungen in moralischen Fragen zur Homosexualtiät, wenden wir uns in unseren Kirchen, Gemeinden und Familien unseren schwulen und lesbischen Brüdern und Schwestern als Kinder Gottes mit Respekt und Liebe zu", berichtet die Christianpost über eine Verlautbarung leitender Persönlichkeiten aus den Kirchen in den USA.

    YouTube -> Botschaft von Rick Warren an die Pastoren in Uganda

    Christianpost -> Uganda's Anti-Gay Bill Draws Evangelical Opposition

    Zeit-Artikel -> Allianz der christlichen Schwulengegner


     

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