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  • 4,3% weniger Schwangerschaftsabbrüche im dritten Quartal 2009


    13.12.09

    4,3% weniger Schwangerschaftsabbrüche im dritten Quartal 2009

    (MEDRUM) WIESBADEN, 10.12.09 - Im dritten Quartal 2009 wurden dem Statistischen Bundesamt (Destatis) rund 26 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet und damit fast 1 200 weniger als im dritten Quartal 2008 (- 4,3%). Dies teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag mit.

    Knapp drei Viertel (73%) der Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 14% zwischen 35 und 39 Jahren. Fast 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Bei den unter 18-Jährigen (Anteil von knapp 5%) ging die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 2% (- 25) im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal zurück. 40% der Schwangeren aller Altersgruppen hatten vor dem Eingriff noch keine Lebendgeburt.

    97% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in rund 3% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (73%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt. Bei 14% der Schwangerschaftsabbrüche wurde das Mittel Mifegyne® verwendet.

    Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant (97%), und zwar zu 78% in gynäkologischen Praxen und zu 19% ambulant im Krankenhaus. Rund 6% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

    Um Aussagen über die längerfristige Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche zu treffen, sind die vorhandenen Jahresergebnisse besser geeignet, da man diese üblicherweise in Beziehung zur Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter und der Geborenen setzt, um eine treffende Aussage über die Entwicklung machen zu können.


    -> Unterschriftenaktion Gemeindehilfsbund

    -> Abtreibungen, Geburtenzahlen und Familienpolitik


     

  • Sperma zuhause injiziert


    13.12.09

    Sperma zuhause injiziert

    Produktion eines Halbwaisen soll anthropologisches Manko einer lesbischen Beziehung beheben

    (MEDRUM) Die Berliner Morgenpost berichtete Ende November (Ausgabe vom 28.11.09) über den Fall einer lesbischen Frau aus Berlin, die sich ihren Kinderwunsch auf einem Sonderweg erfüllte. Den Spermalieferanten suchte sie über das Internet. Wie die Frauenärztin empfohlen hatte, injizierte sie sein Sperma zuhause und brachte danach den Jungen Max zur Welt. In der Geburtsurkunde von Max steht "Vater: unbekannt".

    Der jetzt dreijährige Max wächst bei seiner Mutter und ihrer lesbischen Partnerin auf. Er muß auf einen Vater verzichten. Dieser hat zwar sein Sperma für die künstliche Befruchtung geliefert, will aber ansonsten unbehelligt bleiben. Der Samensucherin ist das recht. Sie hat nur den Samen eines solchen Mannes gesucht. Denn zu ihrer sexuellen Orientierung und lesbischen Lebenspartnerschaft passt kein Mann und Vater. Antje Hildebrandt vermittelt in ihrem Artikel "Die doppelte Mama" dennoch das Bild einer ganz normalen Familie.

    Den Abschluß der Lebenspartnerschaft zwischen den beiden Frauen nennt Hildebrandt "Hochzeit".  Sie setzt sich großzügig über die Tatsache hinweg, dass eine solche Partnerschaft genau das nicht sein kann, weder in der Tierwelt noch in der Welt der Gattung Mensch. Ist Hochzeit nicht die Vereinigung zwischen zwei Artgenossen unterschiedichen Geschlechtes, bei Menschen also ein Bund zwischen Mann und Frau, der von Natur aus darauf angelegt ist, dass aus ihm Kinder hervorgehen?

    Zwei homosexuelle Menschen können ebenso wenig wie das oft genannte Beispiel homosexueller Pinguine Hochzeit feiern. Dafür fehlt ein Pol der Geschlechtlichkeit, auf der die Erhaltung der Gattung Pinguin ebenso wie der des homo sapiens beruht. Auf dieses "anthropologische Manko" hat vor wenigen Tagen der Philosoph Robert Spaemann in seinem Interview mit der Welt hingewiesen. Dieser "Defekt" sei auch zwischen ihm und seinen homosexuellen Freunden unstrittig, merkte Spaemann dazu an. Wer etwas anderes suggerieren will, lenkt den Blick von der naturgegebenen Wirklichkeit ab. Dieser Defekt ist von grundlegender Art und kann deswegen auch nicht mit künstlichen Hilfen oder Mitteln überwunden werden. Und selbst die Segnungen einiger Kirchen können an dieser Tatsache nichts ändern.

    Mit dem Dilemma der Kinderlosigkeit einer solchen Partnerschaft wollte die lesbische Frau aber nicht leben. Sie behalf sich mit der Methode der Insemination. Mit der Injektion des Sperma eines nicht gewollten männlichen Geschlechts- und Lebenspartners beseitigte sie ihr Dilemma der Kinderlosigkeit, indem sie ein neues schaffte: das Dilemma der Vaterlosigkeit ihres Kindes. Sie stellte das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung des eigenen Ego über das natürliche Recht ihres Sohnes Max auf einen Vater. Die enorme Bedeutung dieses Rechtes eines Kindes hat der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme zur anonoymen Geburt gerade erst unterstrichen. Kommt in der bewußten Vorenthaltung dieses Rechtes nicht eine neue Art von "Mein Bauch gehört mir"-Mentalität zum Ausdruck, die auch dann noch eine ungeheure Last des Kindes bleibt, wenn seine Umgebung ihm freundlich und liebevoll begegnet? Doch die gleichen Zeitgenossen, die den Ruf nach der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung ausstoßen, ignorieren indes die Bürden eines Kindes geflissentlich, wenn sie nicht mit der eigenen politischen Agenda in Übereinstimmung zu bringen sind. Das Kindesrecht kümmert nicht, wenn Max und Tausende anderer Kinder ohne Vater aufwachsen, weil es Frauen und die Vertreter einer Gender-orientierten Weltanschauung so wollen.

    So werden Halbwaisen geboren. Das Kreuz der Kinderlosigkeit einer homosexuellen Orientierung wird auf den Schultern des Kindes gelegt, das lebenslang mit dem Manko leben muß, ohne Vater aufzuwachsen, ja noch nicht einmal zu wissen, wer sein Vater ist. Als Vaterersatz fungiert die Partnerin der Mutter. Doch sie bleibt Ersatz, auch wenn sich alle Beteiligten noch so sehr darum bemühen, dies als Normalität anzupreisen und zu verkünden, sie seien eine ganz normale Familie. Nein, das können sie nicht sein. Ein Halbwaise hat keine normale Familie. Er gehört von Geburt an einem Typus von Familie an, in deren Stammbuch steht: Vater unbekannt. Dies ist eine künstlich geschaffene Sondernormalität. Wer etwas anders behauptet, verbreitet eine "Gesellschaftslüge", schreibt Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, dazu treffend in einem Leserbrief an die Morgenpost. Der Ruf "seht doch, er hat zwei Mamas" ist letztlich nichts anderes als der einfallsreiche Trick mit des Kaisers neuen Kleidern in Hans Christian Andersens gleichnamigem Märchen.

    Wie Max und andere Kinder mit dieser Sondersituation zurechtkommen werden, ist schwer vorherzusagen. Wer allerdings die Aussagen der auch von der Berliner Morgenpost erwähnten Zypries-Studie zugrundelegt, muß auch auf Ungutes gefasst sein. Inseminationskinder, deren Entstehungshintergrund nicht bekannt ist, werden nur in 60 % der Fälle als "unauffällig" bezeichnet. ·Auf soche Entwicklungsrisiken deuten auch andere Studien hin.  So stellt die Analyse der "Sozialbilanz Familie" des Deutschen Instituts der Wirtschaft (Juni 2008) fest, dass "das Risiko psychischer Auffälligkeiten für Jugendliche, die nicht mit beiden leiblichen Eltern aufwuchsen, erhöht ist." Studien aus der Bindungsforschung bestätigen ebenfalls, dass Mutter und Vater für eine gesunde Entwicklung des Kindes wichtig sind. Solche Erkenntnisse muß jeder ernst nehmen, bei dem das Wohl des Kindes an oberster Stelle steht, auch wenn es schwer fallen mag, die eigenen Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung in einer homosexuellen Partnerschaft solchen Belangen unterzuordnen. Wer sich dennoch bewußt dafür entscheidet, ein Kind in die Welt zu setzen, das ohne Vater auskommen muß, trägt eine gehörige Bürde wie alle, die daran mitwirken. Mit der Aufnahme einer "sexuellen Identität" unter die Klausel des Benachteiligungsverbotes des Grundgesetzes soll ein weiterer Schritt vollzogen werden, um diesen Anspruch auf Selbstverwirklichung an oberster Stelle der Rechtsordnung abzusichern.

    Auf soche Zusammenhänge, die kritisch durchleuchtet werden müssen, geht der Artikel in der Morgenpost allerdings nicht ein. Er stimmt ein in das Lied über des Kaisers neue Kleider und begnügt sich damit, das Bild einer heilen "Queer-family" zu verkünden. Schließlich hat das Kind ja eine "doppelte Mama". Ein schönes Bild sei es. Von einer ganz normalen Familie. Es ist dem Halbwaisen Max sehr zu wünschen, dass er in diesem sicherlich gutgemeinten Bild die väterliche Farbe in 20 oder 30 Jahren nicht schmerzlich vermissen wird.


    -> Die doppelte Mama

  • 14.12.09 Aus den Medien


    14.12.09

    Aus den Medien


    Spiegel Online: Rücktrittsforderungen an zu Guttenberg wegen Kundus-Informationspolitik

    -> Guttenberg lehnt Rücktritt ab


    Tagespost: Sex in Pro7

    -> „Sexualität könnte zur Sache werden"


    (MEDRUM)

  • Feldzug von Österreichs Grünen gegen drei Diakone


    14.12.09

    Feldzug von Österreichs Grünen gegen drei Diakone

    Heiligt Freiheit der Kunst auch Verunglimpfung der Religion?

    (MEDRUM) Die Grünen Österreichs fordern empört, drei Diakone in die Schranken zu verweisen, weil diese sich gegen die Herabwürdigung religiöser Symbole  in der Kunst ausgesprochen haben. Ausgelöst wurde der Streit durch Karikaturen, in denen Symbole von Christentum, Islam und Buddhismus mit dem Hakenkreuz des Nationalsozialismus und mit den kommunistischen Symbolen "Hammer und Sichel"  zusammenmontiert wurden. Darüber berichtete "News.at" am Freitag.

    Die Diakone aus der Diözese Wien hatten sich dagegen verwahrt, dass das Symbol des Nationalsozialismus auf eine Stufe mit den Symbolen von Weltreligionen gestellt wurde. Viele Christen wie ein Franz Jägerstätter oder Dietrich Bonhoeffer hätten ihr Leben hingegeben, weil es mit menschenverachtenden Ideologien wie dem Nationalsozialismus nie einen Kompromiss geben könne. Deshalb sehen sie in der Deix-Karikatur (erschienen am 19. November in "News") eine "unglaubliche Verhöhnung" zigtausender Opfer von Nationalsozialismus und Kommunismus. Sie hatten sich mit einer Sachdarstellung an die Staatsanwaltschaft gewandt, damit geprüft wird, ob die Karikaturen mit dem Verbot der Herabwürdigung religiöser Lehren vereinbar sind.

    In § 188 des österreichischen Strafgesetzbuches, "Herabwürdigung religiöser Lehren", heißt es:

    "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

    Wie "kath.net" berichtet, sieht Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, in der Kritik der Diakone den Versuch, die kulturellen Freiheiten mit dem Argument der Beleidigung religiöser Gefühle einzuschränken und damit in die finstere Zeit des religiösen Fundamentalismus zurückzukehren. Diesem Versuch müsse von einer liberalen Gesellschaft eine klare Absage erteilt werden, so Zinggl. Er drohte sogar notfalls mit einer Initiative, den Paragraphen des Strafgesetzbuches über "Herabwürdigung" ändern  zu lassen.

    Die Position der Grünen wurde auch vom Chefredakteur von "News", Atha Athanasiadis, als "Beweis von Intoleranz" in seinem Kommentar vom Freitag,  "Was ist los in unserem Land?", unterstützt. Teile der Kirche würden in eine Richtung gehen, vor der man Angst haben sollte, sagte er kath.net zufolge und forderte hochrangige katholische Würdenträger auf, "diesem Bildersturm" ein Ende zu setzen. Sie sollen aufstehen "gegen diese Hetze, gegen die Freiheit der Kunst."

    Nach Auffassung der Grünen ist es also ein Gebot der Toleranz, eine Verunglimpfung mit dem Hakenkreuz in der Kunst zu ertragen. Der Versuch, sich auf rechtstaatlichem Wege gegen eine Beleidigung mit dem nationalsozialistischen Hakenkreuz zu wehren, wird von Athanasiadis sogar als Hetze tituliert. In solchen Haltungen dokumentiert sich, wie die Maßstäbe auf den Kopf gestellt werden. Das religiöse Bekenntnis wird verunglimpft und dies als Freiheit der Kunst gerühmt.

    Auch die Freiheit der Kunst findet ihre Grenze an der Würde von Menschen und ihrem Recht, wegen ihres Glaubens nicht herabgewürdigt zu werden. Wer ein religiöses Symbol des Christentums unter das Hakenkreuz stellt, muß sich auch der kritischen Überprüfung durch das Rechtssystem unterwerfen. Auch für Künstler gibt es keinen rechtsfreien Raum. Wer auf den Rechtsstaat und seine Instanzen vertraut, um diese Fragen prüfen zu lassen, ist weder Fundamentalist noch Bilderstürmer und erst Recht keiner, der mit radikalen Moslems, die mit rechtswidrigen Mitteln gegen Mohammed-Karikaturen vorgegangen waren, verglichen werden sollte, wie es der Karikaturist Deix in "News" geäußert hat.

    -> Deix-Karikaturen bei der Justiz gemeldet: "So einen Unsinn kommentiere ich nicht"

    -> Diakone setzen Initiative gegen antireligiöse Deix-Karikaturen


  • Protest-Brief-Aktion an die österreichischen Bundesrat-Abgeordneten


    14.12.09

    Protest-Brief-Aktion an die österreichischen Bundesrat-Abgeordneten

    (MEDRUM) Am 17. Dezember 2009 wird im Bundesrat Östereichs über das Gesetz zur „Eingetragenen Partnerschaft"abgestimmt. Christen haben eine Initiative ergriffen, um die Institution der Ehe nicht durch die Eingetragene Partnerschaft relativieren zu lassen.

    Zum Protest, der sich gegen die Einführung der Eingetragenen Partnerschaft formiert hat, gehört auch eine Brief-Aktion an die Bundesrats-Abgeordneten. Diese sollen aufgefordert werden, ihr VETO bei der Abstimmung einzulegen. Dafür haben die Initiatoren ein Online-Formular im Internet eingerichtet.

    Weitere Information -> Protestbrief



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