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Veranstaltungen

  • 29.09.09

    29.09.09

    Wissenswertes für Jungen und Männer

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung klärt auf

    (MEDRUM) In der Broschüre "Wie steht's - wie geht's?" klärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über Wissenswertes für Jungen und Männer auf. ... lesen Sie mehr...



  • 29.09.09

    29.09.09

    Wissenswertes für Jungen und Männer

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung klärt auf

    (MEDRUM) In der Broschüre "Wie steht's - wie geht's?" klärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über Wissenswertes für Jungen und Männer auf. ... lesen Sie mehr...



  • 29.09.09

    29.09.09

    Wissenswertes für Jungen und Männer

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung klärt auf

    (MEDRUM) In der Broschüre "Wie steht's - wie geht's?" klärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über Wissenswertes für Jungen und Männer auf. ... lesen Sie mehr...



  • 29.09.09 Aus den Medien


    29.09.09

    Aus den Medien


    Spiegel Online: Gerichtsurteil über Glaubensfreiheit in der Schule

    Spiegel-Online informiert über ein Berliner Gerichtsurteil, demzufolge ein muslimischer Schüler das Recht hat, in der Schule in der unterrichtsfreien Zeit zu beten.

    -> Muslimischer Gymnasiast darf in Schule beten


    (MEDRUM)

  • Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    § 166
    Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

     

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