02.10.09
Vor dem Gesetz ist auch Polanski gleich
(MEDRUM) Der Filmemacher Roman Polanski sitzt in Auslieferungshaft. Seine Verhaftung ist umstritten. Vertreter aus dem Kreis der Filmbranche begegnen der Verhaftung mit Unverständnis.
Roman Polanski sollte in Zürich für sein Lebenswerk geehrt werden. Doch durch seine überraschende Verhaftung ist die Ehrung ins Wasser gefallen. Die Schweizer Behörden haben den Initiatoren und Veranstaltern "den Spaß verdorben". Dagegen wird in Unterschriftensammlungen protestiert. "Free Polanski" heißt es. Viele andere sprechen sich hingegen dafür aus, keine Gnade walten zu lassen.
Polanski sollte vor 30 Jahren wegen des Verdachtes vor Gericht angeklagt werden, ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Ob er diese Tat begangen hat, konnte bis heute nicht geklärt und geahndet werden, weil sich Polanski durch Flucht dem Gerichtsverfahren entzogen hatte. Seine jetzige Verhaftung ist eine Folge seiner damaligen Flucht. Ob er der Tat schuldig ist oder nicht und ob er zu einer Strafe verurteilt werden muß, kann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nur vor Gericht festgestellt werden. Auf jeden Fall schuldet Polanski es der Rechtsordnung, über seine Schuld befinden und Recht sprechen zu können.
Die Forderung seiner Anhänger, ihn nicht vor ein ordentliches Gericht zu stellen, verletzt den wichtigen Rechtsgrundsatz, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist. Wer meint, dass dies für Polanski nicht gelten soll, stellt dieses zentrale Prinzip und das Vertrauen in die Rechtsordnung in Frage. Es darf keine Sonderrechte für Vertreter bestimmter gesellschaftlicher Gruppen geben. Auch Polanski muß vor dem Gesetz gleich sein, so bitter das für ihn und seine Fans sein mag. Wenn er ein Ehrenmann sein will, darf Polanski dies nicht in Frage stellen. Auch diese Einsicht sollte zum Lebenswerk des Menschen Polanski gehören.