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Veranstaltungen

  • Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    Strafgesetzbuch

    § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

     

  • Bindungsforscher Gordon Neufeld kommt nach Mainz


    30.09.09

    Bindungsforscher Gordon Neufeld in Mainz, Frankfurt und Bremen

    (MEDRUM) Auf seiner diesjährigen Europareise kommt der Bindungsforscher Prof. Dr. Gordon Neufeld nach Deutschland.

    In der Zeit vom 5.-11.10. 2009 gibt er Vorträge und Seminare an der Uni Mainz, in Frankfurt am Main und Bremen. Weitere Information: Genius Verlag

  • Bibel verbrannt


    01.10.2009

    Bibel verbrannt

    Gegner des Lebensschutzes mißachten die Glaubensfreiheit in Berlin

    (MEDRUM) Beim Berliner Schweigemarsch "1000 Kreuze für das Leben" am vergangenen Samstag verbrannten linksradikale Fanatiker eine Bibel und warfen sie den Lebensschützern vor die Füße, schildert Manfred Libner vom Bundesverband Lebensrecht.

    Libner zeigte sich zufrieden, dass die Demonstration für das Leben  ungeborener Kinder dank Schutz der Polizei weitgehend ungestört verlaufen konnte. Nicht akzeptabel sei jedoch gewesen, dass linke Agitationsgruppen den Teilnehmern der Demonstration weiße Kreuze entrissen und in die Spree geworfen hatten, so Libner. Die undemokratische und anti-christliche Geisteshaltung habe darin gegipfelt, dass Gegner der Demonstration in ihrer Feindseligkeit auch eine Bibel anzündeten und das brennende Buch vor den Augen der Teilnehmer auf den Boden warfen. Auch der Weihbischof von Salzburg, Andreas Laun, zeigte dafür kein Verständnis. Laun, der die Demonstration in Berlin begleitete, meinte gegenüber MEDRUM, es sei erschreckend, dass die Gegner des Lebensschutzes Methoden praktizieren, die nicht an die Werte einer freiheitlichen Demokratie, sondern an die Unwerte einer Diktatur und die Bücherverbrennung des Dritten Reiches erinnern.


  • Vor dem Gesetz ist auch Polanski gleich


    02.10.09

    Vor dem Gesetz ist auch Polanski gleich

    (MEDRUM) Der Filmemacher Roman Polanski sitzt in Auslieferungshaft. Seine Verhaftung ist umstritten. Vertreter aus dem Kreis der Filmbranche begegnen der Verhaftung mit Unverständnis.

    Roman Polanski sollte in Zürich für sein Lebenswerk geehrt werden. Doch durch seine überraschende Verhaftung ist die Ehrung ins Wasser gefallen. Die Schweizer Behörden haben den Initiatoren und Veranstaltern "den Spaß verdorben". Dagegen wird in Unterschriftensammlungen protestiert. "Free Polanski" heißt es. Viele andere sprechen sich hingegen dafür aus, keine Gnade walten zu lassen.

    Polanski sollte vor 30 Jahren wegen des Verdachtes vor Gericht angeklagt werden, ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben.  Ob er diese Tat begangen hat, konnte bis heute nicht geklärt und geahndet werden, weil sich Polanski durch Flucht dem Gerichtsverfahren entzogen hatte. Seine jetzige Verhaftung ist eine Folge seiner damaligen Flucht. Ob er der Tat schuldig ist oder nicht und ob er zu einer Strafe verurteilt werden muß, kann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nur vor Gericht festgestellt werden. Auf jeden Fall schuldet Polanski es der Rechtsordnung, über seine Schuld befinden und Recht sprechen zu können.

    Die Forderung seiner Anhänger, ihn nicht vor ein ordentliches Gericht zu stellen, verletzt den wichtigen Rechtsgrundsatz, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist. Wer meint, dass dies für Polanski nicht gelten soll, stellt dieses zentrale Prinzip und das Vertrauen in die Rechtsordnung in Frage. Es darf keine Sonderrechte für Vertreter bestimmter gesellschaftlicher Gruppen geben. Auch Polanski muß vor dem Gesetz gleich sein, so bitter das für ihn und seine Fans sein mag. Wenn er ein Ehrenmann sein will, darf Polanski dies nicht in Frage stellen. Auch diese Einsicht sollte zum Lebenswerk des Menschen Polanski gehören.

  • Thomas Schirrmacher: Christen lehnen Gewalt ab


    02.10.09

    Thomas Schirrmacher: "Christen lehnen Gewalt ab"

    Fundamentalismus-Vorwurf ein atheistisches Propagandainstrument

    (MEDRUM) Mit dem Vorwurf des Fundamentalismus wird Stimmung gegen Christen gemacht. Von anti-christlichen Kreisen soll damit offenbar gezielt Feindseligkeit und Ablehnung von Christen geweckt werden.

    Der Professor für Theologie und Spezialist für Fragen der Christenverfolgung, Thomas Schirrmacher, lehnt die propagandistische Methode atheistischer Kreise ab, Christen mit dem Fundamentlismus-Vorwurf verdächtig machen zu wollen. "Der Vorwurf des Fundamentalismus ist völlig inakzeptabel. Denn mit diesem Begriff soll unterschwellig auch Gewaltsamkeit suggeriert werden. "Doch Christen lehnen Gewalt entschieden ab", so Schirrmacher im Gespräch mit MEDRUM.


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