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Veranstaltungen

  • 18.09.09


    18.09.09

    Jugendschutz mit Rechten Homosexueller unvereinbar?

    Europaparlamentarier verurteilen Jugendschutzmaßnahmen des Parlamentes von Litauen als homophob

    (MEDRUM) Das Europaparlament hat am gestrigen Donnerstag eine Resolution verabschiedet, in der die gesetzgeberischen Maßnahmen des litauischen Parlamentes zur Verbesserung des Jugendschutzes verurteilt werden. Sie seien nicht mit Grundrechten und den Rechten der Homosexuellen vereinbar. ... lesen Sie mehr...



  • 18.09.09 Aus den Medien


    18.09.09

    Aus den Medien


    faz.net: Zur Bundestagswahl und Überhangmandaten

    faz.net berichtet über die wahltaktischen Überlegungen vor und nach der Bundestagswahl, die am Ende durch Überhangmandate zugunsten einer Mehrheitsfähigkeit der CDU/CSU entschieden werden könnte.

    -> Ein Schritt zu weit


    kath.net: Islamistenanschlag auf Papst geplant

    kath.net berichtet über die Planung eines Anschlages auf Papst Benedikt. Demnach soll die Deutsche Zelle der Islamischen Dschihad Union (IJU) einen Bombenanschlag auf den Papst geplant haben. Dies geht aus dem Geständnis des Angeklagten Daniel Sch. (23) beim „Sauerland-Bomber" Prozess in Düsseldorf hervor.

    -> Anschlagsziel Papst Benedikt


    kath.net: Gefährdet Wahlausgang besonderen Schutz der Ehe?

    Die Positionen der Bundestagsparteien sind Gegenstand eines Artikels im kath.net. Für die besondere Förderung der Ehe tritt lediglich die CDU/CSU ein, während vor allem die Partei DIE LINKE für eine völlige Gleichbehandlung aller Lebensformen eintritt.

    -> Deutschlandwahl: Steht der besondere Schutz der Ehe auf dem Spiel?


    (MEDRUM)

  • Die heilige Schrift - was gilt und was gilt nicht?

    Die Heilige Schrift - was gilt und was gilt nicht?

    Theologischer Referent des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche sagt "JA" zur Homosexualtität

    (MEDRUM) Ein klares Bekenntnis zur praktizierten Homosexualität legte Volker Faigle, theologischer Referent des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche bei der Bundesrepublik Deutschland ab. Das geht aus einer Meldung der evangelischen Nachrichtenagentur über eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung hervor.

    Wie idea berichtet, hat Volker Faigle erklärt, dass praktizierte Homosexualität keine Sünde sei.  Diese Auffassung steht bekanntermaßen im Widerspruch zu Aussagen des Alten und Neuen Testamentes, in denen sexueller Verkehr unter Männern und unter Frauen als sündhaft angesehen wird. Der Widerspruch zwischen diesen Aussagen der Bibel und der Auffassung des theologischen Referenten löst sich jedoch auf, wenn die Aussagen der Bibel danach unterschieden werden, ob sie von Jesus oder anderen Stellen kommen. Zur Untermauerung seiner Auslegungen verwies Faigle darauf, dass sich Jesus - nach der Überlieferung des Neuen Testamentes - nicht selbst über die Homosexualität geäußert habe. Die Heilige Schrift müsse stets aufgrund der Offenbarung in Jesus Christus ausgelegt werden. Die Erfüllung des Liebesgebotes habe Jesus über die Erfüllung der Gesetze gestellt. Damit weise er in eine andere Richtung, merkte Faigle an.

    Aus dem von Faigle angewandten Prinzip der Bibelauslegung könnte gefolgert werden, dass alle Stellen der Heiligen Schrift mit der Offenbarung in Jesus als überholt und damit als ungültig betrachtet werden können, deren Aussagen nicht von Jesus selbst bestätigt wurden und im Widerspruch zum Liebesgebot zu stehen scheinen. Dass Jesus das Liebesgebot über die Gesetze stellte, wird bei der Begegnung mit einer Ehebrecherin deutlich. So hat er ihrer Steinigung widersprochen, die nach dem Gesetz der Juden vorgesehen war. Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein, lautete seine Erwiderung. Für Jesus folgte aus dem Liebesgebot allerdings nicht, das unrechtes Handeln nicht auch sündhaft war. So widersprach er zwar der Steinigung und sagte zur Ehebrecherin, er verurteile sie nicht, forderte sie aber zugleich auf, nicht mehr zu sündigen. Dass also aus dem Vorrang des Liebesgebotes vor den Gesetzen abgeleitet werden kann, Verstöße gegen das Gesetz seien keine Sünde, wie Faigle es für die Homosexualität folgert, ist keine zwingend überzeugende Auslegung.

  • Kampf gegen das Lebensrecht


    18.09.09

    Kampf gegen das Lebensrecht

    Linksautoritäre Gruppen rufen zu anti-demokratischen Störaktionen in Berlin auf

    (MEDRUM) Dem Einsatz für den Schutz des menschlichen Lebens haben linksautoritäre Gruppen den Kampf angesagt. Sie wollen Bürger daran hindern, am kommenden Samstag in Berlin für das Lebensrecht ungeborener Kinder zu demonstrieren.

    Am 26. September will der Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) in Berlin einen Marsch "1000 Kreuze für das Leben" mit einer Kundgebung am Neptunbrunnen durchführen. "Der Gesetzgeber muß endlich seiner Nachbesserungspflicht nachkommen", lautet die zentrale Forderung dieser Veranstaltung.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 1993 feststellte, verpflichtet das Grundgesetz den Staat, menschliches Leben zu schützen. Das Gericht stellte fest: "Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene." Die Veranstalter des Demonstrationszuges sind allerdings der Auffassung, dass der Staat in den vergangenen Jahren dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die Zahl der Abtreibungen liegt in Deutschland nach der offiziellen Statistik bei weit mehr als 100.000 Abtreibungen im Jahr. Deswegen fordert der BVL von der Politik, ihrer Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht nachzukommen.

    Gegen den Einsatz für diese, sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ergebende Verpflichtung, wenden sich linksradikale Gruppen. Sie bezeichnen sich als antifaschistisch, feministisch und antisexistisch. Obwohl das menschliche Leben zentraler Wert unserer Verfassung ist, wollen diese Gruppen mit einem Aufruf zu Störaktionen verhindern, dass für den Schutz dieses hohen Gutes demonstriert wird. Unter den aufrufenden Gruppen wird auch die mit staatlichen Geldern unterstützte Beratungsorganisation "Profamilia e.V." genannt. Im Aufruf heißt es:

    "Am kommenden Samstag wollen christliche Fundamenta­list_innen und selbsternannte Lebensschützer durch Berlin ziehen. Wir wollen dies nicht zulassen und geben Euch heute abend die letzten Infos."

    Mit der Forderung "Abschaffung des Abtreibungsverbotes" zielen sie darauf ab, den Schutz des ungeborenen Lebens völlig preiszugeben. Damit vertreten die Herausgeber des Aufrufes eine äußerst radikale Position, die im diametralen Gegensatz zu den Werten unserer Verfassung und Rechtsordnung steht. Die Anti-Lebensrecht-Aktivisten messen dem ungeborenen Leben keinerlei Wert bei und drücken dies symbolhaft mit ihrer Parole aus: "1000 Kreuze in die Spree. Aktionen gegen christlich-fundamentalistischen Schweigemarsch".

    Die Veranstalter der Demonstration für das Leben wollen mit ihrem Leitmotto "1000 Kreuze für das Leben" der im Mutterleib getöteten Kinder gedenken und ihr Recht auf Leben in Erinnerung rufen. Die Initiatoren der Gegenaktion versuchen hingegen, diesen Verfassungswert als christlich-fundamentalistisch zu diffamieren und haben zu lauten und vielfältigen Störaktionen aufgerufen. Dass sie dies unter anti-faschistischem Siegel tun, pervertiert die Wertordnung des Grundgesetzes und stiftet geistige Verwirrung.

    An dieser Geisteshaltung wird klar, dass durch den Störaufruf sowohl das menschliche Lebensrecht, als höchstes Verfassungsgut, als auch das Recht, für dieses Verfassungsgut zu demonstrieren, bekämpft wird. Aggressivität und Intoleranz sind die hervorstechenden Markenzeichen. Als Gruppierungen, die in dieser antidemokratischen Gesinnung zu Störaktionen aufgerufen haben, werden im Aufruf außer der Profamilia e.V. genannt:

    • Antifaschistisches Bündnis Süd-Ost [ABSO],
    • ak linker feminismus,
    • Autonome Neuköllner Antifa (A.N.A.),
    • Antifa Prenzlauer Berg (APB),
    • Antifaschistische Schüler_innenvernetzung (ASV),
    • Antifa Hohenschönhausen (AH),
    • Antisexismusbündnis Berlin,
    • Emanzipative Antifaschistische Gruppe (EAG-Berlin),
    • f.a.q. antisexistischer Infoladen,
    • feministische FrauenLesbenListe FU Berlin,
    • Forschungsgruppe christlicher Fundamentalismus,
    • Gruppe Antisexistische Praxis [GAP],
    • LaD.I.Y.fest Berlin,
    • LAK Shalom Berlin der Linksjugend [`solid],
    • LISA2 Marburg,
    • reflect,
    • Schwarzer Kanal Berlin,
    • Seminar für angewandte Unsicherheit [SAU],
    • Vorbereitungsgruppe Antisexistische Praxen III - die Konferenz,
    • Pro Famila Berlin e.V.,
    • Arbeitskreis kritischer Jurist/innen Berlin (AKJ).

    Der kommissarische Leiter des Bundesverbandes Lebensrecht, Manfred Libner (Meschede), vertraut angesichts der angekündigten Störaktionen auf die bewährte Zusammenarbeit mit der Polizei. Lebensschützer müssten sich keine Sorgen machen, stellte der BVL fest.

    Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) unterstreicht die Notwendigkeit, für den Schutz des ungeborenenen Lebens klare Zeichen zu setzen, mit den Worten: "Wir dürfen gegenüber derzeitigen Mehrheiten nicht resignieren! Zeigen wir also den Verantwortlichen in Politik, Kirche und Gesellschaft auch zukünftig, daß beim Schutz der Ungeborenen und Schwächsten keine Gleichgültigkeit und Gewissenlosigkeit erlaubt ist! Setzen wir, wo immer wir können, weiter klare Zeichen des Widerspruchs!"


    Weitere Information -> Demonstrationszug "Für das Leben" des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL)


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  • 18.09.09 Aus den Medien


    18.09.09

    Aus den Medien


    faz.net: Zur Bundestagswahl und Überhangmandaten

    faz.net berichtet über die wahltaktischen Überlegungen vor und nach der Bundestagswahl, die am Ende durch Überhangmandate zugunsten einer Mehrheitsfähigkeit der CDU/CSU entschieden werden könnte.

    -> Ein Schritt zu weit


    kath.net: Islamistenanschlag auf Papst geplant

    kath.net berichtet über die Planung eines Anschlages auf Papst Benedikt. Demnach soll die Deutsche Zelle der Islamischen Dschihad Union (IJU) einen Bombenanschlag auf den Papst geplant haben. Dies geht aus dem Geständnis des Angeklagten Daniel Sch. (23) beim „Sauerland-Bomber" Prozess in Düsseldorf hervor.

    -> Anschlagsziel Papst Benedikt


    kath.net: Gefährdet Wahlausgang besonderen Schutz der Ehe?

    Die Positionen der Bundestagsparteien sind Gegenstand eines Artikels im kath.net. Für die besondere Förderung der Ehe tritt lediglich die CDU/CSU ein, während vor allem die Partei DIE LINKE für eine völlige Gleichbehandlung aller Lebensformen eintritt.

    -> Deutschlandwahl: Steht der besondere Schutz der Ehe auf dem Spiel?


    (MEDRUM)

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