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Veranstaltungen

  • 09.08.09 Aus den Medien


    09.08.09

    Aus den Medien


    ZDF: Videobotschaft zum ZDF-Fernsehgottesdienst von der Allianzkonferenz

    Das ZDF präsentiert ein Video mit der Einladung von Jürgen Werth, Vorsitzender der Deutschen Evangelischen Allianz, zur Teilnahme am Fernsehgottesdienst am 9. August um 09.30 Uhr.

    -> Videobotschaft


    kath.net: Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz zum Priesterjahr

    kath.net informiert über die Freischaltung der Internetseite, die von der Deutschen Bischofskonferenz für das Priesterjahr eingerichtet wurde: www.dbk-priesterjahr.de.

    -> Internetseite zum Priesterjahr online


    idea: Echo zur Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichtes über Schulpflicht und Religionsfreiheit

    Die evangelische Nachrichtenagentur idea berichtet über die unterschiedlichen Echos, die die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen Eingriffe der Schulpflicht in das elterliche Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht ausgelöst hat.

    -> Schulpflicht hat Vorrang vor religiösen Bedenken


    Welt-Online: Wahlkampf-Clip gibt Aufschluß über den nervlichen Zustand der SPD

    Die Tageszeitung "Die Welt" präsentiert in der Rubrik "Satire" einen Wahlkampf-Clip "SPD - Die Wahrheit", den sie als "schonungslos ehrlich" bezeichnet.

    -> Steht die SPD jetzt vorm Nervenzusammenbruch?


    faz.net: Kindheitserlebnisse einer Kontrahentin von Andrea Ypsilanti

    Die FAZ präsentiert die Geschichte des Kindes Silke Tesch. Sie gehört zu den vier "Abweichlern" in der SPD, die Andrea Ypsilanti die Gefolgschaft verweigerten, als diese sich im Bündnis mit der hessischen Linken zur Ministerpräsidentin wählen lassen wollte. Volker Zastrow ist den Lebensgeschichten der Personen und den Hintergründen der Ereignisse nachgegangen, die beim Scheitern der ehemaligen Landesvorsitzenden der SPD, Andrea Ypsilanti, ein wichtige Rolle spielten. Sein Buch "Die Vier: Schicksale, Absichten und Intrigen" wird am 11. August erscheinen.

    -> Die Geschichte eines Kindes


    ZDF - Frontal 21: Umstrittener Sendebeitrag über Missionierung

    Das ZDF stellt ein Video über den Sendebeitrag "Missionieren als Abenteuer" bereit, der auf massive Kritik gestoßen ist, weil Mitarbeiter des ZDF unter falschen Angaben heimlich Filmaufnahmen machten und diese in der Sendung "Frontal 21" präsentierten

    -> Sterben für Jesus -Missionieren als Abenteuer

    -> Nach "Frontal 21"-Beitrag über Missionare: Rechtliche Schritte gegen ZDF?


    (MEDRUM)

  • DMG-Herbstmissionsfest

    Veranstalter: 
    DEUTSCHE MISSIONSGEMEINSCHAFT (DMG)
    Veranstaltungsort: 
    Buchenauerhof bei Sinsheim

    20. September 2009: Großes DMG-Herbstmissionsfest für die ganze FamilieEin Fest für die ganze Familie: Die Deutsche Missionsgemeinschaft (DMG) lädt Jung und Alt herzlich am 20. September 2009 zum Herbstmissionsfest in ihre Heimatzentrale ein, den Buchenauerhof bei Sinsheim. Parallel zum Festgottesdienst (10 Uhr) und dem Plenum (15 Uhr) gibt es auch ein buntes Kinderfest und ein spannendes Programm für Teenager. Das Herbstmissionsfest steht unter dem Thema "Mit Freu(n)den Leben teilen!" und wird begleitet vom Musikteam der FeG Hoffenheim.

    Öffentlichkeitsreferent Detlef Garbers, der im Festgottesdienst predigen wird, erklärte: "Christen und ihre Gemeinden haben eine Mission, einen Auftrag, eine weltweite Bestimmung, die direkt von Jesus kommt. Christus möchte, dass wir über kulturelle Grenzen hinweg zu Freunden werden - und das mit Freude. Die 350 von Sinsheim aus entsandten Missionare der DMG leben das in ihrem Alltag: Sie teilen ihr Leben mit Menschen aus anderen Kulturen. Sie erlernen deren Sprache und Lebensweise, um ihnen Gottes Liebe in Freundschaft weiterzugeben. In Jesus wird Gott Mensch, um jedem, der an ihn glaubt, ewiges Leben zu schenken. Das gilt es Freunden mit Freude mitzuteilen. Das ist Gottes Mission!"

    Den Hauptvortrag am Nachmittag (15 Uhr) hält Missionsleiter Dr. Detlef Blöcher, der auf aktuelle Entwicklungen in der Welt und ihre Auswirkungen auf die Missionsarbeit und die Projekte der DMG eingehen wird. "Mit Freu(n)den Leben teilen", das wird auch praktisch umgesetzt beim Herbstmissionsfest: Vertreter des DMG-Partnerwerkes "Arab World Ministry Media", einer davon aus Syrien, werden berichten. Diese christliche Medienarbeit feiert ihr 50-jähriges Bestehen. Außerdem zu Gast ist Eunice Bastos, eine brasilianische Missionarin und Teamkollegin von Bernhard und Elke Grupp (DMG). Sie helfen den Menschen eines Indianervolkes im brasilianischen Regenwald medizinisch, schulisch und durch den Aufbau von christlichen Gemeinde, davon möchten sie den Besuchern der DMG berichten.

    Beim Herbstmissionsfest erklären die Missionare, wie sie die biblische Botschaft liebe- und wirkungsvoll von Mensch zu Mensch weitergeben. Sie werden schildern, wie Menschen durch Jesus ganzheitlich verändert und zu Multiplikatoren des Lebens werden. In der Mittagspause gibt es Seminare zu Themen wie "Lernen, leben, lehren" (Christa Buse, Madagaskar), "Streetwork in Lima" (Kerstin Abbas, Peru), "Internationalen Studenten dienen" (Ulli Lehmann, Südafrika) und "Mehr Evangelium in die Medien" (Horst und Sigrid Rosiak, Ecuador). Die Gäste begegnen Missionaren, beispielsweise Hans-Jörg und Andrea Richter, die Aidswaisen in Malawi helfen, und Theo Murer, der als Laborant in Ecuador Tropenkrankheiten erforscht hat. In einer Ausstellung über die Projekte und vielerlei Arbeitszweige der DMG in aller Welt können die Besucher mit den Missionaren direkt ins Gespräch kommen.

    Die DMG ist eines der größten ev. Missionswerke in Deutschland, sie ist weltweit sozial und kirchlich tätig. Nähere Informationen, das detaillierte Programm sowie die Anfahrtsskizze zum Herbstmissionsfest gibt es im Internet unter: www.DMGint.de

     

  • Schule darf nicht gegen Glaubensvorstellungen der Eltern erziehen


    11.08.09

    Schule darf nicht gegen Glaubensvorstellungen der Eltern erziehen

    Bundesverfassungsgericht verdeutlicht Rahmen und Grenzlinien für schulische Erziehung und elterliches Erziehungsrecht

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Das Bundesverfassungsgericht wies am 06.08.09 die Annahme einer Verfassungsbeschwerde von Eltern zurück, die ihre Kinder aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung kurzzeitig nicht am Schulunterricht teilnehmen ließen und deswegen zu Geldbußen verurteilt wurden. Die Beschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg, hieß es in der Nichtannahmeentscheidung des Gerichtes.

    Das Verfassungsgericht machte in seiner Stellungnahme deutlich, in welchem Rahmen sich schulische Erziehung und elterliches Erziehungsrecht bewegen und welche Grenzen dafür gelten. Es stellte in seiner Begründung für die Nichtannahme der Beschwerde einerseits fest, dass Beschränkungen des elterlichen Erziehungsrechtes und des Rechtes auf Glaubensfreiheit, die sich durch den staatlichen Erziehungsauftrag in Artikel 7 des Grundgesetzes (staatliche Aufsicht über das Schulwesen) und seine Konkretisierung ergeben, hingenommen werden müssen. Andererseits gelten für diese Beschränkung jedoch enge Grenzen, die das Verfassungsgericht hervorhob:

    1. Der Staat darf nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

    2. Es dürfen keine unzumutbaren Glaubens- und Gewissenskonflikte entstehen.

    3. Eine Indoktrination der Schüler, etwa auf dem Gebiet der Sexualerziehung, muß unterbleiben.

    In dem Beschwerdefall sollten die Kinder eines in Nordrhein-Westfalen lebenden Elternpaares nicht an einer schulischen Karnevalveranstaltung und einer Veranstaltung zur Aufklärung und Vorbeugung gegen sexuellen Mißbrauch teilnehmen, weil die Eltern diese Veranstaltungen als unvereinbar mit ihren Glaubensüberzeugungen ansahen. Die Kinder der Beschwerdeführer kamen deswegen an den dafür vorgesehen Tagen nicht in die Schule. Die Eltern erhielten daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 80 Euro. Nachdem sie vergebens Rechtsmittel gegen das Bußgeld eingelegt hatten, erhoben sie Verfassungsbeschwerde.

    Das Bundesverfassungsgericht nahm diese Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an, weil es die Verfassung und die von der Schule zu beachtenden Grundsätze und Grenzen nicht als verletzt ansah.  Beide Schulveranstaltungen griffen nicht unzulässig in die elterlichen Erziehungsrechte und Glaubensauffassungen ein, stellte das Gericht fest, da die Vorstellungen der Eltern in der Pflege und Erziehung ihrer Kinder durch die Schule nicht in Frage gestellt worden seien. Das Gericht sah weder das Neutralitätsgebot als verletzt an, noch sah es einen Verstoß gegen das Verbot, Eltern und Kindern unzumutbare Glaubens- und Gewissenkonflikte aufzuerlegen. Auch die danach folgenden Gerichtsentscheidungen seien nicht zu korrigieren, da kein unrichtiges Verständnis von den Grundrechten zugrunde gelegen habe und kein Verstoß gegen Verfassungsrecht erkennbar sei, stellte das Verfassungsgericht ferner fest und begründete so, dass die Beschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung und keine Aussicht auf Erfolg hatte.

    Mit seiner jetzigen Begründung folgte das Bundesverfassungsgericht seinen Erwägungen, die es im Jahr 2006 in einem ähnlichen Fall getroffen hatte. Damals hatte ebenfalls ein Elternpaar Verfassungsbeschwerde erhoben, weil es zu Geldstrafen verurteilt worden war, nachdem es den Besuch der öffentlichen Schule seiner Kinder aus Glaubensgründen beendete und seine Kinder anschließend ohne Genehmigung selbst unterrichtete. Auch in diesem Fall wies das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Beschwerde zurück. In seiner Begründung stellte das Gericht 2006 fest, dass das in der Verfassung verankerte Grundrecht der Eltern zur Pflege und Erziehung seiner Kinder Einschränkungen unterliegt, die sich aus der Verfassung selbst ergeben. Das Gericht stellte dazu fest:

    "Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag. Infolge dessen erfährt das elterliche Erziehungsrecht durch die zur Konkretisierung dieses staatlichen Auftrags erlassene allgemeine Schulpflicht in grundsätzlich zulässiger Weise eine Beschränkung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1989, - 1 BvR 235/89 -, juris). Im Einzelfall sind Konflikte zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Erziehungsauftrag des Staates im Wege einer Abwägung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen (vgl. BVerfGE 93, 1 <21>).

    Die jetzige Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt damit einerseits, dass aus dem Recht auf Glaubensfreiheit und den Glaubensüberzeugungen der Eltern kein genereller Anspruch abgeleitet werden kann, über die Teilnahme ihrer Kinder an bestimmten Schulveranstaltungen frei entscheiden zu können. Andererseits macht das Bundesverfassungsgericht ebenso deutlich, dass die Schule bei der Durchführung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages das elterliche Erziehungsrecht und die sich daraus für die Schule ergebenden Grenzen beachten muß. Die Schule ist demzufolge in der Gestaltung des schulischen Bildungs- und Erziehungsgeschehens also keineswegs frei.

    Die Schule muß außer den elterlichen Erziehungsrechten besonders auch diejenigen Vorgaben des Verfassungsgebers beachten, mit denen er dem Schulwesen einen erzieherischen Auftrag gibt und Ziele steckt. Dazu gehören infolge der föderalen Struktur und Kulturhoheit der Länder besonders die in den Landesverfassungen verankerten Normen für das Schulwesen. So gibt beispielsweise die Verfassung des Freistaates Bayern aus dem Jahr 1946 den Schulen im Wesentlichen folgende Ziele für Bildung und Erziehung vor:

    "Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen. ..."

    Auch in den Verfassungen anderer Bundesländer werden der Schule erzieherische Ziele gesetzt. In der Verfassung des Landes Baden-Württemberg heißt es dazu:

    "Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen. ... Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, muß bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden."

    Im Bundesland des behandelten Beschwerdefalles Nordrhein-Westfalen gibt die Verfassung vor:

    "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung."

    Bildung und Erziehung in der Schule vollziehen sich also in einem Bogen aus verfassungsrechtlich gesteckten Erziehungszielen und elterlichen Erziehungsrechten. Von den Eltern fordert dies, den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag mitzutragen und wo möglich und nötig, ihn positiv mitzugestalten, während die Schule das ureigenste Recht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder zu beachten hat und Kinder insbesondere nicht gegen die Vorstellungen der Eltern in Glaubensfragen erziehen oder gar indoktrinieren darf.

    Dass das Miteinander von Schule und Eltern nicht immer spannungs- und konfliktfrei gelingen kann, liegt auf der Hand. Es verlangt von beiden Seiten Respekt, Augenmaß und die Bereitschaft zur Suche nach dem Konsens. Die größeren Rechte und der maßgebende Anspruch auf Erziehung der Kinder liegen - trotz allgemeiner Schulpflicht und damit einhergehender Beschränkungen der Reichweite elterlicher Entziehungsentscheidungen im Prozeß der schulischen Bildung - nicht auf Seiten der Schule, sondern auf der Seite der Eltern.

    Vor allem die Erziehung im Glauben ist nicht Sache der Schule, sondern ist und bleibt das Monopol der Eltern. Dies wird durch die jüngste Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt. Diesem Elternrecht in der Praxis auch an den Schulen Geltung zu verschaffen, ist eine Aufgabe, der sich in erster Linie Schule, Schulaufsichtsbehörden, Elternhaus, Kirchen, Gesellschaft und die Politik stellen müssen.

    Diese Aufgabe wird nicht immer im Geiste dieser Grundsätze gelöst. Das zeigt sich nicht nur in Einzelfällen, sondern auch generell im Fall des Bundeslandes Berlin. Ob durch die Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses, den gleichberechtigten Religionsunterricht abzuschaffen und stattdessen einen verpflichtenden Ethikunterricht einzuführen, die Regierungsparteien SPD und Die Linke nach dem Grundsatz der "praktischen Konkordanz" verfahren sind, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.


     

  • Evangelische Solidarität


    10.08.09

    Evangelische Solidarität

    von Joachim Cochlovius

    (MEDRUM) Solidarität oder Selbstbestimmung - welchem Leitbild folgt die evangelische Kirche? Der Bevölkerungswissenschaftler Herwig Birg hat den grundlegenden Wert der Solidarität für jede menschliche Gesellschaft so charakterisiert: „Der Mensch wird geboren als hilfsbedürftiges Wesen und braucht die Solidarität der Älteren. Und er endet wieder als hilfsbedürftiges Wesen. Wir kommen ohne Solidarität nicht aus, es sei denn, wir verabschieden uns von der Idee der Gesellschaft".

    Die evangelische Kirche hat sich von Anfang an bis heute als Hort und Garant menschlicher Solidarität verstanden. „Die evangelische Kirche sieht in der Solidarität mit dem hilfsbedürftigen Nächsten eine zentrale Lebensäußerung der Kirche." (Bischof Wolfgang Huber im Januar 2007 in Wittenberg). Doch wie steht es mit ihrer Solidarität mit dem hilfsbedürftigsten Nächsten, mit dem ungeborenen Kind?

    Das Schwangerschaftskonfliktgesetz von 1995 hat die evangelische Kirche, die eine Kirche der Freiheit sein will, in Zwänge eingebunden, die ihr ein solidarisches Handeln für das ungeborene Kind und wahre Solidarität mit seinen Eltern nahezu unmöglich machen. Sie muß „ergebnisoffen" beraten, obwohl sie aus Solidarität mit dem ungeborenen Kind sein Leben schützen will. Sie muß in ihren Beratungsgesprächen von der „Verantwortung der Frau" als alleinigem Maßstab ausgehen, obwohl sie in ihrem Glauben einer höheren Verantwortung, der Verantwortung vor Gott folgen will. Und sie muß schließlich gegen ihren Willen eine Bescheinigung ausstellen, die der Frau die letzte Entscheidung über Leben und Tod ihres Kindes aufbürdet und die im negativen Fall die Tötung eines ungeborenen Menschen unter Straffreiheit stellt.

    Es ist an der Zeit, daß sich die Kirche der Freiheit aus diesem Zwangskorsett befreit und im Blick auf die schwächsten Glieder der Gesellschaft ihrem eigenen Selbstverständnis folgt. Die evangelische Kirche hat sich durch gelebte Solidarität und Diakonie in unserem Land und darüber hinaus einen guten Ruf erworben. Als 1993 das japanische Kaiserpaar in Deutschland war, wollte die japanische Kaiserin die Betheler Anstalten sehen. Diesen Ruf darf die evangelische Kirche nicht länger dadurch gefährden, daß sie sich - entgegen ihrem eigenen Selbstverständnis - dem Leitbild der Selbstbestimmung unterwirft. Sie muß auch für das gefährdete Leben der Ungeborenen wieder ein Hort und Garant menschlicher Solidarität werden.

    Noch einmal Herwig Birg. Nach den Ursachen der wachsenden Desolidarisierung gefragt, nannte er „die mangelnde Information der Menschen darüber, wie Gesellschaft funktioniert", die „mediale Dauerpropaganda" und die dadurch verursachte „flächendeckende Verdummung unserer Gesellschaft" und faßte zusammen: „Die Idee von Familie und Solidarität wurde denunziert als nicht unbedingt nötig. Sie ist aber unabdingbar".

    Die evangelische Kirche leidet unter öffentlichem Ansehensverlust und Mitgliederschwund. Sie kann diesen Trend stoppen, wenn sie wieder konsequent für die „Idee von Familie und Solidarität" eintritt. Sie sollte aus ihrer Verantwortung vor Gott ein eigenes Diakoniemodell für werdende Eltern entwickeln und auf diese Weise evangelische Solidarität zeigen. Die Infrastruktur, das Knowhow und die Mitarbeiter dafür hat sie. Die Leitideen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind überholt. Sie passen nicht mehr in eine Zeit, in der Solidarität gefragt ist und wegen der Überalterung der Gesellschaft Kinder eine höhere Aufmerksamkeit bekommen. Aus den Zwängen dieses Gesetzes kann sich die evangelische Kirche aus gutem Grund und mit gutem Gewissen verabschieden.

    Copyright Joachim Cochlovius, 10.08.2009

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    Dr. theol. Joachim Cochlovius wird zu den lutherischen, evangelikalen Theologen gerechnet. Er promovierte an der Universität Erlangen auf dem Gebiet der Kirchengeschichte mit einer Arbeit zum Thema '"Bekenntnis und Einheit der Kirche im deutschen Protestantismus 1840 - 1850" zum Dr. theol. und ist Pastor der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers. Seit 1996 ist er erster Vorsitzender des innerhalb der evangelischen Landeskirchen arbeitenden Gemeindehilfsbundes.

    Pastor Cochlovius ist Mitinitiator der Aktion des Gemeindehilfsbundes, die für eine Neuausrichtung der Schwangerschaftskonfliktberatung in der EKD eintritt.

    Unterschriftenaktion für die Abschaffung von Beratungsscheinen der EKD zur Abtreibung -> Onlineunterzeichnung

    Zum Sammeln von Unterschriften in Gemeinden in MEDRUM -> Unterschriftenblatt Gemeindehilfsbund


     

  • 11.08.09 Aus den Medien


    11.08.09

    Aus den Medien


    Die Tagespost: Absurdität von Kindesadoptionen

    Was aus der Kindesadoption werden kann, wenn es nicht um das Kindeswohl geht, schildert ein Artikel von Kurt J. Heinz, in dem über die Adoption zwischen zwei lesbischen Frauen berichtet wird.

    -> Wie Adoption widersinnig wird


    DIE WELT: Macht der Evangelikalen in der Politik

    Die Welt befasst sich mit dem Verhältnis von gläubigen Politikern zum evangelikalen Christentum, insbesondere dem CDU-Politiker Kauder, der in etlichen Punkten Übereinstimmungen zwischen seiner Glaubensüberzeugung und der Glaubensauffassung evangelikaler Christen sieht.

    -> Evangelikale als eine Macht in der deutschen Politik


    kath.net: Aktionsbündnis Familie

    kath.net veröffentlicht ein Interview mit der Sprecherin des Aktionsbündnisses Familie, Christiane Lambrecht, die zur Forderung nach steuerlicher und sozialer Gerechtigkeit für Familien Stellung nimmt, wie sie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2001 gefordert wurde.

    -> Familie ist da, wo kein Geld ist?


    (MEDRUM)

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