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Veranstaltungen

  • Die Familien-Partei


    25.08.09

    Die Familien-Partei

    Ein Kurzporträt von Dagmar Feldmann

    (MEDRUM) Die "FAMILIEN-Partei" Deutschlands hat die Familie zu ihrem Hauptthema gemacht. Ihr Name ist sozusagen Programm. Diese Partei hat sich zum Ziel gesetzt, die Familie als die wichtigste Keimzelle unserer Gesellschaft in der Politik zu vertreten, sie gegen politische Willkür zu schützen und die Rahmenbedingungen für ihr weiteres Bestehen zu sichern. Ihr Leitmotto ist: "Nur wenn es den Familien gut geht, kann es der Gesellschaft gut gehen!"

    Zielgruppe Familie

    Zentrale Zielgruppe für die Familien-Partei ist die Familie, wie sie durch das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes definiert ist.

    ImageIn Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: "Ehe und Familie stehen unter einem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." "Familie" bedeutet laut Bundesverfassungsgesetz: "Eltern mit ihren Kindern". Für die eheliche Familie heißt das: Vater, Mutter und Kind. Dazu zählt auch die "sogenannte Restfamilie aus Kind und einem sorgeberechtigten Elternteil". Hinzu kommen einige weitere Formen der Lebensgemeinschaften, in denen ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Der staatliche Schutz bezieht sich auf "die Familiengründung und alle Bereiche des familiären Zusammenlebens".

    Dieser zur Familie gehörende Personenkreis ist nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden. Eltern sind immer Eltern, auch wenn die Kinder volljährig sind, ja, sogar dann noch, wenn ein Kind bereits vor den Eltern verstorben ist. Andere Lebensmodelle werden über andere Parteien in ausreichendem Umfang wahrgenommen oder haben sich eine eigene Lobby geschaffen, um ihre Interessen politisch durchzusetzen.

     

    Position zu Elternrecht, Erziehung und Kindeswohl

    Im Grundgesetz, Artikel 6, Absatz 2 heißt es weiter: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Hier geht es um den Schutz der Familie und die Stellung von Eltern und Staat bei der Kindererziehung. Eltern wird in diesem Grundgesetz eindeutig der Vorrang eingeräumt, eigenständig und selbstverantwortlich die Pflege und Erziehung der Kinder zu übernehmen. Dazu gehören Ernährung, Kleidung und Förderung der körperlichen Entwicklung, sowie die Verwaltung des Kindesvermögens, die Finanzierung seines Unterhalts und seiner Ausbildung ... . Im Zentrum steht dabei grundsätzlich das Kindeswohl.

    Durch sein "Wächteramt" ist der Staat verpflichtet, die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu ermöglichen, und zwar stets zum Wohl des Kindes. Das heißt: Für die Familien-Partei ist die Familie, wie sie durch die Verfassung festgelegt ist, ein vor staatlichen Eingriffen geschützter Lebensraum für Eltern und Kinder. Aus dem Grundgesetz ergibt sich, dass der Staat den Eltern nicht vorschreiben darf, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Er hat dazu weder das Recht noch einen gesetzlichen Auftrag. Deswegen hat der Staat es auch den Eltern zu überlassen, ob sie ihre Kinder selbst betreuen möchten oder eine Betreuung durch Fremde bevorzugen.

     

    Position zu staatlicher Förderung der elterlichen Betreuung und Erziehungsarbeit

    Die Familien-Partei vertritt die Grundhaltung, dass der Staat verpflichtet ist, Familien so zu fördern, dass eine Pflege und Erziehung durch die Eltern zum Wohle des Kindes möglich ist. Dies sieht die Familien-Partei als Kernaufgabe der Familienpolitik.

    Für die Familien-Partei ist es staatliche Verpflichtung, vor allem die Leistungen anzuerkennen und zu fördern, die in den Familien erbracht werden. Deshalb wird er in der Pflicht gesehen, vor einer Förderung der Fremdbetreuung in Kinderkrippen und Kindertagesstätten, die gleiche Leistung, die bereits in den Familien erbracht wird, zuerst oder zumindest in gleicher Weise zu fördern.

    Im Grundgesetz, Artikel 6, Absatz 3 heißt es: "Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen." Es soll per Gesetz verhindert werden, dass elterliche Erziehungstätigkeit zugunsten staatlicher Zwangserziehung zurückgedrängt wird. Den Begriff "Zwangserziehung" mit Krippenerziehung in Verbindung zu bringen, hält die Familien-Partei deswegen für legitim, weil der Staat die Fremdbetreuung in einem Umfang plant, der unter anderem damit begründet wird, dass Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht gerecht werden. Darüber hinaus wird die Fremdbetreuung vom Staat in hohem Umfang gefördert, um Eltern und Elternteile schnellstmöglich für den Arbeitsmarkt frei zu machen.

    Für 30 Prozent der Kleinkinder (wie bereits in den Neuen Ländern vorhanden) sollen ab 2013 bundesweit Krippenplätze zur Verfügung stehen. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen wäre mit der geplanten Anzahl sogar ein Versorgungsgrad von 50 bis 60 Prozent erreicht. Dieser Umfang widerspricht dem Grundgesetz. Denn in den letzten Jahren wurden nur bei 1,8 bis 2,8 Prozent der Kinder "Hilfen zur Erziehung" gewährt. Grobe Vernachlässigung von Kindern (Paragraph 225 StGB) betrifft ungefähr 0,07 % der Kinder.

    Diese Zahlen, die aus der Statistik des Bundeskriminalamtes und der Jugendämter hervorgehen, zeigen eindeutig, dass eine überwältigend großer Teil der Eltern ihrer Aufgabe als Erziehungsberechtigte gerecht werden. Die von der Regierung beleuchteten „Schwarzen Schafe" unter den Eltern und damit verbunden die pauschale Diffamierung aller Eltern lässt vermuten, dass hier ideologische Gründe verborgen sind. Die Vermutung liegt nahe, dass der Staat die Hoheit der Kindererziehung an sich reißen will, um somit den Eltern nur noch die Finanzierung der Kindererziehung zu überlassen.

    Kernforderungen der Familien-Partei Deutschlands

    Die Familienpartei vertritt drei Kernforderungen:

    • Sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Erziehungsgehalt für Eltern
    • Ein kostendeckendes Kindergeld
    • Wahlrecht ab Geburt (stellvertretend durch die Eltern wahrgenommen).

    Das Erziehungsgehalt soll die elterliche Erziehungsarbeit honorieren, denn Eltern leisten über Jahre hinweg gesellschaftlich relevante Arbeit zum Nulltarif. Es soll unabhängig vom Einkommen der Eltern sein.

    Mit dem Kinderkostengeld sollen nicht nur wie bisher die gesetzwidrig zu hoch angesetzten Steuern wieder erstattet werden, sondern die gesamten finanziellen Bedürfnisse des Kindes ausgeglichen werden. Streng nach dem Motto: Von den Kindern profitiert die gesamte Gesellschaft, deswegen soll sich auch die gesamte Gesellschaft an den Kinderkosten beteiligen. Nur dann nimmt der Staat sein Wächteramt in vollem Umfang wahr. Dies wurde bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Dennoch werden die existentiellen Rahmenbedingungen für die Familie immer weiter ausgehöhlt und zerstört.

    Eltern erhalten durch das sozialversicherungspflichtige Erziehungsgehalt und das Kinderkostengeld die eigentliche Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Betreuungsformen, haben aber gerade dann keine Nachteile, wenn sie, wie im Grundgesetz steht, die "Pflege und Erziehung" selbst übernehmen. Eltern übernehmen Verantwortung und werden durch die Anerkennung ihrer Leistungen auch beruflich weniger Nachteile erfahren. Das Erziehungsgehalt wirkt sich darüber hinaus bis zur Rente für Eltern positiv aus.

    Das Wahlrecht ab Geburt ist nötig, denn Familien mit Kindern stellen etwa 50 Prozent der Bevölkerung, aber nur 30 Prozent der Wahlberechtigten. Eltern könnten dann wie in anderen Rechtsangelegenheiten stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder stimmen. So werden die Interessen der nachfolgenden Generationen umfassend wirksam vertreten.

    Politikfelder und Schwerpunkt der Familienpartei

    Parteien wie die CDU, SPD, DIE LINKE und andere kleine Parteien können zwar "Familie" thematisieren, aber sie haben letztlich schon wegen innerparteilicher Zwänge nicht die Möglichkeit, die Interessen der Familie dem Grundgesetz entsprechend durchzusetzen. Die Familien-Partei ist daher der festen Überzeugung, dass keine andere Partei der Familien-Partei Deutschlands das Thema FAMILIE streitig machen kann, und dass sie auf diesem Politikfeld die höchste Glaubwürdigkeit besitzt.

    Andere politische Felder werden durch die Hauptzielgruppe Eltern und Kinder ebenfalls berührt: Bildung, Soziales, Arbeit, Umwelt, Recht, Innere Sicherheit und andere Bereiche. Keines dieser Politikfelder läßt die Familie unberührt. Daher werden sie ebenso von der Familien-Partei Deutschlands thematisiert. Aber in der Auseinandersetzung mit anderen Parteien will sich die Familien-Partei auf ihren Schwerpunkt "Familienpolitik" konzentrieren.

    Zur Europawahl stimmte etwa eine Viertelmillion Wählerinnen und Wähler für die Familien-Partei. Bei der letzten Landtagswahl im Saarland erhielt sie 3,1 % der Stimmen. Wählbar ist die Familien-Partei bei den diesjährigen Landtagswahlen im Saarland und in Schleswig-Holstein sowie zur Bundestagswahl in den Ländern NRW, Bayern, Saarland und Rheinland-Pfalz.

    Man darf gespannt sein, wie es mit der Familien-Partei weiter geht.


     

    ImageDagmar Feldmann (45) ist Bundesgeschäftsführerin der Familienpartei und Mitglied des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen.

    Die Diplom-Agraringenieurin stammt aus dem Sauerland. Sie ist Mitunternehmerin der Berghof GbR und Energieproduzentin. Daneben war sie 17 Jahre Referentin für Erwachsenenbildung an der Katholischen Landvolkshochschule „Anton Heinen", Warburg-Hardehausen und ist Mitglied beim Verband der Familienfrauen und -männer. Dagmar Feldmann ist verheiratet und Mutter dreier Kinder.


    Information über die Familienpartei im Internet: www.familien-partei.de

  • Schulpflicht beschränkt elterliches Erziehungsrecht


    06.08.09

    Schulpflicht beschränkt elterliches Erziehungsrecht

    Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von Eltern über Eingriff in Religionsfreiheit und Erziehungsrecht zurück

    Die Eltern zweier Kinder hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie sich durch Schulveranstaltungen in ihrem Erziehungsrecht und in ihrer Religionsfreiheit verletzt sahen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es sah in den Schulveranstaltungen eine zulässige Beschränkung des elterlichen Erziehungsrechts, da der Staat ebenfalls einen verfassungsrechtlichen Erziehungsauftrag habe und das Neutralitätsgebot des Staates nicht verletzt gewesen sei, stellte das Verfassungsgericht fest..

    In einer heutigen Pressemitteilung führt das Bundesverfassungsgericht dazu aus:

    Die Beschwerdeführer, Mitglieder einer baptistischen Glaubensgemeinschaft, sind Eltern zweier Kinder, die eine Grundschule in Ostwestfalen besuchen. An dieser Schule fanden im Februar 2007 ein Theaterprojekt, das die Kinder für das Thema "sexueller Missbrauch" durch Fremde oder auch Familienangehörige sensibilisieren sollte und eine Karnevalsveranstaltung statt. Die Teilnahme an der Karnevalsveranstaltung war insoweit frei als den Kindern stattdessen in der gesamten Unterrichtszeit angeboten wurde, den Schwimmunterricht zu besuchen oder eine in der Turnhalle aufgebaute Bewegungslandschaft zu nutzen. Die Kinder der Beschwerdeführer kamen an den dafür vorgesehen Tagen nicht in die Schule. Eine Befreiung für den Schulunterricht lag nicht vor. Das Amtsgericht setzte deshalb wegen eines zweifachen vorsätzlichen Verstoßes gegen die in § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW statuierte Elternverantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht jeweils eine Gesamtgeldbuße von 80 Euro gegen die Beschwerdeführer fest. Die Rechtsmittel dagegen waren erfolglos.

    Dagegen haben die Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben, da sie sich in ihrer Religionsfreiheit und ihrem Erziehungsrecht verletzt sehen. Sie sind der Ansicht, eine Pflicht zur Teilnahme an einer Karnevalsveranstaltung verletze die religiöse Neutralität der Schule, da Fastnacht ein Fest der katholischen Kirche sei. Es werde heute so gefeiert, dass Katholiken sich vor der Fastenzeit Ess- und Trinkgelagen hingäben, sich maskierten und meist völlig enthemmt - befreit von jeglicher Moral - wie Narren benähmen. Das Theaterprojekt erziehe die Kinder zu einer „freien Sexualität". Ihnen werde vermittelt, dass sie über ihre Sexualität allein zu bestimmen hätten und ihr einziger Ratgeber dabei, der sie niemals täusche, ihr Gefühl sei. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt haben.
    Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit unterliegt selbst keinem Gesetzesvorbehalt, ist aber Einschränkungen zugänglich, die sich aus der Verfassung selbst ergeben. Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag. Infolge dessen erfährt das elterliche Erziehungsrecht durch die allgemeine Schulpflicht eine Beschränkung. Im Einzelfall sind Konflikte zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Erziehungsauftrag des Staates im Wege einer Abwägung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen. Zwar darf der Staat auch unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen, dabei muss er aber Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern aufbringen. Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen und eine Indoktrination der Schüler etwa auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt.

    Hinsichtlich der Präventionsveranstaltung hat das Amtsgericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise darauf abgestellt, dass die Schule mit der Sensibilisierung der Kinder für etwaigen sexuellen Missbrauch und dem Aufzeigen von Möglichkeiten, sich dem zu entziehen, das ihr obliegende Neutralitätsgebot nicht verletzt hat. Die auf der Glaubensüberzeugung der Beschwerdeführer beruhenden elterlichen Vorstellungen von der Sexualerziehung ihrer Kinder sind durch die Präventionsveranstaltung nicht in Frage gestellt worden, weil diese die Kinder nicht dahin beeinflusst hat, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Die Bewertung des Amtsgerichts, dass ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot durch die Karnevalsveranstaltung nicht vorliegt, begegnet keinen Bedenken, da diese nicht mit religiösen Handlungen verbunden gewesen ist und die Kinder weder gezwungen waren, sich zu verkleiden noch aktiv mitzufeiern. Karneval oder Fastnacht ist kein katholisches Kirchenfest und heutzutage als bloßes Brauchtum der früher etwa vorhandenen religiösen Bezüge weitgehend entkleidet. Die Auffassung des Amtsgerichts, die Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 4 und 6 GG geböten nicht, ihren Kindern eine Konfrontation mit dem Faschingstreiben der übrigen Schüler zu ersparen, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Denn die mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit sind grundsätzlich zumutbar. Dies gilt umso mehr, als vorliegend die Schule einen schonenden Ausgleich zwischen den Rechten der Eltern und dem staatlichen Erziehungsauftrag auch dadurch gesucht hat, dass sie mit einem Schwimmunterricht und der Bewegungslandschaft in der Turnhalle zwei alternative Angebote zur Verfügung gestellt hat.

     


     

    -> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes


  • 06.08.09


    06.08.09

    Schulpflicht beschränkt elterliches Erziehungsrecht

    Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von Eltern über Eingriff in Religionsfreiheit und Erziehungsrecht zurück

    Die Eltern zweier Kinder hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie sich durch Schulveranstaltungen in ihrem Erziehungsrecht und in ihrer Religionsfreiheit verletzt sahen. Das Verfassungsgericht hat diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es sah in den Schulveranstaltungen eine zulässige Beschränkung des elterlichen Erziehungsrechts, da der Staat ebenfalls einen verfassungsrechtlichen Erziehungsauftrag habe und das Neutralitätsgebot des Staates nicht verletzt war. ... lesen Sie mehr...


    06.08.09

    Aus den Medien ... lesen Sie mehr...

    • Die Tagespost: Streit um die Abtreibungspille in Italien
    • Pro Christliches Medienmagazin: Medienecho zum Dalai Lama
    • Zeit-Online: Regierungsmaßnahmen gegen Steueroasen
    • FAZ: Mißbrauch der Abwrackprämie
    • familyfair: "Komasaufen"



  • 07.08.09 Aus den Medien


    07.08.09

    Aus den Medien


    kath.net: Gespräche zwischen Vatikan und Evangelischer Allianz

    kath.net informiert in einem Kurzbericht über die Gespräche zwischen der Weltweiten Evangelischen Allianz und dem Vatikan, die vom 26. Juli bis 1. August stattfanden. Dogmatische und ethische Fragen wurden behandelt, heißt es in einem gemeinsamen Kommuniqué.

    -> Evangelikale und Vatikan führen Lehrgespräche


    Pro Christliches Medienmagazin: Gegendarstellung zur ZDF-Sendung "Frontal 21"

    Der Widerspruch des Bischofs der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Jochen Bohl, gegen die Darstellung junger Christen in der ZDF-Sendung "Frontal 21" ist Gegenstand einer Meldung in "Pro".

    In der ZDF-Sendung vom Dienstagabend wurden Christen und Islamisten miteinander verglichen. Bereit sein, für Gott zu sterben, scheine auch für radikale Christen zu gelten, vermittelte ein Sendebeitrag, bei dem Reporter mit versteckter Kamera Dozenten und Mitarbeiter der Akademie für Weltmission (AWM) in Korntal bei Stuttgart ohne deren Wissen gefilmt und deren Aussagen veröffentlicht hatten.

    -> Landesbischof Bohl fordert von "Frontal 21" Richtigstellung


    Zeit-Online: Milliardenverlust bei HRE

    "Die Zeit" berichtet über das weiterhin schlechte Geschäftsergebnis der Hypo Real Estate Bank. Zur Rettung dieser mittlerweile verstaatlichten Bank wurden im Verlauf des letzten Jahres Kapitalspritzen und Bürgschaften in Höhe von 102 Milliarden Euro gewährt.

    -> HRE fährt Milliardenverlust ein


    FAZ: Erwartungen zur Konjunkturwende

    In einem Kommentar beschäftigt sich die FAZ mit der konjunkturellen Entwicklung. Trotz Erholung bei den Auftragseingängen verbleiben Risiken: Die Nachwirkungen der Bankenkrise und die Situation auf dem Arbeitsmarkt, so der Kommentator.

    -> Konjunkturwende


    familyfair: Aktionsbündnis Familie

    familiyfair weist im heutigen Tagesthema auf die Initiative des Aktionsbündnisses Familie hin, das sich für mehr soziale Gerechtigkeit für Familien bei der Alterssicherung einsetzt.

    familyfair -> Familien kämpfen für Gerechtigkeit

    MEDRUM -> Landeskomitee der Katholiken unterstützt „Aktionsbündnis Familie"


    (MEDRUM)

  • Kopf-an-Kopf-Rennen


    07.08.09

    Kopf-an-Kopf-Rennen

    Emnid-Umfrage zeigt 6 Wochen vor der Wahl keine gravierenden Unterschiede für mögliche Koalitionen

    (MEDRUM) Die jüngste Umfrage des Emnid-Institutes zur bevorstehenden Bundestagswahl ergab:  50 Prozent für eine Koalition aus CDU/CSU und FDP, 46 Prozent für die Parteien SPD, Grüne und Linke. Doch diesen Unterschieden für mögliche Regierungskoalitionen kann keine große Bedeutung in Hinblick auf den Wahlausgang beigemessen werden.

    4 Prozent beträgt der Unterschied zwischen einer möglichen Parteienkoalition aus einem so genannten bürgerlichen Lager aus CDU/CSU und FDP einerseits und den Stimmenanteilen für Parteien aus dem rot-grünen Spektrum SPD, Grüne und Linke andererseits. Nach der Emnidumfrage vom 05.08.09 könnten die Parteien mit folgenden Stimmenanteilen rechnen:

    CDU/CSU               35%
    SPD                       23%
    FDP                       15%
    GRÜNE                  12%
    DIE LINKE             11%
    Sonstige                 4%

    Hieraus ergibt sich, dass die von der Union und FDP angestrebte Koalition eine Mehrheit von 50 % der Wählerstimmen gegenüber 46 % der Stimmen für SPD, Grüne und Die Linke lediglich erhoffen kann. Denn das Umfrageergebnis ist noch keine verlässliche Grundlage für eine sichere Einschätzung. Das tatsächliche Wahlergebnis kann jederzeit um 1 oder 2 % für die jeweiligen Parteien abweichen. Dass ein Umfragevorsprung von 4 Prozent schnell dahinschmelzen kann, zeigt die folgende Aufstellung, in der Abweichungen einer tatsächlichen Stimmabgabe von den Umfragewerten in geringem Umfang von bis zu 1,5 % angenommen sind:

    CDU/CSU               33,5%
    SPD                       24,5%
    FDP                       14,1%
    GRÜNE                  11,8%
    DIE LINKE             11,4%
    Sonstige                 4,7%

    Bei einem solchen Wahlergebnis käme das bürgerliche Lager auf 47,6 Prozent Stimmenanteile. Auf SPD, Grüne und die Linke entfielen jedoch 47,7 Prozent der Stimmenanteile. Union und FDP hätten dann keine Stimmenmehrheit. Rechnerisch wäre sogar eine Rot-Rot-Grüne Regierungskoalition unter einem Kanzler Steinmeier gegen die Stimmen von Union und FDP möglich. Ein solches Szenario zeigt, dass die Frage "Wer regiert mit wem?" nach den Bundestagswahlen im September noch keinesfalls beantwortet werden kann. Die derzeitigen Umfrageergebnisse sind jedenfalls kein sicheres Indiz für die Mehrheitsverhältnisse im kommenden Bundestag. Wie schon bei der letzten Wahl könnten auch hauchdünne Mehrheiten über die Grundlinien der Politik in der nächsten Regierungsperiode entscheiden.

    Auch jeder Nichtwähler wählt in Wirklichkeit mit. Denn mit der Entscheidung, nicht zu wählen, enthält er sich zwar formal der Stimme. Doch auch dadurch nimmt er Einfluß auf die Mehrheitsverhältnisse. Denn durch seine Stimmenthaltung bestätigt er die Mehrheitsverhältnisse, die sich aus den Stimmen der Wahlberechtigten ergeben, die an der Wahl teilnehmen. Sich selbst nicht festlegen, heißt de facto, sich der Stimmenmehrheit der aktiven Wähler anzuschließen.

    Spiegel-Online -> Emnid-Umfrage

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