07.08.09
Kopf-an-Kopf-Rennen
Emnid-Umfrage zeigt 6 Wochen vor der Wahl keine gravierenden Unterschiede für mögliche Koalitionen
(MEDRUM) Die jüngste Umfrage des Emnid-Institutes zur bevorstehenden Bundestagswahl ergab: 50 Prozent für eine Koalition aus CDU/CSU und FDP, 46 Prozent für die Parteien SPD, Grüne und Linke. Doch diesen Unterschieden für mögliche Regierungskoalitionen kann keine große Bedeutung in Hinblick auf den Wahlausgang beigemessen werden. ... lesen Sie mehr...
06.08.09
Schulpflicht beschränkt elterliches Erziehungsrecht
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von Eltern über Eingriff in Religionsfreiheit und Erziehungsrecht zurück
Die Eltern zweier Kinder hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie sich durch Schulveranstaltungen in ihrem Erziehungsrecht und in ihrer Religionsfreiheit verletzt sahen. Das Verfassungsgericht hat diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es sah in den Schulveranstaltungen eine zulässige Beschränkung des elterlichen Erziehungsrechts, da der Staat ebenfalls einen verfassungsrechtlichen Erziehungsauftrag habe und das Neutralitätsgebot des Staates nicht verletzt war. ... lesen Sie mehr...
07.08.09
Es kommt noch schlimmer
Abwärtstrend bei den Geburtenzahlen hält 2009 an
von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Für den Monat April 2009 hat das Statistische Bundesamt nun die vorläufigen Geburtenzahlen veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein kräftiges Minus von 6,9 Prozent zu verzeichnen. ... lesen Sie mehr...
07.08.09
Es kommt noch schlimmer
Abwärtstrend bei den Geburtenzahlen hält 2009 an
von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Für den Monat April 2009 hat das Statistische Bundesamt nun die vorläufigen Geburtenzahlen veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein kräftiges Minus von 6,9 Prozent zu verzeichnen. ... lesen Sie mehr...
07.08.09
Kopf-an-Kopf-Rennen
Emnid-Umfrage zeigt 6 Wochen vor der Wahl keine gravierenden Unterschiede für mögliche Koalitionen
(MEDRUM) Die jüngste Umfrage des Emnid-Institutes zur bevorstehenden Bundestagswahl ergab: 50 Prozent für eine Koalition aus CDU/CSU und FDP, 46 Prozent für die Parteien SPD, Grüne und Linke. Doch diesen Unterschieden für mögliche Regierungskoalitionen kann keine große Bedeutung in Hinblick auf den Wahlausgang beigemessen werden. ... lesen Sie mehr...
06.08.09
Schulpflicht beschränkt elterliches Erziehungsrecht
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von Eltern über Eingriff in Religionsfreiheit und Erziehungsrecht zurück
Die Eltern zweier Kinder hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie sich durch Schulveranstaltungen in ihrem Erziehungsrecht und in ihrer Religionsfreiheit verletzt sahen. Das Verfassungsgericht hat diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es sah in den Schulveranstaltungen eine zulässige Beschränkung des elterlichen Erziehungsrechts, da der Staat ebenfalls einen verfassungsrechtlichen Erziehungsauftrag habe und das Neutralitätsgebot des Staates nicht verletzt war. ... lesen Sie mehr...
07.08.09
Es kommt noch schlimmer
Abwärtstrend bei den Geburtenzahlen hält 2009 an
von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Für den Monat April 2009 hat das Statistische Bundesamt nun die vorläufigen Geburtenzahlen veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein kräftiges Minus von 6,9 Prozent zu verzeichnen. ... lesen Sie mehr...
07.08.09
Kopf-an-Kopf-Rennen
Emnid-Umfrage zeigt 6 Wochen vor der Wahl keine gravierenden Unterschiede für mögliche Koalitionen
(MEDRUM) Die jüngste Umfrage des Emnid-Institutes zur bevorstehenden Bundestagswahl ergab: 50 Prozent für eine Koalition aus CDU/CSU und FDP, 46 Prozent für die Parteien SPD, Grüne und Linke. Doch diesen Unterschieden für mögliche Regierungskoalitionen kann keine große Bedeutung in Hinblick auf den Wahlausgang beigemessen werden. ... lesen Sie mehr...
06.08.09
Schulpflicht beschränkt elterliches Erziehungsrecht
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von Eltern über Eingriff in Religionsfreiheit und Erziehungsrecht zurück
Die Eltern zweier Kinder hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie sich durch Schulveranstaltungen in ihrem Erziehungsrecht und in ihrer Religionsfreiheit verletzt sahen. Das Verfassungsgericht hat diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es sah in den Schulveranstaltungen eine zulässige Beschränkung des elterlichen Erziehungsrechts, da der Staat ebenfalls einen verfassungsrechtlichen Erziehungsauftrag habe und das Neutralitätsgebot des Staates nicht verletzt gewesen sei. ... lesen Sie mehr...