25.08.09
Die Familien-Partei
Ein Kurzporträt von Dagmar Feldmann
(MEDRUM) Die "FAMILIEN-Partei" Deutschlands hat die Familie zu ihrem Hauptthema gemacht. Ihr Name ist sozusagen Programm. Diese Partei hat sich zum Ziel gesetzt, die Familie als die wichtigste Keimzelle unserer Gesellschaft in der Politik zu vertreten, sie gegen politische Willkür zu schützen und die Rahmenbedingungen für ihr weiteres Bestehen zu sichern. Ihr Leitmotto ist: "Nur wenn es den Familien gut geht, kann es der Gesellschaft gut gehen!"
Zielgruppe Familie
Zentrale Zielgruppe für die Familien-Partei ist die Familie, wie sie durch das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes definiert ist.
In Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: "Ehe und Familie stehen unter einem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." "Familie" bedeutet laut Bundesverfassungsgesetz: "Eltern mit ihren Kindern". Für die eheliche Familie heißt das: Vater, Mutter und Kind. Dazu zählt auch die "sogenannte Restfamilie aus Kind und einem sorgeberechtigten Elternteil". Hinzu kommen einige weitere Formen der Lebensgemeinschaften, in denen ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Der staatliche Schutz bezieht sich auf "die Familiengründung und alle Bereiche des familiären Zusammenlebens".
Dieser zur Familie gehörende Personenkreis ist nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden. Eltern sind immer Eltern, auch wenn die Kinder volljährig sind, ja, sogar dann noch, wenn ein Kind bereits vor den Eltern verstorben ist. Andere Lebensmodelle werden über andere Parteien in ausreichendem Umfang wahrgenommen oder haben sich eine eigene Lobby geschaffen, um ihre Interessen politisch durchzusetzen.
Position zu Elternrecht, Erziehung und Kindeswohl
Im Grundgesetz, Artikel 6, Absatz 2 heißt es weiter: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Hier geht es um den Schutz der Familie und die Stellung von Eltern und Staat bei der Kindererziehung. Eltern wird in diesem Grundgesetz eindeutig der Vorrang eingeräumt, eigenständig und selbstverantwortlich die Pflege und Erziehung der Kinder zu übernehmen. Dazu gehören Ernährung, Kleidung und Förderung der körperlichen Entwicklung, sowie die Verwaltung des Kindesvermögens, die Finanzierung seines Unterhalts und seiner Ausbildung ... . Im Zentrum steht dabei grundsätzlich das Kindeswohl.
Durch sein "Wächteramt" ist der Staat verpflichtet, die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu ermöglichen, und zwar stets zum Wohl des Kindes. Das heißt: Für die Familien-Partei ist die Familie, wie sie durch die Verfassung festgelegt ist, ein vor staatlichen Eingriffen geschützter Lebensraum für Eltern und Kinder. Aus dem Grundgesetz ergibt sich, dass der Staat den Eltern nicht vorschreiben darf, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Er hat dazu weder das Recht noch einen gesetzlichen Auftrag. Deswegen hat der Staat es auch den Eltern zu überlassen, ob sie ihre Kinder selbst betreuen möchten oder eine Betreuung durch Fremde bevorzugen.
Position zu staatlicher Förderung der elterlichen Betreuung und Erziehungsarbeit
Die Familien-Partei vertritt die Grundhaltung, dass der Staat verpflichtet ist, Familien so zu fördern, dass eine Pflege und Erziehung durch die Eltern zum Wohle des Kindes möglich ist. Dies sieht die Familien-Partei als Kernaufgabe der Familienpolitik.
Für die Familien-Partei ist es staatliche Verpflichtung, vor allem die Leistungen anzuerkennen und zu fördern, die in den Familien erbracht werden. Deshalb wird er in der Pflicht gesehen, vor einer Förderung der Fremdbetreuung in Kinderkrippen und Kindertagesstätten, die gleiche Leistung, die bereits in den Familien erbracht wird, zuerst oder zumindest in gleicher Weise zu fördern.
Im Grundgesetz, Artikel 6, Absatz 3 heißt es: "Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen." Es soll per Gesetz verhindert werden, dass elterliche Erziehungstätigkeit zugunsten staatlicher Zwangserziehung zurückgedrängt wird. Den Begriff "Zwangserziehung" mit Krippenerziehung in Verbindung zu bringen, hält die Familien-Partei deswegen für legitim, weil der Staat die Fremdbetreuung in einem Umfang plant, der unter anderem damit begründet wird, dass Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht gerecht werden. Darüber hinaus wird die Fremdbetreuung vom Staat in hohem Umfang gefördert, um Eltern und Elternteile schnellstmöglich für den Arbeitsmarkt frei zu machen.
Für 30 Prozent der Kleinkinder (wie bereits in den Neuen Ländern vorhanden) sollen ab 2013 bundesweit Krippenplätze zur Verfügung stehen. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen wäre mit der geplanten Anzahl sogar ein Versorgungsgrad von 50 bis 60 Prozent erreicht. Dieser Umfang widerspricht dem Grundgesetz. Denn in den letzten Jahren wurden nur bei 1,8 bis 2,8 Prozent der Kinder "Hilfen zur Erziehung" gewährt. Grobe Vernachlässigung von Kindern (Paragraph 225 StGB) betrifft ungefähr 0,07 % der Kinder.
Diese Zahlen, die aus der Statistik des Bundeskriminalamtes und der Jugendämter hervorgehen, zeigen eindeutig, dass eine überwältigend großer Teil der Eltern ihrer Aufgabe als Erziehungsberechtigte gerecht werden. Die von der Regierung beleuchteten „Schwarzen Schafe" unter den Eltern und damit verbunden die pauschale Diffamierung aller Eltern lässt vermuten, dass hier ideologische Gründe verborgen sind. Die Vermutung liegt nahe, dass der Staat die Hoheit der Kindererziehung an sich reißen will, um somit den Eltern nur noch die Finanzierung der Kindererziehung zu überlassen.
Kernforderungen der Familien-Partei Deutschlands
Die Familienpartei vertritt drei Kernforderungen:
Das Erziehungsgehalt soll die elterliche Erziehungsarbeit honorieren, denn Eltern leisten über Jahre hinweg gesellschaftlich relevante Arbeit zum Nulltarif. Es soll unabhängig vom Einkommen der Eltern sein.
Mit dem Kinderkostengeld sollen nicht nur wie bisher die gesetzwidrig zu hoch angesetzten Steuern wieder erstattet werden, sondern die gesamten finanziellen Bedürfnisse des Kindes ausgeglichen werden. Streng nach dem Motto: Von den Kindern profitiert die gesamte Gesellschaft, deswegen soll sich auch die gesamte Gesellschaft an den Kinderkosten beteiligen. Nur dann nimmt der Staat sein Wächteramt in vollem Umfang wahr. Dies wurde bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Dennoch werden die existentiellen Rahmenbedingungen für die Familie immer weiter ausgehöhlt und zerstört.
Eltern erhalten durch das sozialversicherungspflichtige Erziehungsgehalt und das Kinderkostengeld die eigentliche Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Betreuungsformen, haben aber gerade dann keine Nachteile, wenn sie, wie im Grundgesetz steht, die "Pflege und Erziehung" selbst übernehmen. Eltern übernehmen Verantwortung und werden durch die Anerkennung ihrer Leistungen auch beruflich weniger Nachteile erfahren. Das Erziehungsgehalt wirkt sich darüber hinaus bis zur Rente für Eltern positiv aus.
Das Wahlrecht ab Geburt ist nötig, denn Familien mit Kindern stellen etwa 50 Prozent der Bevölkerung, aber nur 30 Prozent der Wahlberechtigten. Eltern könnten dann wie in anderen Rechtsangelegenheiten stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder stimmen. So werden die Interessen der nachfolgenden Generationen umfassend wirksam vertreten.
Politikfelder und Schwerpunkt der Familienpartei
Parteien wie die CDU, SPD, DIE LINKE und andere kleine Parteien können zwar "Familie" thematisieren, aber sie haben letztlich schon wegen innerparteilicher Zwänge nicht die Möglichkeit, die Interessen der Familie dem Grundgesetz entsprechend durchzusetzen. Die Familien-Partei ist daher der festen Überzeugung, dass keine andere Partei der Familien-Partei Deutschlands das Thema FAMILIE streitig machen kann, und dass sie auf diesem Politikfeld die höchste Glaubwürdigkeit besitzt.
Andere politische Felder werden durch die Hauptzielgruppe Eltern und Kinder ebenfalls berührt: Bildung, Soziales, Arbeit, Umwelt, Recht, Innere Sicherheit und andere Bereiche. Keines dieser Politikfelder läßt die Familie unberührt. Daher werden sie ebenso von der Familien-Partei Deutschlands thematisiert. Aber in der Auseinandersetzung mit anderen Parteien will sich die Familien-Partei auf ihren Schwerpunkt "Familienpolitik" konzentrieren.
Zur Europawahl stimmte etwa eine Viertelmillion Wählerinnen und Wähler für die Familien-Partei. Bei der letzten Landtagswahl im Saarland erhielt sie 3,1 % der Stimmen. Wählbar ist die Familien-Partei bei den diesjährigen Landtagswahlen im Saarland und in Schleswig-Holstein sowie zur Bundestagswahl in den Ländern NRW, Bayern, Saarland und Rheinland-Pfalz.
Man darf gespannt sein, wie es mit der Familien-Partei weiter geht.
Dagmar Feldmann (45) ist Bundesgeschäftsführerin der Familienpartei und Mitglied des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen.
Die Diplom-Agraringenieurin stammt aus dem Sauerland. Sie ist Mitunternehmerin der Berghof GbR und Energieproduzentin. Daneben war sie 17 Jahre Referentin für Erwachsenenbildung an der Katholischen Landvolkshochschule „Anton Heinen", Warburg-Hardehausen und ist Mitglied beim Verband der Familienfrauen und -männer. Dagmar Feldmann ist verheiratet und Mutter dreier Kinder.
Information über die Familienpartei im Internet: www.familien-partei.de
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