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  • Milliarden-Bürgschaft zur Rettung von Hypo Real Estate beschäftigt Bundestagsfraktionen


    01.10.08

    Milliarden-Bürgschaft zur Rettung von Hypo Real Estate beschäftigt Bundestagsfraktionen

    IWF fordert Krisenpläne europäischer Staaten

    (MEDRUM) Bundesfinanzminister Steinbrück und Bundesbankpräsident Weber haben gestern die
    Bundestagsfraktionen und den Haushaltsausschuss des Bundestages über den Rettungsplan für die Bank Hypo Real Estate informiert.

    Die Regierung kann eine Bürgschaft in der Größenordnung von 26 Mrd. EURO nur mit Genehmigung des Bundestages zusagen, denn das Haushaltsrecht ist ureigenes Recht des Parlamentes. Schon deswegen war es zwingend erforderlich, die Fraktionen und den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu informieren. Von ihm wird es letzlich abhängen, ob der Rettungsplan von Finanzminister Steinbrück in die Tat umgesetzt werden kann.

    Er verteidigte ebenso wie Bundesbankpräsident Weber die am
    Wochenende verabredete Rettungsaktion für die Hypo Real Estate. Sie helfe der
    Wirtschaft und dem Mittelstand. Ohne diese Rettungsaktion hätte ein Zusammenbruch des gesamten Zahlungsverkehrs in Europa gedroht, waren Hinweise, die den Fraktionen gegeben wurden. Auch die Bundeskanzlerin äußerte sich zum Geschehen und betonte die Notwendigkeit, neues Vertrauen auf den Märkten herzustellen. Sie machte gleichfalls deutlich, dass sie von den USA diese Woche die Verabschiedung des Rettungspaketes erwartet.

    Unterdessen warnen Wirtschaftsexperten, zum Beispiel Volkswirt Norbert Walter und der Wirtschaftswissenschaftler Max Otte, vor den Folgen der Finanzmarktkrise. Es komme eine Rezession auf die Wirtschaft zu, die nicht mehr zu vermeiden sei.  Es sei nur die Frage, wie tief sie sein werde. Der Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, forderte
    Europa auf, sich mit einem gemeinsamen Plan auf eine Ausweitung der
    Bankenkrise vorzubereiten. Europa sei gegen die
    Finanzmarktkrise in den USA nicht immun, sagte der ehemalige französische
    Wirtschaftsminister, wie die heute-Nachrichten des ZDF melden.


    MEDRUM-Artikel:

    -> 35 Milliarden Bürgschaft für den Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate

    -> Was steht auf der politischen Tagesordnung?


  • Enden Elternrechte und das Recht auf Glaubensfreiheit am Schultor?


    01.10.08

    Enden Elternrechte und das Recht auf Glaubensfreiheit am Schultor?

    Ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm

    (MEDRUM) Eltern, die ihre Kinder nicht an bestimmten Schulveranstaltungen wie zum Beispiel am Theaterprojekt "Mein Körper gehört mir"  teilnehmen lassen wollen, weil sie diese für falsch und schädlich halten, finden kein rechtliches Gehör.

    Das geht aus einem Beschluß des Oberlandesgerichtes Hamm hervor, das eine Beschwerde gegen den Eingriff in das Recht auf Glaubensfreiheit und in die Elternrechte zurückgewiesen hat. "Das Recht auf Glaubensfreiheit und die Elternrechte werden durch die allgemeine Schulpflicht in zulässiger Weise beschränkt", heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 26. August 2008. Mit anderen Worten, meinte dazu eine Rechtsanwältin, die Elternrechte auf dem Beschwerdeweg vertreten hat, es ist so, wie es die Schulleiterin einer Grundschule in Nordrhein-Westfalen einmal gegenüber Eltern ausgedrückt hat: "Ihre Elternrechte enden hier am Schultor."

    Ob sich die betroffenen Eltern damit abfinden oder ob sie den Weg der Verfassungsbeschwerde gehen wollen, ist noch eine offene Frage. Zu klären wäre jedenfalls aus Sicht der Rechtsanwältin, ob die allgemeine Schulpflicht es wirklich rechtfertigen kann, dass schulische Instanzen nach Belieben Eltern vorgeben und auch durchsetzen können, dass ihre Kinder an Schulveranstaltungen jedweder Art teilzunehmen haben, auch dann, wenn diese Schulveranstaltungen in erheblicher Weise Glaubensüberzeugungen der Eltern und des Kindes entgegenstehen, und das Kind in seiner Entwicklung Schaden nehmen kann. Aus Sicht der Rechtsanwältin müssten hier der Schule klare Grenzen gesetzt werden, um die Grundrechte der Glaubensfreiheit und elterlichen Erziehung nicht in unzulässiger Weise zu beschränken, wie es vielfach im schulischen Alltag geschieht und durch Entscheidungen wie die des OLG Hamm legalisiert werden.


    MEDRUM-Artikel:

    25.09.08 MEDRUM Schulunterricht zu Hause e.V. fordert Beachtung der Elternrechte
    18.09.08 MEDRUM Dissenz um Theatervorführungen und Sexualkundeunterricht in Schulen
    19.06.08 MEDRUM Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr als Gott gehorchen
    24.09.08 MEDRUM Berliner Politiker von SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gegen Wahlfreiheit der Bürger


  • Elternrechte und Schule


    01.10.08

    Enden Elternrechte und das Recht auf Glaubensfreiheit am Schultor?

    Ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm

    (MEDRUM) Eltern, die ihre Kinder nicht an bestimmten
    Schulveranstaltungen wie zum Beispiel am Theaterprojekt "Mein Körper
    gehört mir"  teilnehmen lassen wollen, weil sie diese für falsch und
    schädlich halten, finden kein rechtliches Gehör. ... lesen Sie mehr...


  • Familiennetzwerk: Bundesregierung beschließt gesellschaftsgefährdendes Gesetz


    01.10.08

    Familiennetzwerk: Bundesregierung beschließt gesellschaftsgefährdendes Gesetz

    Die Ignoranz gegenüber der Wissenschaft schadet den zukünftigen Generationen

    (MEDRUM) Das deutsche Familiennetzwerk hat gegen den vom Bundestag beschlossenen Krippenausbau Gegenposition bezogen und erneut gefordert, das staatliche Betreuungsvorhaben aufzugeben.

    Wie MEDRUM berichtete, hat der Bundestag in der vergangenen Woche das so genannte Kinderförderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein massiver Ausbau von "Krippenplätzen" verfolgt, der einseitig die Eltern unterstützt, die erwerbstätig sind und ihre Kinder unter 3 Jahren außerfamiliär betreuen lassen, während diejenigen Eltern keine Unterstützung erhalten, die ihr Kind selbst betreuen wollen.

    In einer Pressemitteilung hat sich das deutsche Familiennetzwerk gegen diese einseitige Unterstützung gewandt und eindringlich auf die Risiken für Familie, Kind und Gesellschaft hingewiesen. In der Erklärung heißt es:

    "In Deutschland soll es bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Der Bundestag in Berlin beschloss vergangenen Donnerstag den Ausbau auf 750 000 Plätze. Das neue Kinderförderungsgesetz sieht künftig auch einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz vor. Doch was auf den ersten Blick wie ein Erfolg wirkt, birgt in Wirklichkeit immense Gefahren für Kleinkinder.

    Das Kinderförderungsgesetz enthält keinerlei Qualitätsvorgaben für die geplanten Betreuungsangebote. Verschiedene Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen fordern eine Erzieherin pro drei, besser noch zwei Kinder, die sich außerdem über einen längeren Zeitraum an die Kinder binden sollte. Erst dann ist davon auszugehen, daß Kinder die Trennung von ihren Eltern zumindest mit weniger Stress erleben. Andernfalls steigen die Risiken für persönliche Fehlentwicklungen und Bindungsdefizite der Kinder und damit die Belastung der nachfolgenden Generationen.

    Das Familiennetzwerk beklagt, daß die Regierung die wahren Gründe für den massiven Ausbau der staatlichen Betreuung nicht nennt. Denn nach ihrem Verständnis diene angeblich die Arbeitskraft der Mütter dazu, das Sozialsystem zu entlasten und den Mangel an Fachkräften in der Wirtschaft abzubauen. Den Eltern wird glauben gemacht, dass sich ihre Kinder durch den frühen Kitabesuch besser entwickeln würden. Als "frühkindliche Bildung" bezeichnet Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die in aller Regel völlig unzureichende Betreuungssituation.

    Das Familiennetzwerk wirft der Regierung fehlende Verantwortlichkeit vor, da der gegenwärtige Forschungsstand einen positiven Effekt der elternfernen, frühen Fremdbetreuung weder belegt noch garantiert.

    Das Familiennetzwerk fordert die Bundesregierung Deutschland auf, das staatliche Betreuungsvorhaben aufzugeben, das Wissen um die Gefahren frühkindlicher Fremdbetreuung zu beachten und ab sofort wissenschaftliche Ergebnisse zur Grundlage aller ihrer Entscheidungen macht, um der Entwicklung von Babys und Kleinkindern gerecht zu werden.

    Das Familiennetzwerk weist außerdem darauf hin, daß durch die Subventionierung des Krippenausbaues diese Betreuungsform einseitig bevorzugt wird und damit verfassungswidrig ist (siehe Betreuungsurteil von 1998)."

    Das Familiennetzwerk ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Vereinen, Institutionen, Familien und Wissenschaftlern. Es setzt sich u.a. dafür ein, dass die Bedürfnisse der Kinder in der Vereinbarkeitsdebatte berücksichtigt werden und finanzielle Gerechtigkeit für Familien hergestellt wird. 


    MEDRUM-Artikel: -> Kinderförderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet


     

  • Günther Beckstein wird Amt als Ministerpräsident aufgeben


    01.10.08

    Günther Beckstein wird Amt als Ministerpräsident aufgeben

    (MEDRUM) Wie Günther Beckstein heute erklärt hat, wird er sein Amt als Ministerpräsident des Freistaates Bayern aufgeben.

    Der Rückhalt in der CSU-Fraktion ist offenbar so stark zusammen geschmolzen, dass Günther Beckstein dem Widerstand nachgegeben und seinen Verzicht auf die Fortsetzung seines Amtes als Ministerpräsident erklärt hat. Er will in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr als bayerischer Ministerpräsident
    antreten. Er habe nicht mehr in der genügenden Weise Rückhalt beim Wähler aber auch nicht mehr in der Partei. Deswegen sei die Grundlage für eine Weiterführung seines Amtes nicht mehr gegeben, erklärte er heute vor der Presse.


    MEDRUM-Meldung: -> Erwin Huber stellt Amt als CSU-Vorsitzender zur Verfügung


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