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  • Gender- und Schwulen-Ideologen im Europäischen Parlament auf dem Vormarsch


    22.01.09

    Gender- und Schwulen-Ideologen im Europäischen Parlament auf dem Vormarsch

    „Einfalt, Ignoranz, Feigheit und Verblendung“ in der Politik führen zur Entwertung der Ehe und zu gesellschaftlichem Zerfall

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 14. Januar 2009 eine Entschließung verabschiedet, die eine Gleichbehandlung von Paaren jeglicher sexuellen Orientierung fordert. Damit wird der Ehe implizit ihr besonderer Status genommen und eine Bewegung unterstützt, die einen kultur- und sozialgeschichtlich einzigartigen Paradigmenwechsel herbeiführen will und die Gesellschaft durch inneren Zerfall bedroht.

    Der italienische Kommunist Giusto CATANIA (Abgeordneter der Vereinigten Europä­ische Linken) hat als Berichterstatter im Namen des Ausschusses für "Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres" einen Bericht zur "Lage der Grundrechte" als Entschließung in das Europaparlament eingebracht, die unter anderem auf eine Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe abzielt. Diese Gleichstellung wird vor allem mit dem Argument begründet, die „Diskriminierung“ von „Paaren“ aus Gründen der „sexuellen Orientierung der Partner“ müsse beseitigt werden. Im Abschnitt „Sexuelle Ausrichtung“ enthält die Entschließung eine Aufforderung, die einer Generalklausel gleichkommt:

    „Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, den Grundsatz der Gleichheit anzuwenden und gesetzgeberisch tätig zu werden, um Diskriminierung von Paaren aus Gründen der sexuellen Orientierung der Partner zu beseitigen“.

    Mit diesem Postulat treten die Europaparlamentarier an die Europäische Kommission heran und fordern von ihr, in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Gleichbehandlung von Paaren unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung durchzusetzen, einerlei ob homo-, bi-, trans- oder hetero-sexuell.

    Wie das Europäische Parlament mitteilte, wurde diese Entschließung mit der Stimmenmehrheit von 401 Abgeordneten bei 220 Gegenstimmen und 67 Stimmenthal­tungen verabschiedet.

    Falls diese Entschließung umgesetzt wird, darf die Ehe - de jure - nicht mehr von gleich­geschlechtlichen Partnerschaften unterschieden werden. Die wesensunterschied­liche Bestimmung von Mann und Frau, die sich in ihrer einzigartigen Verbindung der Ehe als tragender Säule für Familie und Gesellschaft manifestiert, wird durch die Entschließung negiert. "Ehe und Familie" würden damit ihren – in Deutschland jetzt noch grundgesetzlich geschützten - besonderen Status verlieren.

    Damit hat sich in der politischen Willensbildung des Europäischen Parlaments die Gender-Ideologie und die Lobby der Schwulenbewegung durchgesetzt, die unter dem Deckmantel, Grundrechte zu schützen und Diskriminierung zu beseitigen, eine dogmatische Egalisierung von Partnerschaften und sexueller Orientierungen betreibt (in der Pressemitteilung wird vom "Grundrecht der Nicht-Diskriminierung" gesprochen). In der Konsequenz bedeutet dies: Die unterschiedliche Bestimmung und die natürlichen Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau werden unter­drückt, die Anerkennung der besonderen Rolle und die besondere Schutzwürdigkeit der Ehe und Familie für die Gesellschaft wird abgeschafft. Einen solchen kultur- und sozialgeschichtlich einzigartigen Paradigmenwechsel hat es nicht einmal in der schlimmsten Verfallszeit des Römischen Reiches gegeben.

    Die auf der bipolar und komplementär angelegten Wesensart von Mann und Frau beruhende Sozialstruktur von Ehe und Familie wird nach Vorstellung der Gender- und Schwulen-Ideologie durch ganz beliebige Lebensformen ersetzt, deren Variabilität und Gleichwertigkeit mit „selbstbestimmter“, so genannter „sexueller Orientierung“ und einem vermeintlichem Anspruch auf Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung begründet wird. Dieses Konzept der Gleichmacherei löst den Menschen und seine Lebensform aus den wirksamen biologischen, psychosozialen und kulturellen Zusammenhängen heraus, die ihm bewährte Orientierung und Halt verleihen. Es verkennt und entwertet die Bedeutung des natürlichen Bindungsgefüges zwischen Mann und Frau für die Stabilität sozialer Lebensverhältnisse und löst die dafür konstitutiven, sozial-ethischen Normen als „diskriminierend“ auf. Die Vorstellung, dass allerlei Lebensformen „gleichzustellen" seien und dass Verschiedenes nach gleichem Muster gestanzt werden müsse, hat die Köpfe vieler Verantwortungsträger bald schlimmer ergriffen als jede Pandemie und sie hat das differenzierende, kritisch-selbstkritische Nachdenken geradezu lahmgelegt. Aus der Forderung, abweichende Lebensformen neben der Norm zu tolerieren, wird nun ein Diktat, das Abweichungen in den Status gleichwertiger Norm erhebt. Kritischer Diskurs und Opposition gegen diesen Prozess werden obendrein noch juristisch unterdrückt.

    Die repressiven Züge dieser Entwicklung sind in vielen gleichartigen Prozessen im In- und Ausland erkennbar. So hat der österreichische Bischof Andreas Laun in einem Artikel im "kath.net" vom 12.01.09 kritisch beleuchtet, dass die Aktivisten der Schwulen-Lobby sogar Homosexuellen das Recht verweigern, ihre sexuelle Orientierung in Richtung Heterosexualität zu verändern. Bischof Laun schildert einen skandalösen Vorfall in Graz, bei dem ein hoch qualifizierter Fachmann massiv angegriffen worden sei, nur weil er im Rahmen eines wissenschaftlichen Kongresses einen Workshop zur Frage abhalten wollte, ob eine Veränderung der sexuellen Orientierung möglich sei! Dazu Bischof Laun: "Gegen dieses Denkverbot nicht protestiert zu haben und zu protestieren, ist Sündenfall und Schande der universitären Autoritäten Österreichs!"

    Der jetzige Schritt des Europäischen Parlamentes koinzidiert mit gleichartigen Bestrebungen in Deutsch­land, insbesondere der deutschen Justizministerin Zypries, deren erklärtes Ziel es seit langer Zeit ist, gleichgeschlechtliche Partnerschaften in jeder Hinsicht der Ehe gleichzustellen - ein vitaler Kulturbruch, der im Widerspruch zum Verfassungsgebot steht, dass "Ehe und Familie" unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt sind.

    Die „Gleichbehandlung“ völlig unterschiedlicher sozialer Gegebenheiten wird hier in geradezu grotesker Weise zu einem ideologisch begründeten, politischen Dogma erhoben, dem sich nun auch die Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament willfährig und ohne Weitsicht unterwarfen. Darüber hinaus leisten sie der Unterdrückung gegenteiliger Auffassungen Vorschub. Denn mit ihrer Entschließung stimmten sie auch einer Forderung zu, kritische Äußerungen von religiösen Würdenträgern oder Politikern über beliebig ausgelebte Homosexualität pauschal zu verurteilen, da diese angeblich Hass und Gewalt schürten und diskriminierend seien.

    Dieser ganze politische Prozess ist ein Vorstoß, der zur weiteren gesellschaftlichen Diffusion und Deformation sozialer Strukturen führen muß. Seine Tragweite nimmt die Dimension einer sozio-kulturellen Revolution an. Die antreibenden Ideologien negieren die natürliche Bestimmung des Menschen und nehmen ihm seine Zukunft. Dr. Christl Vonholdt, Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft, hat diesen Prozess treffend als Dekonstruktion der Geschlechter und der Generationen analysiert. So wie die Finanzmarktkrise künftige Generationen mit Schulden überhäuft, werden diese auch das Erbe eines sozialen Chaos zu schultern haben. Eine derartige Entwicklung wurde der britischen Gesellschaft bereits von Sir Paul Coleridge, einem der führenden und renommiertesten Richter Großbritanniens für Familienrecht, prognostiziert, der von einem epidemieartigen Zusammenbruch sprach.

    Die Entschließung der Europaparlamentarier ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine amorphe, skelettlose Gesellschaft, der ihre tragfähige sozial-ethische Orientierung immer weiter verloren geht. Ein solcher Verlust setzt die Gesellschaft einer wachsenden Zerreißprobe aus, die ihr Brüche und den inneren Zerfall beschert. Dergleichen kann weder durch pluralistische noch durch liberalistische Argumente gerechtfertigt werden. Das Verhängnis des sozialen Zerfalls ist ebenso absehbar wie es der Zusammenbruch des internationalen Finanzmarktsystems war, in dem die notwendigen Ordnungsstrukturen,  eine verbindliche ethische Orientierung und der Wille zur selbstkritischen Kontrolle gefehlt haben. Das Geschehen wurde dem freien Spiel der Kräfte und Begierden überlassen, deren fatalen Folgen die Politik teilweise hilflos gegenübersteht und nur mit großer Ungewißheit über ihre Erfolgschancen zu begegnen versucht.

    Weder politische Diener noch Protagonisten der Gender-Ideologie oder die Profis der Schwulen-Lobby werden die Verantwortung für das übernehmen, was sie anrichten. Der soziale, aber auch der volkswirtschaftliche Schaden eines solchen ordnungspolitischen Irrwegs wird indes ungleich schwieriger zu bewältigen sein als die Erschütterungen zu überwinden, die durch die Finanzmarktkrise verursacht werden; vor allem: die Scherbenhaufen des sozialen Leids und die seelischen Nöte der Menschen können nicht durch Milliardenrettungspakete und Konjunkturprogramme wettgemacht werden. Damit fertig zu werden, wird den Betroffenen überlassen bleiben, die dann wohl - in vielen Fällen zu spät - Trost und Zuflucht bei Institutionen wie den Kirchen suchen. Ganz so, wie es letztes Jahr beim Crash an der Wallstreet geschah, als Finanzmanager und Börsenmakler zu Hauf in die Kirchen an der Wall Street stürmten und am Ende waren. „Sie sitzen da, weinen und sehen sehr erschöpft aus ", so Pfarrer Peter Madigan von der nahe gelegenen katholischen Petruskirche.

    Ein deutscher Theologe kommentierte die heutige Entwicklung der sozialen Erosion und des kulturell-geistigen Zerfalls gegenüber MEDRUM mit dem Satz: "All diese Prozesse werden heute Dank der Einfalt, Ignoranz, Feigheit und Verblendung vieler politischer Verantwortungsträger noch ‚demokratisch’ gefördert und mit den Mitteln handfester politisch-juristischer Gewalt durchgesetzt. Das Denken einer Nation liegt in Trümmern, noch ehe die Sozialstrukturen und die Städte in Trümmern liegen.“

    Helfen kann hier wie dort nur die rasche Rückkehr zur Vernunft, die selbstkritische Besinnung auf bewährte moralische Maßstäbe und die konsequente sozial-ethische Präferenz für Lebensformen und Strukturen, ohne die eine Gesellschaft ebenso kollabiert wie ein Finanzsystem. Während das Finanzmarktsystem im günstigen Fall vielleicht innerhalb einer Dekade konsolidiert werden kann, kann eine kollabierende Gesellschaft auch im günstigen Falle selbst innerhalb einer Generation nicht wieder gesunden. Diese Erkenntnis ist uns bereits bei der Betrachtung der ungünstigen demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft, die mit der so genannten „sexuellen Befreiung“ in den 1960er Jahren eingeleitet wurde, nachdrücklich ins Bewusstsein gerückt worden. Nachhaltige Zukunftspolitik erfordert, dem Treiben der Gender-Ideologen nicht länger tatenlos und willfährig zuzusehen, sondern kraftvoll eine Umsteuerung in Gang zu setzen.

    Wer dem traumtänzerischen und bedenkenlosen Treiben nicht länger unbeteiligt zusehen will, muß - etwa dem Beispiel von Bischof Laun folgend - entschieden seine Stimme erheben und Protest einlegen gegen indoktrinäre Denkverbote und den Anspruch von Ideologen, die sich zu Propagandisten eines "Mainstreams nach eigenem Maß" und zu Trägern von Entwicklungen machen, die uns nur noch weiter in die längst schwelende Wertekrise und in den Zerfall sozialer Strukturen treiben. Im Interesse der kommenden Generationen unseres Landes und Europas sind geistige Unvoreingenommenheit, kritischer Weitblick, verantwortungsbewußte Zivilcourage und tatkräftige Initiative gefragt, um dieser verhängnisvollen Entwicklung wirkungsvoll zu begegnen.

    Mit Worten von Dietrich Bonhoeffer: „Die letzte verantwortliche Frage ist nicht, wie ich mich heroisch aus der Affäre ziehe, sondern wie die nächste Generation weiterleben soll.“


    MEDRUM-Artikel

    -> Italienischer Kommunist will besonderen Status von Ehe und Familie durch die Hintertür über die EU abschaffen

    -> Auch lesbische Frauen haben das Recht auf Fortpflanzung

    -> Lesben- und Schwulenverband fordert im Bundestag völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe

    -> Zypries will „vollständige Gleichstellung“ homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe

    -> Fundamentaler Sachverstand in Fragen zur Vario-Ehe mit Kind

    -> Die notwendige Erneuerung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft


    -> Der Mensch im Chaos


  • Deutscher Städtetag begrüßt Verbesserungen zum Kinderschutz


    21.01.09

    Deutscher Städtetag begrüßt Information der Jugendämter durch Ärzte

    Bundeskabinett: Kindeswohl geht vor Schweigepflicht der Ärzte gegenüber Jugendämtern

    (MEDRUM) Der Deutsche Städtetag unterstützt die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Ärzten und Behörden, wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint.

    Das Bundeskabinett verabschiedete heute einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kinderschutzgesetzes, der einen intensiveren Datenaustausch zwischen Schulen, Jugendämtern und Ärzten vorsieht, wenn das Kindeswohl zum Beispiel bei Verdacht auf Mißhandlungen gefährdet erscheint. In seiner heutigen Pressemitteilung erklärte der Deutsche Städtetag, dass er den verbesserten Informationsaustausch begrüßt. Es sei wichtig, dass künftig Rechtssicherheit bestehe und beispielsweise Ärzte die Jugendämter informieren können, wenn sie Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung haben. Jugendämter könnten erst helfen, wenn sie Kenntnis über kritische Fälle haben", betonte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, nach dem Kabinettsbeschluss.

    Das Argument, Rechtssicherheit zu schaffen, ist von wichtiger Bedeutung, weil Ärzte durch Gesetz an die ärztliche Schweigepflicht gebunden sind. Nach § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Die gegenwärtige Gesetzeslage erlaubt es ihnen zwar unter Berufung auf einen "Notstand" (§34 StGB) ihre Schweigepflicht zu brechen, wenn sie eine Gefahr für Leben und Leib des Kindes nicht anders abwenden können, die Bundesregierung will mit der jetzigen Novellierung des Kinderschutzgesetzes die Entscheidung von Ärzten aber offenbar durch ergänzende und klarstellende Regelungen erleichtern. "Wer wie Ärzte oder Anwälte beruflich zum Schweigen verpflichtet ist, darf künftig trotzdem das Jugendamt alarmieren, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint", teilte die Bundesregierung zum Durchbrechen der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Jugendämtern mit. "Kinderschutz geht vor", ist für die Neuregelungen leitendes Prinzip der Bundesregierung.

    Skeptisch beurteilt der Deutsche Städtetag im Gegensatz zur Erleichterung des Informationsaustausches allerdings gesetzliche Vorgaben für Hausbesuche durch die Jugendämter. Länder und Kommunen hätten umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um nach den dramatischen Fällen von Mißhandlung bis hin zur Kindstötung den Schutz weiter zu verbessern, so Articus. Den 2005 gesetzlich geregelten Schutzauftrag der Jugendämter zu erweitern, schützt Kinder nicht besser als es mit den schon bestehenden Regelungen möglich ist", erklärte Articus. Er betonte, dass es der Gesetzgeber den Jugendämtern nicht abnehmen könne, die Gefährdungslage zu beurteilen und selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen notwendig erscheinen.

    Dass die Bundesregierung mit den vorgesehenen Maßnahmen, den Kinderschutz zu verbessern, ein schwieriges Feld betritt, geht auch aus einem Gerichtsurteil hervor, in dem sich das Zusammenwirken zwischen Jugendamt und Ärzten als problematisch erwies. Das Landgericht München sprach den Eltern eines Kindes ein Schmerzensgeld von 20.000 EURO zu, weil sie durch die Mitarbeiterin eines Jugendamtes und den Irrtum eines Arztes zu Unrecht der Kindesmißhandlung verdächtigt wurden.

    Eine Erleichterung des Brechens der Ärztlichen Schweigepflicht berührt darüber hinaus die Berufsordnung und das Selbstverständnis der deutschen Ärzte (MBO) sowie das Arzt-Patienten-Verhältnis. Ärzten ist schon zur Wahrung des Vertrauens ihrer Patienten das Schweigen über ärztliche Angelegenheiten auferlegt. Im ärztlichen Gelöbnis heißt es dazu: "Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren." Beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fand die Initiative der Bundesfamilienministerin dennoch Unterstützung. Der Präsident des Verbandes, Wolfram Hartmann, erklärte: „Kinder- und Jugendärzte müssen datenrechtlich abgesichert sein, wenn sie bei Mißhandlungsverdacht das Jugendamt um Mithilfe beziehungsweise Aufklärung bitten. Wir können in solchen Fällen die mutmaßlich mißhandelnden Eltern nicht lange um Erlaubnis fragen, wie es jetzt die ärztliche Schweigepflicht verlangt."


    Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte -> Kinder- und Jugendärzte unterstützen neues Kinderschutzgesetz

    MEDRUM-Artikel -> Gericht rehabilitiert Eltern nach falscher Verdächtigung durch Jugendamt


  • 21./22.01.09


    22.01.09

    Gender- und Schwulen-Ideologen im Europäischen Parlament auf dem Vormarsch

    „Einfalt, Ignoranz, Feigheit und Verblendung“ in der Politik führen zur Entwertung der Ehe und zu gesellschaftlichem Zerfall

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 14. Januar 2009 eine Entschließung verabschiedet, die eine Gleichbehandlung von Paaren jeglicher sexuellen Orientierung fordert. Damit wird der Ehe implizit ihr besonderer Status genommen und eine Bewegung unterstützt, die einen kultur- und sozialgeschichtlich einzigartigen Paradigmenwechsel herbeiführen will und die Gesellschaft durch inneren Zerfall bedroht. ... lesen Sie mehr...


    22.01.09

    Programmhinweis: Heute in der ARD - Die Allmacht der Jugendämter um 21:45

    (MEDRUM) Heute sendet die ARD in der Sendung Panorama, um 21:45 Uhr, einen Beitrag über Kindesentzug - die Allmacht der Jugendämter. ... lesen Sie mehr...


    21.01.09

    Deutscher Städtetag begrüßt Information der Jugendämter durch Ärzte

    (MEDRUM) Der Deutsche Städtetag unterstützt die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Ärzten und Behörden, wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint. ... lesen Sie mehr...



  • Ein Gedicht für Barack Obama

    Vom ARD-Morgenmagazin ausgewählt als Gewinner der Morgenmagazin-Tasse im Aufruf "Ein Gedicht für Obama" .

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  • 21.01.09


    21.01.09

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    Bundeskabinett: Kindeswohl geht vor Schweigepflicht der Ärzte gegenüber Jugendämtern

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    12.01.09

    Gericht rehabilitiert Eltern nach falscher Verdächtigung durch Jugendamt

    (MEDRUM) Der "Spiegel" hat am 08.01.09 von einem Fall berichtet, in dem Eltern durch den falschen Verdacht einer Jugendamtsmitarbeiterin in die Verzweiflung getrieben wurden und jetzt ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 EURO zugesprochen bekommen haben. ... lesen Sie mehr...



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