04.11.18
Schwarz-Grün oder Jamaika in Hessen
Anteil links orientierter Wählerentscheidungen hat abgenommen
(MEDRUM) Eine Woche nach der Hessenwahl ist noch nicht endgültig entschieden, welche Mehrheit künftig in Hessen regieren wird.
Volksparteien verlieren jeweils mehr als 10 Prozent
Gemessen an den Umfrageergebnissen haben die Wahlergebnisse keine Überraschungen beschert. CDU und SPD haben erheblich an Stimmen verloren (-11,3 und -10,9 %), die Grünen und die AfD haben große Stimmenzuwächse erzielt (+8,7 und +9,0 %). Die Linke hat lediglich 1,1 % zugelegt, die FDP gewann 2,5 % hinzu.
Grüne stärker als SPD
Wie aus den Umfragen erwartet werden konnte, liegen SPD und Grüne gleichauf. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Grünen mehr Stimmen als die SPD erzielten, und zwar 570.260 Stimmen, im Vergleich zur SPD mit 570.166 also 94 Stimmen mehr.
CDU und Grüne wollen Koalition fortsetzen
Obwohl der Stimmenanteil der bisherige Koalition von CDU und Grünen von 49,4 auf 46,8 Prozentpunkte gefallen ist, verfügen die Koalitionsparteien noch über eine knappe Mehrheit und könnten ihr Regierungsbündnis fortsetzen. Allerdings hat der Wähler insgesamt rechnerisch fünf Koalitionen bei künftig insgesamt 137 Landtagssitzen möglich gemacht:
1. Schwarz-Grün | 69 Sitze |
2. Schwarz-Rot | 69 Sitze |
3. Grün-Rot-Gelb | 69 Sitze |
4. Schwarz-Grün-Gelb | 80 Sitze |
5. Schwarz-Rot-Gelb | 80 Sitze |
Von diesen Bündnismöglichkeiten scheiden mittlerweile drei Koalitionen aus der Betrachtung aus. Ein Regierungsbündnis von Schwarz-Rot oder Schwarz-Rot-Gelb war von vorneherein politisch unrealistisch. Aufgrund der ersten Gespräche nach der Wahl und der von der FDP abgegebenen Erklärung, dass sie keine weiteren Gespräche mehr mit den Grünen über ein Dreierbündnis mit der SPD führen will, kommt auch eine Ampel-Koalition (Grün-Rot-Gelb) nicht mehr in Frage.
Realistische Aussichten für eine Mehrheitsbildung haben daher nur noch Schwarz-Grün, die über eine hauchdünne Mehrheit von einem Sitz verfügen würden, oder eine Dreier-Koalition aus CDU, Grünen und FDP (Jamaika). Die Sondierungsgespräche sollen am Montag fortgesetzt werden. Nach den bisherigen Äußerungen von CDU und Grünen besteht bei beiden Parteien die Absicht, die Koalition auch mit knapper Landtagsmehrheit fortzusetzen.
Anteil links orienterter Wählerentscheidungen und Wahlbeteiligung rückläufig
Wie schon bei der Landtagswahl in Bayern ist auch für Hessen festzustellen, dass sich der Anteil links orientierter Entscheidungen der Wähler nicht erhöht, sondern sogar leicht reduziert hat. Denn der Anteil von Wählerstimmen, die auf die SPD, Grüne und Linke entfielen, hat mit 44,9 Prozent um 1,1 Prozentpunkte, berücksichtigt man den Rückgang der Wählerstimmen für die Piratenpartei von 1,5 % sogar um 2,6 Prozentpunkte im Vergleich zur vorherigen Wahl abgenommen. Deutlich zurückgegangen ist in Hessen die Wahlbeteiligung. Sie betrug nur noch 67,3 % (2013: 73,2 %). An der Wahl in Bayern hatten sich zwei Wochen zuvor 72,4 Prozent der Wähler beteiligt.
Auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag musste „in gerechter Sprache“ gesungen werden. Sogar „Der Mond ist aufgegangen“ wurde durchgegendert: Dieses Liederbuch spinnt.
CDU: Migrationspakt wird Migration nach Deutschland bremsen
(MEDRUM) Der CDU-Politiker Stephan Harbarth vertrat in der Bundestagsdebatte über den globalen Migrationspakt am 8. November die Position, der Pakt werde die Migration nach Deutschland bremsen und dies sei im deutschen Interesse. Er widersprach damit der AfD und allen, die dem Pakt nicht zustimmen wollen.
Einwände der AfD gegen die Zustimmung zum Migrationspakt
Der Antrag der AfD-Fraktion, den globalen Migrationspakt im Bundestag zu behandeln und ihn abzulehnen, löste eine heftige Debatte aus. Denn die Alternative für Deutschland hat beantragt, diesem Pakt, der bereits in wenigen Wochen unterzeichnet werden soll, nicht beizutreten und diesem Dokument nicht namens der Bundesrepublik Deutschland zuzustimmen. Die AfD argumentiert: Der Pakt gefährde aufgrund zahlreicher Verpflichtungen, die er enthalte, die Grundlagen der deutschen Eigenstaatlichkeit, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes der Selbstbestimmungsgarantie des Grundgesetzes unterfalle. Er verstoße gegen die Presse-, Meinungs- und Forschungsfreiheit, weil er dazu verpflichte, einseitig die Vorteile der Migration darzustellen. Weiterhin greife der Pakt in verschiedene elementare Hoheitsrechte der Staaten ein, z. B. in das Aufenthalts-, Arbeits-, Sozial- und Strafrecht sowie in die Bildungspolitik ein. Selbst der Vorschlag der CDU/CSU zu Ankerzentren, aus denen heraus auch Rückführungen erfolgen sollen, wäre verboten, weil nach Ziffer 29 Migranten nur für den kürzest möglichen Zeitraum festgehalten werden dürfen und gegenüber jedweder Alternative zur Sistierung in einem Ankerzentrum Vorrang hätte, schreibt die AfD-Fraktion in ihrem Antrag zur Ablehnung des Paktes, der deshalb nicht im deutschen Interesse liege. Auch wenn festgestellt werde, dass er rechtlich nicht bindend sei, führe er doch zu politischen Bindungen und einem "soft law" mit erheblichen Folgewirkungen für die unterzeichnenden Staaten. die UN-Mitgliedsstaaten In seinem Redebeitrag wies der Fraktionsvorsitzende der AfD, Alexander Gauland, zudem darauf hin, dass der Migrationspakt zur Migration anrege.
CDU-Linie: Gegenargumentation von Stephan Harbarth und Annegret Kramp-Karrenbauer
Eine völlig gegensätzliche Auffassung vertrat der CDU-Politiker Stephan Harbarth. Er warf der AfD vor, den Pakt aus parteipolitischen Gründen abzulehnen, anstatt Lösungen anzubieten. Die Herausforderungen auf dem Gebiet der Migration gelte es wie in anderen wesentlichen Politikbereichen, mit einem internationalen Ansatz zu ösen. Harbarth stellte dazu als zentrale Frage heraus, weshalb der Migrationsdruck nach Europa und nach Deutschland so hoch sei. Sei dies so, weil die Standards in der Welt zu verschieden oder weil sie zu einheitlich seien. Weil die Standards in der Welt zu unterschiedlich seien, müsse es Ziel sein, die Standards in der Welt anzunähern. So sei es wichtig, die Ziele zu Papier zu bringen, auch dann wenn sie rechtlich nicht verbindlich seien, damit man ins Gespräch komme, um zu gemeinsamen Standards zu gelangen. So sei es wichtig, die Standards über Grundleistungen oder Gesundheitsversorgung anzugleichen. Dies seien Mindeststandards, die Deutschland bereits erfülle. Es müsse aber sichergestellt werden, dass diese auch in anderen Teilen der Welt geschehe. Diese Liste lasse sich weit fortsetzen, so Harbarth, der als Beispiele auch die Identitätsfeststellung und Fluchtursachenbekämpfung nannte. Alle dies werde im Pakt adressiert, meinte der CDU-Politiker. Niemand, der klaren Verstandes sei, könne ernsthaft behaupten, es kämen weniger Migranten nach Deutschland, wenn sie in anderen Ländern keinen Zugang zu Grundleistungen haben. Mitnichten, so Harbarth weiter. Daher schaffe der, der für den globalen Migrationspakt sei, die Voraussetzung dafür, dass die Anreize nach Deutschland zu kommen, zurückgingen, weil sich die Migranten entschließen würden, in den anderen Ländern zu bleiben, weil dort die Standards angehoben werden würden. Wer den Pakt ablehnen, schaffe aber die Voraussetzung, dass künftig mehr Migranten nach Europa und Deutschland kämen. Deswegen handele der, der gegen diesen Pakt stimme, gegen das nationale Interesse Deutschlands.
In gleicher Weise begründete Annegret Kramp-Karrenbauer in den Zeitungen der Funk-Medien-Gruppe, warum der Migrationspakt für Deutschland positiv sein soll. Sie sagte, der Migrationspakt „bietet – rechtlich unverbindlich – eine Grundlage für Vereinbarungen zwischen Herkunftsländern und Zielländern, damit Migration erst gar nicht entstehe. Daher ist der Pakt für Länder wie Deutschland eher positiv als negativ.“
Ist das CDU-Kalkül realistisch?
Träfe das Rational von Harbarth und Kramp-Karrenbauer zu, würden künftig Länder Afrikas, des Nahen Ostens oder Südeuropas mehr als bisher für Migranten tun, indem sie ihre "Standards", also das Angebot von Grundleistungen und Gesundheitsversorgung deutlich erhöhen. Migranten in Jordanien oder Migranten, die nach Libyen oder Marroko kämen, hätten dann laut Harbarth weniger Grund, nach Deutschland gehen zu wollen. Sie würden eher dort zu bleiben als nach Südeuropa oder Deutschland gehen zu wollen. Nach dieser Lesart würde der Pakt also dazu führen, dass sich die Lebensverhältnisse von Menschen in Ländern, in denen sie nicht bleiben wollen, so verbessern, dass sie dort bleiben würden. Wie realistisch ist das? Es müssten sich die Lebensverhältnisse in vielen Länder verbessern, wenn sie Migranten eine Bleibeperspektive eröffnen wollten. Es müsste zudem auch attraktiv für solche Länder sein, Migranten bei sich aufnehmen zu wollen. Bei einer Arbeitslosigkeit, die in Nord- und Mittelafrika zwischen 10 und 20 Prozent schwankt, scheint dies Annahme eher unrealistisch zu sein. Zudem kann hinterfragt werden, ob ausgerechnet ein Migrationspakt das geeignete Mittel ist, um die Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern oder in den jeweiligen Ankunftsländern so zu verbessern, dass Länder wie Deutschland oder Österreich nicht mehr die begehrten Zielländer sind. Nicht einmal in Deutschland wurde es trotz weitgehender Annäherung der Lebensverhältnisse in den neuen Bundesländern geschafft, die Abwanderung in die alten Bundesländer zu vermeiden.
Schließlich verfolgen die Mitgliedsstaaten der UNO mittlerweile seit Jahrzehnten das Ziel, die Verhältnisse in wirtschaftlich schwachen Ländern zu verbessern.
Arbour: Er hat zunächst einmal ein nüchternes, gut informiertes und respektvolles Gespräch zwischen den Staaten über alle Herausforderungen und Chancen von Migration gebracht. Genau die Art von Diskussion, die wir brauchen, um Migration geordnet zu gestalten. Und das in einem politischen Diskurs, der ziemlich genau das Gegenteil ist: respektlos, schlecht informiert. Dieser Pakt fördert Migration nicht, er zielt weder auf eine Reduzierung noch Erhöhung von Wanderungen. Er sagt weder, dass Migration gut sei noch schlecht. Sie ist eine Realität unseres Jahrhunderts. Und es ist in jedermanns Interesse, sie sicherer und weniger chaotisch zu gestalten.
29.11.18
Mehrheit von 56 % stimmt der Annahme des Migrationspaktes zu
Netzwerk um Bibel und Bekenntnis: „AUFRUF AN EVANGELISCHE CHRISTEN“
Jesus Christus spricht: „Himmel und Erde werden vergehen; aber meine Worte werden nicht vergehen.“ (Matthäus 24,35) Auf diese Zusage vertrauen wir und wollen dem dreieinigen Gott allein die Ehre geben. Zugleich belasten uns schwere Fehlentscheidungen von Synoden und Kirchenleitungen der evangelischen Kirchen in den letzten Jahren und veranlassen uns erneut, an alle Christen, insbesondere an Gemeindeleitungen, Pfarrer, Pastoren, Verantwortliche in christlichen Werken und Verbänden zu appellieren. In den evangelischen Kirchen werden die Grundlagen des Glaubens zunehmend demontiert. In Frage gestellt wird insbesondere
Deshalb rufen wir zum Widerspruch und zum mutigen Bekenntnis auf. Wir müssen nicht resignieren. Der Herr Jesus Christus ist für uns am Kreuz gestorben und auferstanden. Er lebt und wirkt. Er wird in Herrlichkeit wiederkommen. Durch ihn allein werden wir aus der Macht der Sünde und der ewigen Verdammnis gerettet und haben Frieden mit Gott. Wir sind nicht allein. Wir können uns in den Gemeinden gegenseitig ermutigen und ermahnen, die Bibel als Wort Gottes anzuerkennen, an dem sich unser Glaube, unser Leben und alle christliche Lehre zu orientieren haben. Aus Liebe und Dankbarkeit folgen wir Jesus Christus nach, leben aus der Vergebung der Sünden und wollen die Gebote Gottes halten.
Wir wollen uns gegenseitig in der öffentlichen Auseinandersetzung stärken. Zu verschiedenen Zeiten sind öffentliche Stellungnahmen zu unterschiedlichen Themen nötig. Nachdem der Staat und viele Kirchenleitungen gleichgeschlechtliche Partnerschaften als Ehe anerkannt haben, halten wir es heute für notwendig, dass Gemeindeleitungen öffentlich erklären, dass sie gleichgeschlechtliche Partnerschaften trotzdem nicht segnen oder trauen werden, weil sie dem Wort Gottes vertrauen und gehorchen.
Wir schätzen die Freiheit, die wir in unserem Land haben. Wir bitten Gott und arbeiten dafür, dass diese Freiheit erhalten bleibt. Allerdings hat Jesus seinen Nachfolgern nicht versprochen, dass sie ihren Glauben immer unter komfortablen Rahmenbedingungen leben können. Wenn uns die Freiheit nicht mehr zugestanden wird, wollen wir trotzdem Gott mehr gehorchen als den Menschen. (Apostelgeschichte 5,29) Jesus Christus hat uns zugesagt: „Ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Matthäus 28,20). Darauf verlassen wir uns. Soli Deo Gloria!
Die Veröffentlichung dieses Aufrufs wurde von den 83 Teilnehmern der Konsultation des Netzwerks Bibel und Bekenntnis am 3. November 2018 in Kassel einstimmig beschlossen. Der Aufruf kann zur Verteilung kostenlos angefordert werden bei:
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Verantwortlich: Ulrich Parzany, Vorsit- zender des Netzwerks Bibel und Bekenntnis.
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