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  • Bestechlichkeit

    § 332
    Bestechlichkeit

    (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

    [...]

    (3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,

    1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,
    2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.

  • Kubicki geht auf Distanz zu Wulff

    Titel: 
    Kubicki geht auf Distanz zu Wulff
    Quelle: 
    Rheinische Post
    vom: 
    26.01.12
    Zum Inhalt: 

    Wolfgang Kubicki, FDP-Spitzenkandidat in Schleswig-Holstein, geht angesichts einer bevorstehenden Klage vor dem niedersächsischen Landesverfassungsgericht auf Distanz zu Bundespräsident Christian Wulff.

  • Was war in der Nacht der Präsidenten-Wahl?

    Titel: 
    Was war in der Nacht der Präsidenten-Wahl?
    Quelle: 
    Bild
    vom: 
    26.01.12
    Zum Inhalt: 

    Christian Wulff, seine Freunde - und immer neue heikle Fragen.

  • Kritik an Landeskirchen-Beschluss zu Homosexuellen

    Titel: 
    Kritik an Landeskirchen-Beschluss zu Homosexuellen
    Quelle: 
    Sonstige
    vom: 
    24.01.12
    Zum Inhalt: 

    Lesben- und Schwulenverband nennt Entscheidung "faulen Kompromiss"

  • Sachsen: Kirche öffnet Pfarrhäuser für homosexuelle Paare

    Titel: 
    Sachsen: Kirche öffnet Pfarrhäuser für homosexuelle Paare
    Quelle: 
    MDR
    vom: 
    22.01.12
    Zum Inhalt: 

    Die evangelische Kirche in Sachsen will ihre Pfarrhäuser für homosexuelle Paare öffnen. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche teilte mit, Pfarrerinnen und Pfarrern, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollten künftig im Pfarrhaus wohnen dürfen. Voraussetzung sei jedoch die einmütige Zustimmung des jeweiligen Kirchenvorstandes. Auf diesen Kompromiss hat sich die Kirchenleitung bei einer Klausurtagung verständigt.

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