16.05.11
Wirksame Leitlinien der Katholischen Kirche gegen sexuellen Missbrauch Minderjähriger
Deutsche Bischofskonferenz sieht ihre Arbeit durch Kongregation für die Glaubenslehre bestätigt
(MEDRUM) Wie aus einer heutigen Pressemitteilung hervorgeht, sieht sich die Deutsche Bischofskonferenz durch ein Rundschreiben der Kongregation für die Glaubenslehre bestätigt, wirksame Leitlinien gegen sexuellen Missbrauch Minderjähriger entwickelt zu haben, die am Heiligen Stuhl Anerkennung gefunden haben.
Im Rundschreiben der Glaubenskongregation, das an alle Bischofskonferenzen gerichtet ist, heißt es: "Die von den Bischofskonferenzen erarbeiteten Leitlinien haben zum Ziel, Minderjährige zu schützen und den Opfern zu helfen, Unterstützung und Versöhnung zu finden." Die Kongregation stellt heraus, daß in erster Linie der zuständige Diözesanbischof bzw. höhere Obere für die Behandlung von Straftaten sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zuständig ist, die Leitlinien aber auch zu einem einheitlichen Vorgehen innerhalb einer Bischofskonferenz führen. Dies soll dazu beitragen, daß die Bemühungen der einzelnen Bischöfe zum Schutz Minderjähriger aufeinander abgestimmt sind. Weiter weist das Rundschreiben darauf hin, daß Die Leitlinien die staatliche Gesetzgebung beachten müssen, insbesondere hinsichtlich der Unterrichtungspflicht staatlicher Behörden.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, hat am Montag zum Rundschreiben erklärt :
„Die Kongregation für die Glaubenslehre hat heute in Rom ein Rundschreiben an alle Bischofskonferenzen mit Blick auf Leitlinien bei Fällen sexuellen Missbrauchs veröffentlicht. Mit dem Dokument will die Kongregation den nationalen Bischofskonferenzen helfen, Leitlinien zu erstellen bzw. bestehende Leitlinien, falls nötig, zu überarbeiten. Das Rundschreiben enthält dazu allgemeine Grundsätze sowie konkrete Hinweise auf der Grundlage der erneuerten kirchlichen Gesetzgebung.
Papst Benedikt XVI. hatte am 21. Mai 2010 eine revidierte Fassung des Motuproprio Sacramentorum sanctitatis tutela erlassen, das Normen zu den schweren Vergehen („delicta graviora") enthält, zu denen auch der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker gehört. Um die korrekte Anwendung dieser Normen und anderer Bestimmungen im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger zu erleichtern, hält es die Glaubenskongregation für angebracht, dass jede Bischofskonferenz Leitlinien erarbeitet, die dazu dienen, den Bischöfen zu helfen, bei der Behandlung der genannten Missbrauchsfälle eine klare Vorgehensweise zu befolgen.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits Ende August 2010 ihre Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger aus dem Jahr 2002 überarbeitet. Diese Leitlinien stehen im Einklang mit dem jetzt herausgegebenen Rundschreiben der Glaubenskongregation bzw. ergänzen die darin festgehaltenen Vorgaben. Insbesondere wird in dem Rundschreiben wie in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz die Sorge um die Opfer sexuellen Missbrauchs in den Vordergrund gestellt. Übereinstimmung herrscht auch in dem Anliegen, dass insbesondere die Prävention verstärkt werden muss. Hier unternehmen die deutschen Bistümer bereits zahlreiche Anstrengungen. Ebenso wichtig, auch das wird in dem Rundschreiben noch einmal betont, ist das Thema der Priesterausbildung und -auswahl:
Unverzichtbar ist hierbei die Wachsamkeit für eine gesunde menschliche und spirituelle Reife sowie für die Frage, wie zölibatäres Leben gelingen kann. Schließlich weist das Rundschreiben auch noch einmal unmissverständlich auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden je nach den länderspezifischen Vorgaben hin. Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz vom vergangenen Jahr haben gerade bei diesem Thema für eine Präzisierung gesorgt. Ich bin dankbar, dass die Deutsche Bischofskonferenz mit den neuen Leitlinien bereits erfolgreich arbeitet. Gleichzeitig freue ich mich, dass der Heilige Stuhl - so ist es mir in vielen Gesprächen versichert worden - unsere Arbeit anerkannt hat. Das zeigt nun auch das Rundschreiben."
→ RUNDSCHREIBEN der Kongregation für die Glaubenslehre
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Buchhinweis
Die Autoren des Buches "Die missbrauchte Republik - Auklärung über die Aufklärer" leuchten nicht nur Ursachen und Verbreitung sexuellen Kindesmissbrauch ohne Rücksichtnahmen aus. Sie dokumentieren auch mit erschütternden Belegen, wie in Deutschland rund dreißig Jahre lang eine kleine, aber verblüffend einflussreiche Lobby sexuelle Aktivitäten von Erwachsenen mit Kindern weitgehend straflos stellen wollte, ja sie geradezu angepriesen hat. Die Berichterstattung der letzten Zeit, die vor allem die katholische Kirche im Visier hatte, hat nur selten nach der Rolle der selbsternannten Aufklärer der 68er Bewegung gefragt. Doch hinter einer reformfreudig-aufklärerischen Fassade verbargen sich mitunter Strukturen, die an organisierte Kriminalität erinnern. Das Buch enthält neben einem ausführlichen Dokumentationsteil Beiträge prominenter Autoren und Journalisten wie Oberkirchenratspräsident a.D. Prof. Dr. Menno Aden, Gabriele Kuby, Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun, Jürgen Liminski, Christa Meves, Prof. Dr. Harald Seubert und Dr. Albert Wunsch.
→ „Die missbrauchte Republik - Aufklärung über die Aufklärer"