05.05.11
Kardinal Meisner entzieht dem Theologen David Berger die Lehrbefugnis
Vertrauen in die Übereinstimmung von Lehre und Lebensführung mit Normen der Katholischen Kirche zerstört
(MEDRUM) Der Kölner Kardinal Meisner und Erzbischof von Köln hat dem Theologen David Berger aufgrund eines gestörten Vertrauensverhältnisses die Lehrbefugnis entzogen. Nach dieser Entscheidung darf Berger seine Tätigkeit als Religionslehrer im Schulfach katholische Religion nicht weiter ausüben.
Keine Glaubwürdigkeit für den Verkündigungsauftrag
Mit der Feststellung, Dr. Berger erwecke selbst den unwidersprochenen Anschein, in Lehre und Lebensführung nicht "mit den moralischen und gesetzlichen Normen der Kirche" übereinzustimmen, begründete Joachim Kardinal Meisner den Entzug der Lehrbefugnis für den Theologen und bekennenden Homosexuellen David Berger, der nach Niederlegung seiner Ämter in der Katholischen Kirche 2010 bis jetzt noch als Religionslehrer an einer öffentlichen Schule in der Erzdiözese Köln tätig war. Meisner stellte zum Vertrauensverlust in den katholischen Theologen weiter fest, Berger habe das für den Verkündigungsauftrag unverzichtbare Vertrauen des Bischofs zerstört und könne nicht mehr glaubwürdig im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen.
Verstrickungen
Der Theologe David Berger hatte im letzten Jahr großes Aufsehen erregt, als er plötzlich an die Öffentlichkeit trat, sich als Homosexueller bekannte und der Katholischen Kirche eine Doppelmoral vorwarf. Die Frankfurter Rundschau veröffentlichte sein "Bekenntnis von David Berger" und schrieb zu Bergers Verlautbarungen, er habe ein "perfides Unterdrückungssystem" offengelegt. Berger, der lange Jahre in der Katholischen Kirche Karriere gemacht hatte und wie er selbst bekannte, dank sehr liberaler Theologen promovieren und habilitieren konnte, schrieb von einer "hoch raffinierten Verbindung von Ästhetischem und Sakralem". Schneller als er recht habe nachdenken können, sei er mitten ins "extrem konservative katholische Milieu" geraten. Er selbst sei Teil eines heuchlerischen, bigotten Systems geworden. Den Kirchenoberen warf Berger vor, die Homosexualität als Druckmittel einzusetzen, um diejenigen gefügig zu machen, die nicht so wollten wie die Kirchenoberen. Konkrete Fakten legte Berger zu diesen Verdächtigungen nicht vor, sprach darüber hinaus aber von einer "sektenhaften Zunahme homophober Tendenzen im Katholizismus", die ihren vorläufigen Höhepunkt in Äußerungen von Kardinal Bertone und Bischof Overbeck gefunden hätten.
Vorausgegangen war Bergers Schelte in der Frankfurter Rundschau ein Eklat im März 2010. Aufgrund eines privaten Facebookauftritts von Berger in Facebook war entdeckt worden, daß Berger im Homosexuellen-Mileu verwurzelt war. Anstoß an Bergers Auftritt nahm vor allem die Fördergemeinschaft der Zeitschrift "Theologisches", deren Herausgeber Berger zu diesem Zeitpunkt war. "Von dem Herausgeber einer theologischen Zeitschrift, die sich dem katholischen Glauben verpflichtet weiß, muss erwartet werden, dass er sich auch in seinem Privatleben um einen kirchlichen Lebenswandel bemüht", kommentierte Manfred Hauke von der Fördergemeinschaft den Facebookauftritt des Theologen. Berger verweigerte jedoch ein Gespräch, um das ihn der Vorstand der Fördergemeinschaft seinerzeit gebeten hatte und zog es stattdessen vor, die "Flucht nach vorne" anzutreten: Er legte sein Amt als Herausgeber nieder.
Nach seinem Angriff in der Frankfurter Rundschau trat Berger mit seinen Vorwürfen vielfach in den Print- und Fernseh-Medien auf. Markus Lanz merkte in seiner Sendung skeptisch zu Bergers Verhalten an, es liege nahe anzunehmen, daß er ziemlich viel verbrannte Erde in der Katholischen Kirche hinterlassen haben muß, wenn sich kein Vertreter der Kirche mehr gefunden habe, an einer Sendung als Gesprächspartner mitzuwirken, bei der auch Berger auftrete. Damit legte Lanz seinen Finger mitten in jene weit klaffende Wunde "Vertrauensverhältnis", die nicht wieder geschlossen werden konnte, wie der jetzige Entzug der Lehrbefugnis abschließend unterstreicht.
Unausweichliche Konsequenz
Mit der Entziehung der Lehrbefugnis wird David Berger künftig keinen katholischen Religionsunterricht mehr erteilen können. Der Vorwurf des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, es werde ein erfahrener Theologe aus dem Haus geworfen, weil er sich den Anforderungen der Bigotterie verweigert und offen zu seiner Homosexualität bekannt habe, weist das Erzbistum entschieden zurück. Wie die Presseabteilung des Erzbistums Köln auf Nachfrage mitteilte, ist der Entzug der Lehrbefugnis ausschließlich durch das gestörte Vertrauensverhältnis zu David Berger begründet und bezieht sich nicht auf seine sexuelle Orientierung. Zur Frage, ob der Entzug der Lehrerlaubnis nicht bis zum Ende des Schuljahres hätte aufgeschoben werden können, erklärte das Erzbistum, der Erzbischof widerspräche sich dann im Grunde selbst: "Er hat kein Vertrauen mehr in den Träger seines Verkündigungsauftrags, deshalb kann er nicht noch drei Monate zuwarten. Das ist für die Schule nachteilig, aber in einer so grundlegenden Angelegenheit unvermeidlich."
Missio canonica
Die Verleihung der Missio canonica ist gemäß Kirchenrecht Sache des Ortsbischofs für seine Diözese (vgl. can. 805 CIC). Sie ist die persönlich übertragene, amtliche Teilhabe am Verkündigungsauftrag der Kirche. Bei ihrem Entzug verliert der Betroffene die Berechtigung, im Namen der Kirche und des Ortsbischofs die Lehre der Kirche zu verkünden, z.B. durch die Erteilung von Religionsunterricht. Aufgrund der staatskirchenrechtlichen Regelungen hat der Entzug der Missio canonica zur Folge, dass der Betroffene – unbeschadet seiner sonstigen Lehrverpflichtungen – nicht mehr als Religionslehrer eingesetzt werden kann.