27.01.09
Dem Jugendamt ist das Recht zuzusprechen, sich das Kind zu nehmen
Zum Leidensweg staatliche Kindeswegnahmen
Die Zahl der Kindesentzüge habe sich in den letzten beiden Jahren verdreifacht, berichtete das ARD-Magazin PANORAMA. Was ist der Grund für die Zunahme? Ist die Zahl der Fälle, in denen Kinder ihren Eltern weggenommen werden müssen, weil Gefahr für sie droht sind, innerhalb von zwei Jahren derart dramatisch angestiegen? Oder schauen die Jugendämter jetzt nur besser hin, damit sich Fälle wie der Fall Lea Sophie nicht wiederholen? Was steht hinter solchen Eingriffen? Wie laufen solche Eingriffe ab?
PANORAMA gab eine einleuchtende Erklärung für den rasanten Anstieg des Kindeswegnahmen. "Jugendämter reagieren jetzt anders, wollen keinen Fehler machen", ist eine naheligende Begründung, weshalb innerhalb so kurzer Zeit Eltern immer häufiger ihre Nachkommen weggenommen werden. Die Entrüstung in Politik und Medien über vermeintliches Versagen von Jugendämtern scheint eine fragwürdige Wirkung zu haben: Jugendämter scheinen jetzt eher dazu zu neigen, lieber zu oft als einmal zu wenig zuzugreifen. Man will sich wohl nicht vorwerfen lassen, dass man untätig gewesen sei. Dies birgt naturgemäß die Gefahr, auch dort zuzugreifen, wo es nicht zwingend geboten ist, wo es nicht gerechtfertigt oder für Familien und das Kindeswohl sogar schädlich ist. Längst nicht alle Fälle, in denen Jugendämter und Familienrichter eingreifen, sind potenzielle Lea Sophie-Fälle. Es spricht einiges dafür, dass aus dem neuen Maß, das offenbar beim Umgang mit dem Kindeswohl und der Kindeswegnahme angelegt wird, ein politisch angetriebener Overkill geworden ist. Opfer des Overkills sind Eltern, Kinder, und nicht zuletzt auch die Steuerzahler, die für den Overkill staatlicher Kindeswegnahmen aufkommen müssen. Er kommt also alle teuer zu stehen. Nicht zuletzt auch den Rechtsstaat, denn das Vertrauen in den Staat wird durch die anschwellende Zahl von Zugriffen und Fehlgriffen auf Familien untergraben.
Ein durchaus typischer Ablauf solcher Eingriffe ist schnell geschildert: Das Jugendamt stellt einen Antrag beim Familiengericht auf Entzug des Sorgerechtes und ein Richter entscheidet. Dafür genügt in aller Regel eine einleuchtende Begründung, vor allem wenn sie durch ein Gutachten geliefert wird, das vom Jugendamt vorgelegt wird. Kommt ein Gutachter zu der Auffassung, die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil ist nicht erziehungsfähig oder das Kindeswohl scheint aus anderen Gründen, die die Eltern nicht abwenden können, gefährdet, reicht dies häufig schon aus, zumindest für einen vorläufigen Entzug. In der Regel heißt dies dann, der Richter beschließt auf Antrag des Jugendamtes, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen und es der Behörde Jugendamt zu übertragen. Häufig geschieht dies sogar ohne Anhörung der betroffenen Personen, der Eltern und des Kindes, auf dem Wege der einstweiligen Anordnung.
Ein Fall, über den vielfach in den Medien berichtet wurde, ist der Fall von Petra H. und ihrem Sohn A. aus Bamberg, der sich im Jahr 2004 abspielte. Der Sohn wurde ihr weggenommen, weil der Leiter der Abteilung Gesundheitswesen im Landratsamt Bamberg in einer Stellungnahme an das Stadtjugendamt am 28.07.04 die persönliche Überzeugung vertrat, die Mutter sei psychisch gestört und gefährde das Wohl ihres Kindes. Er vermutete, dass bei Petra H. ein so genanntes Münchhausen-by-Proxy-Syndrom vorliegen würde und verdächtigte sie, eine Borrelioseerkrankung ihres Sohnes vorzutäuschen und damit eine ärztliche Behandlung zu betreiben, die seine Gesundheit gefährde. Diese Stellungnahme des Mediziners verwendete das Jugendamt, um am 30.07.04 beim Familiengericht den Entzug des Sorgerechtes zu beantragen und gab dafür die folgende Begründung:
"+Das Landratsamt Bamberg, Abteilung Gesundheitswesen, setzte das Stadtjugendamt Bamberg in Kenntnis, dass bei dem o.g. Kind aufgrund eines Münchhausen-by-Proxy-Syndroms bei der Mutter, Frau Petra H., und der damit einhergehenden Beeinträchtigung eine gesundheitliche, lebensbedrohliche Kindeswohlgefährdung gesehen wird.
Zudem ist wie in den Ausführungen des Landratsamtes Bamberg, Abteilung Gesundheitswesen, angegeben, auch von einer psychischen Gefährdung des Kindes auszugehen. Dies zeigt sich einerseits in erheblichen Schulversäumnissen von A., als auch in den in der Fachliteratur aufgeführten Auswirkungen in Bezug auf seine Sozialisation.
Die Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamtes Bamberg geht bei der Mutter von Anzeichen einer paranoiden Psychose aus, die es aus unserer Sicht erforderlich machen, eine psychiatrische Begutachtung der Mutter im Hinblick auf ihre Erziehungsfähigkeit zu veranlassen.
Nach den Ausführungen des Landratsamtes Bamberg, Abteilung Gesundheitswesen, ist eine Trennung von Mutter und Kind unbedingt erforderlich, um das Kind vor den Einflüssen der Mutter zu schützen.
... In Anbetracht der umfassend notwendigen Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls wird vorgeschlagen, die elterliche Sorge dem Jugendamt als Vormund zu übertragen."
Die Überzeugung des Medizinaldirektors hatte verheerende Folgen für die Mutter und ihren Sohn. Seine Überzeugung war Ursache für einen Gerichtsbeschluss, der das jähe Ende einer Mutter-Kind-Beziehung auf Betreiben des Jugendamtes bedeutete. Denn am 02.08.04 übertrug der Familienrichter H. das Sorgerecht auf das Jugendamt. Es wurde zum Pfleger für das Kind bestellt. Im Beschluss heißt es:
"Wegen elterlicher Sorge
erläßt das Amtsgericht Bamberg durch den Richter am Amtsgericht H. im Wege der einstweiligen Anordnung folgenden
Beschluss
- Der Mutter Petra H., ... , wird vorläufig das Personensorgerecht für das Kind A. H., geb. ... entzogen.
- Das Personensorgerecht wird einem Pfleger übertragen. Zum Pfleger wird das Stadtjugendamt Bamberg bestimmt.
- Die Mutter hat das Kind an den Pfleger herauszugeben. Für die Herausgabe des Kindes an den Personensorgeberechtigten kann Gewalt gebraucht werden. Der Inhaber des Personensorgerechts kann sich des Gerichtsvollziehers bedienen, der seinerseits befugt ist, polizeiliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Gründe
Die Voraussetzungen für die Entziehung der Personensorge gem. §§ 1666, 1666a BGB liegen vor. Das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes A., geb. ..., ist durch seine Vernachlässigung bzw. durch unverschuldetes Versagen der Mutter gefährdet. Sie ist nicht in der Lage, die zur Abwendung der Gefährdung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Nach der gutachtlichen Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg Abt. Gesundheitswesen leidet die Mutter an einer schweren psychischen Störung, deren Auswirkung zur Gefahr für Leib und Leben des Kindes führt.
In einem Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB kann das Familiengericht auch einstweilige Anordnungen treffen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, dass ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil die endgültige Maßregel zu spät kommen könnte und die Interessen des Kindes nicht mehr genug wahren würde. Auch diese Voraussetzungen sind gegeben. Nach dem schriftlichen Gutachten der Abt. Gesundheitswesen des Landratsamtes Bamberg ist ein sofortiges Einschreiten erforderlich.
Nach dem Bericht des Stadtjugendamtes Bamberg und der Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg besteht die Gefahr, dass die Mutter nicht bereit ist das Kind A. freiwillig herauszugeben.
Dem Stadtjugendamt als Pfleger ist deshalb das Recht zuzusprechen, das Kind zu sich zu nehmen. Gem. § 33 FGG ist zugleich anzuordnen, dass für den Fall der zu erwartenden Weigerung der Mutter die Hilfe des Gerichtsvollziehers, erforderlichenfalls auch die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane in Anspruch genommen werden kann."
Ob die Einschätzung des Medizinaldirektors zutreffend und fachlich haltbar war, wurde nicht in Frage gestellt. Dafür hätte es gewichtige Gründe gegeben. Denn die Überzeugung des Medizinaldirektors über das so genannte Münchhausen-Proxy-Syndrom ist aus zwei Gründen fragwürdig. Zum einen lässt sich belegen, dass die Annahmen des Medizinaldirektors zur Person von Petra H. nicht haltbar waren, die für eine solche Verdachtsdiagnose hätten erfüllt sein müssen. Zum anderen entschloss sich der Mediziner ein Syndrom zu diagnostizieren, das in der medizinischen Fachwelt äußerst umstritten ist, von Teilen abgelehnt und von Teilen als eine Fiktion angesehen wird. Seine Diagnose war deshalb schon aus grundsätzlichen Erwägungen als Grundlage für eine Gerichtsbeschluss ungeeignet. Doch allein seine Behauptung, ein solches Syndrom liege bei Petra H. vor und habe kindeswohlgefährdende Folgen, reichte aus. Eine Erörterung dieser ärztlichen Stellungnahme fand ebenso wenig statt wie eine Erörterung der Überzeugung des Jugendamtes, zum Beispiel über angebliche Gefahren für die Sozialisation des 9-jährigen Jungen, die aus der Fachliteratur hervorgingen. Der Richter fasste seinen Beschluss ohne mündliche Verhandlung, also nach Aktenlage. Auch eine Anhörung der Mutter unterblieb. Das Jugendamt hatte dem Gericht empfohlen, die Anhörung der Mutter zu unterlassen. Das Stadtjugendamt begründete dies in seinem Antrag mit der Unterstellung, Petra H. sei selbst- oder fremdgefährdend:
"Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wird befürchtet, dass Frau H. nach Kenntnis des Antrages auf Entzug der elterlichen Sorge selbst- oder fremdgefährdend ist. Wir bitten daher, die Zustellung des Antrages und des möglichen Beschlusses über einen Gerichtsvollzieher, der bei der Herausnahme des Kindes dabei sein würde, vornehmen zu lassen und die Anhörung der Mutter erst nach dem möglichen Beschluss zu veranlassen."
Dieser Empfehlung folgte der Richter. Petra H., die noch wenige Tage zuvor an einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter Gesundheitswesen am 19.07.04 teilnahm, in dem er mit ihr über ihre Borreliose-Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten sprach, ahnte weder etwas von dessen Absicht, eine vernichtende Stellungnahme über sie abzufassen, noch ahnte sie etwas von einer Kindeswegnahme, die hinter ihrem Rücken in verdeckter Weise betrieben wurde. Und schließlich ahnte sie ebenso wenig, dass der Medizinaldirektor des Landratsamtes ihre Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik betreiben würde. So erschienen bei ihr am 03.08.04 Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter des Jugendamtes, Sanitäter und Polizeivollzugsbeamte, um ihren Sohn in Kinderklinik Erlangen zu verbringen und sie selbst in die geschlossene Unterbringung in die Nervenklinik Bamberg überführte.
Wie im Fall Petra H. erfolgt der Zugriff des Jugendamtes auch in anderen Fällen plötzlich, ohne Wissen oder vorherige Information der Eltern, fast wie aus einem Hinterhalt tauchen behördliche Vertreter auf, begleitet durch Polizeibeamte, die ein Haus oder eine Wohnung umstellen, wie es gleichermaßen bei Familie Gorber aus Überlingen geschah, als die Kinder abtransportiert und in Heime verbracht wurden, während ihr Vater die Mutter im Krankenhaus besuchte. Groteske Szenen spielen sich bei Zugriffen des Jugendamtes ab, wie auch in der PANORAMA-Sendung bei einem Fall zu sehen war, in dem die Staatsgewalt eine Familie morgens um 05.30 Uhr aus dem Schlaf riß, um ihnen überfallartig die Kinder wegzunehmen. Ein Aktenzeichen XY besonderer Art, ein Aktenzeichen der Marke Jugendamt. Nicht ein Hauch von menschlichem Umgang und Feingefühl für die Empfindungen der bestürzten Menschen ist zu spüren, in deren Lebensweg so schicksalhaft eingegriffen wird. Schreiende Kinder, die ihrer Mutter und ihren Geschwistern zurufen: "Ich will nicht weg!". Doch ihre Hilferufe der Bedrängnis verpuffen wirkungslos. Das Jugendamt greift in Schicksale ein, durch die oft lebenslang ein nicht heilender Riß geht, bei Eltern und Kind.
Petra H. bringt ihre Zerrissenheit auf den Punkt: "Einer Mutter das Kind wegzunehmen ist das Schlimmste, was man ihr tun kann, das nimmt ihr eigentlich das Leben." Sicher gibt es Fälle, in denen Kinder aus einem Schicksal herausgelöst und vor verhängnisvollen Entwicklungen geschützt werden müssen. Aber ob die fast schon gestapoähnliche Methode einer überfallartigen, erbarmungslosen Trennung wirklich zwingend geboten ist, darf sicher bezweifelt werden. Der Trennung an sich wohnt ohnedies ihre eigene, große menschliche Tragik für Kinder und Eltern inne, deren Dramturgie durch die vorbedachten Methoden und Praktiken der Jugendämter nicht noch gesteigert werden sollte. Hier werden keine lässlichen Sünden begangen. Das Trauma ist entsprechend groß, vor allem für die Kinder. Der damals 9-jährige Sohn von Petra H. schrieb nach seiner gewaltsamen Trennung von der Mutter: "Liebe Mama, du fehlst mir sehr, bitte fang jetzt nicht an zu weinen. Ich habe nachts sehr Angst."
Ihr und ihrem Sohn ergeht es wie vielen anderen Eltern und Kindern. Statt auf Hilfe, Unterstützung und Zusammenhalt der Familie ist das Vorgehen des Jugendamtes auf Trennung angelegt. Behutsamkeit und Einfühlsamkeit in die Lebenslage und Empfindungen von Eltern und Kindern sind in etlichen Fällen schwer oder gar nicht zu entdecken. Zur Strategie gehören Kontaktsperren ebenso wie die Beschränkung des Umgangs auf ein möglichst geringes Maß und die Überwachung jeglicher Kommunikation zwischen Eltern und Kind bis hin zum Verbot, dass Eltern nicht in ihrer Muttersprache mit dem Kind sprechen. Als Begründung hört man, dies sei für das Wohl des Kindes erforderlich. Das Wohl des Kindes muss dann auch für den kalten Liebesentzug zwischen Eltern und Kindern herhalten, der durch die Macht von Behördenmitarbeitern verordnet und vollstreckt wird. Solche Methoden nehmen auch für Außenstehende bizarre, fast schon paranoide Formen an.
So sehr man sich im Anschluß an eine solche Trennung hoffentlich immer der Kinder fürsorglich annehmen mag, so wenig kümmert man sich oft um die Eltern. Wie sie die Zäsur der gewaltsamen Kindeswegnahme verkraften und verarbeiten, blieb einer Petra H. ebenso selbst überlassen wie es den Gorber-Eltern überlassen blieb, gefälligst selbst zu sehen, wie sie eine Zäsur verkraften, die wie ein Schwerthieb das Innerste des Menschen durchtrennen existentiell gewaltsamen Trennung. Es ist schon sehr seltsam, dass Vater Gorber, der den plötzlichen Entzug von sechs Kindern zu verkraften hatte, und dessen potenzielle Gewalttätigkeit und Unberechenbarkeit noch für die Begründung herhalten musste, dass ihm die Kinder entzogen werden müssten, wie selbstverständlich wochen- und monatelang ohne jede psychologische Begleitung und Betreuung einem Schicksal überlassen werden konnte, das ihm fast das Herz gebrochen hatte. So erging es auch einem Vater, der zu Unrecht verdächtigt wurde, sein Sohn mißhandelt zu haben, nachdem dieser mit einem blauen Auge in den Kindergarten kam. Eine argwöhnische Jugendamtsmitarbeiterin ließ ein medizinisches Attest erstellen, dass eine Mißhandlung bestätigte und verwendet wurde, den Eltern das Kind wegzunehmen. Dies trieb den Vater so in die Verzweiflung, dass er sich mit Selbstmordgedanken trug und psychiatrisch behandelt wurde. Erst nach einem Leidensweg von mehr als einem Jahr wurde er durch das Landgericht München rehabilitiert. Die Eltern wurden 20.000 EURO Schmerzensgeld zugesprochen als Entschädigung für die unsäglich für dargwöhnte eine MißhDie gleiche Tragik erlitt ein Vater wur
Hier entlarvt sich das Rational der staatlichen Behörde - von ihr selbst freilich ungewollt - als nicht glaubwürdig und tragfähig.
tags zuvor in der Stellungnahme noch als gewalttätig und unberechenbar galt, Eine psychologische Betreuung der Eltern findet kaum statt. Sie werden sich selbst überlassen. Im Fall der Petra H. wurde die Mutter stattdessen in eine psychiatrische Anstalt verbracht, weil sie nach Einschätzung des Abteilungsleiters Gesundheitswesen angeblich unter dem Münchhausen-Syndrom leiden würde. So landete sie am 03.08.09 in der
Mit dem Gerichtsbeschluss, ein Kind den Eltern durch das Jugendamt wegnehmen zu lassen, sind in der Regel die Würfel gefallen. Das natürliche Recht der Eltern und des Kindes, zueinander zu gehören und als Familie miteinander zu leben, ist mit einer solchen Entscheidung augenblicklich verwirkt, gehört oft für lange Zeit oder gar endgültig der Vergangenheit an. So kämpft Petra H. seit mehr als vier Jahren vergeblich darum, wieder mit ihrem Sohn zusammenleben zu dürfen. Es ist ein bisher vergeblicher Kampf gewesen. Es reichte dafür die Überzeugung eines Medizinaldirektors über ein fachlich außerst umstrittenes Syndrom.
Sie war aus verständlichen Gründen nicht bereit, sich dieser Zwangsmaßnahme zu unterwerfen. Wer geht schon freiwillig in eine geschlossene Anstalt, über den im Geheimen ein Gutachten erstellt wird, durch das er sich zu Unrecht als psychisch gestört abgeurteilt sieht, dem ohne Wissen und ohne jede Anhörung überfallartig das Kind weggenommen wird? Wer sich trotz solcher Umstände dennoch, vielleicht nur auf Gottvertrauen gestützt, auch noch freiwillig in die Psychiatrie begäbe, der dürfte wohl eher als gestört betrachtet werden. Von einem normal veranlagten Menschen, der über ausreichend Verstand verfügt, kann ein solcher Akt als vertrauensseliger Unterwerfung wohl kaum erwartet werden.
In der Sendung Report hieß es: "Experten wie Professor Uwe Jopt, Psychologe und Gerichtsgutachter von der Uni Bielefeld, sehen in der Macht der Jugendämter einen Fehler im System: 'Sie können gegen jeden Beschluß eines Gerichtes Beschwerde gehen, Berufung gehen. Sich gegen Irrtümer zur Wehr setzen. Nur wenn das Jugendamt eine Maßnahme trifft, gibt es keine Rechtsmittel dagegen. Es kontrolliert niemand das Jugendamt, außer im behördlichen Rahmen der Dienstleiter. Aber es gibt keinen Beschwerdeweg für betroffene Dritte.' "