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Pfarrdienstgesetz in einem zentralen Punkt nicht annehmbar


12.02.11

Pfarrdienstgesetz in einem zentralen Punkt nicht annehmbar

Ev.-Luth. Bekenntnisgemeinschaft Sachsens lehnt Umdeutung des Familienbegriffs ab

(MEDRUM) Die Ev.-Luth. Bekenntnisgemeinschaft Sachsens e.V. lehnt eine Umdeutung des Familienbegriffs, wie dies die Begründung des Rates der EKD für das neue Pfarrdienstgesetz der EKD vorsieht, entschieden ab. Damit werde das Fundament des Bekenntnisses zur Heiligen Schrift verlassen, so die Bekenntnisgemeinschaft in einer MEDRUM vorliegenden Stellungnahme.

Das Vorhaben des neuen Pfarrdienstgesetzes für die EKD sei zwar wichtig und verdiene Unterstützung, sagt die Bekenntnisgemeinschaft Sachsens, in einem einem zentralen Punkt sei es aber nicht annehmbar.

Die Bekenntnisgemeinschaft verweist auf die Begründung zum neuen Gesetz, in der es heißt, „der Begriff ‚familiäres Zusammenleben‘ sei "bewusst weit gewählt" und umfasse jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens, unter anderem von „mindestens zwei Menschen" . Die Anerkennung dieser Formulierung führe zu einer für die Bekenntnisgemeinschaft "nicht akzeptablen Öffnung des Pfarrhauses und Pfarrerberufes für praktizierte Homosexualität und noch skurrilere Lebensformen wie etwa «Ehe zu dritt» (oder mehr)" (MEDRUM berichtete über diese Problematik am 08.11.10). Kinder sind nach dem neuen Begriffsverständnis der kirchenleitenden Gremien in der EKD nicht mehr erforderlich, um wenn von familiärem Zusammenleben gesprochen wird.

Wörtlich stellt die Bekenntnisgemeinschaft besorgt fest:

"Damit wird die Ehe zwischen Mann und Frau zu einer Beziehungsspielart unter vielen anderen umgedeutet und das Fundament des Bekenntnisses zur Heiligen Schrift und zu den Bekenntnissen unserer Ev.-Luth. Landeskirche verlassen. Diese Formulierung wird zu Uneinigkeit und Streit innerhalb unserer Landeskirche und besonders auch im Verhältnis zu den Kirchen in der Ökumene führen."

Bei ihrer Argumentation verweist die Bekenntnisgemeinschaft ausdrücklich auf den Text des Faltblattes „Die Chancen nutzen", das vom „Initiativkreis Evangelisches Kirchenprofil" herausgegeben wurde. Sie unterstütze den dort vertretenen Standpunkt "voll und ganz" und tritt dafür ein, dass der "jetzige klare und bewährte Standpunkt" der sächsischen Landeskirche zu dieser Frage beibehalten wird.

Wie bedeutsam der von der Bekenntnisgemeinschaft angesprochene Streitpunkt ist, hat besonders der Offene Brief der acht evangelischen Altbischöfe gezeigt. Darin appellieren Bischof Ulrich Wilckens und sieben weitere Bischöfe an die Synoden der EKD-Gliedkirchen, den Begründungstext zum Pfarrdienstgesetz der EKD ausdrücklich abzulehnen. Eine eingehende Stellungnahme zur theologischen Begründung veröffentlichte Bischof Wilckens am Freitag in MEDRUM. Er mahnt, Nächstenliebe richtig zu verstehen und den Heilswillen Gottes und die gute Ordnung der Schöpfung nicht zu verkehren.


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Pfarrdienstgesetz

Leserbriefe

Von einer Kirche, die sich schon lange von der Bibel als dem irrtumslosen Gotteswort und auch vom lutherischen Bekenntnis getrennt hat, kannn man auch nicht mehr erwarten, dass sie Gottes Wort ernst nimmt. Die EKD ist gemäß ihrer Lehre und besonders auch diesem neuen Pfarrdienstgesetz nichts anderes als eine gefährliche Sekte, von der jeder, der wirklich unserem Heiland Jesus Christus und seinem Wort treu bleiben will, um seiner Seelen Seligkeit willen trennen muss. Es gibt ja verschiedene lutherische Freikirchen in der BRD, und es wäre nicht nur gut, wenn sich unabhängige bibeltreue lutherische Gemeinden als Antwort auf diese erschreckende Verirrung der EKD und der Landeskirchen bildeten. Alle Proteste nutzen nichts. Hier gilt es, Gott gemäß Römer 16,17.18 mehr zu gehorchen als den Menschen.

http://www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de