Sie sind hier

Aussprache des Bundestages über Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik


14.04.11

Aussprache des Bundestages über Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik

Soll die PID erlaubt werden, um "lebenswertes" von "unwertem" Leben zu unterscheiden?

(MEDRUM) Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag in erster Beratung über drei Gesetzentwürfe zum künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Selektion von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung.

Drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe

In der Aussprache des Bundestages und den dazu vorliegenden Gesetzentwürfen geht es um die Frage, ob die PID erlaubt werden soll, um bei der künstlichen Befruchtung lebenswertes von unwertem Leben unterscheiden zu können und Embryonen für die Einpflanzung in die Gebärmutter nach ihrer begutachteten genetischen Qualität auszuwählen?

Die Gesetzentwürfe reichen von einem strikten Verbot der PID bis zu einer bedingten Zulassung oder auch der Zulassung des umstrittenen Verfahrens in wenigen und gravierenden Ausnahmefällen. Bei der PID werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstehen, vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf mögliche Krankheiten untersucht. Bei einem genetisch diagnostizierten Verdacht auf die spätere Entwicklung von Krankheiten oder einer Behinderung wäre es bei der Zulassung der PID erlaubt, bedenklich erscheinende Embryonen zu verwerfen und nur unbedenklich erscheinende Embryonen für die Einpflanzung in die Gebärmutter auszuwählen.

Die jetzige Diskussion wurde durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom Juli 2010 ausgelöst, bei der die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz als nicht rechtswidrig beurteilt wurde.

Für ein Verbot der Embryonenselektion

Gesetzentwurf (17/5450) von Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen), Johannes Singhammer (CSU), Volker Kauder (CDU), Hermann Gröhe, Pascal Kober, Dr. Günter Krings, Ulla Schmidt, Katrin Göring-Eckardt, Kathrin Vogler und weitere Abgeordnete

Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot der PID zur Selektion von Embryonen vor. Die Unterzeichner dieses Entwurfs sehen das Wertgefüge des Grundgesetzes gefährdet, falls die Anwendung der PID erlaubt wird. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen Rechte auf Teilhabe besitze - mit einer Zulassung der PID werde dieses Wertgefüge "nachhaltig beschädigt". Bei einer Anwendung der PID, sei "die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt" gefährdet und werde der soziale Druck auf Eltern erhöht, kein behindertes, sondern "ein gesundes Kind haben zu müssen". Auch bei Spätabtreibungen sei eine Aussortierung aufgrund von Behinderung "ausdrücklich nicht mehr zulässig". Voraussetzung sei vielmehr eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren. Einige der Erkrankungen, die mittels PID diagnostiziert würden, könnten "schon allein aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Folgen eine solche Gefahr von sich aus schon nicht begründen".

Diesen Gesetzentwurf unterzeichneten 192 Abgeordnete aus allen Fraktionen.

Für die bedingte Zulassung der Embryonenselektion

Gesetzentwurf (17/5451) von Ulrike Flach (FDP),  Peter Hintze (CDU), Dr.Carola Reimann, Dr. Petra Sitte, Jerzy Montag und und weitere Abgeordnete

Dieser Gesetzentwurf (17/5451) sieht vor, die PID unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. Die PID soll nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission zulässig sein, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für "eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist". Zur Begründung heißt es: "Dadurch können bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert und schwere Belastungen, insbesondere von den betroffenen Frauen, aber auch den Familien insgesamt, abgewendet werden." Die Diagnostik müsse an lizenzierten Zentren erfolgen. Im Gesetzentwurf heißt es weiter, ein explizites Verbot der PID mache es "einschlägig vorbelasteten Paaren praktisch unmöglich", eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen, und stehe im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau, bei einem im Wege einer Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil aus dem Juli 2010 darauf hingewiesen, "dass es widersprüchlich wäre, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbrüche" straffrei zu lassen und andererseits die PID, "die auf einem weitaus weniger belastenden Weg dasselbe Ziel verfolgt, bei Strafe zu untersagen".

Diesen Gesetzentwurf unterzeichneten 215 Abgeordneten aus allen Fraktionen.

Für ein grundsätzliches Verbot der Embryonenselektion, aber seine Aufhebung in wenigen und gravierenden Ausnahmefällen

Gesetzentwurf (17/5452) René Röspel (SPD), Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), Patrick Meinhardt, Dr. Norbert Lammert und weitere Abgeordnete

Nach diesem Gesetzentwurf (17/5452) soll dann eine Ausnahme vom PID-Verbot gemacht werden, wenn bei beiden Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegt, "die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann". Ferner wird verlangt, dass die PID in einem lizenzierten Zentrum stattfindet und dass die Entscheidung im Einzelfall durch eine Ethikkommission, die durch die Bundesregierung berufen wird, erfolgt. Eine PID hingegen, die der "Wunscherfüllung der Zusammensetzung genetischer Anlagen von Kindern nach dem Willen der Eltern dienen soll", soll damit weiterhin verboten bleiben, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Diesen Gesetzentwurf unterzeichneten 36 Abgeordnete aller Fraktionen.

Die Aussprache des Bundestages beginnt um 09.00 Uhr. Die Dauer ist auf 2 1/2 Stunden angesetzt und kann voraussichtlich im Parlamentsfernsehen live mitverfolgt werden: Parlamentsfernsehen Deutscher Bundestag

Drei Voten des Deutschen Ethikrates und die "Initiative Stoppt PID"

Mit einem Verbot oder der Zulassung der PID hatte sich auch der Deutsche Ethikrat befasst und Anfang März 2011 seine Empfehlungen dazu abgegeben. Das Gremium konnte jedoch nicht zu einer gemeinsamen Empfehlung kommen. Seine Mitglieder gabe drei unterschiedliche Voten ab. MEDRUM berichtete: Ein Ethikrat und drei Voten zur PID.

Lebensrechtorganisationen wie die Christdemokraten für das Leben (CDL) haben sich gegen eine Zulassung der PID und Selektion von Embryonen ausgesprochen.

Für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) tritt die Initiative "Stoppt PID" ein, die unter Schirmherrschaft des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, sowie des Bundesvorsitzenden der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Robert Antretter, steht und von zahlreichen Organisationen und Einzelpersonen unterstützt wird. In MEDRUM besteht die Möglichkeit, die Forderungen der Initiative "online" zu unterstützen:

Online-Unterstützung → "Stoppt PID".


08.03.11 MEDRUM Ein Ethikrat und drei Voten zur PID
18.01.11 MEDRUM Lebenschutz steht für Kardinal Meisner ganz oben für die Ökumene
10.01.11 MEDRUM Geht es bei der PID nur um einen Zellhaufen?
10.01.11 MEDRUM Bei Beckmann: PID - Traum vom Wunschkind oder Alptraum Designerbaby?
08.01.11 MEDRUM Singhammer spricht zum Thema PID-Verbot
03.01.11 MEDRUM Norbert Geis: Schorlemmers Äußerungen sind beleidigend
30.12.10 MEDRUM Evangelischer Theologe Schorlemmer fordert Meisners Rücktritt
16.11.10 MEDRUM CDU für ein Verbot der PID
16.11.10 MEDRUM Europaabgeordneter Kastler: NEIN ZU PID IST EIN JA ZUR MENSCHENWÜRDE
01.11.10 MEDRUM EAK-Bundesvorstand: "Verfahren der PID kein geeignetes Instrument"
28.10.10 MEDRUM Initiative "Stoppt PID"
25.09.10 MEDRUM Tiqua e.V.: Nein zur genetischen Selektion von Menschen
09.09.10 MEDRUM Der Streit um die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland
07.07.10 MEDRUM Güteprüfung zur Selektion des "wertvollen" von "unwertem" Leben

Präimplantationsdiagnostik (PID)