07.07.10
Güteprüfung zur Selektion des "wertvollen" von "unwertem" Leben
Lebensrechtsorganisationen kritisieren BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik wegen Verletzung des Embyonenschutzes
(MEDRUM) Das Urteil des Bundesgerichtshofes über die Selektion Gen-getesteter Embryonen hat bei Lebensrechtsorganisationen zu scharfer Ablehnung geführt.
Nach dem gestrigen Urteil des BGH ist es nicht strafbar, bei der künstlichen Befruchtung Embryonen einer Güteprüfung zu unterziehen und diejenigen Embryonen wegzuwerfen, die nicht für gut befunden werden. Das Zauberwort für die Güteprüfung heißt PID, zu deutsch: Präimplantationsdiagnostik. Im Klartext: Es werden Eizellen künstlich befruchtet und es entstehen Menschen in ihrem frühesten Lebensstadium. Diese werden gentechnisch begutachtet. Was nicht für gut befunden wird, weil im Erbgut Dispositionen (Anfälligkeiten) für bestimmte Erkrankungen, zum Beispiel eine Anfälligkeit für Brustkrebs, vermuten werden können, wird nicht als Embryo in die Gebärmutter implantiert, sondern nach dem Prinzip "getestet und für schlecht befunden" wie Embryonenmüll entsorgt. Damit entscheiden Menschen, was "wertvolles" und "unwertes" menschliches Leben ist und "sortieren" letzteres aus.
Verlockend könnte es irgendwann ebenso werden, sich nur einen Jungen oder ein Mädchen zu wünschen und das unerwünschte Geschlecht eben "auszusortieren". Der Mensch könnte so zur Ware werden, die mit genauer Angabe der gewünschten Eigenschaften bestellt wird. Wie Produktionsgüter in der Wirtschaft könnte er vom Auftraggeber spezifiziert werden. Die PID wäre dann mit Maßnahmen der Qualitätssicherung vergleichbar. Überlebenschancen hätten nur noch die spezifikationsgerechten Embryonen, der Rest würde wie "Ausschuß" behandelt und entsorgt werden. Damit würden Tür und Tor für den Weg zum Designer-Baby geöffnet. Der Wettbewerb von Reproduktionskliniken könnte beginnen.
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) lehnen diesen Umgang mit menschlichem Leben und seine Gutheißung durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung ab. In der Praxis sehen sie die Gefahr, daß die verstärkte Anwendung der PID in Deutschland zum Tagesgeschäft in über 125 Reproduktionskliniken wird. Es drohe das "Wunschkind" nach Maß, so die CDL. Die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr erklärte deshalb zur Richterentscheidung des BGH:
"Nach dem Urteil muß der Gesetzgeber das Embryonenschutzgesetz ergänzen. Auch der in der Petrischale erzeugte Embryo ist keine Sache, über deren Lebenswert Ärzte und Eltern einfachhin entscheiden können. Als einmal gezeugter Mensch im frühesten Stadium hat er vielmehr das Recht, geachtet und geboren statt getestet und getötet zu werden. Der BGH verkennt in seinem Urteil, daß die PID-Selektion von Embryonen selbstverständlich deren Tod bedeutet, wenn sie dem Wunsch von Eltern und Arzt nicht genügen. Er setzt sich über den klaren Willen des Gesetzgebers hinweg, der mit dem Embryonenschutzgesetz Selektion eben nicht eng begrenzt lassen, sondern komplett untersagen wollte."
Die CDL fordern deshalb eine klares gesetzliches PID-Verbot.
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