Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Euro-Rettungsschirm ESM freigemacht. Die Folgen sind weitreichend – für die Schuldenkrise und für Deutschland
Karlsruhe/Berlin (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM freigemacht und damit in der Politik und an den Börsen für große Erleichterung gesorgt.
Allerdings muss die Regierung noch völkerrechtlich sicherstellen, dass die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro für den ESM nicht am Bundestag vorbei erhöht werden kann.
Der Deutsche Bundestag sollte sich bei den Karlsruher Richtern bedanken. Selbst wenn das Urteil zu den Eilanträgen der Gegner des Rettungsschirms ESM noch vorläufig ist, hat das Bundesverfassungsgericht schon jetzt einen Grundsatzbeschluss von umfassender Bedeutung gefällt. Es hat dem Bundestag in eindrucksvoller Form das alleinige Recht bestätigt, seine Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen. Dazu gehört auch, einen Rettungsfonds wie den ESM mit Finanzmitteln auszustatten und gegebenenfalls sogar Geld nachzuschießen – eben nach Maßgabe des Bundestags. Insofern ist die Haftung von 190 Milliarden Euro, die der Bund übernimmt, zwar die Obergrenze. Aber nur so lange, wie der Bundestag nichts anderes entscheidet.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Beitritt Deutschlands zum Euro-Rettungsfonds ESM unter Auflagen gebilligt. Auch der Fiskalvertrag, der die Haushaltsdisziplin in den Euro-Ländern stärken soll, verstößt nach Auffassung der obersten deutschen Richter nicht gegen das Grundgesetz. Beide Verträge wurden bereits von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten können sie nun ratifiziert werden. In Karlsruhe hatten eine Vielzahl von Klägern den Ratifizierungsprozess stoppen wollen, weil sie der Auffassung sind, dass die Verträge nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind. Dem haben die Richter am Mittwoch widersprochen.
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