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  • Querdenker wird angeklagt


    29.07.21

    Querdenker wird angeklagt

    Zum Umgang mit Corona und der Meinungsfreiheit

    (MEDRUM/kjh) Aufgrund eines Nazi-Vergleiches wird jetzt Anklage gegen einen "Querdenker" wegen des Verdachts auf Volksverhetzung erhoben.

    Generalsstaatsanwaltschaft München strebt Musterprozess wegen Nazi-Vergleichen an

    Die Gedanken mögen frei sein, die Meinungsäußerung ist es nicht! Jedenfalls gelten hier zum Teil wohl zunehmend enger werdende Schranken für ein Grundrecht, dem in einer freiheitlichen Demokratie eine zentrale Bedeutung zukommt. Bisher wurden Nazi-Vergleiche noch nicht durch die Justizbehörden verfolgt. Wie die Süddeutsche Zeitung jedoch vor einigen Tagen unter der Überschrift "Grenzen überschritten" berichtete, hat die Generalstaatsanwaltschaft München nun allerdings einen "beachtlichen Schritt unternommen", um gegen solche Vergleiche strafrechtlich vorzugehen.

    Die Staatsanwaltschaft überraschte einen 45-jährigen Mann in seiner Wohnung mit dem Vorwurf der Volksverhetzung und beschlagnahmte im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung ein Smartphone und einen Computer. Zuvor hatte der Mann die Corona-Maßnahmen mit Vorgängen im NS-Staat verglichen. Auf einer Fotomontage in einem Facebook-Post hatte er womöglich in satirischer Absicht über das Bild eines Konzentrationslagereinganges mit der Aufschrift "Arbeit macht frei" ein Bild mit einer Zeichnung und der Aufschrift "Impfen macht frei" gesetzt und laut Hamburger Morgenpost dazu geschrieben: "Alles schon mal dagewesen". 

    Für den unter Verdacht stehenden Mann könnte es nun gravierende strafrechtliche Folgen haben, dass er Freiheitseinschränkungen im Kontext von der Corona-Pandemie mit Untaten des Nazi-Regimes assoziiert hat. Im Falle einer Verurteilung wegen Volksverhetzung könnten bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe gegen ihn verhängt werden (§130 StGB). Er wäre der erste Bürger, der wegen eines Corona-Holocaust-Vergleiches verurteilt werden würde, so die Morgenpost. Wenn die Äußerungen des Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft zugrundegelegt werden, könnte aus diesem Fall ein Musterprozess entstehen, mit dessen Hilfe gegen alle Coronakritiker vorgegangen werden könnte, die derartige Vergleiche anstellen.

    Nazi-Vergleiche von Politikern

    Das jetzige Vorgehen der Münchner Generalstaatsanwaltschaft wirft die Frage auf, ob Nazi-Vergleiche nur bei "Normalbürgern" wegen Volksverhetzung verfolgt werden sollen, oder ob dies künftig auch bei Politikern geschehen wird. Die Frage stellt sich zum Beispiel im Fall der Grünenpolitikerin Marina Weisband. Kurz nachdem "Querdenker"-Aktivisten, die von AfD-Abgeordneten im November 2020 in den Bundestag eingeladen worden waren, Abgeordnete anderer Parteien (regelwidrig unbegleitet) mit kritischen Anmerkungen konfrontierten, hatte Weisband ihren Zwischenruf getwittert: "Wählste Nazis ins Parlament, haste Nazis im Parlament." Die Abgeordnete hatte damit AfD-Abgeordnete mit Nazis gleichgesetzt. Das tat in ähnlicher Weise zuvor auch der SPD-Politiker Sigmar Gabriel. Er sagte 2017 zum bevorstehenden Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag, dass „zum ersten Mal nach 1945 im Reichstag echte Nazis" am Rednerpult stünden.“

    Wenn mit gleichem Maß gemessen werden würde, müssten auch diese Zeitgenossen aus vergleichbaren Gründen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung angeklagt werden. Denn es liegt die Annahme nahe, dass nicht nur der den Nationalsozialismus verharmlost, wer die Corona-Politik in Verbindung mit der Nazi-Zeit bringt, sondern auch der, der die Abgeordneten einer Bundestagsfraktion als Nazis bezeichnet. Das Gerichtsurteil und die sich daraus ergebenden Folgen dürfen also mit großer Spannung erwartet werden.

    Meinungsfreiheit im Abwärtstrend

    Wäre die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München erfolgreich, würde eine Verurteilung zu einer weiteren, engeren Grenzsetzung für das "Sagbare" führen und im Einklang mit der allgemeinen Tendenz zu einer wachsenden Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland nstehen, die vor allem dem Kampf gegen Rechts geschuldet ist. Eine solche Entwicklung spiegelt sich auch in einer aktuellen Meinungsumfrage wider. Laut Deutschlandfunk kommt Allensbach zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Deutschen die Meinungsfreiheit sogar in Gefahr sieht. Nur noch 45 Prozent der Befragten sind demnach der Meinung, dass die politische Meinung frei geäußert werden könne. Das sei der niedrigste Wert seit 1953. Damit wird auch die Auffassung des 2018 verstorbenen Philosophen Robert Spaemann bestätigt, der die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit im Jahre 2009 mit den Worten beklagte: "Generell ist die Meinungsfreiheit jetzt schon auf katastrophale Weise eingeschränkt im Vergleich zu den 50er Jahren. Wir lebten damals in einem viel freieren Land. Heute liegen Tretminen überall." 

    BildKein Verständnis für Nena's Freiheitsverständnis

    Dass es zunehmend schwieriger wird, vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, musste jüngst auch die Künstlerin Nena erfahren (Interpretin des Welthits "99 Luftballons"). Sie äußerte sich bei einem Auftritt kritisch zu Corona-Maßnahmen, mit denen der Veranstalter die Teilnehmer zwang, auf Distanz zu bleiben, was aber nicht von allen vollständig befolgt wurde. Nena zeigte Verständnis für ihr Publikum und meinte, jeder müsse selbst entscheiden, was er mache. Die Frage sei nicht, was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen ließen (Einzelheiten in der Textbox links).

    Das brachte der Künstlerin nicht nur den Abbruch einer geplanten Konzertreihe durch den Veranstalter, sondern auch heftigste Schelte in den Medien ein. So warf ihr ein Kolumnist der Frankfurter Rundschau, Michael Herl, Menschenverachtung vor. Herl wörtlich: „Nena ruft zur Menschenverachtung auf.“ Er sprach der Künstlerin sogar das Recht ab, noch am demokratischen Diskurs teilzunehmen und schrieb, Nena müsse zwangsgeimpft werden. Und, also ob er es mit der Ausgeburt des Bösen zu tun habe, wies er ihr auch noch eine Mitschuld an Beschimpfungen von Hilfsorganisationen durch Querdenker zu.

    Wie sehr die Meinungsfreiheit abgenommen hat, zeigt gerade auch das neueste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Dabei geht es um das Löschen von Beiträgen und das Sperren von Konten durch Facebook. In diesem Medium wurden kritische Bemerkungen eines Nutzers über Migranten gelöscht, obwohl sein Beitrag nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstieß. Dennoch hatte Facebook den Beitrag gelöscht, weil es sich angeblich um sogenannte Hassrede handelte. Der BGH hielt diesem Eingriff in die Meinungsfreiheit entgegen, dass dies zumindest nicht geschehen dürfe, ohne dem Betroffenen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Damit können die Sozialen Medien, die per Netzwerkdurchsetzungsgesetz - analog wie zuvor durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Jahr 2006 - als Private zu Organen des Staates gemacht wurden, wenigstens nicht unwidersprochen in die Freiheit der Meinungsäußerung eingreifen. Aber dies bedeutet längst noch keine Trendumkehr bei der Entwicklung der Meinungsfreiheit. Die Tretminen (Spaemann) werden auch in der Gegenwart vermehrt.

  • Coronaimpfung in den Schulen beschlossen

    06.08.21

    Coronaimpfung in den Schulen beschlossen

    Gesundheitspolitiker machen Druck trotz fehlender Empfehlung der Ständigen Impfkommission 

    (MEDRUM) Trotz fehlender Impfempfehlung beschließen Gesundheitspolitiker, in den Schulen Impfungen an 12 bis 17-jährigen Schülern durchführen zu lassen.

    Mit Blick auf die bald zu Ende gehende Ferienzeit an Deutschlands Schulen haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern (GMK) am 2. August beschlossen, in den Schulen eine Impfkampagne für die Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren zu starten. In ihrem Beschluss heißt es:

    "Für die COVID-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren sind bisher die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna durch die Europäische Kommission zugelassen. Es stehen ausreichend Impfdosen beider Hersteller zur Verfügung, um allen der ca. 4,5 Millionen zwölf- bis 17-jährigen Personen in Deutschland diese Impfung unmittelbar anbieten zu können.
    ...
    Für die Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Universitäten und Berufsschulen machen die Länder strukturierte, niedrigschwellige Angebote oder solche in Kooperation mit den Impfzentren. Darüber hinaus können Kindern niedrigschwellige Angebote gemacht werden. Dies kann zu einem sichereren Start in den Lehr- und Lernbetrieb nach den Sommerferien beitragen. Die Angebote sind so auszugestalten, dass die Freiwilligkeit der Annahme dieses Impfangebotes nicht in Frage gestellt wird."

    Sowohl der Vorsitzende der GMK, Klaus Holetschek, als auch der Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, betonten in den Medien, es gebe keine Impfverpflichtung, es werde lediglich ein Impfangebot gemacht. Auch Spahn verteidigte den Beschluss. Wer geimpft werden wolle, solle auch die Möglichkeit dazu bekommen, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

    Karl Lauterbach, der selbsternannte Impfexperte der SPD, sagte dazu im RBB: Die Infektion mit der Delta-Variante wäre eine solche Tragödie, wenn all diese Klassen sich durchseuchen würden, dass man hier sagen muss, hier muss man mal, an der STIKO vorbei, eine Empfehlung für die Impfung aussprechen.

    Doch die Meinung, es handele sich lediglich um ein begrüßenswertes Angebot, das die Minister hätten beschließen müssen oder sollen, wird vielfach hinterfragt, teilweise auch massiv kritisiert.

    Vertreter der deutschen Hausärzte kritisierten die Entscheidung, weil sie nicht im Einklang mit den bisherigen Erkenntnissen der Ständigen Impfkommission (STIKO) steht, die bisher lediglich die Empfehlung aussprach, 12 bis 17-jährige impfen zu lassen, falls Vorerkrankungen vorliegen, eine generelle Empfehlung für diese Altersgruppe aufgrund der bisher vorhandenen Datenlage aber nicht aussprechen wollte. Für Spahn spielte dies keine entscheidende Rolle. Er erklärte vielmehr laut ARD, bisher seien ca. 900.000 Kinder und Jugendliche geimpft worden. Es empfahl auch den übrigen die Impfung. Gerade mit Blick auf die ansteckender Delta-Variante sei eine Ansteckung für Ungeimpfte in den nächsten Monaten "ziemlich wahrscheinlich", so Spahn. Der Minister äußert sich bereits Anfang Juli eindeutig, als im Morgenmagazin der ARD Stellung bezog. Nachdem er einen Impfruck gefordert hatte bemerkte der Interviewführer zu Spahn, er höre bei ihm auch eine Priorität für die Impfung von Kindern und Jugendlichen raus, und fragte, ob er das richtig sehe. Spahn entgegnete: "Na, jedenfalls, bin ich persönlich, ja, dafür, dass sich möglichst viele impfen lassen nach individueller Entscheidung."

    Der Vorsitzende der STIKO, Prof. Dr. Mertens, äußerte sich zum Beschluss der GMK im NDR. Mertens meinte, es sei das Recht der GMK, ein Impfangebot zu machen, Empfehlungen spreche sie, glaube er, nicht aus. Der Wissenschaftler machte aber klar, es dürfe nicht vergessen werden, dass die Impfung unserer Kinder eine Stellvertreterdiskussion für das wirkliche Problem sei, nämlich die Impfung der 18 bis 59-jährigen. Sie werde entscheidend für den Ablauf der vierten Welle sein und darauf sollte man sich konzentrieren. Mertens nahm ebenso Stellung zur Impfung in der Schule. Dazu meinte er, impfen sei nicht die absolute Lösung, es gebe eine S3-Leitlinie [Anm.d.V.:Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen], an der man sich orientieren könne, und da gebe es ein ganzes Bündel von Maßnahmen, mit denen der Schulbetrieb aufrechterhalten werden könne. Es solle doch nicht vergessen werden, dass es etwa 9,1 Mio. Kinder unter 12 Jahren gebe, also alle Kinder der Grundschulen und der ersten Klassen der weiterführenden Schulen, die gar nicht geimpft werden könnten.

    Vor diesem Hintergrund zeichnet sich eine Situation ab, dass durch zwei, sich gegenüberstehende Faktoren geprägt ist:

    1. Den Willen der Politik, die Zahl der geimpften Kinder und Jugendlichen durch eine Impfkampagne in den Schulen zu vergrößeren.
    2. Die wissenschaftlich begründete Auffassung der STIKO, dass derzeit eine Impfung nur für 12 bis 17-jährige empfohlen werden kann, bei denen Vorerkrankungen vorliegen.

    Wer also die STIKO nicht ignorieren will und dennoch in den Schulen ein Impfangebot machen will, müsste konsequenter Weise sagen, in den Schulen werde ein Impfangebot für alle 12- bis 17-jährigen mit Vorerkrankungen gemacht. Das würde die Zahl der geimpften Schüler aber nur marginal erhöhen und wäre zudem mit der Schwierigkeit verbunden, die für diese Kinder und Jugendlichen zuständigen Ärzte zu konsultieren. Dann wäre die Impfung in den Schulen jedoch überflüssig, da diese Schüler gleich von den für sie zuständigen Ärzten in deren Praxis geimpft werden können, in vielen Fällen wohl aber ohnehin schon geimpft sind oder noch geimpft werden. Aus diesen Überlegungen wird also klar, dass sich die GMK bei ihrem Beschluss überhaupt nicht an der Empfehlung der STIKO orientiert hat, und dies, obwohl es gewichtige Gründe gibt, weshalb es ratsam gewesen wäre, die Empfehlung der STIKO nicht zu übergehen, wie es aus dem Interview des SWR mit dem Kinder- und Jugendarzt und Mitglied der STIKO, Prof. Fred Zepp, hervorgeht. Auf die Frage, was denn zu den Sorgen gehört, weshalb die STIKO derzeit noch keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat, erklärte Zepp, Sorge bereiten die Herzmuskelentzündungen, die sogenannte Myokarditis, die etwa einmal unter 16 bis 18 tausend Impfungen auftete.

    Dass dieses Angebot nicht notwendigerweise in den Schulen gemacht werden muss, weil Kinder und Jugendliche ebensogut durch ihre Ärzte geimpft werden können, wird nicht von ihnen erörtert. Es geht ihnen ganz offensichtlich darum, dass sich möglichst viele Kinder und Jugendliche impfen lassen, um einen ungestörten Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten.

    Dr. Fred Zepp (STIKO):

    interessieren uns insbesondere die Entzündungen des Herzmuskels,

    "Der Impfstoff ist zugelassen, aber Zulassung ist keine Empfehlung, sondern nur das Recht, den Impfstoff in Verkehr zu bringen."

    Mit diesem Beschluss unterlaufen die Gesundheitsminister die Empfehlung der Impfkommission und erschweren es den Eltern und Erziehungsberechtigten, sich mit der Corona-Schutzimpfung an die Ihnen vertrauten Ärzte zu wenden.

    Der Mediziner Falk-Christian Heck fasste seine Meinung über das Problem in folgende Sätze:

    Ich kann erstmal vorausschicken: Ich bin kein Corona-Leugner. Die Krankheit existiert. Ich bin aber seit 30 Jahren Arzt und habe ein gesundes fachliches Empfinden für das Risiko, was uns da droht durch die Erkrankung. Und um das völlig abzukürzen, was sonst gar nicht meine Art ist, kann ich nur sagen: Ich wünsche Herrn Mertens, dem Vorsitzenden der STIKO, der Ständigen Impfkommission, ein hartes Standing. Er soll dabei bleiben, denn genau so ist es, wenn wir irgendetwas wissen, dann wissen wir seit Anfang der Krise, und das wird immer wieder bestätigt: Kinder sind keine Spreader, und wenn sie erkranken, dann fast symptomfrei. Macht Eure Kinder nicht zu Versuchskaninchen! Alle Geimpften sind in einem medizinischen Experiment, denn die wissenschaftlichen Studien als Grundlagen folgen völlig anderen Vorgehensweisen als bisher bekannt und erprobt.  Jeder Erwachsene muss das mit seinem eigenen Gewissen verantworten, aber Kinder, unmündige Kinder, bitte lasst sie dort, wo sie sind, lasst sie ein gesundes Immunsystem entwickeln,     

    Christiane Woopen, Universitätsprofessorin und Vorsitzende des europäischen Ethikrates: "Keiner hat die Pflicht, überhaupt kein Risiko für andere Menschen zu sein."

    Es kommt jetzt darauf an, wie man diese Empfehlung versteht [Beschlus der GMK zum Impfangebot], und ich glaube, da fängt schon das Kommunikationsproblem an. Also die STIKO sagt, wir machen keine allgemeine Empfehlung für eine Impfung, nur bei Vorerkrankungen. Das Angebot der Impfung besteht gleichwohl, denn der Impfstoff ist ja zugelassen für die Kinder ab 12 und die Jugendlichen, und es gibt ja auch schon fast eine Million, die sich haben impfen lassen, ohne Vorerkrankungen. Und deswegen ist diese Aussage, wir machen jetzt ein Impfangebot an die Jugendlichen ab 12 entweder total banal, weil es das schon gibt, oder, es ist eine Empfehlung, die dann die STIKO weggrätscht, und das kann ich mir nicht erklären, wie Politiker plötzlich zu anderen Einsichten kommen können als die STIKO. Es gab einen, der hat versucht das zu erklären, und gesagt, ja, wir Politiker wir müssen ja noch ganz andere Faktoren einbeziehen in die Abwägung, also beispielsweise was das bedeutet, wenn die Schulen schließen und so. Wenn man in das Infektionsschutzgesetz reinguckt dann steht da sehr wohl drin in dem Auftrag an die STIKO, dass , Also entweder die Empfehlung ist banal oder es gibt einen knallharten Dissens.

  • "Schwurbelnder Laschet lebt in Paralleluniversum"

    Titel: 
    "Schwurbelnder Laschet lebt in Paralleluniversum"
    Quelle: 
    NTV
    vom: 
    28.09.21
    Zum Inhalt: 

    Laschet scheint auch die lautesten Forderungen nach seinem Rücktritt zu ignorieren und gibt die Hoffnung auf ein Jamaika-Bündnis nicht auf. ntv Politikexperte Heiner Bremer vermutet hinter dem "gekränktem" Gebaren des CDU-Chefs nicht weniger als dessen Kampf ums politische Überleben.

  • Armin Laschet, bitte geh einfach!

    Titel: 
    Armin Laschet, bitte geh einfach!
    Quelle: 
    NTV
    Zum Inhalt: 

    Die CDU erleidet die größte Wahlschlappe seit 1949, aber Armin Laschet klammert sich an die Macht. Auch in Berlin gewinnt die SPD, aber die wichtige Frage bei "Ditt & Datt & Dittrich" lautet: Wer ist für das Wahlchaos in der Hauptstadt verantwortlich?

  • "Für Laschet geht es gar nicht mehr weiter"

    Titel: 
    "Für Laschet geht es gar nicht mehr weiter"
    Quelle: 
    NTV
    vom: 
    29.09.21
    Zum Inhalt: 

    Tag drei nach der Bundestagswahl - und Armin Laschet ist noch immer CDU-Chef. Dass es früher oder später vorbei ist für ihn, ist für "Blätter"-Herausgeber von Lucke klar. Er erkennt in Laschets Handeln einen "ganz schmalen Grat von einer tragischen, zu einer traurigen, und am Ende zu einer lächerlichen Figur"

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